Exaktes Datum auf dem Visum einhalten?

20.09.2022 22:37
avatar  paisano
#1 Exaktes Datum auf dem Visum einhalten?
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sehr erfahrenes Mitglied

Novia hat heute Gott sei Dank ihr Schengen-Visum erhalten. Es ist ausgestellt vom 5. Oktober bis 2. Januar - so hatte ich es auf dem Antrag angegeben - ich hatte mich an möglichen Flügen ab Havanna orientiert.
Nun fliegt Novia aber ab Holguin und da ist der wahrscheinliche Abflug der 9. Oktober.
Nun ist die Frage kann ich die 4 Tage der späteren Abreise einfach hinten dran hängen - Schengenvisum gilt schließlich 90 Tage. Oder muss ich das auf dem Visum vermerkte Datum exakt einhalten?
Hat jemand Erfahrung?

Saludos
paisano

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20.09.2022 22:40 (zuletzt bearbeitet: 20.09.2022 22:45)
avatar  clara
#2 RE: Exaktes Datum auf dem Visum einhalten?
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Forenliebhaber/in

Das würde ich auf keinen Fall tun. Das Schengenvisum endet, wie es ausgestellt ist. 90 Tage darf man in einem Kalenderjahr beantragen, aber es gilt der genehmigte Zeitraum und ist nicht verlängerbar. (Schon gar nicht ohne Zustimmung der Behörden).

Wir wollten mal nachträglich bei der örtlichen ABH von 60 auf 90 Tage verlängern lassen, gab eine sehr deutliche Ansage, dass das grundsätzlich nicht geht und die Ausreise einzuhalten sei.


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20.09.2022 23:38
#3 RE: Exaktes Datum auf dem Visum einhalten?
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Forenliebhaber/in

@Paisano:
Das Schengen-Visum im Reisepass Deiner Novia endet am 2.1.23, wie Du schreibst.
Was bitte ist so schwierig daran zu verstehen, dass das Schengen-Visum nur bis zum 2.1.23 gilt?

Wenn sich Deine Novia auch nur einen Tag nach dem 2.1.23 immer noch in Dtl. oder sonstwo im Schengen-Raum aufhalten würde,
wäre dies rechtswidrig (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__95.html)
Spätere erneute Visumanträge würden vermutlich abgelehnt.

Schließlich hätte sie gezeigt, dass sie früher nicht rechtzeitig ausgereist ist und sich damit bereits illegal in Dtl./EU aufgehalten hat.

Die 90 Tage sind ZUSÄTZLICH (und nicht stattdessen) zum End-Datum des Visums z.B. bei einem mehrjährigen Multiple-Schengen-Visum relevant.
Dann ist jeden Tag sicherzustellen, dass sich die Cubine in den zurückliegenden 180 Tagen nicht mehr als 90 Tage in Dtl. bzw. Im Schengen-Raum aufgehalten hat.

——————————


Ach, wie schnell ist nichts getan ...😉

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21.09.2022 01:17 (zuletzt bearbeitet: 21.09.2022 09:40)
#4 RE: Exaktes Datum auf dem Visum einhalten?
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Rey/Reina del Foro

Da fragt sich der geneigte Leser, was Du an den 3-4 Tagen im Januar mit Deiner Novia noch anstellen willst, was Du nicht auch in den Wochen zuvor mit ihr erledigen könntest

Xxxx

_______________________________________________________

Der Gesunde hat viele Wünsche - der Kranke nur einen.

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21.09.2022 07:23
avatar  Luz
#5 RE: Exaktes Datum auf dem Visum einhalten?
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Luz
Forums-Senator/in

Kann sein, dass es eine kurze Diskussion an der Grenze gibt. Aber zurück kommt sie immer


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21.09.2022 09:17 (zuletzt bearbeitet: 21.09.2022 09:19)
avatar  clara
#6 RE: Exaktes Datum auf dem Visum einhalten?
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Forenliebhaber/in

Zitat von Luz im Beitrag #5
Kann sein, dass es eine kurze Diskussion an der Grenze gibt. Aber zurück kommt sie immer


... und wenn das nächste Visum dann wegen nicht fristgerechter Ausreise verweigert wird, ist das Geheule groß.


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21.09.2022 10:23
avatar  Jasper
#7 RE: Exaktes Datum auf dem Visum einhalten?
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super Mitglied

Das Verbleiben über das benannte Datum im Schengenraum ist dann wohl ein Aufenthalt ohne gültigen Aufenthaltstitel. Wenn das entsprechende Verfahren nach §95 AufenthG rechtskräftig abgeschlossen wird, erfolgt überdies eine Speicherung in der Visawarndatei. Aber wahrscheinlich genügt es es schon den "Overstay" an die Botschaft zu melden, um zukünftige Visaanträge nahezu aussichtslos werden zu lassen.

Jasper
__________________________________________________
who is wishing destination CCC
for DE or EW

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21.09.2022 17:10
avatar  frengg
#8 RE: Exaktes Datum auf dem Visum einhalten?
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sehr erfahrenes Mitglied

Mein Rat: Besser pünktlich ausreisen!

Ich habe mal vor ca, 10 Jahren eine Verpflichtungserklärung als Freundschaftsdienst abgegeben. Der Einlader war noch Student und wollte seine Cubine nach D. einladen. Die Cubine war dann der Meinung, das Datum auf dem Visa ist eher unverbindlich und sie ist 3 Tage nach Ablauf des Visum zum Rückflug erschienen. Die BuPol hat ein Verfahren wg, unerlaubten Aufenthalt im Bundesgebiet eingeleitet. Gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung (oder evtl, war es eine Geldstrafe...) von 500€ konnte sie Ihren Flug antreten. Bei mir lag nach ein paar Tagen ein Anhörungsbogen der BuPol im Briefkasten, es werde wegen dem Verdacht der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt gegen mich ermittelt. Ist nach meiner Einlassung dann eingestellt worden.

Salu2
Frengg


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