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Aufenthaltsdauer 180 Tage möglich?
Zitat von Jose Ramon im Beitrag #25
da es keine A2 mehr gibt.
Überhaupt nicht? Oder wie?
Wie kann ich dann bei meiner novia im Haus wohnen?
legal - illegal- sch...ß egal
Zitat von Jose Ramon im Beitrag #25
Eigentlich wissen die Kubaner überhaupt nicht, wo ich wohne.
Das bezweifle ich sehr.
Gruß
kdl
Zitat von marcano09 im Beitrag #1
Mal was anderes:
Hat sich denn Cuba fortschrittlich entwickelt, heisst kann man als Tourist nun 180 Tage in cuba bleiben oder nicht?
Oder nur 60 Tage (inkl. Verlängerung der Touristenkarte) , ich muss ausreisen, dann wieder einreisen für weitere 60 Tage oder wie ist das heute geregelt ?
Kann ein Tourist ein Bankkonto eröffnen? Geld einzahlen online aus Europa?
Oder ist das ganze immer noch so sozialistisch wie vor 20 Jahren ?
Schöne Pfingsten noch
In welchem Land der Welt gilt man noch als Tourist bei einem Aufenthalt von ueber 90 Tagen? In Europa gilt ganz allgemein, dass man als Tourist nur mit einem Aufenthalt bis 90 Tage gilt. Fuer Aufenthalte mit laenger als 90 Tage muss man sich um eine Aufenthaltsgenehmigung bemuehen.!
Das hat nichts mit Sozialismus oder Kommunismus zu tun!
Zitat von Jose Ramon im Beitrag #25
Eigentlich wissen die Kubaner überhaupt nicht, wo ich wohne. Ich melde mich ja nicht mehr an, da es keine A2 mehr gibt.
Also nicht offiziell. Natürlich gibt es noch das A2 Visum. Im Konsulat wird es wahrscheinlich jedoch jetzt gar nicht mehr ausgestellt. War schon vor 5 Jahren meistens so. Du musst also in Cuba zur Inmigracion und dich dort anmelden, wenn du im Haushalt deiner Ehefrau, oder jemanden Anderen wohnen möchte. Vielleicht macht das ja die Schwiegermutter, ohne dass du das mitbekommst. Das mit dem PRE wird vielleicht mal 'übersehen'. Aber laut Gesetz ist es so, wie ich es unten beschrieben habe.
#30 RE: Aufenthaltsdauer 180 Tage möglich?
Leute, ihr bringt alles durcheinander. Wer mit einer Kubanerin verheiratet ist, braucht kein A2-Visum mehr. Er kriegt auch keins mehr. Punkt. Ist so. Wenn ich unter 30 Tagen im Land bleibe, melde ich mich bei keiner Behörde an. Registriert werde ich im Computer bei der Ein- und Ausreise. Ob ich aber in der Stadtvilla oder im Landhaus meiner Frau lebe, bekommt die Behörde nur mit, wenn sie mich kontrollieren lässt. Da ich aber nichts Illegales tue, ist mir das auch egal.
Was das mit der PRE zu tun haben soll, kapiere ich nicht.
#31 RE: Aufenthaltsdauer 180 Tage möglich?
Zitat von Jose Ramon im Beitrag #30
Wer mit einer Kubanerin verheiratet ist, braucht kein A2-Visum mehr. Er kriegt auch keins mehr. Punkt. Ist so.
Ist ja mal ziemlicher Unsinn.Punkt.
#32 RE: Aufenthaltsdauer 180 Tage möglich?
#33 RE: Aufenthaltsdauer 180 Tage möglich?
Ein guter Bekannter von mir ist mit einer cubanischen Ärztin seit mehr als 30 J. verheiratet. Sie leben in Deutschland und machen jährlich Langzeiturlaub auf Cuba. Er hat mir das vor Langem genau so erklärt wie Jose Ramon das beschrieben hat.
(Urlaubsorte: SDC und Guantanamo / Pampa (?))
#34 RE: Aufenthaltsdauer 180 Tage möglich?
#35 RE: Aufenthaltsdauer 180 Tage möglich?
Mir ging es um die Aussage,das jemand,der mit einer Cubanerin verheiratet ist,kein A2 bekommt.Bin ja nun auch schon fast 10 Jahre verheiratet und bisher auch immer mit A2 dort gewesen.Würde auch nicht anders gehen,laut Auskunft der Immi.Allerdings Holguin und meine Frau hat keine Pre.
Ralfw
(
gelöscht
)
#36 RE: Aufenthaltsdauer 180 Tage möglich?
Zitat von Luz im Beitrag #22
Es geht um A2 oder nicht A2. Es geht um Wohnen im Haushalt deiner Familie. Und da ist es sehr wohl so, dass du nur dann dort mit Touristenkarte wohnen darfst, wenn sich dein Ehepartner zur gleichen Zeit auch in Cuba aufhält und BesitzerIn einer PRE ist.
Genau so kenne ich das auch. Dies wurde mir so erklärt vom kubanischen Konsulat in Bern, von der Immi in Holguin und von den beiden freundlichen Immi Beamten die extra zu uns nach Hause kamen um das Visa zu überprüfen. Und die haben mir gesagt, entweder A2 oder Frau hat die PRE. Vielleicht hat sich dies im letzten Jahr geändert, kann durchaus sein, aber vorletztes Jahr war es so.
Womit eventuell jemand anderes hier einiges durcheinander bringt :
Zitat von Jose Ramon im Beitrag #30
Leute, ihr bringt alles durcheinander.
Zitat von Jose Ramon im Beitrag #30
Wer mit einer Kubanerin verheiratet ist, braucht kein A2-Visum mehr.
Nach meiner Info nur, wenn die Frau PRE hat, ausser das hat sich 2019 oder 2020 geändert. Hat da jemand einen Link zu etwas Schriftlichem?
Zitat von Jose Ramon im Beitrag #30
Er kriegt auch keins mehr. Punkt.
Das ist definitiv falsch. Ich kann nach wie vor ein Familienvisa beantragen welches mir dann ermöglicht auch länger als die 60 Tage im Land zu bleiben (bis 6 Monate nach meinem Informationsstand, bin dem aber nie wirklich nachgegangen)
Zitat von Jose Ramon im Beitrag #30
Was das mit der PRE zu tun haben soll, kapiere ich nicht.
Wenn meine Frau bei der Kontrolle 2018 (?) nicht die PRE gehabt hätte, dann hätten wir damals eine Multa gezahlt, da ich sonst ein A2 benötigt hätte. So sind die beiden Immi Beamten nach der Kontrolle der Papiere wieder abgedackelt.
Hat jemand Informationen mit belastbarer Quelle, dass sich 2019 etwas geändert hat?
#37 RE: Aufenthaltsdauer 180 Tage möglich?
Zitat von falko1602 im Beitrag #37Zitat von Ralfw im Beitrag #36
Hat jemand Informationen mit belastbarer Quelle, dass sich 2019 etwas geändert hat?
Im Mär2019, 28 Tage ohne A2 bei meiner Frau gewohnt und die hat kein PRE.
Hat niemanden gejuckt, weder bei der Einreise, Aufenthalt noch Ausreise...
wenn es niemand gejuckt hat, dann heisst das noch lange nicht, dass dies nach dem kubanischen Migrationsbestimmungen legal war. Dann müsste Dich nur irgendein Nachbar anschwärzen und Du hast eine "Immi-Abordnung" im Haus. das ist uns ja so passiert...
Wenn ich mein Auto ins Parkverbot stelle und es erwischt mich keiner, dann habe ich mich noch lange nicht an die Verkehrsregeln gehalten.
Kann sein, muss aber nicht sein.
Die linke Hand weiss nicht was die rechte Hand macht.
Links von uns wohnt ein Polizist, rechts von uns der Präsi des CdR..
Ist mir aber egal...
#41 RE: Aufenthaltsdauer 180 Tage möglich?
für diejenigen, welche keine schutzwürdige bindungen zu kuba haben, also reine touristen
touristenkarte gleich bis 30 kalendertage
verlängerung noch 30 kalendertage
3.-in santiago, holguin camagüey etc keine verlängerung mehr, ab nach hause oder ob über mexiko oder colombia, dominicana noch einmal einreisen.
4-in la habana ,las tunas und andere städte gewähren noch 30 tage , also insgesamt für 90 tage
Zitat von Ralfw im Beitrag #5Zitat von ich im Beitrag #4
A2 brauchst Du nicht mehr bei Kind und/oder Ehefrau vor Ort. TK reicht.
War vor 1 Jahr aber nicht generell so, hat sich dies geändert?
Privatwohnen ohne A2 ging nur bei Ehefrau mit PRE/RE welche zusammen mit Dir in Cuba war. Falls Ehefrau ohne PRE/RE, dann hast Du vor einem Jahr ein A2 benötigt. Hat sich das geändert oder ist das oben etwas "unscharf" erklärt?
Nein. Seit 1. Januar 2019 ist das "wech". Musst nur noch zur Inmigracion, wenn Du länger als 30 (+3) Tage im Land bleibst. Man kann das A1 (TK) dann auch gleich zwei Monate verlängern. Kenne im Moment keinen Fall, der länger geblieben ist. Ich hab's im April 2019 vor Ort erfahren, als ich nach drei Stunden Wartezeit trotz markierter Cola an der Reihe war. Brauchense nich. Habe dann aber gleich das A1 verlängern lassen, weil ich dafür sowieso hin gemusst hätte.
#44 RE: Aufenthaltsdauer 180 Tage möglich?
Ralfw
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gelöscht
)
#45 RE: Aufenthaltsdauer 180 Tage möglich?
Zitat von ich im Beitrag #43
Nein. Seit 1. Januar 2019 ist das "wech". Musst nur noch zur Inmigracion, wenn Du länger als 30 (+3) Tage im Land bleibst. Man kann das A1 (TK) dann auch gleich zwei Monate verlängern. Kenne im Moment keinen Fall, der länger geblieben ist. Ich hab's im April 2019 vor Ort erfahren, als ich nach drei Stunden Wartezeit trotz markierter Cola an der Reihe war. Brauchense nich. Habe dann aber gleich das A1 verlängern lassen, weil ich dafür sowieso hin gemusst hätte.
Dann war es 1.5 Jahre , würde aber die Beobachtung erklären; ich bin das letzte Mal im Dezember 2018 dort eingereist. Dazu hat meine Frau PRE, da war ich schon vorher "off the hook", d.h. für mich weniger relevant.
Gibt es dazu irgendwo eine Verordnung? Auf die Schnelle habe ich da nix gefunden.
Kann es sein, daß ihr euch hier gerade komplett verzettelt habt bzw. an der Fragestellung vorbei antwortet? 😂
Die Frage lautete: Darf ein Tourist inzwischen 180 Tage in Kuba bleiben? Meine Antwort dazu ist klar: NEIN! Ein Tourist kann einmal verlängern, mit guten Kontakten zur Immi vielleicht 2mal. Also insgesamt 90 Tage max. Darüber hinaus bedarf es ein Visum, wenn man nicht auf der Insel verheiratet ist. Und wenn das der Fall ist, dann ist man ja eigentlich kein Tourist mehr, sondern reist aus familiären Gründen.
Zitat von Trieli im Beitrag #47
Kann es sein, daß ihr euch hier gerade komplett verzettelt habt bzw. an der Fragestellung vorbei antwortet? 😂
Die Frage lautete: Darf ein Tourist inzwischen 180 Tage in Kuba bleiben? Meine Antwort dazu ist klar: NEIN! Ein Tourist kann einmal verlängern, mit guten Kontakten zur Immi vielleicht 2mal. Also insgesamt 90 Tage max. Darüber hinaus bedarf es ein Visum, wenn man nicht auf der Insel verheiratet ist. Und wenn das der Fall ist, dann ist man ja eigentlich kein Tourist mehr, sondern reist aus familiären Gründen.
Das ist aber nur Teil der Frage. Du hast den zweiten Teil vergessen: "Kann ein Tourist ein Bankkonto eröffnen? Geld einzahlen online aus Europa?"
Wenn schon "klugscheissern", dann aber bitte richtig.
Trieli
(
gelöscht
)
#49 RE: Aufenthaltsdauer 180 Tage möglich?
#50 RE: Aufenthaltsdauer 180 Tage möglich?
Leute langsam, das geht alles n a meiner Frage vorbei, ich blick dann nicht mehgr durch hier...
Also ich kann meine TK problemlos 2x verlängern, also 90 Tage blieben in cuba- richtig ?
Und kann sogar (erlaubt) kurz ausreisen beispiel Mexico oder Brasilien für 1 Woche, dann kann ich erneut nach cuba einreisen mit TK Karte, diese wiederum 2x verlängern lassen , also weitere 90 Tage , gesamt dann 180 Tage ist das korrekt ?
Nach 180 Tagen muss ich wohl ein halbes Jahr warten um dann erneut in Cuba einreisen zu können für weitere 90 Tage (TK 2x verlängern) ?
Notiz zu Aymimadre : Stopp, stopp, Europäer können sich in jedem EU Land niederlassen, brauchen dazu weder Visum noch Aufenthaltsgenehmugung, macht es super einfach für Lebenpasrtner aus versch. EU Ländern die können zusammen ziehen ohne komplizierte Heirat, Papiere, Aufenthaltsgenehmigung und das ganze widerliche Gedöns...
Kann mir mal jemand meine Frage konkret beantworten? Und wie ist das mit Bannkkonto gibts keine spanischen Banken in Cuba wo Touristen Konto eröffnen und Gelder empfangen können?
Heute regnet es......
viele grüße
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