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Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
In Antwort auf:
Am Montag beantragt meine Freundin bei der Inmigracion in Sancti Spritus die PVE mit einer notariellen Einladung, die noch bei der Consultoria Juridica ausgestellt wurde. Es wird sich zeigen, ob das Dokument, welches seinerzeit für 1 Jahr gültig war, weiterhin akzeptiert wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie dieses notarielle Einladungsdokument zurückweisen, um es "vom Einladungsland legalisieren zu lassen".
Hallo @esperanto
Bitte unbedingt berichten wie es ausgegangen ist. Meine Novia wird nächste Woche auch bei der Inmigracion vorsprechen und hoffentlich klären können, ob die am 29. März 2007 von der Consultoria Juridica ausgesstellte Einladung noch gültig ist.
Ich hab da noch eine andere Frage: Wie schwierig ist es ein "multiple" für die Aureise zu erhalten? Hat da jemand Erfahrungen? Oder wird das praktisch nie von den kubanischen Behörden ausgestellt.
Saludos
Cohiba
Meine Novia wird nächstens bei der Inmigracion Nachfragen, ob die Einladung von der Juridica
Zitat von cohiba
Bitte unbedingt berichten wie es ausgegangen ist.
Habe soeben die Nachricht über SMS erhalten, dass die von der Consultoria Juridica (im Dez. 06) ausgestellte Carta de invitacion von der Inmigracion von Sancti Spiritus heute (07.05.) problemlos angenommen wurde und die PVE am 23.05. abgeholt werden kann.
Hallo an Alle,
komme gerade vom Konsulat und habe einen Zettel (ehrlich, es war ein Zettel!)
mit Infos auf spanisch und ein kopiertes Schmierblatt mit 5 Punkten in krakeliger Handschrift
des Konsulatsbediensteten (er ist Deutscher) bekommen.
Schade, dass ich das nicht einscannen und Euch zeigen kann. Unglaublich, wie offizielle Infos aus dem Konsulat aussehenen!
Dabei haben sie doch hier Computer, Drucker und genug Papier, oder?
Also zuerst die 5 Punkte auf deutsch:
1. Nummer des Ausweises des/r Kubaners/in
2. Namen seiner/ihrer Eltern
3. Grund der Einladung
4. eindeutig verwandschaftliche Beziehung
5. Verpflichtungserklärung - Garantie
All diese Punkte müssen schriftlich verfasst einem Notar zur Beglaubigung
vorgelegt werden, danach von einem beglaubigten Übersetzer ins spanische übersetzt
und dann dem kub. Konsulat vorgelegt werden. Kosten im Konsulat 200,- Eur (wie bisher).
Was die notarielle Beglaubigung und Übersetzung kostet weiss ich noch nicht.
Man sagt so um die 25,- Eur für die Übersetzung pro Seite. Notar - keine Ahnung.
In der schriftlichen Abfassung für den Notar muss eindeutig hervorgehen, warum die
kub. Person eingeladen wird und dass der Einladende sämtliche anfallenden Kosten (Flug, Unterkunft,
Verpflegung, Krankenkasse, wichtig auch RÜCKflug!) in der Zeit des Aufenthalts des/der
Kubaners/in übernimmt. Wichtig aber halt auch noch die o.a. Punkte.
Es ist ähnlich wie die Verpflichtungserklärung im Ausländeramt hier aber eben noch eine zusätzlich
für die kubanische Seite und nicht die deutsche Botschaft (so hab ich das verstanden).
Sie legen einem halt nur noch mehr Steine in den Weg und steigern den Kostenaufwand für eine Einladung.
Andererseits hat man/frau vielleicht auch nun mehr Chancen die einladende Person nach Deutschland zu bekommen,
wenn man/frau vorher bereit war, so viel Arbeit/Mühen/Kosten auf sich zu nehmen. Wer weiss.
Also dann überlegt Euch alle schonmal gute Argumente für den Grund der Einladung!
Hier nochmal die spanische Version:
La Invitación se formaliza mediante Documento Notarial que debe ser legalizado de conformidad con la legislación del país en que se expide, y presentado ante el consulado cubano que corresponda. La misma contendrá los datos y declaracinoens siguientes:
- Nombres y apellidos del Invitante; identidad, lugar y fecha de nacimiento, dirección particular, profesión u oficio.
- Nombres y apellidos del Invitado, número del carné de identidad, lugar y fecha de nacimiento, dirección particular, nombres de los padres, profesión u oficio.
- El motivo de la Invitación, dejándose claramente establecido el grado de parentesco o amistad.
- El compromiso del Invitante de responder económica y legalmente por el Invitado, a fin de que éste no quede desamparado durante su visita, y los gastos de su regreso estén garantizados por el Invitante.
Ich hoffe, ich konnte allen ein bisschen weiterhelfen.
Suerte!
Caracol
In Antwort auf:
All diese Punkte müssen schriftlich verfasst einem Notar zur Beglaubigung
vorgelegt werden, danach von einem beglaubigten Übersetzer ins spanische übersetzt
und dann dem kub. Konsulat vorgelegt werden. Kosten im Konsulat 200,- Eur (wie bisher).
Was die notarielle Beglaubigung und Übersetzung kostet weiss ich noch nicht.
Man sagt so um die 25,- Eur für die Übersetzung pro Seite. Notar - keine Ahnung.
Na klasse, die Cubaner drehen immer mehr am RadJetzt ist auch noch ein Notar notwendig. Ist nicht mehr weit, dann kannst du deine Vermögensverhältnisse offenlegen, damit dem cubanischen Staat auch garantiert ist, das die eingeldene Person hier auch ohne die Libreta überlebt 25 Euro für beglaubigte Übersetzung - lach - ich denk da kommen ganz andere Preise zustande und dann ist ja noch der Notar zu bezahlen
Saludos, Thomas
In Antwort auf:
Habe soeben die Nachricht über SMS erhalten, dass die von der Consultoria Juridica (im Dez. 06) ausgestellte Carta de invitacion von der Inmigracion von Sancti Spiritus heute (07.05.) problemlos angenommen wurde und die PVE am 23.05. abgeholt werden kann.
Endlich einmal Good News
Danke für die Info
Saludos
@Garacol
In Antwort auf:
4. eindeutig verwandschaftliche Beziehung
Da könnte jeder der noch nicht mit seiner/m Novi@ verheirated ist die Einladung vergessen. Zum Glück hast du den Satz
In Antwort auf:
El motivo de la Invitación, dejándose claramente establecido el grado de parentesco o amistad
nicht vollständig übersetzt.
Man muss also nicht zwingend mit der Person verwandt sein. Glück gehabt
Saludos
Zitat von Caracol
Andererseits hat man/frau vielleicht auch nun mehr Chancen die einladende Person nach Deutschland zu bekommen,
Das währe ´ne Frage für die Anwälte hier um Forum .
Welche rechtliche internationale Wichtung hat denn so ´ne notariell beglaubigte Einladung gegenüber ´ner Einladung die nur seitens einer Privatperson gestellt wird
#60 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
#61 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
In Antwort auf:
La Invitación se formaliza mediante Documento Notarial que debe ser legalizado de conformidad con la legislación del país en que se expide
Überbeglaubigung kommt somit auch noch dazu, war ja klar.
25€ pro Seite für Übersetzung vom Dipl.kommt hin, jedenfalls bei uns hier...
Ich gehe außerdem davon aus, dass das Konsulat zu den üblichen 200€ für die Einladung noch mindestens die Legalisierungsgebühr für übersetzte und überbeglaubigte Dokumente von 100€(s.letzter Punkt der Preisliste)verlangt, oder sogar 21.2."legalisación de carta de invitación" mit 200€.
http://www.botschaft-kuba.de/d040_konsulat.html
Zitat von Caracol
Es ist ähnlich wie die Verpflichtungserklärung im Ausländeramt hier aber eben noch eine zusätzlich für die kubanische Seite und nicht die deutsche Botschaft (so hab ich das verstanden).
Dann sollen sie sich doch mit einer Kopie dieses Dokument abfinden. Kein Notar wird ein besseres Dokument liefern können. Wenn der Notar seine Sache ernst nimmt, dann wird er doch nichts über die eingeladene Person in deren Abwesenheit beglaubigen. Die Angestellten kubanischer Nationalität in der Botschaft sollten doch wissen, dass kein Notar dies machen wird. Dies ist ja auch in Kuba der Fall, denn keine Consultoria Juridica wird ein notarielles Einladungsschreiben in Abwesenheit einer der beteiligten Personen erstellt.
Ich glaube, dass sie in der hiesigen kubanischen Botschaft mit der Resolucion 87/2007 nicht zurechtkommen. Die kubanische Botschaft in Kanada ist da schon etwas weiter.
http://embacu.cubaminrex.cu/Default.aspx?tabid=1188
Dort werden Angaben verlangt, die casi identisch mit den Angaben der hiesigen VE sind. Angegeben ist auch wer dieses Dokument erstellen kann, nämlich ein Rechtsanwalt, Notar, beeidigter Sachverständigter etc. Wie einfach hat es da die hiesige kubanische Botschaft, indem sie die deutsche VE akzeptiert, schließlich ist dieses Dokument von vereidigten Personen erstellt worden, die zudem noch die dafür zuständige deutsche Behörde repräsentieren.
Mit der Vorlage der Verpflichtungserklärung wäre auch den Vorstellungen der kubanischen Migrationsbehörde nachzukommen, die gestern die Gründe der neuen Resolucion meiner Freundin damit erklärte, dass durch die neue Regelung sichergestellt werden soll, dass die einladende Person und diejenige, die die Kosten übernimmt identisch sind. Dies ist verständlich, denn bisher konnte durch die Erstellung des Einladungsschreibens beim kubanischen Notar dies nicht sichergestellt werden.
Dass auch die kubanische Botschaft bei der Antragsannahme für das Einladungsschreiben angewiesen wird, etwas professioneller damit umzugehen, ist auch verständlich. Bisher konnte doch in deren Antragsformular als Einladender alles Mögliche angegeben werden. Wie und wer wollte dies prüfen? Ich glaube auch Donald Duck wäre als Einladender nicht zurückgewiesen worden. Aber deswegen muss die kubanische Botschaft doch nicht das andere Extrem eines überzogenen und nicht funktionierenden Verwaltungsverfahrens anwenden.
Insofern sollte Caracol der kubanischen Botschaft eine Kopie der deutschen Verpflichtungserklärung anbieten, die perfekt ihren Erfordernissen entspricht. Es sei denn, dass sie in der Botschaft ihre Souveränität beeinträchtigt sehen, wenn sie das Dokument einer deutschen Verwaltung akzeptieren und nicht auf ihre eigenen, bizarren Verwaltungsvorstellungen bestehen würden.
Schlussendlich dient ja dieses Dokument nur dazu, damit die Botschaft ihr eigenes Dokument erstellen kann, welches anschließend für die Erstellung des endgültigen Dokumentes wie bisher an die „Consultora Juridica Internacional“ weitergeleitet wird, um es dann anschließend dem Eingeladenen zur Vorlage bei der kubanischen Inmigracion auszuhändigen. Dieser Ablauf ist so auf der Seite der kubanischen Botschaft in Kanada zu entnehmen, die die gleiche Resolucion anzuwenden haben.
Soeben in der Mailbox gelesen:
----- Original Message -----
From: botschaftkuba31
To: rxxxxxxxx.de
Sent: Tuesday, May 08, 2007 11:56 AM
Subject: RE: Carta de invitacion
Sehr geehrter Herr Rxxxxx,
seit dem 1.Mai diesen Jahres gelten neue gesetzliche Bestimmungen für die Einladung eines kubanischen Staatsbürgers. Einladungen können nur noch in den kubanischen Botschaften des Landes in dem die einladende Person ihren ständigen Wohnsitz hat ausgestellt werden. Einladungen für nahe Verwandte (Eltern, Kinder, Grosseltern, Geschwister) können wie zuvor auch schon direkt im Konsulat ausgesprochen werden (oder per Post gegen eine zusätzliche Gebühr von 25 Euro). Für Freunde, Bekannte und Verwandte mit entferntem Verwandtschaftsgrad werden gemäss der neuen Bestimmungen von den kubanischen Konsulaten nur noch von einem Notar ausgestellte und vom Landgericht beglaubigte Einladungen akzeptiert. Folgende Daten müssen in diesem Schreiben, dass sie anschliessend ins Spanische übersetzen und ebenfalls vom Landgericht beglaubigen lassen müssen, benötigt: Von der einladenden Person: Name und Nachname, Personalausweisnummer, Geburtsort und –datum, aktuelle Anschrift, Beruf oder derzeitige Beschäftigung. Von der eingeladenen Person: Name und Nachname, Personalausweisnummer, Geburtsort und –datum, Namen und Nachnamen der Eltern, Beruf und Beschäftigung. Weiterhin muss in dem Schreiben der Grund der Einladung und das Verhältnis der einladenden Person zu der eingeladenen Person deutlich dargelegt werden. Darüberhinaus muss die einladende Person in dem Schreiben eine Verpflichtung gegenüber der eingeladenen Person aussprechen. Er muss sich dazu verpflichten, für alle anfallenden Kosten des Besuches aufzukommen (Rückflug, Unterkunft, Verpflegung usw.).
Mit freundlichen Grüssen
Kubanisches Konsulat
Berlin
-----Mensaje original-----
De: Consulado de Cuba en Berlin [mailto:consulberlin@t-online.de]
Enviado el: Freitag, 4. Mai 2007 15:24
Para: recepcion-consulado@botschaft-kuba.de
Asunto: RV: Carta de invitacion
-----Mensaje original-----
De: Rxxx
[mailto:rxxxxx]
Enviado el: Freitag, 4. Mai 2007 09:29
Para: consulberlin@t-online.de
Asunto: Carta de invitacion
Sehr geehrte Damen und Herren,
können Sie mir bestätigen, dass die bisherige Verfahrensweise für die Einladung eines volljährigen kubanischen Bürgers zu einem Privatbesuch nach Deutschland und damit das auf ihrer Internetseite angebote Formular noch gilt?
Ich bitte um diese Auskunft, da mir mitgeteilt wurde, dass ab 01. Mai eine neue Regelung zur Erlangung der "Carta de Invitacion" ergangen ist.
Für eine baldige Beantworung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Rxxx
Zitat von Cohiba
War bis jetzt in Kuba immer alleine auf der Consultoria, ohne Novia. War nie ein Problem.
Ja, stimmt. Ich erinnere mich:
Zwar war meine Novia immer dabei, denn sie mußte alle Daten, die sie betrafen einschließlich Passnummer etc. liefern, aber das Einladungsdokument hat sie nicht unterschrieben. Insofern hätte sie auch wegbleiben können.
soeben mit Señora Joerge von der CJ in SdC gesprochen - die wissen im Moment folgendes :
- bei Eheschließung wird die Einladung automatisch mit erstellt - also alles wie Immer
- Einladungen für Familienangehörige können über die CJ erstellt werden - also alles wie Immer
- NEU - Einladungen für Amigas/Amigos können NICHT mehr über die CJ erfolgen
Also gefälligst erst heiraten - und dann einladen
Unglaublich aber wahr,
ich habe heute tatsächlich auch eine Antwort per Email vom kub. Konsulat in Berlin bekommen.
Nebenbei: Natürlich gleicher Wortlaut wie bei Esperanto2.
"Wunder gibt es immer wieder"...
Hoffentlich auch bei der notariellen Beglaubigung vom Landgericht, etc.
Caracol
Zitat von Caracol
"Wunder gibt es immer wieder"...
Hoffentlich auch bei der notariellen Beglaubigung vom Landgericht, etc.
Wenn Du das von einem Notar aufgesetzte Dokument zur Beglaubigung beim Landgericht vorlegst, dann lege auch gleich die Übersetzung mit vor. Du sparst Dir dann einen der Wege, wie sie in der Mail der Botschaft beschrieben wurden.
Allerdings nur dann, wenn die Übersetzung von einem Übersetzer ist, den das Landgericht als solchen auch anerkennt. Vielleicht von einem vereidigten Übersetzer oder eines staatlich anerkannten Sprachinstitutes.
Ich hab mal bei der Botschaft zurückgefragt, ob sie vielleicht auch eine Kopie der mehrsprachigen amtlichen Verpflichtungserklärung für die Ausstellung ihres eigenen Dokumentes akzeptieren. Schließlich behalten sie ja die von uns eingeforderten Unterlagen und senden lediglich ein eigenes Papier an die CJI weiter. Für mehr als für die Ausstellung ihres Wisches bräuchten sie doch all den von uns eingeforderten Aufwand nicht.
Sharky
In Antwort auf:
War bis jetzt in Kuba immer alleine auf der Consultoria, ohne Novia. War nie ein Problem.
--------------------------------------------------------------------------------
Bitte lesen!!! Die neuen Bestimmungen gelten erst seit dem 1.Mai 2007.
Bitte selber lesen - den ganzen Text- bevor du einen Kommentar abgibst. Dake
Saludos
Wie schon vorher geschrieben habe ich am 02.05. eine Einladung ausgestellt allerdings in Bonn. Ich denke das dort auch Buch geführt wird, also bin ich auch bekannt, denn ich habe dort so ca. 10 Visa A2 ausstellen lassen und einige Einladungen. Wie gesagt lief alles auf spanisch,
und öfter die Frage ob ich denn alles verstehe und halt auch der punkt mit den Verpflichtungen ( Versorgung, Haus, usw.) Habe es auch sehr gut verstanden und dies auch zu verstehen gegeben. ich habe also 2 Papiere unterschrieben, wobei das letzte frei verfasst war. Ist das ev. noch eine Lücke? Je mehr ich darüber lese und nachdenke glaube ich die Sache zu verstehen. Die Botschaft möchte ganz einfach von Ihrer Seite in Ihrer Sprache abgesichert sein. Es wird mit Sicherheit schon des öfteren vorgekommen sein, dass Cubaner dort um Hilfe gebeten haben um wieder zurück zu kommen oder einfach vor die Tür gesetzt worden sind. Nicht alle Menschen sind ok. Also wie schon oft erwähnt wurde Geld Geld Geld, und vor allem nichts ünnötig ausgeben. Wenn ich ehrlich bin kann ich das sogar irgendwie verstehen, obwohl es mir auch nicht passt, denn bis jetzt weis ich noch nicht ob meine Einladung nach Cu geht.
Oder habe ich nur etwas Glück ( Pech ) gehabt
MFG Johan
#75 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
Zitat von Black-bass
Die Botschaft möchte ganz einfach von Ihrer Seite in Ihrer Sprache abgesichert sein.
Nur frage ich mich, inwieweit eine gegenüber der kubanischen Botschaft (auf Spanisch) gegebene Erklärung in Deutschland rechtswirksam ist, diese also Ansprüche gegenüber dem Einlader geltend machen kann.
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