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Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
In Antwort auf:
Es wird mit Sicherheit schon des öfteren vorgekommen sein, dass Cubaner dort um Hilfe gebeten haben um wieder zurück zu kommen oder einfach vor die Tür gesetzt worden sind.
Hallo Black-bass
Wenn ein Bürger vor die Türe gesetzt wird, dann hat das meistens seine Richtigkeit, beim Landeseigenen Konsulat. das habe ich schon öfter auf den Botschaften oft erlebt. Da kommen solche die als Besucher eingereist sind, mit einem Besuchervisum, die sind einfach nicht mehr zurückgekehrt nach dem das Visa abgelaufen ist. Dann läuft es anders als gedacht, so wie sie es gerne hätten und dann springt man zum Konsulat. Jedes Konsulat von jedem Land hilft einem nur, was in den gesetzlichen Abmachungen verankert ist. Also habe ich auch Verständnis dafür. Wenn jemand einreist, egal aus welchem Land und die Papiere korrekt abgefertigt wurden, dann hat keiner Probleme. Bei den Cubis ist halt das noch öfter so, dass da immer etwas geschummelt wird und das hat dann eben Folgen. Das hat dann zur Folge, dass durch diese auch immer der Papierkrieg grösser wird, zum nachteil denen die alles korrekt ausfüllen und beantragen.
Hallo an alle Verzweifelten,
habe eine Adresse einer eideststattlich-beglaubigten Dolmetscherin in Berlin.
Wer Interesse hat oder Hilfe braucht, bitte PM an mich.
Die Kosten belaufen sich auf 1 € pro Normzeile.
Ein Din-A-4-Schreiben mit 20 Zeilen würde dann 20 € kosten.
Mehrwertsteuer wird nicht erhoben.
Für die Beglaubigung fallen keine Extra-Kosten an.
Dauer: 2 Tage.
Notar/in wird noch gesucht. geb ich dann gerne weiter, wenn ich Erfolg hatte.
Gruss, Caracol
(
Gast
)
#80 RE: Notarielle Beglaubigung
Zitat von Caracol
Was von beiden braucht man/frau nun?
Die Botschaft will ein notarielles Dokument, welches der Notar aufsetzt, und welches einschließlich dessen Übersetzung beim Landgericht beglaubigt/legalisiert wird. Das Landgericht wird die Übersetzung nur legalisieren, wenn diese von einem von ihnen anerkannten Übersetzer erstellt wurde. Das ist aber nicht das Problem. Das Problem ist der Inhalt dieses Dokumentes, welches nicht nur die Daten des Einladenden, des Eingeladenen, die Beziehung zueinander und den Zweck der Einladung zu enthalten hat, sondern auch eine Verpflichtungserklärung enthalten soll.
Und die von der kubanischen Botschaft erwünschte Verpflichtungserklärung „die finanzielle und rechtliche Verantwortung für den Eingeladenen zu tragen“ hat ein anderes Kaliber als die deutsche Verpflichtungserklärung, in welcher man sich lediglich gegenüber der Ausländerbehörde verpflichtet, öffentliche Mittel, die den Behörden im Zusammenhang mit der Einladung eventuell entstehen könnten, zu ersetzen.
Eine finanzielle Verantwortung kann man für einen Minderjährigen oder sonst einen Unmündigen übernehmen, aber nicht für eine volljährige Person, dessen eigene Geschäftsfähigkeit mit der Volljährigkeit hier gewöhnlich unterstellt wird. Und was meinen die überhaupt mit der rechtlichen Verantwortung? Zivilrechtlich? Strafrechtlich? Nicht einmal gegenüber einem Ehegatten können derartige Verpflichtungen abverlangt werden.
Hoffentlich klärt der Notar/in dies beim Aufsetzen dieses Papiers. Zumindest sollte er eine Formulierung finden, dass die Verpflichtung nur solange gilt, solange der Eingeladene sich in „Obhut“ des Einladenden befindet und nicht die Rechnungen vom Hotel Adlon und –wegen der Globalisierung- aus allen möglichen Ecken dieser Welt dann ins Haus flattern. Die kubanische Botschaft verlangt ja in ihrer Maßlosigkeit nicht nur einen einklagbaren Titel für Unterkunft, Verpflegung etc., sondern durch die Legalisierung durch das Landgericht einen sofort vollstreckbaren. Immerhin scheinen sie noch nicht dahinter gekommen zu sein, auch die Leistungsfähigkeit des sich Verpflichtenden prüfen zu wollen. Sie werden dafür schon neue Schikanen finden, wenn man sie gewähren lässt.
Eigentlich sollte man denjenigen entmündigen, der sich für derartige Verpflichtung hergeben sollte und besser den kubanischen Diplomaten die Grenzen des Wünschbaren erklären. Bis vor wenigen Tagen haben sie sich doch noch mit einem formlosen Papier begnügt, auf welchen lediglich die Daten anzugeben waren, nach denen die CJI die „notarielle“ Einladung abfassen konnte. Auch jetzt werden sie es mit der Weiterleitung dieser Daten nicht anders handhaben.
Wozu also diese Unverschämtheiten, die auch durch die Vorgaben der Resolucion 87/2007 nicht zu rechtfertigen sind?
#82 RE: neuregelung Einladung
In Antwort auf:
seit dem 1.Mai diesen Jahres gelten neue gesetzliche Bestimmungen für die Einladung eines kubanischen Staatsbürgers. Einladungen können nur noch in den kubanischen Botschaften des Landes in dem die einladende Person ihren ständigen Wohnsitz hat ausgestellt werden. Einladungen für nahe Verwandte (Eltern, Kinder, Grosseltern, Geschwister) können wie zuvor auch schon direkt im Konsulat ausgesprochen werden (oder per Post gegen eine zusätzliche Gebühr von 25 Euro). Für Freunde, Bekannte und Verwandte mit entferntem Verwandtschaftsgrad werden gemäss der neuen Bestimmungen von den kubanischen Konsulaten nur noch von einem Notar ausgestellte und [b]vom Landgericht beglaubigte Einladungen akzeptiert[/b]. Folgende Daten müssen in diesem Schreiben, dass sie anschliessend ins Spanische übersetzen und ebenfalls vom Landgericht beglaubigen lassen müssen, benötigt: Von der einladenden Person: Name und Nachname, Personalausweisnummer, Geburtsort und –datum, aktuelle Anschrift, Beruf oder derzeitige Beschäftigung. Von der eingeladenen Person: Name und Nachname, Personalausweisnummer, Geburtsort und –datum, Namen und Nachnamen der Eltern, Beruf und Beschäftigung. Weiterhin muss in dem Schreiben der Grund der Einladung und das Verhältnis der einladenden Person zu der eingeladenen Person deutlich dargelegt werden. Darüberhinaus muss die einladende Person in dem Schreiben eine Verpflichtung gegenüber der eingeladenen Person aussprechen. Er muss sich dazu verpflichten, für alle anfallenden Kosten des Besuches aufzukommen (Rückflug, Unterkunft, Verpflegung usw.).
Der einzige Unterschied zu einer Einladung die man über die Consultoria Juridica direkt in Cuba machen konnte, ist die Beglaubigung der Behörde im Gastland. Alles andere steht schon in der alten Einladung. Habe mir die Mühe gemacht, die Einladung abzutippen:
INVITACION
Ciudad de la Habana, a 30 de marzo de 2007-05-10
Ante mi
[b]Licenciada De Valle Saínz Maria Isabel,[/b] Notaria con competencia nacional de la Notaria Especial del Ministerio de Justicia de la Republica de Cuba y sede en el Bufete de Servicios Especializados, municipio Plaza de la Revolución en esta ciudad.
Comparece
Fritz Hungerbühler, natural de Zurich, Suiza, ciudadano suizo, mayor de edad, soltero, humorista, con residencia en Bahnhofstrasse 1, 8000 Zurich, Suiza; a quien identifico por su pasaporte número F1234567; documento que me ha sido exhibido en este acto, constándome sus demás generales consignadas por sus manifestaciones; quien habla y comprende el idioma español y tiene permiso de estancia, en el territorio nacional, con visado turístico número E654321, hasta el dia de 28 de abril del año en curso.
Concurre por si en uso de su propio derecho.
Asegura hallarse en el pleno goce y ejercicio de sus derechos civiles y tiene a mi juicio la capacidad legal necesaria para este otorgamiento y dice:
Primero: Que viene por medio del presente documento a expresar su deseo de invitar a
Fidel Castro Ruiz, natural de la Habana, ciudadano cubano, mayor de edad, casado, Commandante en Jefe, con domicilio en calle Cuba No 200, entre Chavez y Bolivar, municipio Centro Habana, en esta ciudad, e Identidad Permanente número 26081312345; para que lo visite en Suiza, con permiso de Viaje temporal
Segundo: Que el otorgante se hace enteramente responsable del alojamiento, manutención, cuidados médicos y cuantos más gastos pudiera ocasionar su invitado mientras dure su estancia en ese país y jura además que el mismo no se convertirá en carga pública.
Asi lo dice y otorga el otorgante a mi presencia: a quin yo la Notaria, en este acto le hago las advertencias legales correspondientes a este instrumento notarial.
Leida integramente y en un solo acto esta escritura por mi, la Notaria, al otorgante por su elección, conforme en su contenido lo ratifica y firma
De todo lo cual. Yo, la Notaria, doy fe.
Was das ganze Theater bringen soll, ist mir ein Rätsel. Mit der Verpflichtungserklärung (in D un CH) ist der Einladende sowieso verpflichtet für die Kosten aufzukommen. Wieso also diese weitere Bürokratie??? Ich denke es geht nur darum, dass ganze Prozedere zu verkomplizieren
Saludos
#84 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
Noch mehr Unklarheiten, noch grössere Verwirrung :
Soeben erhielt ich einen Anruf eines Schweizers, welcher nun wieder in der CH lebt. Er ist mit einer Cubana verheiratet und will sie natürlich in die Schweiz holen. Nun hat man ihm auf der cub. Botschaft in Bern gesagt, dass auch verheiratete Paare eine Beglaubigte Einladungskarte benötigt.
Doch im Textlaut sind ja Familienmitglieder ausgenommen von der Regel und können wie bis anhin auf der CJ die Einladung machen, bzw über die cub. Botschaft aber zu den bisherigen Vorgehen.
Da soll doch einer den cubanischen Unrechtsstaat begrifen und verstehen. Ich denke mir, dass die auf der Botschaft weniger Ahnung haben als wir hier im Forum
Naja ein tolles Zeugnis der Politik des Landes, da ja eine Botschaft die Visitenkarte eines staates ist.
#85 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
habe gerade mit einem Notarsbüro telefoniert. Sie wissen schon von den Änderungen bezüglich kubanischer Einladungen und machen wohl sehr häufig Einladungsschreiben für Länder, in denen die Schreiben notaiell erstellt sein müssen. Kosten 25 Euro.
Adresse bei Interesse per pm.
Anina,
nimm die Adresse raus und gib sie per privater Mail an Interessierte weiter.
Danke für die Recherche, mein Notar ist um das Doppelte teurer.
Liegt wahrscheinlich am Stadtteil, Kreuzberg ist halt immer preiswerter als Schöneberg!
Und die Anwälte, Notare und Ärzte haben mehr Erfahrung im Umgang mit "Ausländern"!
Dann haben wir ja jetzt alles zusammengetragen, was notwendig ist!
Als wenn uns solche Kinkerlitzchen aufhalten könnten!!!
Gruss, Caracol
@caracol
In Antwort auf:
nimm die Adresse raus und gib sie per privater Mail an Interessierte weiter.
Wieso ist eine offizielle Adresse von einem Notariatsbüro. Warum sollte die nicht im Forum stehen? Oder arbeitest du bei der teureren Konkurrenz?
Anina, lass doch die Adresse drin.
Saludos
@ cohiba
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Was das ganze Theater bringen soll, ist mir ein Rätsel. Mit der Verpflichtungserklärung (in D un CH) ist der Einladende sowieso verpflichtet für die Kosten aufzukommen. Wieso also diese weitere Bürokratie??? Ich denke es geht nur darum, dass ganze Prozedere zu verkomplizieren
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Klar, was dachtest Du? Damit fallen schonmal 50% Anfragen weg.
Bei der ersten Einladung klappt es oft nicht, damit trennen sie ganz einfach von Anfang an schon
die Spreu vom Weizen. So einfach ist das. Erstmal nein sagen und dann schauen, wer es trotzdem weiterversucht,
sich all die Mühen macht und bereit ist, das Geld dafür auszugeben!
Sonst wär Kuba ja schon längst leer.
Gruss, Caracol
Caracol
(
gelöscht
)
#91 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
__
In Antwort auf:
nimm die Adresse raus und gib sie per privater Mail an Interessierte weiter.
Wieso ist eine offizielle Adresse von einem Notariatsbüro. Warum sollte die nicht im Forum stehen? Oder arbeitest du bei der teureren Konkurrenz?
___
Nö, bin weder bei der teuren Konkurrenz noch ist die Schnecke Forums-Administratorin!
Ich finde Adressen haben im allgemeinen Forum nix zu suchen.
Aber Ihr könnt entscheiden wie Ihr wollt, ist ja nicht mein Geschäftsanschluss,
der nun bombardiert wird mit unendlich vielen Anfragen.
die Schnecke.
Zitat von Cohiba
Der einzige Unterschied zu einer Einladung die man über die Consultoria Juridica direkt in Cuba machen konnte, ist die Beglaubigung der Behörde im Gastland.
Das macht schon einen Unterschied, hinsichtlich der rechtlichen Verwertbarkeit eines derartigen Dokumentes. Abgesehen davon, dass es hier nicht üblich ist, dass der Eingeladene Unterbringung, Verpflegung usw. einklagen kann. Genau so wenig wie der Einlader den Besuch einklagen kann, falls dieser ihn vorzeitig beendet.
Und was soll die im Merkblatt der Botschaft verlangte Verpflichtung die „rechtlichen Verantwortung für den Eingeladenen zu tragen“? Eine derartige Entrechtung bzw. Entmündigung mag in Kuba funktionieren, hier aber nicht. Die kubanische Botschaft kann hier nicht die Regel bestimmen, nicht einmal für kubanische Bürger, selbst wenn sie in Berlin ständig ihr Nationalbanner im Blick haben.
Es steht Ihnen schon zu, dass sie sich die Identität des Einladers eindeutig dokumentieren lassen. Dass es aber auch einfacher geht, kann man auf der Internetseite der kubanischen Botschaft in Kanada nachlesen:
http://embacu.cubaminrex.cu/Default.aspx?tabid=1188
Stellt man das notarielle Einladungsschreiben (ohne den pers. Angaben) hier ins Forum, um zu sehen, welche kubanische Wünsche der Notar als annehmbar ansieht.
#93 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
Zitat von Esperanto2
Abgesehen davon, dass es hier nicht üblich ist, dass der Eingeladene Unterbringung, Verpflegung usw. einklagen kann.
Warum soll er das nicht können? Schließlich ist dir als Einlader ja von vornherein klar, dass der Eingeladene sein Unterhalt nicht selbst aufbringen kann!
In Antwort auf:
Und was soll die im Merkblatt der Botschaft verlangte Verpflichtung die „rechtlichen Verantwortung für den Eingeladenen zu tragen“?
Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Eingeladenen?
(
Gast
)
#94 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
In Antwort auf:
...Verpflegung usw. einklagen. ...... Warum soll er das nicht können?
Weil die Geschmäcker verschieden sind, und hier nicht immer die orginal kubanischen Frioles greifbar sind.
In Antwort auf:
Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Eingeladenen?
Am Besten gleich eine, die Strafsachen oder Ordnungswidrigkeiten auch mit abdeckt.
In Antwort auf:
Weil die Geschmäcker verschieden sind, und hier nicht immer die orginal kubanischen Frioles greifbar sind.
In Antwort auf:
Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Eingeladenen?
Am Besten gleich eine, die Strafsachen oder Ordnungswidrigkeiten auch mit abdeckt.[/quote]
In Antwort auf:
Wo lernt Ihr eigentlich immer diese schrecklichen Kubaner/innen kennen?
#97 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
Zeitaufwand 2 Stunden, Kosten: 33 Euro.
Insgesamt hat die ganze neue Verfahrensweise einige Unstimmigkeiten:
- eine eidesstattliche Erklärung so habe ich gelernt, ist so etwas wie eine Gerichtsaussage unter Eid. Das heißt, sie kann immer nur für etwas abgegeben werden, was in der Vergangenheit liegt, nicht aber für eventuell eintretende Zukunftsgeschehen.
- die kubanische Botschaft ist nur mit mehrfachem notariellem Augenzudrücken eine "Behörde", die berechtigt ist, eine eidesstattliche Erklärung überhaupt entgegenzunehmen
- man kann, so wie es auf dem Informationsblatt der Botschaft in Berlin gewünscht wird, eine volljährige Person NICHT für "geistig zurückgeblieben erklären". (Im Text des Informationsblattes der Botschaft heißt es ja: "Es muss versichert werden, dass die eingeladene Person während seines Aufenthaltes nicht ohne Schutz bleibt und wie ein Unmündiger, Minderjähriger, bzw. geistig Zurückgebliebener behandelt wird".
Ist ja auch nicht durchfürbar, wie soll das gehen: darf der volljährige Kubaner dann auch weder Alkohol trinken noch Zigaretten kaufen???
Nun ja alles in allem, habe ich nun die eidesstattliche Erklärung und lasse sie gerade übersetzen. Mal sehen wie es weitergeht
In Antwort auf:
ein sehr beeindruckend aussehendes Dokument
Was steht denn drin in diesem legalisierten notariellen Dokument? Verbleibt da noch ein Rest Freiwilligkeit der zu erbringenden Leistungen einer Gastfreundschaft, nachdem unbeteiligte Ignoranten glauben uns diese zur Pflicht machen zu können?
Wer wird dann die Zwangsvollstreckung veranlassen? Die Botschaft? Unser Gast? Der neue Novio oder Novia? Vor allem wie weit geht unsere Verpflichtung und wie und wann endet die „finanzielle und rechtliche Verantwortung“ gegenüber „unserem“ Kubaner, dem zum ersten Mal in seinem Leben die vollen Rechte eines mündigen, geschäftsfähigen Bürgers zuerkannt werden?
#99 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
Sie werden ja eben nicht zuerkannt. Man soll seinen kubanischen Gast ja behandeln wie eine "nicht geschäftsfähige" Person, wie einen "Minderjährigen". Ist praktisch nur sowieso nicht durchfürbar. Wie soll das gehen!
#100 RE: Infos vom kub. Konsulat in Berlin
Zitat von anina
Man soll seinen kubanischen Gast ja behandeln wie eine "nicht geschäftsfähige" Person, wie einen "Minderjährigen".
Gibt es den komischen Merkzettel eigentlich auch auf Spanisch? Mich würde interessieren, ob es sich dabei um einen Übersetzungsfehler handelt, oder ob die das tatsächlich so meinen.
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