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Neue Regelungen für Einladungen kub. Staatsbürger
#177 RE: Notarielle Beglaubigung auf spanisch
die Carta de invitación wird für das PRE der Tochter(10) meiner Frau, die PRE hat, nicht verlangt, und zwar unter der Voraussetzung, dass sie selbst die Tochter mit nach D-Land bringt. Auskunft vom (befreundeten) stellvertretenden Chef der Imigración Las Tunas (sein Name ist Olidér) an meine Frau, seine Schwester wohnt in "unserem" barrío. Wollte es erst nicht glauben, aber hatte ihn persönlich an der Strippe.
Also erstmal 400€ gespart mit allen Nebenkosten, und keine Rennerei hier!
vielleicht reicht Dir ja dies:
https://www.kubaforen.de/t517592f11793243...eutschland.html
Soviel ich weiss und den Veröffentlichungen hier im Forum entnehme, unterscheidet sich das neue Verfahren vom alten dadurch, dass man das Einladungsschreiben vom Notar beglaubigen und danach überbeglaubigen muss, bevor man bei der kubanischen Botschaft antanzen kann. Danach sollte alles wie bisher ablaufen.
Ich persönlich habe noch keine Erfahrung mit dem neuen Verfahren, aber im Jahre 2005 hatte ich meine Freundin eingeladen, und zwischen der Erstellung des Einladungsschreibens bei der Botschaft und ihrer Anreise vergingen viereinhalb Monate.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sie in Baracoa (d.h. am Ende der Welt) wohnt und deshalb die Amtsgänge zeitraubender sind, als wenn sie in La Habana wohnen würde.
Im Mai 2008 soll sie nochmals kommen, und ich rechne mit einem Vorlauf von fünf bis fünfeinhalb Monaten. Wenn es schneller geht, ist es auch okay, aber es gibt nichts Unangenehmeres als Panik-Aktionen kurz vor dem Abflugtermin.
Hallo, gibt es zu den neuen Einladungsregeln mittlerweile von jemandem Erfahrungen? Wäre es möglich hier im Forum das Formular für diese Eidesstattliche Versicherung in Deutsch und in Spanisch einzustellen, in das man nur noch die persönlichen Daten eintragen muß? Beglaubigung beim Notar! Ist es egal welcher Notar und wie hoch sind die Kosten? Überbeglaubigung??? Wer hat seit Mai eine Einldung gestartet und kann genau Informationen geben? Kosten, Notar, Überbeglaubigung etc??? Vielen Dank an alle, die schon mehr wissen und die anderen - die es noch vor sich haben - unterstützen.
In Antwort auf:
Wäre es möglich hier im Forum das Formular für diese Eidesstattliche Versicherung in Deutsch und in Spanisch einzustellen,
Hier ist der Link:
https://www.kubaforen.de/t516738f3427-Neu...buerger-11.html
Die Einladungspapiere hat Gunsch bereits in einem seiner ersten Beiträge zur Verfügung gestellt. Damit kann man aber nur dem Notar und dem Übersetzer behilflich sein. Die kubanische Botschaft wird auf den überflüssigen hoheitlichen Akt eines deutschen Verwaltungsablaufes nicht verzichten wollen. Sie selbst sind aber unfähig ohne unsere Hilfe einen Brief zu versenden.
So, dann antworte ich mir mal selbst, da es vielleicht doch einige interessiert.
Die ganze Einladung muß vom Notar verfaßt werden, es reicht definitiv nicht, dass er nur sein Stempelchen unter den sebst geschriebenen Text setzt. Das nennt sich Apostille, ich dachte immer das bekommt man in der Kirche.
Zitat von adelante
Das nennt sich Apostille, ich dachte immer das bekommt man in der Kirche.
Apostille ist ´ne Überbeglaubigung ( also ´ne beglaubigung der Unterschrift des vorhergehenden
Unterschreibenden ( einfache deutsche Worte )
Was du meinst ist die Absolution
Zitat von adelanteIn Antwort auf:
Was du meinst ist die Absolution
Mmhh...., vielleicht das, was die Musikkapelle auf der Titanic machte : Bootlose Kunst
Nicht wirklich - aber auch mit denen gings abwärts.
#190 RE: Dauer der Einladungsprozedur??
Da hätte ich aber noch ein paar Fragen!
Zunächst möchte ich klarstellen, dass ich den ganzen Spaß zum ersten Mal miterleben darf; seid mir also nicht böse, wenn ich hier nach vermeintlichen Selbstverständlichkeiten frage.
Ausgangssituation:
Ich möchte meine kubanische Freundin für den August 2008 zu mir einladen.
Ist diese Reihenfolge für die ersten Schritte richtig:
1a) Eidesstattliche Erklärung beim Notar
1b) Diese Erklärung von einem vereidigten Übersetzer übersetzen lassen.
1c) Lt. der Homepage der kubanischen Botschaft (http://emba.cubaminrex.cu/Default.aspx?tabid=11251) müssen sowohl die Eidesstattliche Erklärung wie auch die Übersetzung vom Landgericht beglaubigt sein.
Wer kann mir dazu noch Informationen geben? Muss ich tatsächlich mit beiden Dokumenten dann auch noch beim Landgericht antanzen und die wiederum beglaubigen lassen?
2. Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde machen
3. Krankenversicherung (u. evt. Haftpflicht abschließen)
4. An der kubanischen Botschaft die offizielle Invitacion machen.
Stimmt diese Reihenfolge?
Ist es außerdem nach wie vor noch möglich, die Invitacion in Havanna zu machen, wenn ich die oben genannten Dokumente mitbringe?
Ich wollte im März meine Freundin in Cotorro für 2 Wochen besuchen und vor Ort einiges regeln. Am liebsten würde ich sogar mit ihr in der deutschen Botschaft vorsprechen. Ist das dann schon möglich? Irgendwo habe ich gelesen, dass man frühestens 3 Monate vor Ausreise zur deutschen Botschaft kann. Stimmt das?
Sorry für die ganzen Fragen, aber mit dem neuen Procedere hat sich einiges anscheinend deutlich verkompliziert.
Danke schon mal im voraus für eure Hilfe!
In Antwort auf:
1a) Eidesstattliche Erklärung beim Notar
1b) Diese Erklärung von einem vereidigten Übersetzer übersetzen lassen.
1c) Lt. der Homepage der kubanischen Botschaft (http://emba.cubaminrex.cu/Default.aspx?tabid=11251) müssen sowohl die Eidesstattliche Erklärung wie auch die Übersetzung vom Landgericht beglaubigt sein.
Wer kann mir dazu noch Informationen geben? Muss ich tatsächlich mit beiden Dokumenten dann auch noch beim Landgericht antanzen und die wiederum beglaubigen lassen?
Alles Richtick. Mein Notar hat sogar die von Ihm (nach dem Muster aus dem Forum) verfasste eid. Erklärung direkt zu einer anerkannten Übersetzerin geschickt, anschließend werden beide Schriftstücke, ebenfalls vom Notar, beim Landesgericht zur Beglaubigung vorgelegt ("wir müssen da eh jeden Tag hin") und das alles ohne Extrakosten. Deutschland ist nicht immer eine Servicewüste, so habe ich zwei Wege gespart. Endlich mal eine positive Erfahrung bei dem ganzen Einladungsstress.
an die Moderatoren (und alle, die sich betroffen fühlen):
Kann es sein, dass zu dem neuen Einladungsverfahren (Kubaner nach D) noch keine anwenderfreundliche Anleitung in der Info-Sparte existiert ?
Habe jetzt eine halbe Stunde rumgesucht aber nur Bruchstückhaftes entdeckt.
Danke für feedback !
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