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Flugstornierung bei Condor
Zitat von Luz im Beitrag #23
Gestern habe ich meinen Gutschein gekriegt. Da Condor eh fast die einzige Fluggesellschaft von Europa ist, die Holguin anfliegt, habe ich mich darauf eingelassen. Mit dem Gutschein können nur die Flugkosten, aber keine Sonderleistungen gebucht werden - steht da
Und wann verfällt der Gutschein, bzw. bis wann kann man denn einlösen?
Gruß
kdl
25.05.2020 07:16
#28 RE: Flugstornierung bei Condor
Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #28Zitat von kdl im Beitrag #27
Und wann verfällt der Gutschein, bzw. bis wann kann man denn einlösen?
Juni 2022.
Danke!
Zitat von kdl im Beitrag #29Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #28Zitat von kdl im Beitrag #27
Und wann verfällt der Gutschein, bzw. bis wann kann man denn einlösen?
Juni 2022.
Danke!
Oder er verfällt durch Insolvenz ... . Oder er bringt einem nix, weil Condor nicht mehr nach Cuba fliegt. Oder Condor-Preise nach Cuba steigen extrem. Oder oder oder ... .
Wie gesagt, man kann wirklich nur unbedingt raten, sich nicht auf einen Gutschein einzulassen, sondern auf seinem Recht auf Rückerstattung zu bestehen.
25.05.2020 12:17
#31 RE: Flugstornierung bei Condor
Zitat von CarpeDiem im Beitrag #30
sondern auf seinem Recht auf Rückerstattung zu bestehen.
Drauf bestehen kannst du, nur das mit dem Einlösen dieses Rechts dürfte es weiterhin schwierig sein. So mir nichts dir nichts macht das derzeit keine Gesellschaft. Und wenn jetzt alle ihre Gelder zurückfordern, ist es mit der Pleite erst recht nicht weit.
Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #31Zitat von CarpeDiem im Beitrag #30
sondern auf seinem Recht auf Rückerstattung zu bestehen.
Drauf bestehen kannst du, nur das mit dem Einlösen dieses Rechts dürfte es weiterhin schwierig sein. So mir nichts dir nichts macht das derzeit keine Gesellschaft. Und wenn jetzt alle ihre Gelder zurückfordern, ist es mit der Pleite erst recht nicht weit.
heute habe ich bei Air France Österreich meinen nicht angetretenen Flug von Havanna nach Paris und weiter nach Wien reklamiert; dh. mein gebuchter Flug von Paris nach Wien am 24. März 2020 wurde von Air France am 19 März gecancelt; der Flug von Havanna nach Paris am 23. März 2020 fand zwar statt, habe ich aber nicht angetreten (und AF auch nicht darüber informiert), da ja keine Weiterverbindung von Paris nach Wien bestand;
zum Glück konnte ich am 24. März 2020 ein vom österreichischen Außenministerium organisierten Repatriierungsflug (Direktflug) von Havanna nach Wien nehmen;
wie gesagt heute um ca 9:30 bei Air France Österreich telefonisch kontaktiert und einen Reisegutschein beantragt; um 12 Uhr mittags habe ich einen Gutschein über € 415 erhalten (entspricht der Hälfte der Gesamtreisekosten); Gutschein ist ab heute 1 Jahr gültig für AF, KLM und noch ein paar andere Fluglinien; da ich geplant habe innerhalb eines Jahres wieder nach Kuba mit AF oder KLM zu fliegen, ist für mich die Gutscheinlösung in Ordnung; ich hoffe, die richtige Entscheidung getroffen zu haben; saludos, nosanto
Zitat von CarpeDiem im Beitrag #30
.
Wie gesagt, man kann wirklich nur unbedingt raten, sich nicht auf einen Gutschein einzulassen, sondern auf seinem Recht auf Rückerstattung zu bestehen.
Ist denn die Gutschrift gleich den bereits bezahlten Reisekosten? Und ist sie nur bei der Airline einlösbar, bei der gebucht wurde und von der der Gutschein ausgestellt wird? In meinem Fall die Condor.
Gruß
kdl
Zitat von Trieli im Beitrag #26
Condor hat alle Flüge bis Oktober nach Holguingestrichen.
Woher weißt du das? Mein Flug ist nach wie vor am 28.6. von Holguin nach Frankfurt und wurde auch noch nicht storniert. Auf der Condor Website steht nach wie vor dasselbe (Stornierung bis 25.6.):
https://www.condor.com/de/flug-vorbereit...e-meldungen.jsp
Zitat von tom2134 im Beitrag #34Zitat von Trieli im Beitrag #26
Condor hat alle Flüge bis Oktober nach Holguingestrichen.
Woher weißt du das? Mein Flug ist nach wie vor am 28.6. von Holguin nach Frankfurt und wurde auch noch nicht storniert. Auf der Condor Website steht nach wie vor dasselbe (Stornierung bis 25.6.):
https://www.condor.com/de/flug-vorbereit...e-meldungen.jsp
Dann schmeiß mal die Flugsuche bei Condor an:
Dann kommt dort folgendes bei Holguin
Zitat
In diesem Monat gibt es für dieses Ziel keine Flüge.
Der nächste Flug ist im Oktober
Zitat von kdl im Beitrag #33Zitat von CarpeDiem im Beitrag #30
.
Wie gesagt, man kann wirklich nur unbedingt raten, sich nicht auf einen Gutschein einzulassen, sondern auf seinem Recht auf Rückerstattung zu bestehen.
Ist denn die Gutschrift gleich den bereits bezahlten Reisekosten? Und ist sie nur bei der Airline einlösbar, bei der gebucht wurde und von der der Gutschein ausgestellt wird? In meinem Fall die Condor.
Gruß
kdl
@kdl:
Die Frage verstehe ich so nicht ganz. Wenn die Fluggesellschaft einen Flug storniert hat, und Du direkt bei dieser Fluggesellschaft (hier: Condor) gebucht hattest, hast Du Anspruch gegenüber Condor auf Rückerstattung des bezahlten Flugpreises inkl. Steuern, Gebühren etc.. Condor wird auch bei Dir versuchen, Dir stattdessen einen Condor-Fluggutschein anzudrehen. Dieser ist natürlich nur bei Condor selbst einlösbar. Nochmal: der Gutschein hat gegenüber der GESETZLICH vorgesehenen Geld-Rückerstattung ÜBERHAUPT KEINEN VORTEIL ! Nur Nachteile-Risiken. Rückerstattetes Geld kann man verwenden, wie man will. Auch für Reisen bei anderen Unternehmen. Die Fluggesellschaft des Gutscheines könnte insolvent werden (diese Gutscheine sind NICHT insolvenzgesichert). Die Fluggesellschaft könnte zukünftig nur gar keine, überteuerte oder zeitlich ungünstige Flüge anbieten, dann nützt auch der Gutschein nicht. Also, wer der Fluggesellschaft Liquidität als zinslosen, riskanten Kredit geben möchte, kann das natürlich machen. Wer das Insolvenzrisiko scheut, nichts zu verschenken und an seine eigenen berechtigten Interessen zu denken hat, nimmt die Geld-Rückerstattung. Und nochmal: die zukünftigen Flugpläne sind völlig ungeklärt. Niemand weiß heute, ob z.B. Condor jemals wieder nach Cuba fliegen wird, geschweige denn wann und wohin und zu welchen Preisen.
25.05.2020 18:02 (zuletzt bearbeitet: 25.05.2020 18:07)
#37 RE: Flugstornierung bei Condor
Carpe Diem, grau ist deine Theorie. Derzeit zahlt KEINE Gesellschaft die Ticketkosten zurück, auch wenn sie dazu gesetzlich verpflichtet sind. Wenn man einigermaßen zeitnah mit der gleichen Gesellschaft wieder fliegen will, wie es zum Beispiel bei mir der Fall ist, hat es also null Zweck, den Ticketpreis wieder zuückzufordern und ansonsten wirst du viel Zeit und wahrscheinlich ein Mahnverfahren brauchen, um wieder an dein Geld zu kommen.
Zitat von dirk_71 im Beitrag #35Zitat von tom2134 im Beitrag #34Zitat von Trieli im Beitrag #26
Condor hat alle Flüge bis Oktober nach Holguingestrichen.
Woher weißt du das? Mein Flug ist nach wie vor am 28.6. von Holguin nach Frankfurt und wurde auch noch nicht storniert. Auf der Condor Website steht nach wie vor dasselbe (Stornierung bis 25.6.):
https://www.condor.com/de/flug-vorbereit...e-meldungen.jsp
Dann schmeiß mal die Flugsuche bei Condor an:
Dann kommt dort folgendes bei HolguinZitat
In diesem Monat gibt es für dieses Ziel keine Flüge.
Der nächste Flug ist im Oktober
Naja, vielleicht kann man noch keine neuen Flüge buchen, aber Kuba hat ja angekündigt ab Juli seine Flughäfen wieder zu öffnen + keine neuen Flüge buchen heisst ja nicht, dass bestehende gestrichen werden. Meiner am 28.6. ist jedenfalls noch nicht gestrichen.
25.05.2020 18:32 (zuletzt bearbeitet: 25.05.2020 18:32)
#39 RE: Flugstornierung bei Condor
Zitat von tom2134 im Beitrag #38
aber Kuba hat ja angekündigt ab Juli seine Flughäfen wieder zu öffnen
Hamse meines Wissens nicht. Es gibt lediglich Gerüchte.
Zitat von tom2134 im Beitrag #38
Meiner am 28.6. ist jedenfalls noch nicht gestrichen.
Meiner für den 7. wurde auch erst vor 10 Tagen storniert.
25.05.2020 18:45
#41 RE: Flugstornierung bei Condor
25.05.2020 18:48
#42 RE: Flugstornierung bei Condor
Zitat von Placetas im Beitrag #40
Was ist denn,wenn der neue Flug(mit Reisegutschein)doch günstiger ist?Verfällt dann die Differenz zum tatsächlichen Betrag des Gutscheines?
Nein. Hier der Original-Text:
Zitat
o Ihr Guthaben entspricht dem Gesamtbetrag Ihrer Originalbuchung (inkl. aller Steuern und Gebühren in EUR).
o Das Flugguthaben wird allen Gästen automatisch gutgeschrieben, die ihren Flug vor 14. März 2020 gebucht haben.
o Sie können Ihr Guthaben auf allen Flügen von Condor und ihren Partner- Airlines einsetzen - ganz egal, zu welchem Ziel. Sie haben jetzt einen Langstreckenflug gebucht und möchten das Guthaben lieber für mehrere Kurz- oder Mittelstreckenflüge nutzen? Kein Problem!
o Ihr Flugguthaben können Sie bis 30. Juni 2022 nutzen und haben somit genügend Zeit, das Gesamtguthaben aufzubrauchen.
o Das Guthaben ist ausschließlich für Buchungen von Flugtickets einlösbar.
o Umbuchungen und Stornierungen sind gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedin gen Beförderungsbestimmungen (AGB) möglich.
o Condor übernimmt keine Haftung für den Verlust des Voucher-Codes. Ersatzgutscheine werden nicht ausgestellt.
o Eine nachträgliche Verrechnung des Guthabens mit bereits getätigten Buchungen ist nicht rückwirkend möglich.
o Die Übertragung bzw. die Weitergabe des Gutscheincode an Dritte ist nicht gestattet.
o Im Falle von Annullierungen des mit dem Flugguthabens gebuchten Fluges erfolgt die Rückerstattung des Flugpreises Flugguthaben, welches bis 30. Juni 2022 eingelöst werden kann.
Wie kann ich mein Flugguthaben einsetzen? Sie können Ihren o.g. individuellen Gutscheincode auf www.condor.com, im Reisebüro oder an unserer Servicehotline für die Buchung von Flügen einlösen. Wenn Sie das Guthaben nicht komplett einlösen, steht Ihnen das Restguthaben bis 30. Juni 2022 für Ihre nächste Buchung zur Verfügung.
Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #37
Carpe Diem, grau ist deine Theorie. Derzeit zahlt KEINE Gesellschaft die Ticketkosten zurück, auch wenn sie dazu gesetzlich verpflichtet sind. Wenn man einigermaßen zeitnah mit der gleichen Gesellschaft wieder fliegen will, wie es zum Beispiel bei mir der Fall ist, hat es also null Zweck, den Ticketpreis wieder zuückzufordern und ansonsten wirst du viel Zeit und wahrscheinlich ein Mahnverfahren brauchen, um wieder an dein Geld zu kommen.
Naja, so schwer ist‘s ja nun auch nicht, unbestreitbare gesetzliche oder vertragliche Ansprüche auf Reisepreiserstattung wegen von der Fluglinie stornierten Flügen durchzusetzen.
Das geht auch problemlos ohne Anwalt.
Anspruch schriftlich per Einschreiben geltend machen, angemessene Frist setzen, Kalendertag des Fristablaufes genau benennen (angemessen: ca. 4 Wochen).
Falls nach Fristablauf keine Rückzahlung: schriftlich per Einschreiben in Verzug setzen, Nachfrist 2 Wochen setzen (auch hier wieder genaues Datum Fristablauf angeben).
Falls danach immer noch keine Rückerstattung: gerichtlicher Mahnbescheid, macht jedes Amtsgericht problemlos für Dich und geht auch Online, Zahlungsfrist zwei Wochen. Kosten ca. 30-40 €,
Wenn die Zahlungsfrist des gerichtlichen Mahnbescheids ohne Widerspruch oder Zahlung der Fluggesellschaft verstreicht, schickt das Gericht den Gerichtsvollzieher zu Condor, der holt Dein Geld dann für Dich ab 😉
Aber natürlich kann jeder selbst entscheiden, ob ihm das zu anstrengend erscheint und er die Wildwestmethoden notleidender Fluggesellschaften tolerieren und fördern will.
Mir persönlich ist mein eigener Geldbeutel näher als die Condor-Liquidität. Aber wie gesagt, jeder wie er mag.
Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #39Zitat von tom2134 im Beitrag #38
aber Kuba hat ja angekündigt ab Juli seine Flughäfen wieder zu öffnen
Hamse meines Wissens nicht. Es gibt lediglich Gerüchte.Zitat von tom2134 im Beitrag #38
Meiner am 28.6. ist jedenfalls noch nicht gestrichen.
Meiner für den 7. wurde auch erst vor 10 Tagen storniert.
Ne, scheint wohl konkreter zu sein:
https://www.kubakunde.de/neues/kuba-bere...fen-im-juli-vor
Ralfw
(
gelöscht
)
Details
Zitat von tom2134 im Beitrag #45
Ne, scheint wohl konkreter zu sein:
https://www.kubakunde.de/neues/kuba-bere...fen-im-juli-vor
da steht "dass das Land im Juli mit der Öffnung beginnen würde, wenn COVID-19 unter Kontrolle gehalten werde." Das ist erstmals der Konjunktiv, d.h. hängt vom Pandemieverlauf in Kuba ab. Grünes Licht ist erst dann, wenn Kuba erklärt die Pandemie unter Kontrolle zu haben und damit das Land wieder zu öffnen. Vorher ist Planung mit Unbekannten.
25.05.2020 20:57 (zuletzt bearbeitet: 25.05.2020 20:58)
#47 RE: Flugstornierung bei Condor
25.05.2020 21:02
#48 RE: Flugstornierung bei Condor
Zitat
Wege aus der Krise
Condor hofft auf rasches Ende des Schutzschirmverfahrens
Bis zum Beginn der Sommerferienzeit am 25. Juni soll das Flugprogramm auf rund 40 Prozent des ursprünglich geplanten Verkehrs hochgefahren werden. Teckentrup geht davon aus, bis Ende Oktober bis zu 60 Prozent anbieten zu können. Man strebe eine Auslastung der Maschinen von rund 80 Prozent an.
https://www.aero.de/news-35540/Condor-Ch...en-Loesung.html
25.05.2020 21:31 (zuletzt bearbeitet: 25.05.2020 21:35)
#49 RE: Flugstornierung bei Condor
Zitat von cabeza mala im Beitrag #47Der Flug könnte ja trotzdem stattfinden:
Was nützt dir das,wenn Cuba ab Juli wieder angeflogen werden könnte,wenn du im Juni fliegen willst.
Ersten Ferienflug verpatzt: Eurowings-Flieger muss umkehren - Flughafen war noch geschlossen
Die Lufthansa-Tochter Eurowings hat endlich den Ferienbetrieb wieder aufgenommen - dabei aber ein Detail übersehen: Der Zielflughafen auf Sardinien war wegen der Coronakrise noch geschlossen.
Ganzer Artikel: hier
Und nur 2 Leute saßen drin - ein Wahnsinn
Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #37
...... Derzeit zahlt KEINE Gesellschaft die Ticketkosten zurück, auch wenn sie dazu gesetzlich verpflichtet sind......
Ich wollte im April nach Miami.
Habe den Ticketpreis von United Airlines wenige Tage nach dem ursprünglichen Rückreisedatum erstattet bekommen.
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