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Neue Regelung für Casa-Besitzer
Zumindest in Santiago können Casa-Besitzer seit einiger Zeit vorübergehend (!) ihre Lizenz umstellen (von CUC auf CUP und umgekehrt). In der Nebensaison kann man sich also die teure Lizenz sparen. Die Mindestdauer für die Umstellung beträgt meines Wissens nach einen oder drei Monate.
Also erstaunlicherweise eine Lockerung statt Einschränkung der Regelungen für Vermieter!
Interessant übrigens auch für alle, die ihre Partner in Kuba regelmäßig finanziell unterstützen: Kubaner dürfen ja logischerweise auch in CUP-Casas übernachten. Bei Wegfall der teuren Lizenzgebühr hat man einen ganz anderen Verhandlungsspielraum - unter 100 CUC pro Monat inklusive Verpflegung ist dann möglich für eine Unterkunft, die einen sonst nur Touristen gebotenen Standard hat (z.B. Klimaanlage, Moskitoschutz, eigenes Bad mit heißem Wasser...)! Um das gleiche Niveau in der eigenen Behausung zu schaffen ist oft ein mit unwägbaren Risiken und Kosten verbundener Neubau die einzige Alternative.
Die Vermieter lassen sich darauf ein, weil 100 CUC ihrem bisherigen Durchschnittsgewinn (Einnahmen abzüglich Lizenzgebühren und Kosten) nahe kommt, aber das Einkommensrisiko wegfällt und man sich nicht mit ständig wechselnder (evt. unangenehmer) Kundschaft rumärgern muss.
Schlechte Zeiten für die MN-Casas .
Interessant währe zu wissen was passiert man in der MN-Phase des Casas dort mit seiner Cubana nächtigen möchte . Coole Sache währe wenn Sie dan als Mieter und der Touri als Bekleider eingeschrieben würde . Wird aber wohl mal wieder nicht so sein - is wohl wahrscheinlicher das während dieser Zeit "offiziell" nicht an Extrañeros vermietet werden darf ( vieleicht als doch ´n Trick um bei Zuwiederhandlung die Casa-Lizenz zu entziehen ??? )
In Antwort auf:
is wohl wahrscheinlicher das während dieser Zeit "offiziell" nicht an Extrañeros vermietet werden darf
Selbstverständlich nicht. Es gelten die Regeln für CUP-Casas. (Ausnahme: mit A2 Visum wenn kubanischer Partner in der Casa gemeldet ist; darauf dürfte sich aber kaum ein Casa-Besitzer einlassen, denn die Anmeldung bedeutet schließlich Wohnrecht.)
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