Neue Regelung bei Arbeitgeberbescheinigung

03.05.2006 15:04
avatar  cohiba
#1 Neue Regelung bei Arbeitgeberbescheinigung
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Forenliebhaber/in

Hallo zusammen

Ich habe gestern von meiner Freundin erfahren, dass es scheinbar eine neue Regelung bei der Arbeitgeberbescheinigung, resp. privaten Einladungen ins Ausland gibt.

Wie schon früher, wollte meine Freundin (professionelle Tänzerin mit mehreren Auslandaufenthalten) bei Ihrem Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung für den Visa-Antrag bei der CH-Botschaft und für die spätere Ausreise beantragen. Von Ihrem Arbeitgeber erhielt sie in etwa folgende Antwort: die Bestätigung könne nur noch für "Arbeitsaufenthalte" ausgestellt werden. Zudem müssen pro Monat CUC 90 an den Staat abgeliefert werden. Wenn sie aus privaten Gründen ins Ausland verreisen möchte, könne er zwar eine Bestätigung ausstellen, aber sie verlöre dadurch ihre Anstellung. Mit dem Arbeitsplatzverlust würden auch viele, durch langjährige Firmenzugehörigkeit erworbenen Rechte verloren gehen, z.B. Circulo por los niños. Dies ist also keine Alternative.

Könnte eine Tanzschule für den Kubi-Arbeitgeber einen Brief ausstellen, dass sie Frau xy als Tanzlehrerin für die Zeit vom .. bis beschäftigen will Da ich annehme, dass es viel schwieriger ist, ein Arbeitsvisum von der CH-Botschaft zu bekommen, sollte es für CH-Botschaft immer noch ein privater Besuch sein, was es ja auch ist. Die Garantiebescheinigung/Verpflichtungserklärung würde ich als Privatperson übernehmen.

Ist meine beim Consultoria Juridica bereits gemachte Einladung immer noch gültig, oder müsste diese Tanzschule in der Einladung erwähnt werden, z.B. Person XY, Inhaber der Tanzschule xyz möchte.....

Hat jemand von dieser neuen Regelung gehört? Wie soll ich vorgehen? Für Tipps und Hinweise wäre ich dankbar. lichen Dank


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09.05.2006 11:26
avatar  Cubomio
#2 RE: Neue Regelung bei Arbeitgeberbescheinigung
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Cubaliebhaber/in

Zu diesem neuen Vorgehen kann ich nichts sagen aber die Einladung ist nur für die kubanische Seite interessant, die Botschaft hat damit (normalerweise) nichts zu tun.

Die Sache, daß ihr Arbeitgeber keine Bestätigung/Beurlaubung ausstellen möchte ist sicherlich auf diesen Arbeitgeber bezogen. Kommt drauf an, wem der Arbeitgeber unterstellt ist und wie die aktuellen Regelungen dabei sind.

Du möchtest also dem Arbeitgeber erzählen das sie für 3 Monate bei einer Tanzschule arbeitet, um danach wieder in ihrem "alten" Job anfangen zu können. Normalerweise würde der Arbeitgeber das überprüfen, ob sie auch dort in der Tanzschule ist...

Kann Dir da leider nicht weiterhelfen, aber die Einladung kannst Du so erstmal weiter benutzen. Darin sind nur ihre und Deine Daten aufgeführt und ob es sich um eine Einladung zum Zweck der Residencia oder ein einfaches Permiso de viajar handelt.


LG
Cubomio


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09.05.2006 12:11
avatar  suizo ( gelöscht )
#3 RE: Neue Regelung bei Arbeitgeberbescheinigung
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suizo ( gelöscht )

Dann ist das wohl neu. Hab das auch schon mal gehört, dass verschiedene Arbeitgeber die Anstellung nicht mehr weiterführen wollen. Deine Freundin braucht aber zu der Unterschrift vom Director de empresa noch die firma vom Minister.


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09.05.2006 14:57 (zuletzt bearbeitet: 09.05.2006 15:15)
#4 RE: Neue Regelung bei Arbeitgeberbescheinigung
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Rey/Reina del Foro
In Antwort auf:
die Bestätigung könne nur noch für "Arbeitsaufenthalte" ausgestellt werden. Zudem müssen pro Monat CUC 90 an den Staat abgeliefert werden. Wenn sie aus privaten Gründen ins Ausland verreisen möchte, könne er zwar eine Bestätigung ausstellen, aber sie verlöre dadurch ihre Anstellung. Mit dem Arbeitsplatzverlust würden auch viele, durch langjährige Firmenzugehörigkeit erworbenen Rechte verloren gehen, z.B. Circulo por los niños. Dies ist also keine Alternative.

Das ist mir auch neu. Meine Freundin (Tanzausbildung und angestellt in einer Tanz- und Modelagentur in Havanna) hat über zwei Monate gebraucht, bis sie alle Unterschriften zusammen hatte und ihr PVE (Anfang Mai) erhalten hat; Hindernisse bis zum geht nicht mehr (inzwischen ist dann das deutsche Visum abgelaufen). Jedoch war da weder was von 90 cuc, noch was von Arbeitsplatzverlust oder Verlust sonstiger Rechte nach ihrer Rückkehr. Dein Fall hört sich sehr nach Willkür und weniger nach neuen Gesetzen an.

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09.05.2006 18:59
avatar  el carino ( gelöscht )
#5 RE: Neue Regelung bei Arbeitgeberbescheinigung
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el carino ( gelöscht )

In Antwort auf:
inzwischen ist dann das deutsche Visum abgelaufen

das bedeutet ich lerne sie nun doch nicht kennen?


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09.05.2006 19:13
#6 RE: Neue Regelung bei Arbeitgeberbescheinigung
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
das bedeutet ich lerne sie nun doch nicht kennen?

"es posible y no es posible"


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