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Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
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Gast
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#77 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
Meine Vorschlag an Dich: Statt eines Sprachvisums versuch es mit einem "Visum zur Vorbereitung der Eheschliessung". Dieses kann in der Regel nicht abgelehnt werden und ist sogar 6 Monate gültig. Heiraten muss man innerhalb dieser 6 Monate selbstverständlich auch nicht, jedoch verlangt dieses Visum, dass Du beim Zivilstandsamt / Standesamt vorbeigehst und Eure Heiratsfähigkeit bestätigt bzw. provisorisch gar ein Termin für die Trauung festgelegt wird. Das ist auch schon der einzige Nachteil - man muss mehr "Papier" einreichen.
Die Botschaft hat eine "Wegleitung", wie Dein Gast das Visum benatragt und was Ihr einreichen müsst.
Hier ein paar Links:
Grundsätzliches zu diesem Visum - was ist einzureichen / zu beachten:
http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/h...leichgesch.html
Antragsformular:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/...altSpanPort.pdf
Viel Glück!
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Gast
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#78 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
Zitat von guajira
recherchiere, wie es jetzt mit einem Sprachvisum aussieht ..
Mit der Ablehnung des Besuchsvisums war wirklich nicht zu rechnen. Der Ablehnungsgrund muss jetzt aber stichhaltig sein. Allein mit den sonst üblichen vorgegeben Standardsätzen der fehlenden „Verwurzelung“ werden sie ihrer Aufgabe nicht gerecht. Nach all dem Aufwand, der zusätzlich abgefragt wurde und weit über die gemachten Vorgaben „Vorlage von Arbeits- oder Studienbescheinigung und Urlaubsnachweis über die gesamte Reisedauer (falls zutreffend)“ hinausgeht, stellt sich die Frage, womit man je die Rückkehrbereitschaft überzeugend belegen kann. Im vorliegenden Fall müssen die wochenlangen Nachforschung vieles ergeben haben. In den Ablehnungsgründen werden vermutlich aber nur Punkte angeführt, die auch eine ablehnende Bewertung zulassen. Erst mit der Vorlage der Begründung ist es möglich, die Chancen einer Beschwerde bei der vorgesetzten Stelle einschätzen zu können. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts wird m.E. in diesem Fall wenig nützen, eher noch zusätzliche Kosten und Zeitverluste erbringen.
Schneller und erfolgversprechender wäre es, wenn es gelänge, bei der Ausländerbehörde eine Zustimmung für ein Sprachvisum zu bekommen. Alle für den Antrag benötigten Unterlagen -mit Ausnahme der Anmeldung zu einem Sprachkurs- liegen der Visastelle vor. Die ABH trifft nicht nur die Entscheidung über das Sprachvisum, sondern hätte auch die Möglichkeit den Genehmigungsvorgang abzukürzen. Wenn es also gelingen sollte dort den richtigen Ansprechpartner zu bekommen, der nicht nur mündlich seine Zustimmung zur Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland gibt, sondern auch bereit wäre zu helfen, kann es sehr schnell gehen. Wäre beispielsweise die ABH bereit, der Botschaft mitzuteilen, dass im vorliegenden Fall auf die Vollständigkeit der Antragsunterlagen hinsichtlich der Anmeldung zum Sprachkurs verzichtet werden kann, weil diese bereits der Ausländerbehörde vorliegt und die Übersendung der eingereichten Unterlagen anfordert, dann könnte viel Zeit gewonnen werden. Noch besser wäre natürlich, wenn die ABH ausnahmsweise ihre "Vorabzustimmung" der deutschen Botschaft übermitteln würde, dann hätte die Visastelle das Visum sofort auszustellen, vorausgesetzt ihnen fallen dort keine neuen Schikanen ein.
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Gast
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#79 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
#80 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
Mir stellt sich nur zwei Fragen in dem Zusammenhang:
- Ist bei dem Visum nicht auch wieder die Rückkehrbereitschaft zu belegen (wir wollen dann auf 6 Monate 'raus)?
- Wie gewinne ich den/die AnsprechpartnerIn bei der AB, bzw. wie gehe ich am geschicktesten vor? Bei mir fängt das schon mit der Überlegung an, ob ich aus der im Internet eingestellten Liste besser eine Frau oder einen Mann als Ansprechpartner wählen soll.
Zunächst will ich da heute noch anrufen und einen Termin machen, bin aber noch unsicher, was die Vorgehensweise anbelangt...
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Gast
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#81 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
Zitat von guajira
- Ist bei dem Visum nicht auch wieder die Rückkehrbereitschaft zu belegen (wir wollen dann auf 6 Monate \'raus)?
- Wie gewinne ich den/die AnsprechpartnerIn bei der AB, bzw. wie gehe ich am geschicktesten vor?
- Die Rückkehrwilligkeit spielt bei einem nationalen Visum keine Rolle.
- Wie sonst auch, wenn Du jemand für Dich gewinnen willst. Vielleicht erkundigst Du Dich erst einmal wer bei Deiner ABH zuständig ist.
Also dass die Rueckkehrwilligkeit bei einem nationalen Visum keine Rolle spielt
ist so nicht richtig!! Wenn dem so waere, wuerde ja wohl kein Mensch mehr ein
Besuchsvisum beantragen sondern gleich ein Sprachvisum oder???
Richtig ist, und dies wurde ja hier schon x mal diskutiert, das die Entscheidungshoheit
bei einem nationalen Visum bei der ABH liegt und nicht bei der Botschaft rein formel
zumindest. Die ABHs konsultieren aber in der Regel die Botschaft vor der Erteilung
und da duerften 2 abgelehnte Besuchsvisa nicht unbedingt positiv zu Buche schlagen.
Jetzt ein provozierende aber durchaus berechtigte Frage GUAJIRA. Hast Du schon mal
darueber nachgedacht dass die Ablehnungen unter Umstaenden etwas mit der Person
Deines Novios und seiner Lebensgeschichte zu tun haben koennten??????
Natürlich habe ich darüber nachgedacht. Aber zu dem Thema solltest Du neutralerweise morgen ElPrieto und bei Gelegenheit Flicflac fragen. Die haben meinen novio kennengelernt und sich sicherlich ein Bild von ihm gemacht. Wenn ich ihn jetzt hier wild verteidige, glaubt das ja eh keiner, denn ich kann ja nur subjektiv urteilen.
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Gast
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#84 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
Zitat von Español
Also dass die Rueckkehrwilligkeit bei einem nationalen Visum keine Rolle spielt
ist so nicht richtig!! Wenn dem so waere, wuerde ja wohl kein Mensch mehr ein
Besuchsvisum beantragen sondern gleich ein Sprachvisum oder???
Die Rückkehrwilligkeit spielt für die Ausländerbehörde keine Rolle, allerdings achtet diese Behörde, dass der Antragsgrund, nämlich die Teilnahme am Sprachkurs auch eingehalten wird. Endet die Teilnahme, endet auch die Aufenthaltsbewilligung, die aufgrund des für 3 Monate in Havanna ausgestellten nationalen Visums (Kategorie D) von der ABH ausgestellt wird und auch zur Teilnahme der verschiedenen weiterführenden Sprachkurse jeweils angepasst bzw. verlängert wird.
Die Sprachschulen arbeiten da sehr eng mit der ABH zusammen, die somit die Möglichkeit hat, die Sache im Griff zu behalten. Die Gesinnung der Rückkehrwilligkeit braucht diese Behörde deswegen nicht zu prüfen, wie dies der Botschaft im Zusammenhang mit einem Besuchsvisum auferlegt ist.
Dass die Sprachschulen eng mit den AHBs zusammenarbeiten na ja Esperanto.
Habe noch von keinem Fall gehoert, dass eine VHS z.B. die AHB informiert haette
dass Schueler XY ein paar Tage geschwaenzt haette , oder seine Zeit in dem
Kurs nur absitzt.
Nochmal die Rueckkehrwilligkeit spielt auch bei einem nationalen Visum eine
nicht unerhebliche Rolle.
Logisch endet die Aufenthaltsbewilligung wenn der Schueler den Kurs beendet, aber er
ist dann ben schon mal hier, und haette einige Moeglichkeiten zu versuchen seinen
befristeten Aufenthalt in einen Daueraufenthalt umzuwandeln.
Z.B. Politisches Asyl beantragen Pass verlieren und versuchen die magsichen 11 Monate
zu erreichen.
Und die ABH konsultiert vor der Erteilung die Botschaft!!!
Zitat von guajira
Natürlich habe ich darüber nachgedacht. Aber zu dem Thema solltest Du neutralerweise morgen ElPrieto und bei Gelegenheit Flicflac fragen. Die haben meinen novio kennengelernt und sich sicherlich ein Bild von ihm gemacht. Wenn ich ihn jetzt hier wild verteidige, glaubt das ja eh keiner, denn ich kann ja nur subjektiv urteilen.
Richtig werde El Prieto morgen fragen auf der Hochzeit von locoyuma
aber ist voellig irrelevant entscheidend ist der Eindrcuk den die Mitarbeiter auf der
Botschaft von ihm gewonnen haben.
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Gast
)
#87 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
Zitat von Español
Die ABHs konsultieren aber in der Regel die Botschaft vor der Erteilung
und da duerften 2 abgelehnte Besuchsvisa nicht unbedingt positiv zu Buche schlagen.
Die ABH bekommt die Unterlagen von der Botschaft zugeschickt. Hätte die Visaabteilung etwas mitzuteilen, dann kann sie ja ihren Kommentar dazu geben, deswegen braucht die ABH keine Rückfrage starten. Im Übrigen hatte Guajira -soweit ich mich erinnern kann- bereits in der Begründung zur Remonstration geschrieben, dass ihr Freund hier im Rahmen seines Besuches an einem Sprachkurs teilnehmen will. Es war ein Teil der Unaufrichtigkeit der Botschaft in Havanna, dass Guajiras Freund nicht darauf aufmerksam gemacht wurde, dass dies allein schon ein Grund für die Antragsstellung eines Visums ist.
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Gast
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#88 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
Zitat von Español
Dass die Sprachschulen eng mit den AHBs zusammenarbeiten na ja Esperanto.
Ich weiss ja nicht wie geläufig Dir die Sache ist. Tatsache ist, dass die Sprachschulen immer wieder mit der Ausländerbehörde in Berührung kommen. Einige Sprachschulen betreuen ganz offiziel die Visabeantragung für ihre Schüler. Selbstverständlich übernehmen etliche Sprachschulen dann auch die Behördengänge bei der Ausländerbehörde in Deutschland.
Auch die VHS steht gewöhnlich im Kontakt mit der Auslandsbehörde. Die Zusammenarbeit ergibt sich eigentlich von selbst.
Wir koennen jetzt natuerlich auch anfangen Kuemmelkerne zu spalten.
Die Unterlagen fuer das Visum bekommt die Botschaft von der zustaendigen ABH richtig,
die ABH wird sich aber hoechtswarscheinlich schon im Vorfeld informieren,
und wenn die Botschaft Bedenken hat, wird die AHB den Visumantrag ablehnen.
Ist doch ein alter Hut Esperanto, da haben Kubaner ueber Jahre keinerlei Interesse
an der Deutschen Sprache selbst dann nicht wenn sie z.B:; im Tourismus arbeiten,
und ploetzlich lernen sie eine Deutsche kennen und schwupp besteht heftiges
Interesse an der Sprache. Dass die Botschaft die Ernsthaftigkeit oft bestreitet
liegt auf der Hand, koennte man dach auch in Cuba zumindest anfangen Deutsch
zu lernen.
Im konkreten Fall 2 mal Besuchsvisum abgelehnt und dann Antrag auf Sprachvisum.
da steht dann auch wieder die Frage der Rueckkehrbereitschaft im Raum logisch!!!
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Gast
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#90 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
Zitat von Español
Wir koennen jetzt natuerlich auch anfangen Kuemmelkerne zu spalten.
Die Unterlagen fuer das Visum bekommt die Botschaft von der zustaendigen ABH richtig, ...
Nein, umgekehrt. Der Antrag wird bei der Botschaft gestellt. Die Botschaft hat die Vollständigkeit des Antrages zu prüfen und zuständigkeitshalber an die Ausländerbehörde weiterzuleiten. Die Auslandsvertretung hat nicht das Sagen was deutsche Behörden in Deutschland zu tun haben, sondern in diesem Fall die Ausländerbehörde in Vertretung der jeweiligen Bundesländer.
#92 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
wie Ihr Euch hier reinhängt
Ich probier's, habe eh nix mehr zu verlieren. Muss ich mit dem Antrag eigentlich jetzt ein halbes Jahr warten, oder galt das nur zwischen zwei Besuchsvisa?
Den Antrag kann ich vermutlich wieder bei der Botschaft `runterladen, oder? Sorry, habe noch nicht nachgesehen...
Zitat von guajiraIn Antwort auf:
2 abgelehnte Besuchsvisa
Es handelt sich insgesamt um ein Visum; nicht das hier ein falscher Eindruck entsteht.
Dieser Antrag wurde allerdings zweimal abgelehnt, einmal zu Beginn und einmal in der Remonstation
Zweimal abgelehnt so jetzt ist es richtig kommt fast aufs Gleiche raus und da brauche
ich mir den Thread nicht nochmal durchzulesen lieber Esperanto
Und das mit den Zustaendigkeiten siehst Du meines Erachtens etwas zu statisch, formel
richtig, aber in der Praxis laeuft es eben ein bisschen anders.
Wenn die Botschaft Bedenken anmeldet moechte ich den Sachbearbeiter der ABH sehen
der trotz dieser Bedenken den Antrag genehmigt. In der Praxis wird ein Antrag
in aller Regel abgelehnt wenn die Botschaft Bedenden bzgl, der Rueckkehrbereitschaft
auessert.
Und wir kommen immer wieder aufs Gleiche raus. es sind eben nicht nur Einzelfaelle
wie von Esperanto behauptet die ihr Visum sagen wir mal mussbrauchen , sondern
es ist ein ziemlich hoher Prozentsatz, Untertauchen in der Illegalitaet, Asyl.
Hochzeit in Daenemark etc. Und bedingt dadurch wird immer penibler geprueft und
abgelehnt, und ehrliche Einlader leiden auch darunter.
(
Gast
)
#95 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
Zitat von guajira
Muss ich mit dem Antrag eigentlich jetzt ein halbes Jahr warten, oder galt das nur zwischen zwei Besuchsvisa?
Den Antrag für die Teilnahme an einem Sprachkurs kann Dein Freund bei der Visaabteilung sofort stellen. Es geht dabei aber um einen Sprachkurs, dessen Gesamtdauer über 3 Monate liegt, wofür dann die ABH zuständig ist, im Gegensatz zu einer Gesamtdauer unter 3 Monaten, welches nichts anderes als ein verkapptes Besuchsvisum ist und wiederum von der Botschaft in alleiniger Zuständigkeit ausgestellt wird oder auch nicht.
Um aber sicherzugehen, dass es auch klappt, macht es schon Sinn, wenn Du vorher bei der Ausländerbehörde warst und zumindest deren „Goodwill“ eingeholt hast. Genau das solltest Du dann bei der Terminanfrage zur Antragesabgabe vorbringen, indem Du darauf hinweist, dass die ABH zumindest ihre mündliche Zustimmung bereits gegeben hat. Außerdem solltest Du in der Mail anführen, dass alle benötigten Unterlagen wie Verpflichtungserklärung, Reisekrankenversicherung usw. ja vorliegen und die Ausländerbehörde die Anmeldung zur Teilnahme am Sprachkurs bereits entgegengenommen hat.
Anzunehmen ist auch, dass die Botschaft zwischenzeitlich die Begründung der Ablehnung Dir zusenden wird und eventuell dazu noch etwas klarzustellen ist.
In Antwort auf:
dass die Botschaft zwischenzeitlich die Begründung der Ablehnung Dir zusenden wird
Ja, auf die warte ich auch händeringend . Bis jetzt ist noch nichts da , obwohl mein Gast die Ablehnung mit heutigem Datum bereits gestern in Kopie erhalten hat. Bin total gespannt, was die nun für Argumente bringen. Sobald diese da ist, werde ich die die Begründung zu mindest teilweise hier einstellen und mich aufregen
#98 RE: Remonstration bei Schengen-Visum, wie läuft das?
Habe aber schon einen Termin mit der AB gemacht
Es scheint übrigens nicht richtig zu sein, dass die bereits bestehende Verpflichtungserklärung für das Schengen-Visum auch für das Sprachkursvisum nutzbar ist. Da die Anforderungen an die "Unterstützung" des "Schülers" größer sind und auch der Unterstützungszeitraum länger, ist vom Einlader noch mehr nachzuweisen. Ich muss zusätzlich noch meinen Arbeitsvertag mitbringen, was vorher nicht erforderlich war.
Es wird eine komplett neue Verpflichtungserklärung ausgestellt. Zum Glück kostet das Teil "nur" 25 EUR!
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