Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger

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14.05.2007 16:08
avatar  anina
#101 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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normales Mitglied

Hat sich inzwischen geklärt! Vergesst es einfach, wie ich gerade erfahren habe, steht das gar nicht wirklich auf dem Informationsblatt!


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14.05.2007 18:10 (zuletzt bearbeitet: 14.05.2007 18:11)
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#102 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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( Gast )
In Antwort auf:
Hat sich inzwischen geklärt! Vergesst es einfach, wie ich gerade erfahren habe, steht das gar nicht wirklich auf dem Informationsblatt!

Na Gott sei Dank!

Dann kann sich ja die kubanische Botschaft mit einer Kopie der amtlichen deutschen Verpflichtungserklärung zufrieden geben, nachdem diese perfekt ihren Wünschen entspricht. Alle Daten, die sie benötigt sind darin aufgeführt und amtlich beglaubigt. Aufgestellt von der Ausländerbehörde auf Grundlage des geltenden deutschen Rechts wird sogar die Leistungsfähigkeit des Einladenden darin bescheinigt und mehrsprachig ist sie auch.


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14.05.2007 18:25
avatar  greenhorn ( gelöscht )
#103 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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greenhorn ( gelöscht )

Mit einer Kopie kann Seine Exzellenz nicht zum Amtsgericht gehen


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15.05.2007 09:55
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#104 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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( Gast )

In Antwort auf:
Seine Exzellenz ...zum Amtsgericht

Wozu? Um die ausstehenden monatlichen kubanischen Mietgebühr (sprich: Visagebühr 55.-/Monat) einzuklagen, weil sie Kubi sonst nicht zurücknehmen?

Nein, so eine Mühe machen die sich nicht. Die nehmen ihn nicht in ihre Obhut. Im Gegenteil, sie schieben Kubi einfach wieder ab, falls sie ihre Gebühren nicht bekommen haben. Sollen doch die anderen schauen wie sie zurechtkommen.

PVE nicht verlängert. Und was dann?


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16.05.2007 14:57 (zuletzt bearbeitet: 16.05.2007 14:57)
avatar  anina
#105 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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normales Mitglied
Habe gerade die erste Einladung nach dem neuen Verfahren erfolgreich in der Botschaft eingereicht ;)

Kurz zum Prozedere:
1. Termin bei Notar: alle erforderlichen Daten (zu den Personen, Eltern des Einzuladenden, Grund der Einladung, Beziehung zum Einzuladenden) bereits zusammentragen und dem Notar vorbereiten, er tippt dann nur noch ab und bastelt daraus eine eidesstattliche Erklärung. Kosten 33 Euro

2. Mit dem Dokument vom Notar zu einem beeidigten Übersetzer: der fertigt die Übersetzung des Dokuments ins Spanische, Kosten etwa 1 Euro pro Zeile, bei mir waren es 58 Euro

3. Mit beiden Dokumenten (Notar und Übersetzer) zum Landgericht zur Beglaubigung für das Ausland. In Berlin ist das entgegen anders lautender Auskünfte in der Verwaltungsstelle für Apostillen und Legalisationen: Littenstrasse 12-17, 10179 Berlin Mitte Zi 1603, 1. OG
Kosten 23 Euro, Dauer ein Arbeitstag

4. Mit diesen beiden beglaubigten Dokumenten, dem Reisepass, 200 Euro in bar und dem ausgefüllten Vordruck für Visabeantragung der kubanischen Botschaft zur Botschaft. Es hilft, wenn man hier bereits einen Termin gemacht hat ;)

FERTIG!!

Wer Adressen von Notar und Übersetzer in Berlin braucht, gebe ich gerne weiter. Sie waren beide sehr nett und hilfsbereit.

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16.05.2007 15:55 (zuletzt bearbeitet: 16.05.2007 16:17)
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#106 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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( Gast )
Zitat von Anina
FERTIG!!

Wahrscheinlich hast Du Dich dort noch bedankt.

Hast Du wenigsten gefragt, wozu sie den Wisch brauchen? Was sie damit machen? Ist Dir bewusst, dass Du mit Deiner Autoritätsgläubigkeit anderen einen Bärendienst erwiesen hast? Jetzt werden andere diesen Quatsch wohl nachmachen müssen. In der Botschaft müssen sie sich wirklich ins Fäustchen lachen oder sie sind zu doof, um zu merken, was sie hier für einen Blödsinn verzapft haben. Glaubst Du, andere, die nicht in Berlin oder Bonn wohnen, können diese sinnlose Laufereien auch an einem Arbeitstag erledigen?

Was steht denn nun drin in diesem Papier, in welchen wir uns per Eid und vollstreckbaren Titel zu verpflichten haben, die finanzielle und rechtliche Verantwortung eines „schutzlosen“ kubanischen Gastes zu übernehmen? Oder hast Du darüber nicht nachgedacht und es ist Dir sowieso alles Wurscht?


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16.05.2007 21:00 (zuletzt bearbeitet: 16.05.2007 21:03)
avatar  anina
#107 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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normales Mitglied
In Antwort auf: "Was steht denn nun drin in diesem Papier, in welchen wir uns per Eid und vollstreckbaren Titel zu verpflichten haben, die finanzielle und rechtliche Verantwortung eines „schutzlosen“ kubanischen Gastes zu übernehmen? Oder hast Du darüber nicht nachgedacht und es ist Dir sowieso alles Wurscht?"
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im Prinzip steht nichts anderes drin als in der deutschen Verpflichtungserklärung! Der einzige Unterschied ist, dass man sich jetzt eben auf die gleiche Weise gegenüber den kubanischen Behörden verpflichtet.

Begründung war unter anderem dass immer wieder Fälle auftauchen, in denen etwa die Gebühren der Verlängerungsmonate nicht beglichen werden können, oder der eingeladene Kubaner kein Geld für ein Rückflugticket hatte und dann die Botschaft einspringen musste und nicht der Einlader. Dagegen will man sich absichern.

Es bleibt jedem selbst überlassen, ob er nach dem neuen Verfahren einen Kubaner einladen möchte oder nicht. Ich für meinen Teil habe mich dafür entschieden und die Informationen hier mitgeteilt, um es denen leichter zu machen, die das ebenso tun möchten.

Aber Du kannst es ja einfach lassen! Ist doch Deine Entscheidung. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass wenn sich alle "Einlader" verbünden und dem neuen Prozedere "verweigern" würden, dass das irgend etwas ändert, oder?

Kannst ja gerne einen entsprechenden Streik organisieren, ich denke nicht, dass ich dem mit meiner einen abgewickelten Einladung im Wege stehe!

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16.05.2007 21:10
avatar  Tacada
#108 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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sehr erfahrenes Mitglied

. Mit diesen beiden beglaubigten Dokumenten, dem Reisepass, 200 Euro in bar und dem ausgefüllten Vordruck für Visabeantragung der kubanischen Botschaft zur Botschaft. Es hilft, wenn man hier bereits einen Termin gemacht hat ;)

welchen reisepass und für was die 200€ ?


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16.05.2007 21:20
avatar  Caracol ( gelöscht )
#109 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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Caracol ( gelöscht )

@ Tacada

In Antwort auf:


welchen reisepass und für was die 200€ ?
In Antwort auf:



mit DEINEM Ausweis oder Reisepass und den 200,- Eur für
die "Derechos Consulares" auf dem kub. Konsulat.
Die machen das nicht umsonst!!!!
175,- Eur für die "Carta de Invitación +
25,- Eur Telex o Fax
= 200,- Euronen!

Caracol


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16.05.2007 21:29
avatar  Caracol ( gelöscht )
#110 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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Caracol ( gelöscht )

@ Esperanto2

In Antwort auf:


Oder hast Du darüber nicht nachgedacht und es ist Dir sowieso alles Wurscht?
In Antwort auf:



Na, Esperanto, mal wieder vergessen die "gute Laune-Tablette" heute morgen zu nehmen?

Ein Dankeschön an Anina für die Mitteilung über die genaue Vorgehensweise bei der Einladung
eines/r Kubaners/in nach der neuen Regelung hätte auch ausgereicht.

Schreib doch Deine Meinung Fidel, dann ist sie an die richtige Adresse gerichtet.


@ Anina

Vielen Dank für Deine Beschreibung der Vorgehensweise.
Da ich ja das Glück habe in Berlin zu leben, werd ich das gleich alles am Freitag mal in Angriff nehmen.
Hört sich jedenfalls jetzt nicht mehr so unerreichbar an.
Dann hoffen wir mal, dass die deutsche Botschaft in La Habana unseren Eingeladenen die Ausreise genehmigt!
Viel Erfolg und Glück für Deine Einladung.

Caracol


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17.05.2007 00:29 (zuletzt bearbeitet: 17.05.2007 00:38)
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#111 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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( Gast )
Zitat von Anina
im Prinzip steht nichts anderes drin als in der deutschen Verpflichtungserklärung! Der einzige Unterschied ist, dass man sich jetzt eben auf die gleiche Weise gegenüber den kubanischen Behörden verpflichtet.

Begründung war unter anderem dass immer wieder Fälle auftauchen, in denen etwa die Gebühren der Verlängerungsmonate nicht beglichen werden können, oder der eingeladene Kubaner kein Geld für ein Rückflugticket hatte und dann die Botschaft einspringen musste und nicht der Einlader. Dagegen will man sich absichern.

Das ist allerdings eine Überraschung: Das Rückflugticket übernimmt notfalls die kubanische Botschaft. Ja sogar für ihre Bezahlung der Verlängerungsmonate wollen sie einspringen. Das hätte ich aber wirklich gerne gewußt, ob dies schon jemals der Fall war. Nach den Berichten, wie diese Gebühren eingetrieben werden, übersteigt dies meine Vorstellungskraft.
Lies nach:

PVE nicht verlängert. Und was dann?


Was genau in der deutschen Verpflichtungserklärung steht, weiss jeder, der schon mal eine Einladung gemacht hat. Was steht aber in einer kubanischen?

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17.05.2007 07:47
avatar  Tacada
#112 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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sehr erfahrenes Mitglied

hallo eine frage muss man bei einer einladung immer persönlich bei der botschaft erscheinen
?.......... ist für mich etwas umständlich da wir viel zu weit weg wohnen ........


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17.05.2007 09:20
avatar  Sharky
#113 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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Top - Forenliebhaber/in

auch wenn es etwas Mühe macht, so wäre es nicht schlecht, wenn Du diesen Tread
komplett durchliesst.

Salu2 Sharky


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17.05.2007 10:44
avatar  Tacada
#114 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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sehr erfahrenes Mitglied

Habe keine Antwort auf meine frage gefunden ... ich habe es gelesen .. also vielleicht weiss jemand die antwort ... danke


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17.05.2007 10:52
avatar  dirk_71
#115 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
hallo eine frage muss man bei einer einladung immer persönlich bei der botschaft erscheinen



Ja.. stand schon irgendwo in diesem Thread

Nos vemos
Dirk

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17.05.2007 11:49 (zuletzt bearbeitet: 17.05.2007 11:52)
avatar  ( Gast )
#116 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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( Gast )
Zitat von Dirk 71
Ja.. stand schon irgendwo in diesem Thread

Ja, so stand es hier.

Aber so sicher ist es noch nicht, dass man sich persönlich auf den weiten Weg in Richtung polnische Grenze begeben muss, nur weil schon jemand beflissen in der kubanischen Botschaft seinen Diener machte. Man stelle sich vor, dass alle Visa in den hauptstädtischen Botschaften/Konsulaten nur noch bei persönlichem Erscheinen ausgestellt werden.

Und im Falle der kubanischen Ausreisegenehmigung handelt es sich um Personen, denen das persönliche Erscheinen abverlangt werden soll, obwohl sie nicht einmal die Hürde der kubanischen Hoheitsgrenze für einen kurzen Besuch nehmen wollen.

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17.05.2007 12:53
#117 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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erfahrenes Mitglied

Also so recht glaube ich auch nicht, dass man da jetzt auch noch persönlich zur Botschaft muss. Außerdem: wie soll man denn einen Termin machen? Telefonisch? Ich kann mich nicht erinnern da jemals einen am Telefon erwischt zu haben...

Und die Gebühren oder den Flug hat die Botschaft garantiert auch noch nie für einen Kubaner bezahlt. Wenn kein Geld mehr kommt lassen die ihre Bürger fallen wie eine heiße Kartoffel. Ich habe selber mal auf Hilfe von der Botschaft gehofft und bin extra deswegen 400km nach Berlin gealbert (es ging nicht um das Nichtbezahlen von irgendwelchen Gebühren), aber auf Hilfe kann man da ewig warten.

Und wenn ich jetzt meine Freundin zum Xten-Male einlade muss ich jetzt auch noch die Rennerei zum Notar usw. in Kauf nehmen, 100Euro mehr ausgeben und am besten noch einen Tagestrip nach Berlin machen (also nochmal 100Euro mehr), obwohl es nie Probleme mit Bezahlungen der PVE und rechtzeitigen Rückflügen gab?
Schönen Dank!


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17.05.2007 13:14
avatar  Tacada
#118 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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sehr erfahrenes Mitglied

Also wie ich euch verstehe kann man alles über den postweg machen und muss nicht selber vorsprechen ........ wäre ja auch sehr aufwendig persönlich vorzusprechen ........ danke für die anwort


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17.05.2007 14:22 (zuletzt bearbeitet: 17.05.2007 14:24)
avatar  anina
#119 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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normales Mitglied
[Also wie ich euch verstehe kann man alles über den postweg machen und muss nicht selber vorsprechen ........ wäre ja auch sehr aufwendig persönlich vorzusprechen ........ danke für die anwort]

Telefonisch ist die Botschaft eher schwierig zu erreichen, aber frag doch einfach per email nach: recepcion-consulado@botschaft-kuba.de, ob man persönlich erscheinen muss. Unter dieser email erhält man auch den Termin.


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17.05.2007 15:34 (zuletzt bearbeitet: 17.05.2007 15:40)
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#120 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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( Gast )
Zitat von Tacada
sehr aufwendig

Tacada, das neue Procedere ist m.E. noch nicht ausgegoren. Wie dieses endgültig aussehen wird, ist noch unklar. Bisher war es nicht nötig, persönlich bei der Botschaft/Konsulat zu erscheinen. Es wird sich etwas ändern. Das Konsulat in Bonn schrieb mir am 04.05.07 dazu:

Ab den Monat Mai gelten neue Regelungen um eine Einladung abzufassen. Wir werden in den nächsten Wochen die entsprechenden neue Informationen in unserer Webseite: http://www.botschaft-kuba.de/d040_konsulat.html veröffentlichen.

Inwiefern sie künftig auf das persönliche Erscheinen bestehen, ist ungewiss. Insbesondere der Text einer ominösen kubanischen Verpflichtungserklärung ist unklar. Vielleicht gibt die Botschaft einmal ein Formblatt heraus. Ob sie dieses auch künftig verlangen ist fraglich, weil es dafür keinen Bedarf gibt. Vielleicht gibt es bald ein Feedback, wie die kubanische Botschaft/Konsulat in der Schweiz oder Österreich dies handhaben. In Kanada ist es einfacher, obwohl es dort keine derartige Verpflichtungserklärung wie bei uns gibt und welche doch perfekt die Wünsche der kubanischen Seite berücksichtigt.

Sicher ist nur, dass die bisherige Handhabung, der Beantragung einer notariellen kubanischen Einladung per
formlosen Antrag nicht mehr möglich sein wird. Ich denke, dass sie durchaus darauf bestehen können, sich die Identität des Einladers eindeutig dokumentieren zu lassen. Dies ist ihnen auch per neuer Resolucion 87/2007 auferlegt. Um dieser nachzukommen, gibt es aber auch andere Möglichkeiten als das persönliche Erscheinen.

Bisher gibt es von der kubanischen Botschaft in Berlin lediglich ein Merkblatt



Wenn Du also die endgültig Klärung des Prozederes nicht abwarten möchtest und kurzfristig auf die Initiierung der kubanischen Carta de invitacion angewiesen bist, wirst Du auf die im Merkblatt gemachten Vorgaben

- notarielles Schriftstück mit den im Merkblatt gemachten Angaben
- dessen Übersetzung
- Beglaubigung des notariellen Aktes sowie dessen Übersetzung durch das Landgericht

offenbar nicht mehr herumkommen. Ich weiss nicht, wo Du wohnst, denke aber, dass Du mit dem Konsulat in Bonn gut zurechtkommen kannst. Bevor Du Dich auf den Weg machst, solltest Du aber mit denen Kontakt aufnehmen. Vielleicht ist auch das Konsulat in Bonn verständnisvoller hinsichtlich des persönlichen Erscheinens und gib sich mit der Zusendung der angeführten Dokumente und der Zahlung von 200.- EUR zufrieden.

Die Kontaktaufnahme ist über FAX-Nr. 0228 309244 (haben sie geantwortet) oder E-Mail ofidip-bonn@botschaft-kuba.de (wurde angenommen) oder telefonisch Tel.-Nr. 0228 3090 (haben sie zurückgerufen) zu versuchen.

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24.05.2007 10:24
avatar  Tacada
#121 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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sehr erfahrenes Mitglied

Hallo ich habe eine frage kennt jemand einen stattlich geprüften Dolmetscher der für das landgericht Koblenz zugelssen ist und mir die papiere (des Notares) für einladung übersetzen kann ??


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24.05.2007 10:38
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#122 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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( Gast )

Zitat von Tacada
ich habe eine frage kennt jemand einen stattlich geprüften Dolmetscher der für das landgericht Koblenz zugelssen ist

Mußt halt beim Landgericht nachfragen. Gewöhnlich ist ein vereidigten Dolmetscher dort zugelassen. Ich frag mich nur, was in dem Papier des Notares steht.


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24.05.2007 10:59
avatar  Tacada
#123 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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sehr erfahrenes Mitglied

Steht alles drinn was für eine einladung notwenig ist .... ér schickt seine sachen an das landgericht koblenz und ich muss ja danach die übersetzung machen und laut Botschaft auch dies beglaubigen lassen ... was dem notar unverständlich war da ja die dolmetscher vom gericht zugelassen sind kann er nicht verstehen und hat es auch noch nie gehört das die übersetzung extra beglaubigt werden muss ... also muss ich die selber zum landgericht schicken und kann auch nur von diesem landgericht ein dolmetscher nehmen welchen sie zugelassen haben ..... gruß tacada


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24.05.2007 11:24 (zuletzt bearbeitet: 24.05.2007 11:24)
avatar  ( Gast )
#124 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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( Gast )
Zitat von Tacada
was dem notar unverständlich war ....

... hätten wir auch gerne gewußt!

Die von der kubanischen Botschaft gewünschten Laufereien sind uns schon klar. Und wenn Du in Koblenz oder in der Nähe wohnst und diesen Quatsch mitmachst, hast Du es auch einfacher die Papier im kubanischen Konsulat in Bonn persönlich abzugeben. Unklar sind aber verständliche Gründe für das "Warum" dieser Laufereien. Wenn die kubanische Botschaft sagt "Hüpf!", dann wird man doch gleich wie ein Affe herumhüpfen.

Aber schau doch mal in das Papier des Notares, welches Du unterschrieben hast. Ist das eine Absichtserklärung (?), eine eidestattliche Erklärung (?), ein notarieller Vertrag, den das Gericht zum vollstreckbaren Titel beglaubigen soll oder wirklich nur eine Spinnerei der kubanischen Botschaft, die glaubt die kubanische Art der Entmündigung erwachsener Menschen auch hier in Deutschland praktizieren zu können?


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24.05.2007 12:05 (zuletzt bearbeitet: 24.05.2007 12:09)
#125 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
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normales Mitglied
Hat jemand schon nähere Infos wie und ob die kubanische Botschaft diese notariellen eidesstattlichen Versicherungen akzeptiert????

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