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Namensgebung des Kindes
Vorname: schnell eine Einigung gefunden Lena Marie, kommt gut in Deutschland an und in Cuba dürfte man mit dem Namen auch keine Probleme haben.
Nachname: wir wollten den Familiennamen vom stolzen Papa und auch den 1.Familiennamen der Mama. Und was soll ich sagen, zu unserer Überraschung wurde dies ohne Zögern akzeptiert. Wir mussten lediglich noch ein Papier unterschreiben, das die Namensgebung von uns nach cub.Recht gewünscht wurde.
Noch kurz zur Info: Passiert in Deutschland - Bayern - Franken - Nürnberg. Papa: Deutsch, Mama: Cubana, mit unbefristeteten Aufenthaltstitel.
Saludos, Thomas
el carino
(
gelöscht
)
#2 RE: Namensgebung des Kindes
el carino
(
gelöscht
)
#5 RE: Namensgebung des Kindes
Hallo,
also das ist mir völlig neu. Mir wurde gesagt dass ein deutscher Staatsbürger in D geboren auch nach deutschem Namensrecht benannt wird.
D.h. entweder Namen vom Vater oder der Mutter, auf garkeinen Fall einen "neuen" Namen, also einen der nicht identisch mit dem der Mutter oder des Vaters ist. In Cuba (im kub. Pass) bekommt das Kind dann auch den Namen aus der Geburtsurkunde und keine kubanische Doppelnamenkreation.
In welchem Standesamt (am besten Telnummer) habt ihr das gemacht?
Saludos
Achja Herzlichen Glückwunsch zum Papa sein !
War mir klar, das es für Einige verwunderlich ist. Wir waren selber überrascht, das es ohne weiteres funktionierte. Wir sind eigentlich auch davon ausgegangen, das nur mein Familienname akzeptiert wird. Deshalb hab ich auch gleich dazu geschrieben, wo es so gehändelt wird. Hier für dich auch noch die Telefonnummer des Standesamtes Nürnberg 0911 231-0
Saludos, Thomas
#9 RE: Namensgebung des Kindes
#12 RE: Namensgebung des Kindes
#13 RE: Namensgebung des Kindes
(
Gast
)
#16 RE: Namensgebung des Kindes
In Antwort auf:
Und was soll ich sagen, zu unserer Überraschung wurde dies ohne Zögern akzeptiert. Wir mussten lediglich noch ein Papier unterschreiben, das die Namensgebung von uns nach cub.Recht gewünscht wurde.
Was ist daran neu????
Wurde von mir schon 2004 so praktiziert.
Vielleicht braucht Bayern ja etwas länger.
In Antwort auf:
mit unbefristeteten Aufenthaltstitel.
bei mir damals mit befristeten(3Jahre).
#17 RE: Namensgebung des Kindes
#19 RE: Namensgebung des Kindes
In Antwort auf:
ist deutsches recht, namensgebung entweder nach deutschem recht oder nach dem des ausländischen partners frei wählbar
So kenne ich das auch.
Mir sagte man damals auch, daß das zweite (gemeinsame) Kind auch den selben Nachnamen wie das erste (gemeinsame) haben muß.
Zitat von stendiIn Antwort auf:
In Cuba (im kub. Pass) bekommt das Kind dann auch den Namen aus der Geburtsurkunde und keine kubanische Doppelnamenkreation.
das erklär mal genauer.....bitte
Wenn das Kind später mal den Wohnsitz in Kuba hat und deswegen den kubanischen Pass beantragt (geht erst bei Haupt-Wohnsitz in C)
wird in den kubanischen Pass der Name aus der deutschen Geburtsurkunde eingetragen und nicht das kubanische Namensrecht angewandt und den Nachnamen aus Vater/Mutter Apellido kreiert.
Saludos
(
Gast
)
#23 RE: Namensgebung des Kindes
In Antwort auf:
Desweiteren ist Deutschland nicht Cuba, wo alles, in jedem pueblo, anders gehandhabt wird.
Wenn du dich da mal nicht irrst. Auch hier in Deutschland schaut es manchmal bei der Gesetzgebung von Bundesland zu Bundesland anders aus, gerade was Ausländerrecht betrifft.
Und immerschön auf die Smilis achten
Saludos, Thomas
Und so ist´s eigentlich in Dtl. gesetzlich geregelt :
Mit dem ersten Nachwuchs kommt das Namensrecht wieder zum Vorschein. Wie nennt man das Kind beim Nachnamen? Ganz einfach: wie die Eltern. Haben beide denselben Namen, bekommt den in der Regel auch das Kind. Weil mittlerweile Eheleute ihren jeweiligen Geburtsnamen beibehalten können, hat dies auch Auswirkungen auf den Nachnamen des Kindes, zuletzt höchstrichterlich durch das Bundesverfassungsgericht entschieden. Eltern, die keinen gemeinsamen Ehenamen führen, müssen sich für einen Nachnamen entscheiden. Diese Entscheidung gilt übrigens auch für alle weiteren gemeinsamen Kinder. Eine Kompromisslösung („das erste Kind erhält meinen Namen, das zweite deinen“) ist also nicht möglich.
Ein Doppelname aus den Nachnamen der Mutter und des Vaters ist ebenfalls nicht erlaubt. Dies würde, so das Bundesverfassungsgericht, im Laufe der Zeit zu undurchschaubaren Namensketten führen, wenn zwei Menschen mit einem Doppelnamen heiraten und deren gemeinsame Kinder fortan möglicherweise einen Vierfachnamen hätten. Sollte der Fall eintreten, dass die Eltern sich nicht auf einen Namen einigen können, überträgt das Familiengericht die Entscheidungsbefugnis auf eines der beiden Elternteile.
Auch unverheiratete Leute bekommen Kinder und müssen Namen vergeben. Haben beide vor Geburt ein gemeinsames Sorgerecht, können sie wählen, welchen Familiennamen das Kind bekommt. Genau wie bei verheirateten Eltern mit unterschiedlichen Namen legen sie sich einmal fest und die Entscheidung gilt auch für weitere Kinder. Liegt kein gemeinsames Sorgerecht vor, bekommt das Kind erst einmal automatisch den Familiennamen der Mutter.
Doch den können die Eltern nachträglich ändern. Nämlich dann, wenn beide eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben oder wenn sie später noch heiraten und anders heißen wollen. Solange das Kind noch klein ist, muss es nicht zustimmen. Ab dem Alter von fünf Jahren müssen die Eltern auch seine Erlaubnis einholen.
Von mir aber trotzdem :
1.) Glückwunsch zum Kind und
2.) Glückwunsch zum illegalen Dreifachnamen
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