Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger

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31.05.2007 10:49
#151 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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Rey/Reina del Foro

Zitat von camillo
Auf der HP der kub. Botschaft lese ich im Preisverzeichnis folgende Absätze:
1. ANFERTIGUNG VON EINLADUNGEN, Eidesstattliche Erklärung, Einladung 200.00 €
2. Legalisierung von eidesstattlichen Erklärungen, Einladungen 200.00 €

Ich finde auf der neuen Homepage kein Preisverzeichnis. Dafür aber folgenden Absatz:

Die Einladung im Konsulat kostet 200,00 €. Die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses ist obligatorisch. Wenn sie die Einladung per Post schicken, kostet die Einladung 225 €. Dem Antragsschreiben fügen sie dann bitte noch eine von ihnen persönlich unterschriebene Kopie der ersten Seite ihres Reisepasses und einen mit ihrer Adresse und dem Porto von 0,55 € versehenen Umschlag bei.

http://emba.cubaminrex.cu/Default.aspx?tabid=9900

--
La vida debería ser amarilla... amar y ya.

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31.05.2007 12:52
avatar  ( Gast )
#152 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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( Gast )

danke für den Link.....welches Verwandschaftsverhältnis haben eigentlich Eheleute: 1. Grad, 2. Grad oder gar kein Grad ???


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31.05.2007 12:59
avatar  camillo
#153 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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super Mitglied

Vielen Dank für den Link!!!!!!!!!!!!!!!!

Dort findet man die Antworten auf "fast" alle Fargen die in diesem Thread gestellt wurden.

Den sollte man gleich zu den nicht editierbaren Infos stellen.

Saludos


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31.05.2007 13:00 (zuletzt bearbeitet: 31.05.2007 13:01)
avatar  greenhorn ( gelöscht )
#154 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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greenhorn ( gelöscht )
Der Ehepartner ist die angeheiratete Person. Bei Monogamie hat eine Person maximal einen Ehepartner, bei Polygamie mehrere.

Die Eheschließung begründet keine Verwandtschaft der Ehepartner.

Diese sind in der Regel auch nicht blutsverwandt.

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31.05.2007 13:13
avatar  ( Gast )
#155 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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( Gast )

In Antwort auf:
Der Ehepartner ist die angeheiratete Person. Bei Monogamie hat eine Person maximal einen Ehepartner, bei Polygamie mehrere.

Die Eheschließung begründet keine Verwandtschaft der Ehepartner.
Diese sind in der Regel auch nicht blutsverwandt.


Wie immer.... Fragen Sie Jan.... Lebensberatung in allen Fragen .......
Also fallen die Ehepartner in die Rubrik "Freundschaft" (bezogen auf die Seite der cuba. Botschaft)


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31.05.2007 13:27 (zuletzt bearbeitet: 31.05.2007 13:29)
#156 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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Rey/Reina del Foro
Zitat von chico tonto
Also fallen die Ehepartner in die Rubrik "Freundschaft" (bezogen auf die Seite der cuba. Botschaft)

Jan hat nur Wikipedia zitiert.

Was die kubanische Botschaft unter Verwandte 1. und 2. Grades versteht, hat sie selbst geschrieben:

"Verwandtschaftsverhältnis ersten oder zweiten Grades (Eltern, Söhne/Töchter, Großeltern, -kinder)"

Beantwortet das deine Frage, wenn dort "Ehepartner" nicht aufgeführt ist?
--
La vida debería ser amarilla... amar y ya.

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31.05.2007 14:18
avatar  ( Gast )
#157 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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( Gast )

In Antwort auf:
Beantwortet das deine Frage, wenn dort "Ehepartner" nicht aufgeführt ist?


Also ... jetzt glaube ich Euch hier mal, das Cubis unlogisch usw. sind, die cubanische Botschaft sowieso das Allerletzte, usw. und jetzt verlangst DU von mir, das ich "dem Geschreibsel" der Botschaft glauben soll. Ich dachte halt - sowie wie die Cubis nach der Meinung vieler hier halt sein sollen - die haben das einfach vergessen.


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31.05.2007 15:14
avatar  TJB
#158 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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TJB
Top - Forenliebhaber/in

In Antwort auf:
Also fallen die Ehepartner in die Rubrik "Freundschaft" (bezogen auf die Seite der cuba. Botschaft)
Mit der Verwandtschaft verhält es sich wie mit Naturkatastrophen: gegen beides ist man machtlos.
.


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31.05.2007 22:45 (zuletzt bearbeitet: 31.05.2007 22:47)
avatar  Caracol ( gelöscht )
#159 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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Caracol ( gelöscht )
@ Camillo

Zitat von camillo

... der Thread ist jetzt schon ziemlich lang. Vielleicht könnte man jetzt nochmal zum Thema zurück kommen.
Bis jetzt habe ich nur in diesem Thread gelesen, dass die neue Regeulung nur für !Nichtfamilienmitglieder gilt. Kann das jemand bestätigen, heißt hat es schon einer gemacht seit 1.05.07?




Hier nochmal die Wiederholung des Prozederes für die Einladung eines kubanischen Gastes, der kein Familienmitglied ist.:

Ich habe alle Formalitäten der neuen Regelung durchexerziert:
Erst das übliche Prozedere: Verpflichtungserklärung beim Ausländeramt (25,- EUR) + Krankenversicherung beim ADAC (97,- EUR) dann neu: Verpflichtungserklärung beim Notar (33,32 EUR) + Übersetzung einer beeidigten Dolmetscherin (50,- EUR) + Beeidigung beider Dokumente beim Landgericht (23,- EUR) + alt: Einladung beim kub. Konsulat (200,- EUR).
Das Konsulat hat alles angenommen und hat die Unterlagen nun weitergeleitet. Ich habe das Einladungsschreiben an meinen Gast dort liegen sehen.
Der Gast bekommt nun einen Brief, dass die Einladung von kubanischer Seite aus ok ist. Laut Aussagen des kub. Konsulates ist ab jetzt die deutsche Botschaft in La Habana für die weiteren Schritte hinsichtlich der Ausreise verantwortlich.

In Antwort auf:


Die Kosten würden sich dann auf ca. 550 Euro mit Notar,Übersetzung,Beglaubigung, Bearbeitung auf dem Postweg belaufen.
In Antwort auf:


Kosten siehe oben. Bei mir sind es 306,32 EUR für die kubanische Botschaft ohne Krankenversicherung + Verpflichtungserklärung.

Welche Infos fehlen Dir noch?

Gruss, Caracol

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02.06.2007 11:27
avatar  ( Gast )
#160 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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( Gast )

Hi Caracol,

hat die vereidigte Übersetzerin
a)die komplette Verpflichtungserklärungd der Ausländerbehörde übersetzt oder
b)Deine höchst selbst ausgefertigte und vom Notar beglaubigte Eidesstattliche Erklärung ? Oder
c) wenn nicht a) oder b), was war es dann?

Danke Dir
Gruß Capri


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02.06.2007 22:36
avatar  Caracol ( gelöscht )
#161 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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Caracol ( gelöscht )

@ Capri

In Antwort auf:


hat die vereidigte Übersetzerin
a)die komplette Verpflichtungserklärungd der Ausländerbehörde übersetzt oder
b)Deine höchst selbst ausgefertigte und vom Notar beglaubigte Eidesstattliche Erklärung ?
In Antwort auf:



b) Es muss nur die vom Notar angefertigte Verpflichtungserklärung übersetzt und beides beim Landgericht
beglaubigt werden.
Die Verpflichtungserklärung von der deutschen Ausländerbehörde (Formular) muss nicht übersetzt werden,
da sie von Deinem Gast direkt der deutschen Botschaft auf Kuba vorgelegt werden muss.

Schreib mir 'ne PM, wenn Du den genauen Wortlaut der notariellen Verpflichtungserklärung sehen möchtest.

Gruss, Caracol


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05.06.2007 10:21
avatar  camillo
#162 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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super Mitglied

Danke für die Infos.

Ich dachte anfangs es würde die Legalisierung von eidesstattlichen Erklärungen, Einladungen 200.00 €
dazukommen. Hat sich aber durch den oben genannten Link erledigt. Vielen Dank nochmal für die Zusammenfassung.


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05.06.2007 14:23
avatar  Nilo6de
#163 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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normales Mitglied

Hallo,

hat jemand von Euch das Prozedere schon hinter sich und hat den genauen Wortlaut der notariellen Verpflichtungserklärung?
Habe einen Notar der mich gebeten hat, das Schriftstück schon aufzusetzen. Jetzt stehe ich natürlich auch da wie Ochs vorm Berg. Frage nach, damit es nachher keine Probleme gibt und ich nix falsches Tippe oder was vergesse.

Vielen Dank schonmal vorab.


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06.06.2007 01:13
avatar  Caracol ( gelöscht )
#164 Notarielle Beglaubigung auf spanisch
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Caracol ( gelöscht )

@ Nilo6de

In Antwort auf:



hat jemand von Euch das Prozedere schon hinter sich und hat den genauen Wortlaut der notariellen Verpflichtungserklärung?
Habe einen Notar der mich gebeten hat, das Schriftstück schon aufzusetzen. Jetzt stehe ich natürlich auch da wie Ochs vorm Berg. Frage nach, damit es nachher keine Probleme gibt und ich nix falsches Tippe oder was vergesse.
Vielen Dank schonmal vorab.
In Antwort auf:



Hier schonmal dir Übersetzung von der Dolmetscherin auf spanisch.
Muss die deutsche Bestätigung vom Notar noch abtippen, da kein Freehand/Word-Dokument sondern Papier.
Kommt später nach.



Traducción del Aleman
- documento imprimido contínuamente unilateral -

primera formalización
declarado
en 10999 Berlin el 18. Mayo 2007
ante le notario que firma
XY en Berlin

Apareció hoy ante mi:
Señora Omara Portuondo, nacida el 04.06.1999 en berlin, Profesión Cantante,
residente en Fasanenstr. 1, identificada
por carnet de identitad válido, expedido por la autoritad de registro
del distrito Charlottenburg, número 123456789.
Ella solicitó la documentación de la siguiente
aseveración juramentada
para entregarla en el Consulado cubano de Berlin.

He informado la solicitante del significado de una aseveración
juramentada, especialmente de que hacer una aseveración juramentada
falsa es punible.

Teniendo esto en cuenta, la solicitante declara lo siguiente y confirma:
Yo
Omara Portuondo
Carnet de identidad: 123456789
nacida el 04.06.1999 en Berlin
residente en Fasanenstr. 1, 12345 Berlin
Profesión Cantante

- Invitante -

invito a
Ibrahim Ferrer
Carnet: 12345678
nacida el 01.01.1920 en Santiago de Cuba
residente en Calle Fidel Castro Nr. 2; Santiago de Cuba
Profesión: musico
Nombre de Madre - Cecilia Cruz
Nombre de Padre - Compay Segundo
Profesión y Oficio - músico

- Invitado -

Motivo de la invitación:
El invitado es mi novio desde 1 1/2 años. el motiveo del viaje es
temporal, turístico; el quiere conocer a Alemania, eventualmente hay
un casamineto mas tarde.
Yo me comprometo a asumir la responsibilidad legal y financiera por el
invitado.
Yo pagaré todos los gastos de alojamiento y provisión, mas los costos
del vuelo de vuelta, y los gastos del visado y de otros permisos
oficiales. Yo aseguro que la persona invitada no permanecerá sin
protección personal ni legal durante su estancia. el invitado gozará
de la misma protección de mi parte, que una persona sin capacidad
contractual gozaria según la ley alemana.
El notario ha leído la presente documentación a la suplicante; la
documentación ha sido autorizada y firmada por la suplicante como
consta:
Omara Portuondo
XY, Notario

******************************************************************************

Dieses Schreiben hat das kubanische Konsulat in Berlin akzeptiert.
Bitte nicht vergessen: CARNET-Nummer und nicht PASAPORTE-Nummer angeben!!!

Ich hoffe, ich hab allen damit erstmal weiterhelfen können.

Dann wünsch ich uns allen Erfolg mit unseren Einladungen.
Grüsse, Caracol


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08.06.2007 01:18
avatar  phil66
#165 RE: Notarielle Beglaubigung auf spanisch
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neues Mitglied

Oh wie super sowas habe ich auch gesucht. Hätte da noch eine kleine Bitte.
Kannst du nicht auch den deutschen Text hineinstellen.

Merci d'avence. Ein Leidesgenosse


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08.06.2007 02:53
avatar  kdl
#166 RE: Notarielle Beglaubigung auf spanisch
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kdl
Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Hier schonmal dir Übersetzung von der Dolmetscherin auf spanisch.

Ich will ja nicht meckern, aber wenn dieses Spanisch der Qualität eines vom Gericht vereidigten Dolmetschers/Übersetzers entspricht, ist das zum . Zumindest in Sachen "Juristenspanisch" hat die Dame noch etwas Nachholbedarf.

Aber das kub. Konsulat hat's ja so akzeptiert.

Gruss
kdl


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08.06.2007 08:40
avatar  ( Gast )
#167 RE: Notarielle Beglaubigung auf spanisch
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( Gast )

Zitat von kdl
Aber das kub. Konsulat hat's ja so akzeptiert

Und wie!!

Finden sie sogar die Entmündigung ihrer Landsleute wieder, damit denen ihr Heimatgefühl nicht verlorengeht, indem sie mit unfähigen Deutschen auf eine Stufe gestellt werden. Oder ist die Formulierung "el invitado gozará de la misma protección de mi parte, que una persona sin capacidad contractual gozaria según la ley alemana." anders zu verstehen?

Und weil wir schon beim Meckern über holprige Übersetzungen sind, sollte unser hilfsbedürftige Phil66 auch gleich belehrt werden, nächstes Mal sich besser mit einem "Merci d'avance" zu bedanken.



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08.06.2007 11:09
avatar  Piropo
#168 RE: Notarielle Beglaubigung auf spanisch
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sehr erfahrenes Mitglied

Könnten wir es hier nicht als FORUMS-Hausaufgabe erreichen ein zweisprachiges WORD-Formular zu entwickeln (so wie das für das Finanzamt), in das jeweils nur noch die persönlichen Daten einzusetzen sind. Das macht es beim Notar leichter und die Dolmetscherin muss auch nur noch ihren Stempel darauf setzen, was je nach Verhandlungsgeschick dann billiger sein könnte.

Wer hat Zeit, sammelt bisherige gelaufene Versionen und konsolidiert sie zu einem "FORUMS-Formular"?

Lieben Gruß

Piropo


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08.06.2007 15:46
avatar  greenhorn ( gelöscht )
#169 RE: Notarielle Beglaubigung auf spanisch
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greenhorn ( gelöscht )

Merci d'avence. Ein Leidesgenosse

Leibes-genosse?

Wollte er sicher schreiben


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08.06.2007 16:43 (zuletzt bearbeitet: 08.06.2007 16:44)
avatar  Piropo
#170 RE: Notarielle Beglaubigung auf spanisch
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sehr erfahrenes Mitglied
Noch bin ich kein Leidensgenosse, aber sicher laden wir wieder einmal jemand ohne den erforderlichen Verwandtschaftsgrad von unserer kubanischen Familie ein. Bis dahin hoffe ich auf eine Vorlage. Habe hierzu aktuell keine Zeit, habe aber so etwas zu einem anderen Thema (Absetzbarkeit von Unterhaltsleistungen) schon gemacht und lasse gerne alle daran teilhaben:

Weil folgende Vorlage niemand Offizielles in Kuba unterschreibt: Unterhaltserklärung deutsch spanisch.pdf

Habe ich folgendes Modell entwickelt: Declaracion-Einkommensverhältnisse.doc

Davon keine notarielle Beglaubigung machen (darf nur Juridica international), sondern nur eine "Protocolisation" machen lassen. Das geht beim lokalen nationalen Notar, gibt für wenig Geld wunderschöne Stempel und Sellos, und das deutsche Finanzamt ist überglücklich (bisher 5 erfolgreiche Steuerabsetzer)

Lieben Gruß

Piropo
08.06.2007 17:10
avatar  kdl
#171 RE: Notarielle Beglaubigung auf spanisch
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kdl
Rey/Reina del Foro

Diese Unterhalterklärung deutsch-sp. ist einwandfrei formuliert.
Ich würde aber gern deine "Declaración-Einkommensverhältnisse" etwas redigieren, bevor die anderen Forumsmitglieder diese evtl.als Vorlage nehmen. Aber nur mit deinem Einverständnis.

Gruss
kdl


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08.06.2007 19:05
avatar  Piropo
#172 RE: Notarielle Beglaubigung auf spanisch
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sehr erfahrenes Mitglied

Hallo kdl, Du hast eine PM von mir. Lass uns dies diskutieren und de Forumsmitgliedern das Ergebnis zur Verfügung stellen. OK?
Gruß
Piropo


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08.06.2007 19:35
avatar  greenhorn ( gelöscht )
#173 RE: Notarielle Beglaubigung auf spanisch
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greenhorn ( gelöscht )

Die Fehler im Spanischen und sogar im Deutschen kann man nicht wegdiskutieren

Nur redigieren


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12.06.2007 05:46
avatar  ( Gast )
#174 RE: Notarielle Beglaubigung auf spanisch
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( Gast )

Hallo,
ich fahre am 13.06.07 nach Bonn. Falls meine Eidesstattliche Erklärung und deren Übersetzung anerkannt werden, werde ich es ins Forum Stellen. Es ist in World eingescannt, Namen und Ort wurde geändert. Die Übersetzung wurde von jemanden gemacht der auf Gericht zugelassen ist und in Kuba Studiert hat. Nach seiner Aussage ist das Spanisch etwas anderes als das Kuba-Spanisch. Leider kann ich das nicht Bestätigen da ich kein Wort Spanisch kann

Gruß
Gunsch


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13.06.2007 16:25
avatar  ( Gast )
#175 RE: Notarielle Beglaubigung auf spanisch
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( Gast )

Hallo,
ich war heute bei der Botschaft in Bonn. Die Eidesstattliche Erklärung und deren Übersetzung waren soweit OK. Ich hoffe das der ein oder andere die in Word gescannte Dokumente als Vorlage nutzen kann. Namen, Ort und Daten wurden überarbeitet. Es wäre nett, wenn jemand die Übersetzung anschauen würde, da beim Scannen Fehler auftreten können. Ich habe da noch eine Frage: was ist die Carta de invitacion und braucht man das zum beantragen des Reisepasses?

Gruß
Gunsch

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