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Namensgebung des Kindes
#26 RE: Namensgebung des Kindes
In Antwort auf:
Das arme Kind! Leutheuser-Schnarrenberger Rodriguez z. B.?
@Hombre,
was hälst du von dieser Namensorgie: Frau Noelle-Neumann-Maier-Leibnitz
http://www.sonntagsblatt.de/artikel/2000/1/1-s8.htm
Namensführung von Kindern
Seit dem 1.7.1998 müssen Eltern, die keinen gemeinsamen Namen tragen, in einer Namenserklärung bestimmen, welchen Nachnamen ihr Kind tragen soll. Diese Namenserklärung muss von den Inhabern der elterlichen Sorge bei persönlicher Anwesenheit in der Botschaft oder bei einem Standesamt in Deutschland abgegeben werden. Kinder, deren Eltern einen gemeinsamen Ehenamen führen, erhalten automatisch den Namen der Eltern als Familiennamen.
Bei deutsch-kubanischen Eltern bestehen folgende Möglichkeiten:
Wahl deutschen Rechts für die Namensführung des Kindes
(Wahl des Nachnamens der Mutter oder des Vaters als Nachname des Kindes )
Wahl kubanischen Rechts für die Namensführung des Kindes
(Das Kind führt einen aus den Nachnamen von Vater und Mutter zusammengesetzten Nachnamen )
Die Botschaft Havanna rät aus folgenden Gründen in der Regel dazu, eine Namenserklärung zugunsten des kubanischen Rechts abzugeben:
In Kuba geborene Kinder deutsch-kubanischer Eltern sind auch im Besitz der kubanischen Staatsangehörigkeit und somit eines kubanischen Reisepasses. In diesem ist der Nachname natürlicherweise gemäß kubanischen Rechts eingetragen. Sofern Eltern für eine Namensführung zugunsten des deutschen Rechts optieren, führt dies im Resultat zu einem Unterschied zwischen dem deutschen und dem kubanischen Reisepass. Darüber hinaus entspricht die kubanische Geburtsurkunde nicht dem deutschen Reisepass; die Namensführung muss zusätzlich durch die Bestätigung über die Namensführung nachgewiesen werden.
#29 RE: Namensgebung des Kindes
In Antwort auf:
Glückwunsch zum illegalen Dreifachnamen
Welcher illegale Dreifachname? Hab ich mich im Eröffnungsposting so undeutlich ausgerückt?
Unser Kind hat als Nachnamen - Meinen Familiennamen und den ersten Familienname seiner Mutter! Also Zweifachname.
Hier noch mal ein Beispiel damit es auch Alle verstehen.
Papa: Schulze Mama: Rodriguez Sachez Kind: Schulze Rodriguez
Jetzt alles Klar
Saludos, Thomas
#32 RE: Namensgebung des Kindes
#33 RE: Namensgebung des Kindes
Gladis_Y_Erik
(
gelöscht
)
#36 RE: Namensgebung des Kindes
Zitat von shark0712
Hallo, wie schon kurz berichtet hat sich unsere Familie vergrößert. Nun stand natürlich die Frage im Raum, wie soll die Kleine heißen.
Vorname: schnell eine Einigung gefunden Lena Marie, kommt gut in Deutschland an und in Cuba dürfte man mit dem Namen auch keine Probleme haben.
Nachname: wir wollten den Familiennamen vom stolzen Papa und auch den 1.Familiennamen der Mama.
Erstmal auch von mir herzlichen Glückwunsch.
Beim Namensrecht kommt es ersteinmal darauf an, unter welchem Recht man geheiratet hat. Heiratet man in Kuba, so gilt automatisch das kubanische Namensrecht auch für die ehelichen Kinder. Es behalten also beide ihren Nachnamen. Es gibt keinen Familiennamen und die Kinder erhalten den üblichen Doppelnamen aus Vaternamen und Mutternamen.
Das kann bei der Legalisierung der Ehe in Deutschland auf Antrag geändert werden. Allerdings ist das nicht zu empfehlen, da es dann in Kuba immer wieder zu Komplikationen kommt vor allem dann, wenn der kubanische Teil den Namen des deutschen Partners übernimmt.
Heiratet man in Deutschland, so gilt zunächst das deutsche Namensrecht. Nach diesem Recht muss man sich für einen Familiennamen entscheiden, der dann den Kindern gegeben wird. Allerdings kann man bei binationalen Ehen beantragen, dass die Ehe auch hier in Deutschland nach dem ausländischen Namensrecht geschlossen wird.
Wenn ein deutsch-kubanisches Paar Kinder bekommt, dann kommt es zunächst darauf an, welches Namensrecht für die Ehe gilt. Gilt das kubanische, dann muss dem Kind der kubanische Doppelname verpasst werden. Gilt das deutsche Namensrecht, so bekommt es den Familiennamen. Aber auch das lässt sich auf Antrag ändern.
Hier in Hamburg mit unserem hohen Ausländeranteil in der Bevölkerung ist das kein Problem. Als unser Zwerg geboren wurde, habe ich lediglich vermerkt, dass kubanisches Recht für unsere Ehe gilt. Das war's. Ich musste noch nicht einmal auf das Standesamt, um das zu erklären. Der Zettel im Krankenhaus hat genügt. In anderen Großstädten dürfte das ähnlich sein. In der Provinz ist das vielleicht nicht jedem Beamten bewusst, da sie nicht so häufig vielleicht sogar noch nie mit dem Problem konfrontiert wurden.
Ganz nett zusammengefasst findet man das hier:
http://www.berlin.de/imperia/md/content/...e_ehen_2005.pdf
Die Botschaft in Havanna empfiehlt übrigens die Entscheidung für das kubanische Namensrecht. Sonst gibt es immer wieder Probleme. Das fängt schon bei Banalitäten wie dem gemeinsamen Hotelzimmer an.
Liebe Grüße
Erik
Die Botschaft in Havanna empfiehlt übrigens die Entscheidung für das kubanische Namensrecht. Sonst gibt es immer wieder Probleme. Das fängt schon bei Banalitäten wie dem gemeinsamen Hotelzimmer an.
Liebe Grüße
Erik.
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Deshalb,und weil mein Müller eh nicht so berauschend war hab
ich den Namen meiner Frau angenommen.
Funzt in Cuba wunderbar,manche Beamte glauben sogar wir seien
Geschwister.
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Nachname: wir wollten den Familiennamen vom stolzen Papa und auch den 1.Familiennamen der Mama. Und was soll ich sagen, zu unserer Überraschung wurde dies ohne Zögern akzeptiert. Wir mussten lediglich noch ein Papier unterschreiben, das die Namensgebung von uns nach cub.Recht gewünscht wurde.
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War bei uns genauso. Frankfurt im Juli 2003.
Anyway, Gratulation nachträglich
Saludos
1970
In Antwort auf:
Namen vom Vater oder der Mutter, auf garkeinen Fall einen "neuen" Namen, also einen der nicht identisch mit dem der Mutter oder des Vaters ist. In Cuba (im kub. Pass) bekommt das Kind dann auch den Namen aus der Geburtsurkunde
Unsere Kleine hat auch den Nachnamen des Vaters und den ersten Nachnamen der kub. Mutter bekommen.
Allerdings ohne Bindestrich zwischen den Namen, das wäre nicht gegangen !
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