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Flugstornierung bei Condor
Zitat von carnicero im Beitrag #50Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #37
...... Derzeit zahlt KEINE Gesellschaft die Ticketkosten zurück, auch wenn sie dazu gesetzlich verpflichtet sind......
Ich wollte im April nach Miami.
Habe den Ticketpreis von United Airlines wenige Tage nach dem ursprünglichen Rückreisedatum erstattet bekommen.
Das ging mir genau so mit American Airlines. Lufthansa hingegen rührt sich nicht.
#52 RE: Flugstornierung bei Condor
Zitat von carnicero im Beitrag #50
Habe den Ticketpreis von United Airlines wenige Tage nach dem ursprünglichen Rückreisedatum erstattet bekommen.
Tschuldjung, ich hätte präzisieren sollen: "europäische Airline". Nichtmal Ryanair erstattet wohl mehr, was sie bei mir Mitte März noch anstandslos getan haben, als sie meinen Rückflug aus Palermo storniert hatten wegen Lockdowns in ganz Italien.
Trieli
(
gelöscht
)
#53 RE: Flugstornierung bei Condor
Also Air France und Lufthansa erstatten anstandslos. Sie versuchen es zwar auch erst mit Gutscheinen oder Umbuchung. Wenn man das ablehnt, erstatten sie.
Mein Flug in die USA wurde von AF letzte Woche storniert und heute war mein Geld zurück auf der KK.
Und wie ich das in einem anderen Forum mitbekomme, geht es denen genauso mit LH und auch KLM. Sind aber alles Reisen in die USA. Könnte also auch daran liegen.
#54 RE: Flugstornierung bei Condor
Ein Bekannter hatte mit Familie für März bis April Kuba gebucht, lief incl. Hotelaufenthalt nebenbei über Eurowings und Condor. Keiner wollte zahlen, bestenfalls die Gutscheindeals. Nachdem er über die Zukunft (Kind wird schulpflichtig etc.) nicht mehr so gut disponieren kann hat er nach anfänglichem Stress alles über einen der Flightrights Anbieter abgewickelt und hat nur so den Grossteil seiner Ausgaben zeitnah bekommen. Ich bin da bei Carpe Diem, auf zukünftige eventuell einzulösende Guthaben würde ich mich nicht einlassen
Vielleicht handhabt das Edelweiß wieder anders. Obwohl auch bei LH kein klares Schema zu erkennen ist. Manche bekommen ihr Geld schnell. Einige erst nach Wochen. Aber alle die es eingefordert haben, haben auch die Zusage schriftlich. Bei meinem London-Flug hat es knapp 2 Wochen gedauert.
@Fulano: Gutscheine waren für mich auch keine Option. Man weiß nie was kommt. AF hatte mir ja auch eine Umbuchung auf ein beliebiges Datum bis 31.12.2021 zum gleichen Preis angeboten. Das war aber auch keine Option für mich. Für viele aber vielleicht interessant, weil, wenn man Low-Season gebucht hat, man denselben Flug dann in der High-Season bekommt. Delta und AA haben wohl ähnliche Angebote gemacht.
Hallo, mal ne Frage:
Wer kümmert sich um die Rückerstattung, wenn der Flug bei einem Reisebüro gebucht wurde? Muss man da selbst aktiv werden, oder muss das Reisebüro die notwendigen Schritte einleiten? Letzteres wäre für mich eigentlich logisch, da das Reisebüro ja der Vertragspartner ist.
Gruß
kdl
Trieli
(
gelöscht
)
#59 RE: Flugstornierung bei Condor
Du mußt dich immer an den Vertragspartner wenden. In dem Fall das Reisebüro. Leider spielen die gerade in vielen Fällen Ping-Pong mit den Leuten oder verlangen zusätzliche Gebühren für den Service. Bei Pauschalreisen scheint die Rechtslage, zumindest in Deutschland, eindeutig zu sein. Bei reiner Flugbuchung gilt das nur als Vermittlungsleistung, wofür TAs ja seit Jahren keine Vermittlungsgebühren von den Airlines mehr bekommen und sie sich deshalb nicht in der Pflicht sehen als Troubleshooter unendgeltlich tätig zu werden.
Das ist anscheinend momentan ein rechtsfreier Raum, wo teilweise bis zu 100€ pro Buchung aufgerufen werden um die Rückerstattung einzuleiten. Hört man aktuell von ABC Travel, Expedia und Opodo. Wenden die Leute sich an die Airlines, verweisen die auf den TA und umgekehrt.
Zitat von kdl im Beitrag #58
Hallo, mal ne Frage:
Wer kümmert sich um die Rückerstattung, wenn der Flug bei einem Reisebüro gebucht wurde? Muss man da selbst aktiv werden, oder muss das Reisebüro die notwendigen Schritte einleiten? Letzteres wäre für mich eigentlich logisch, da das Reisebüro ja der Vertragspartner ist.
Gruß
kdl
Hab bei Habanero den Flug für meine Frau am 05.06 gebucht und ihn gefragt, was nun passiert?
Laut ihm melden sich die Gesellschaften nicht mal mehr bei den Reisebüros und hat mir empfohlen
direkt an Condor zu gehen. Habe denen eine Mail geschickt und tatsächlich eine Eingangsbestätigung bekommen
Die sollen mal nicht auf die Idee kommen, am 04.05 zu sagen sie kann von Hav fliegen😠.
Dann knallt es! Immerhin lassen sie die Cubis wohl auch nicht raus...
Zitat von kdl im Beitrag #58
Wer kümmert sich um die Rückerstattung, wenn der Flug bei einem Reisebüro gebucht wurde?
Bei uns muss es das Reisebüro machen. Nur haben die gerade ein riesiges Liquiditätsproblem. Auf der einen Seite sollen sie das Geld den Kunden zurückerstatten, auf der anderen Seite erhalten sie das Geld von den Airlines noch nicht zurück...
https://www.watson.ch/wirtschaft/schweiz...kiert-die-swiss
https://www.20min.ch/story/es-droht-die-...le-543065503090
In Deutschland müssen die Reisebüros erst erstatten, wenn die Airlines es gemacht haben. Allerdings dann ohne weiteren Zeitverzug. Sie dürfen das Geld also weder parken oder für andere Dinge nutzen. Das Geld von den Airlines ist also zweckgebunden und darf auch nur an den einen bestimmten Kunden ausgezahlt werden.
#65 RE: Flugstornierung bei Condor
Zitat
Rückzahlung bei Ausfall
So haben Fluggäste eine Chance auf ihr Geld
Eine Kolumne von Hermann-Josef Tenhagen
Fällt ein Flug aus, steht Ihnen als Kunde der Preis zu. Nur fallen durch Corona gerade fast alle Flüge aus. Und viele Airlines wälzen das Geldproblem auf ihre Kunden ab.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/flugau...fd-8759d923542f
Ich würde es, wie von Carpe Diem vorgeschlagen, machen. Anmahnen, Frist setzen und wenn sie dann immer noch “Toter Mann” spielen einen Mahnbescheid raus schicken. Hat im Fall einer Insolvenz auch den Vorteil, daß man bei einem Titel ein Vorrecht auf Entschädigung hat gegenüber allen anderen Einzelgläubigern, die brav wochenlang auf Antwort gewartet hat.
Zitat von tom2134 im Beitrag #45Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #39Zitat von tom2134 im Beitrag #38
aber Kuba hat ja angekündigt ab Juli seine Flughäfen wieder zu öffnen
Hamse meines Wissens nicht. Es gibt lediglich Gerüchte.Zitat von tom2134 im Beitrag #38
Meiner am 28.6. ist jedenfalls noch nicht gestrichen.
Meiner für den 7. wurde auch erst vor 10 Tagen storniert.
Ne, scheint wohl konkreter zu sein:
https://www.kubakunde.de/neues/kuba-bere...fen-im-juli-vor
Nur weil Kuba seine Flughäfen öffnet, muß Condor sie ja nicht anfliegen.
Unser Flug geht in 4 Wochen, wäre momentan so nicht buchbar: 25.6.nach Havanna, 12.7. ab Holguin.
Kontaktiert wurde ich noch nicht. Vielleicht, weil meine Buchungsnummer nicht vorliegt. Obwohl alles schon am 10.2. bezahlt wurde. Gebucht über Habanero.
Zitat von Trieli im Beitrag #66
Ich würde es, wie von Carpe Diem vorgeschlagen, machen. Anmahnen, Frist setzen und wenn sie dann immer noch “Toter Mann” spielen einen Mahnbescheid raus schicken. Hat im Fall einer Insolvenz auch den Vorteil, daß man bei einem Titel ein Vorrecht auf Entschädigung hat gegenüber allen anderen Einzelgläubigern, die brav wochenlang auf Antwort gewartet hat.
Gegen den Mahnbescheid kann Widerspruch eingelegt werden, dafür genügt ein Kreuz auf dem Formular und die Rücksendung an das Gericht. Danach hilft nur die Klage, die Kosten hierfür muss man selbst tragen, sofern vorhanden hilft eine bestehende Rechtsschutzversicherung. Ein "Titel" (Gerichtliches Urteil, dass Anspruch besteht) - zur entgeltlichen Durchsetzung bedarf es noch eines "Vollstreckungs-Titels" - begründet kein Vorrecht auf Entschädigung. Ein Vorrecht gibt es nach neuem deutschen Insolvenzrecht nicht mehr, man kann lediglich seine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Bringt zumeist nicht wirklich Geld zurück.
Zitat von Jorge2 im Beitrag #68Zitat von Trieli im Beitrag #66
Ich würde es, wie von Carpe Diem vorgeschlagen, machen. Anmahnen, Frist setzen und wenn sie dann immer noch “Toter Mann” spielen einen Mahnbescheid raus schicken. Hat im Fall einer Insolvenz auch den Vorteil, daß man bei einem Titel ein Vorrecht auf Entschädigung hat gegenüber allen anderen Einzelgläubigern, die brav wochenlang auf Antwort gewartet hat.
Gegen den Mahnbescheid kann Widerspruch eingelegt werden, dafür genügt ein Kreuz auf dem Formular und die Rücksendung an das Gericht. Danach hilft nur die Klage, die Kosten hierfür muss man selbst tragen, sofern vorhanden hilft eine bestehende Rechtsschutzversicherung. Ein "Titel" (Gerichtliches Urteil, dass Anspruch besteht) - zur entgeltlichen Durchsetzung bedarf es noch eines "Vollstreckungs-Titels" - begründet kein Vorrecht auf Entschädigung. Ein Vorrecht gibt es nach neuem deutschen Insolvenzrecht nicht mehr, man kann lediglich seine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Bringt zumeist nicht wirklich Geld zurück.
Condor wird gegen einen Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegen, wenn der Anspruch auf Reisepreis-Rückerstattung bei Stornierung durch die Fluggesellschaft unstrittig ist. Die Kosten für eine Klage muss man nicht selbst tragen, es sei denn, die Klage würde abgewiesen.
Wem das alles zu lästig/komplziert/riskant erscheint, kann sich auch an Flightrights-Anbieter wenden. Kostet aber Provision bis zu einem Drittel der Erstattung.
@CarpeDiem,
woher weißt Du, dass CONDOR keinen Wiederspurch gegen einen Mahnbescheid einlegt?
Ist nur ein kleines Kreuzchen in der dortigen Rechtsabteilung - für den Kläger ein größerer Akt, da er nun eine Klage bei Gericht einreichen muss. Die Kosten für Rechtsanwalt und den Kostenfestsetzungsbeschluss für die Klage bei Gericht müssen (ohne Rechstsschutzversicherung) vom Kläger vorgestreckt und somit erst einal bezahlt werden. Fällt das Gerichtsurteil zu Gunsten des Klägers aus, sind durch die unterlegene Beklagte im Normalfall auch alle anderen entstanden Kosten zu erstatten. Weiter geht es mit einem Vollstreckungsbescheid, sofern die Beklagte nicht bezahlt. Sodann mit Vollstreckungsmaßnahmen, die vom Kläger weiter zu bevorschussen wären. Bis hin zur Abgabe der Vermögensaufstellung, was bei CONDOR eigentlich nicht zu erwarten wäre. Sofern CONDOR Insolvenz anmeldet, kann man seine Forderung in der Insolvenztabelle anmelden und hoffen, dass es vielleicht noch 2% gibt.
Einfachhalber kann man seine Forderungen an die von Dir genannten Flugrechte-Anbieter (z.B. flightright.de, flugrecht.de, euclaim.de, fairplane.de usw.) zur Durchsetzung abtreten. Diese verlangen zwischen 15% und 30% des Flugpreises als Provision.
Zitat von Jorge2 im Beitrag #70
Einfachhalber kann man seine Forderungen an die von Dir genannten Flugrechte-Anbieter (z.B. flightright.de, flugrecht.de, euclaim.de, fairplane.de usw.) zur Durchsetzung abtreten. Diese verlangen zwischen 15% und 30% des Flugpreises als Provision.
Nehmen die den Fall auch an, wenn die Flüge über ein Reisebüro gebucht wurden?
Gruß
kdl
Zitat
Schleppende Ticketerstattung
Verbraucherzentrale wirft Airlines Rechtsbruch vor
Kunden haben in der Corona-Pandemie grundsätzlich einen Anspruch auf die Erstattung von stornierten Flugreisen. Doch die Auszahlung zieht sich meist hin - zum Ärger von Kunden und Verbraucherschützern.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/untern...b8-ec944b790783
Zitat von kdl im Beitrag #71
Nehmen die den Fall auch an, wenn die Flüge über ein Reisebüro gebucht wurden?
Gruß
kdl
Ich vermute, du hast nur einen Flug gebucht?
Dann war das RB nur Vermittler, dein Vertrag ist mit der Fluggesellschaft.
Die Inkassogesellschaften nehmen nur Aufträge an, bei welchem, wenig Arbeit und hoher sicherer Gewinn möglich ist.
Die Anfrage ist aber kostenlos.
Weiß nicht im Moment welche Inkassoges. ich beauftrag hatte, aber sie hatten Air-Berlin Dampf gemacht.
AB bot mir 50 EUR an, ich- No, möchte Alles haben. Antwort war: Dann bekommen Sie nix!
Nach 1 Monat zahlte AB an Flightright meine Summe, aber Flightright verlangte außerdem noch RA-Kosten.
Wg. doppelter Arbeit, 2-malige Anforderung.Doppelte Provision für sie.
Begründung wurde mir mit § mitgeteilt.
Nach weiterem Monat bekam ich mein Geld minus der 25% Gebühren.
Alles war O.k. kann ich nur Empfehlen.
Frag mal an: https://www.flightright.de
.
Diese Aussage stimmt so nicht: Die Inkassogesellschaften nehmen nur Aufträge an, bei welchem, wenig Arbeit und hoher sicherer Gewinn möglich ist.
Eine Forderung darf von vorne herein nicht bestritten und rechtens sein. Inkassounternehmen sind oftmals auch "Problemlöser" und klären Differenzen zur Forderung zwischen Gläubiger und dem säumigen Kunden.
Flightright kann ich auch bestens empfehlen.
Zitat von Gerd18 im Beitrag #13Zitat von Gerd18 im Beitrag #8
Condor hat unsere Erstattungsaufforderung per Einschreiben mit Rückschein am 30.4. bekommen. Heute kam der Rückschein, hat also eine Woche gedauert. Werde berichten wie es ausgeht.
Condor hat die gesetzte Frist von 7 Tagen verstreichen lassen und nicht bezahlt. Ein Anruf bei der Hotline heute brachte nichts, reine Zeitverschwendung. Morgen schalten wir über die Rechtsschutzversicherung einen Anwalt ein. Wie in dem Stern-Artikel erwähnt können wir nur hoffen, dass der erfolgreich ist, bevor es ev. zur Insolvenz kommt.
Nach ein wenig warten, kam heute Post vom Anwalt, den die RV empfohlen hatte. Demnach ist über das Vermögen der Condor bereits das Insolvenzverfahren eröffnet und dadurch seien gerichtliche Auseinandersetzungen gegen Condor erst mal nicht möglich. Er rät deshalb von einer Klage ab.
Das war nun heftig für uns, es geht um über 2000 Euro. Habe sofort recherchiert, was es mit der Insolvenz auf sich hat. Es geht offenbar um das Schutzschirmverfahren, eine Vorstufe der Insolvenz (§ 270b Insolvenzordnung), in der Condor vor Zwangsvollstreckungen drei Monate lang geschützt ist. Ziel ist ein Insolvenzplan, danach kommt der Sanierungsplan. Ist in diesem Artikel vom 12.5.2020 beschrieben:
https://versicherungswirtschaft-heute.de...m-regen-stehen/
Das wird wohl bedeuten, dass wir unser Geld erst dann sehen, wenn Condor erfolgreich saniert ist. Könnte bei Wiederaufnahme der Flugbetriebes ja durchaus möglich werden. Schaumerma ...
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