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Wenn Besucher nicht aussreist
#2 RE: Wenn Besucher nicht aussreist
Dann hat derjenige der die Verpflichtungserklärung unterschrieben hat ein Problem!
Er kann dann vom Staat zu allen Kosten die der "Ausreisser" verursacht hat herangezogen werden....
Die Verpflichtungserklärung erlischt nach 5 Jahren, oder dann wenn der Besucher endgültig aus Deutschland ausreist. So lange kann der deutsche Staat sich beim Verpflichtungsgeber alle Kosten wiederholen, die er durch den Besucher hat - Sozialhilfekosten, Asylbewerberleistungen, Unterkunftskosten, Krankenbehandlung, Abschiebekosten etc.
Nach meinem Verständnis kann der Verplichtungsgeber aber nicht für Kosten haftbar gemacht werden, die z.B. in Spanien entstehen; oder wenn der Besucher nach einer "endgültigen" Ausreise nach Spanien doch wieder nach Deutschland kommt. Ein Problem wäre wohl nachzuweisen, dass die Ausreise tatsächlich "endgültig" war, also der Besucher nicht die Absicht hatte, nur vorübergehend in Spanien zu bleiben.
Zitat von juan72 im Beitrag #3
Die Verpflichtungserklärung erlischt nach 5 Jahren, oder dann wenn der Besucher endgültig aus Deutschland ausreist. So lange kann der deutsche Staat sich beim Verpflichtungsgeber alle Kosten wiederholen, die er durch den Besucher hat - Sozialhilfekosten, Asylbewerberleistungen, Unterkunftskosten, Krankenbehandlung, Abschiebekosten etc.
Nach meinem Verständnis kann der Verplichtungsgeber aber nicht für Kosten haftbar gemacht werden, die z.B. in Spanien entstehen; oder wenn der Besucher nach einer "endgültigen" Ausreise nach Spanien doch wieder nach Deutschland kommt. Ein Problem wäre wohl nachzuweisen, dass die Ausreise tatsächlich "endgültig" war, also der Besucher nicht die Absicht hatte, nur vorübergehend in Spanien zu bleiben.
Da die Person dann aber illegal nach Spanien einreist, werden die sich die Kosten dafür
aber wohl von irgend einem holen oder?
Die Frage ist auch, ob Spanien als Schengenstaat in einem solchen Fall als "Ausreiseland" gilt. Er könnte ja jederzeit wieder nach Deutschland einreisen. Zudem würden sich die Spanier wohl bedanken.
Ich hätte vermutet, dass derjenige - falls er kein Asyl beantragt - anstatt nach Spanien, wieder zurück nach Kuba muss. Mit einer sogenannten Ausreisebestätigung, die man am Flughafen der Polizei übergibt. Das hatte ich neulich bei einem Chinesen mitbekommen, der auch ausreisen musste.
Wenn es nicht gerade der Bruder oder der Primo ist, würde ich so ein Risiko niemals eingehen.
Zitat von juan72 im Beitrag #3
Die Verpflichtungserklärung erlischt nach 5 Jahren, oder dann wenn der Besucher endgültig aus Deutschland ausreist. So lange kann der deutsche Staat sich beim Verpflichtungsgeber alle Kosten wiederholen, die er durch den Besucher hat - Sozialhilfekosten, Asylbewerberleistungen, Unterkunftskosten, Krankenbehandlung, Abschiebekosten etc.
Nach meinem Verständnis kann der Verplichtungsgeber aber nicht für Kosten haftbar gemacht werden, die z.B. in Spanien entstehen; oder wenn der Besucher nach einer "endgültigen" Ausreise nach Spanien doch wieder nach Deutschland kommt. Ein Problem wäre wohl nachzuweisen, dass die Ausreise tatsächlich "endgültig" war, also der Besucher nicht die Absicht hatte, nur vorübergehend in Spanien zu bleiben.
Ja, damit ist glaube ich alles Wesentliche beantwortet.
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung muss man sich wirklich sehr sehr gut überlegen, damit ist nicht zu spaßen.
Keine bloße Formalität oder kleine Gefälligkeit, sondern eine drohende Zahlungsverpflichtung im Falle der Inanspruchnahme.
Im Grunde ist es eine unlimitierte (!!!) Bürgschaft,
die den Bürgen im Falle einer Inanspruchnahme schlimmstenfalls bis in die Privatinsolvenz bringen kann,
wenn Zig-Tausende Kosten durch die Behörden vom Verpflichtungsgeber eingetrieben werden.
„Gefährlichste“ Kosten sind sicherlich etwaige nicht (mehr) versicherte Krankenbehandlungen und potentielle Abschiebungskosten.
Auch Lebenshaltungskosten können ins Geld gehen.
Ich kann nur dringend raten, eine solche Bürgschaft ausschließlich gegenüber engen Familienangehörigen zu leisten,
denen man wirklich vertraut.
Im Falle, dass der „Schadensfall“ (= Abtauchen des Besuchers/der Besucherin) bereits eingetreten ist,
sollte man m.E. vermutlich am besten versuchen,
die Behörden beim Auffinden des/der sich ohne gültiges Visum unberechtigt im Schengen-Raum Aufhaltenden zu unterstützen.
Je schneller er/sie wieder aus Schengen ausreist, desto besser.
Salu2 CarpeDiem
Das Dumme ist nur,- die Liebeskranken yumas, m+w wollen keine engen Familienangehörigen einladen.
.
Die Verpflichtungserklärung ist eine rein deutsche Sache (§ 68 AufenthG). Da können die Spanier gar nichts einfordern.
Eine "endgültige Ausreise" ist wohl Auslegungssache und im Zweifel schwer nachzuweisen. Also wenn der undankbare Besucher nach Spanien abhaut, sollte er sich gefälligst auch nicht mehr in Deutschland blicken lassen.
Künftig soll es wohl mal ein einheitliches Verfahren für den Schengenraum zum Nachweis von Einladung und Unterkunft geben. Dann könnte vielleicht der Einlader vom gesamten Schengenraum aus haftbar gemacht werden. Aber noch ist es nicht soweit.
#9 RE: Wenn Besucher nicht aussreist
Wie will derjenige denn nachweislich nach Spanien ausreisen, indem er sich als Illegaler dort meldet??
Wäre ich Kubaner, ich würde erstmal Asyl beantragen, auf Kosten Felicitas in Deutschland Sozialleistungen abgreifen und mich kurz vor Zwangsabschiebung nach Spanien davonmachen.
@el prieto: In Spanien gibt es keine Meldepflicht.
Naja, wer in Deutschland abtaucht und das Auslaufen seines Schengen-Visums ignoriert, dürfte sich wohl kaum für etwaige Meldepflichten in Spanien o.ä. interessieren.
Irgendwann wird dann allerdings der Zeitpunkt kommen, wo es ohne „festen Wohnsitz“ keine staatlichen Sozialleistungen gibt.
Wer seinen illegal untergetauchten Verpflichtungserklärungs-Schützling der verdienten Abschiebung zuführen möchte,
um finanzielle Schadensbegrenzung zu betreiben, sollte vermutlich am besten die Sache persönlich in die Hand nehmen (oder entsprechende private Dienstleister beauftragen,
die der Willensbildung des/der Untergetauchten mit geeigneten Maßnahmen auf die Sprünge helfen ... .
Noch besser vorher: trau schau wem. Drum prüfe, wer sich 5 Jahre mit einer Verpflichtungserklärung bindet ... .
#15 RE: Wenn Besucher nicht aussreist
Ich hatte meine Freundin jetzt schon 3x eingeladen, immer sofort das Visum erhalten und Sie ist immer wieder problemlos ausgereist. Es ist natürlich wie Lotto spielen, aber man kann auch vorsorgen.
Ich habe die letzten 3 mal immer diese Versicherung mit Abschiebekostenversicherung abgeschlossen. Kostet fast nix und hat gute Leistungen:
https://www.provisit.de/leistungen/ueberblick
Diesen Versicherer kann auch ich empfehlen. Einwandfreie, schnelle Abwicklung. Leider hatten wir einen Arztbesuch, Kosten wurden erstattetgemäß den Versicherungsbedingungen. Eine andere Reise mussten wir stornieren, der Versicherungsvertrag wurde schnell rückabgewickelt. Seriöser Anbieter, klare Empfehlung meinerseits. Abschiebekostenversicherung kannte ich bisher gar nicht. Brauchen wir auch nicht. Wir halten uns an die Regeln. Dauert manchmal etwas länger, bedeutet aber Rechtssicherheit und ein gutes Gewissen 😉
Zitat von Nico.G im Beitrag #15
Ich habe die letzten 3 mal immer diese Versicherung mit Abschiebekostenversicherung abgeschlossen. Kostet fast nix und hat gute Leistungen:
https://www.provisit.de/leistungen/ueberblick
Ich kann diese Versicherung auch empfehlen. Sehr netter Kontakt und die Arztrechnungen wurden innerhalb weniger Tage erstattet.
Die Abschiebekostenversicherung ist aber auf 4.000,- EUR gedeckelt und gilt wohl auch nur für Deutschland. Wenn die tatsächlichen Abschiebekosten durch die Decke gehen, ist das auch nur eine kleine Hilfe. Besser als nichts und man wird auf dem Versicherungsmarkt wohl auch nichts besseres finden.
Zitat von https://www.provisit.de/leistungen/detail#Abschiebekostenversicherung
Bei einer behördlich angeordneten Abschiebung des Gastes übernimmt die Versicherung die anfallenden Kosten bis zu einer Höhe von 4.000 €, wenn die Ansprüche gegen den Einladenden geltend gemacht werden.
Die Abschiebekostenversicherung leistet auch nach Ende der Versicherung, wenn der Gast entgegen aller Erwartungen die Bundesrepublik Deutschland doch nicht verlassen hat.
#18 RE: Wenn Besucher nicht aussreist
Zitat von Nico.G im Beitrag #15
Ich hatte meine Freundin jetzt schon 3x eingeladen, immer sofort das Visum erhalten und Sie ist immer wieder problemlos ausgereist. Es ist natürlich wie Lotto spielen, aber man kann auch vorsorgen.
Ich habe die letzten 3 mal immer diese Versicherung mit Abschiebekostenversicherung abgeschlossen. Kostet fast nix und hat gute Leistungen:
https://www.provisit.de/leistungen/ueberblick
Eine Versicherung ist immer nur so gut, wie man sie nicht braucht ....
4000.- als Abschiebkostenversicherung ... ist mal eine überschaubarer Bertrag... wenn man(n) das Kleingedruckte gelesen hat....
und wer liest das schon ?
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