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Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
#151 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
Zitat von camillo
Auf der HP der kub. Botschaft lese ich im Preisverzeichnis folgende Absätze:
1. ANFERTIGUNG VON EINLADUNGEN, Eidesstattliche Erklärung, Einladung 200.00 €
2. Legalisierung von eidesstattlichen Erklärungen, Einladungen 200.00 €
Ich finde auf der neuen Homepage kein Preisverzeichnis. Dafür aber folgenden Absatz:
Die Einladung im Konsulat kostet 200,00 €. Die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses ist obligatorisch. Wenn sie die Einladung per Post schicken, kostet die Einladung 225 €. Dem Antragsschreiben fügen sie dann bitte noch eine von ihnen persönlich unterschriebene Kopie der ersten Seite ihres Reisepasses und einen mit ihrer Adresse und dem Porto von 0,55 € versehenen Umschlag bei.
http://emba.cubaminrex.cu/Default.aspx?tabid=9900
greenhorn
(
gelöscht
)
#154 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
In Antwort auf:
Der Ehepartner ist die angeheiratete Person. Bei Monogamie hat eine Person maximal einen Ehepartner, bei Polygamie mehrere.
Die Eheschließung begründet keine Verwandtschaft der Ehepartner.
Diese sind in der Regel auch nicht blutsverwandt.
Wie immer.... Fragen Sie Jan.... Lebensberatung in allen Fragen .......
Also fallen die Ehepartner in die Rubrik "Freundschaft" (bezogen auf die Seite der cuba. Botschaft)
#156 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
Zitat von chico tonto
Also fallen die Ehepartner in die Rubrik "Freundschaft" (bezogen auf die Seite der cuba. Botschaft)
Jan hat nur Wikipedia zitiert.
Was die kubanische Botschaft unter Verwandte 1. und 2. Grades versteht, hat sie selbst geschrieben:
"Verwandtschaftsverhältnis ersten oder zweiten Grades (Eltern, Söhne/Töchter, Großeltern, -kinder)"
Beantwortet das deine Frage, wenn dort "Ehepartner" nicht aufgeführt ist?
In Antwort auf:
Beantwortet das deine Frage, wenn dort "Ehepartner" nicht aufgeführt ist?
Also ... jetzt glaube ich Euch hier mal, das Cubis unlogisch usw. sind, die cubanische Botschaft sowieso das Allerletzte, usw. und jetzt verlangst DU von mir, das ich "dem Geschreibsel" der Botschaft glauben soll. Ich dachte halt - sowie wie die Cubis nach der Meinung vieler hier halt sein sollen - die haben das einfach vergessen.
Caracol
(
gelöscht
)
#159 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
Zitat von camillo
... der Thread ist jetzt schon ziemlich lang. Vielleicht könnte man jetzt nochmal zum Thema zurück kommen.
Bis jetzt habe ich nur in diesem Thread gelesen, dass die neue Regeulung nur für !Nichtfamilienmitglieder gilt. Kann das jemand bestätigen, heißt hat es schon einer gemacht seit 1.05.07?
Hier nochmal die Wiederholung des Prozederes für die Einladung eines kubanischen Gastes, der kein Familienmitglied ist.:
Ich habe alle Formalitäten der neuen Regelung durchexerziert:
Erst das übliche Prozedere: Verpflichtungserklärung beim Ausländeramt (25,- EUR) + Krankenversicherung beim ADAC (97,- EUR) dann neu: Verpflichtungserklärung beim Notar (33,32 EUR) + Übersetzung einer beeidigten Dolmetscherin (50,- EUR) + Beeidigung beider Dokumente beim Landgericht (23,- EUR) + alt: Einladung beim kub. Konsulat (200,- EUR).
Das Konsulat hat alles angenommen und hat die Unterlagen nun weitergeleitet. Ich habe das Einladungsschreiben an meinen Gast dort liegen sehen.
Der Gast bekommt nun einen Brief, dass die Einladung von kubanischer Seite aus ok ist. Laut Aussagen des kub. Konsulates ist ab jetzt die deutsche Botschaft in La Habana für die weiteren Schritte hinsichtlich der Ausreise verantwortlich.
In Antwort auf:
Die Kosten würden sich dann auf ca. 550 Euro mit Notar,Übersetzung,Beglaubigung, Bearbeitung auf dem Postweg belaufen.
In Antwort auf:
Kosten siehe oben. Bei mir sind es 306,32 EUR für die kubanische Botschaft ohne Krankenversicherung + Verpflichtungserklärung.
Welche Infos fehlen Dir noch?
Gruss, Caracol
Hi Caracol,
hat die vereidigte Übersetzerin
a)die komplette Verpflichtungserklärungd der Ausländerbehörde übersetzt oder
b)Deine höchst selbst ausgefertigte und vom Notar beglaubigte Eidesstattliche Erklärung ? Oder
c) wenn nicht a) oder b), was war es dann?
Danke Dir
Gruß Capri
@ Capri
In Antwort auf:
hat die vereidigte Übersetzerin
a)die komplette Verpflichtungserklärungd der Ausländerbehörde übersetzt oder
b)Deine höchst selbst ausgefertigte und vom Notar beglaubigte Eidesstattliche Erklärung ?
In Antwort auf:
b) Es muss nur die vom Notar angefertigte Verpflichtungserklärung übersetzt und beides beim Landgericht
beglaubigt werden.
Die Verpflichtungserklärung von der deutschen Ausländerbehörde (Formular) muss nicht übersetzt werden,
da sie von Deinem Gast direkt der deutschen Botschaft auf Kuba vorgelegt werden muss.
Schreib mir 'ne PM, wenn Du den genauen Wortlaut der notariellen Verpflichtungserklärung sehen möchtest.
Gruss, Caracol
Hallo,
hat jemand von Euch das Prozedere schon hinter sich und hat den genauen Wortlaut der notariellen Verpflichtungserklärung?
Habe einen Notar der mich gebeten hat, das Schriftstück schon aufzusetzen. Jetzt stehe ich natürlich auch da wie Ochs vorm Berg. Frage nach, damit es nachher keine Probleme gibt und ich nix falsches Tippe oder was vergesse.
Vielen Dank schonmal vorab.
@ Nilo6de
In Antwort auf:
hat jemand von Euch das Prozedere schon hinter sich und hat den genauen Wortlaut der notariellen Verpflichtungserklärung?
Habe einen Notar der mich gebeten hat, das Schriftstück schon aufzusetzen. Jetzt stehe ich natürlich auch da wie Ochs vorm Berg. Frage nach, damit es nachher keine Probleme gibt und ich nix falsches Tippe oder was vergesse.
Vielen Dank schonmal vorab.
In Antwort auf:
Hier schonmal dir Übersetzung von der Dolmetscherin auf spanisch.
Muss die deutsche Bestätigung vom Notar noch abtippen, da kein Freehand/Word-Dokument sondern Papier.
Kommt später nach.
Traducción del Aleman
- documento imprimido contínuamente unilateral -
primera formalización
declarado
en 10999 Berlin el 18. Mayo 2007
ante le notario que firma
XY en Berlin
Apareció hoy ante mi:
Señora Omara Portuondo, nacida el 04.06.1999 en berlin, Profesión Cantante,
residente en Fasanenstr. 1, identificada
por carnet de identitad válido, expedido por la autoritad de registro
del distrito Charlottenburg, número 123456789.
Ella solicitó la documentación de la siguiente
aseveración juramentada
para entregarla en el Consulado cubano de Berlin.
He informado la solicitante del significado de una aseveración
juramentada, especialmente de que hacer una aseveración juramentada
falsa es punible.
Teniendo esto en cuenta, la solicitante declara lo siguiente y confirma:
Yo
Omara Portuondo
Carnet de identidad: 123456789
nacida el 04.06.1999 en Berlin
residente en Fasanenstr. 1, 12345 Berlin
Profesión Cantante
- Invitante -
invito a
Ibrahim Ferrer
Carnet: 12345678
nacida el 01.01.1920 en Santiago de Cuba
residente en Calle Fidel Castro Nr. 2; Santiago de Cuba
Profesión: musico
Nombre de Madre - Cecilia Cruz
Nombre de Padre - Compay Segundo
Profesión y Oficio - músico
- Invitado -
Motivo de la invitación:
El invitado es mi novio desde 1 1/2 años. el motiveo del viaje es
temporal, turístico; el quiere conocer a Alemania, eventualmente hay
un casamineto mas tarde.
Yo me comprometo a asumir la responsibilidad legal y financiera por el
invitado.
Yo pagaré todos los gastos de alojamiento y provisión, mas los costos
del vuelo de vuelta, y los gastos del visado y de otros permisos
oficiales. Yo aseguro que la persona invitada no permanecerá sin
protección personal ni legal durante su estancia. el invitado gozará
de la misma protección de mi parte, que una persona sin capacidad
contractual gozaria según la ley alemana.
El notario ha leído la presente documentación a la suplicante; la
documentación ha sido autorizada y firmada por la suplicante como
consta:
Omara Portuondo
XY, Notario
******************************************************************************
Dieses Schreiben hat das kubanische Konsulat in Berlin akzeptiert.
Bitte nicht vergessen: CARNET-Nummer und nicht PASAPORTE-Nummer angeben!!!
Ich hoffe, ich hab allen damit erstmal weiterhelfen können.
Dann wünsch ich uns allen Erfolg mit unseren Einladungen.
Grüsse, Caracol
In Antwort auf:
Hier schonmal dir Übersetzung von der Dolmetscherin auf spanisch.
Ich will ja nicht meckern, aber wenn dieses Spanisch der Qualität eines vom Gericht vereidigten Dolmetschers/Übersetzers entspricht, ist das zum . Zumindest in Sachen "Juristenspanisch" hat die Dame noch etwas Nachholbedarf.
Aber das kub. Konsulat hat's ja so akzeptiert.
Gruss
kdl
Zitat von kdl
Aber das kub. Konsulat hat's ja so akzeptiert
Und wie!!
Finden sie sogar die Entmündigung ihrer Landsleute wieder, damit denen ihr Heimatgefühl nicht verlorengeht, indem sie mit unfähigen Deutschen auf eine Stufe gestellt werden. Oder ist die Formulierung "el invitado gozará de la misma protección de mi parte, que una persona sin capacidad contractual gozaria según la ley alemana." anders zu verstehen?
Und weil wir schon beim Meckern über holprige Übersetzungen sind, sollte unser hilfsbedürftige Phil66 auch gleich belehrt werden, nächstes Mal sich besser mit einem "Merci d'avance" zu bedanken.
Könnten wir es hier nicht als FORUMS-Hausaufgabe erreichen ein zweisprachiges WORD-Formular zu entwickeln (so wie das für das Finanzamt), in das jeweils nur noch die persönlichen Daten einzusetzen sind. Das macht es beim Notar leichter und die Dolmetscherin muss auch nur noch ihren Stempel darauf setzen, was je nach Verhandlungsgeschick dann billiger sein könnte.
Wer hat Zeit, sammelt bisherige gelaufene Versionen und konsolidiert sie zu einem "FORUMS-Formular"?
Lieben Gruß
Piropo
#170 RE: Notarielle Beglaubigung auf spanisch
Weil folgende Vorlage niemand Offizielles in Kuba unterschreibt: Unterhaltserklärung deutsch spanisch.pdf
Habe ich folgendes Modell entwickelt: Declaracion-Einkommensverhältnisse.doc
Davon keine notarielle Beglaubigung machen (darf nur Juridica international), sondern nur eine "Protocolisation" machen lassen. Das geht beim lokalen nationalen Notar, gibt für wenig Geld wunderschöne Stempel und Sellos, und das deutsche Finanzamt ist überglücklich (bisher 5 erfolgreiche Steuerabsetzer)
Lieben Gruß
Piropo
Hallo,
ich fahre am 13.06.07 nach Bonn. Falls meine Eidesstattliche Erklärung und deren Übersetzung anerkannt werden, werde ich es ins Forum Stellen. Es ist in World eingescannt, Namen und Ort wurde geändert. Die Übersetzung wurde von jemanden gemacht der auf Gericht zugelassen ist und in Kuba Studiert hat. Nach seiner Aussage ist das Spanisch etwas anderes als das Kuba-Spanisch. Leider kann ich das nicht Bestätigen da ich kein Wort Spanisch kann
Gruß
Gunsch
Hallo,
ich war heute bei der Botschaft in Bonn. Die Eidesstattliche Erklärung und deren Übersetzung waren soweit OK. Ich hoffe das der ein oder andere die in Word gescannte Dokumente als Vorlage nutzen kann. Namen, Ort und Daten wurden überarbeitet. Es wäre nett, wenn jemand die Übersetzung anschauen würde, da beim Scannen Fehler auftreten können. Ich habe da noch eine Frage: was ist die Carta de invitacion und braucht man das zum beantragen des Reisepasses?
Gruß
Gunsch
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Gast
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05.11.2002 |
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