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Alleinesorgerecht beantragen
Lebt das Kind in Deutschland? Lebt der Vater in Kuba oder in Deutschland?
Grundsätzlich wird es schwierig, weil die deutschen Gerichte das geteilte Sorgerecht vorziehen. Am Besten gehst du zu einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht und läßt dich über die Chancen beraten. Auf jeden Fall brauchst du sehr triftige Gründe dafür.
Deutsche Gerichte können sowieso nur für Deutschland das alleinige Sorgerecht festlegen. Das kubanische Urteil können sie nicht außer Kraft setzen. In erster Linie zählt das Kindeswohl. Ist das durch den Vater gefährdet, dann könnte es klappen. Dazu braucht es aber den Nachweis, das der Umgang des Kindes mit dem Vater diesem schadet. Aber du kannst das Verfahren sowieso nur mit einem Anwalt einleiten und die deutschen Behörden werden sicherlich ein Statements des Vaters einholen und im Zweifel auch das Kind befragen, wenn es dazu schon alt genug ist.
Deshalb ist die Frage, ob sich der Aufwand lohnt, wenn er sich auch in Kuba nicht kümmert.
#5 RE: Alleinesorgerecht beantragen
Aber Vorsicht bei Haftplichtversicherungen. Klagen im Familien- und Arbeitsrecht sind da oft ausgeschlossen. Ein Beratungsgespräch wird aber fast immer übernommen. Also bitte erst die Police auf Ausschlüsse prüfen und dann beim Anwalt über die Erfolgsaussichten beraten lassen.
Sollte die Wahrscheinlichkeit, daß der Vater nach Deutschland kommt gering sein, dann lohnt sich der Aufwand nicht, weil du dein deutsches Urteil in Kuba sowieso nicht durch gesetzt bekommst und das nur als Ansatz für einen neuen Prozeß in Kuba nutzen könntest. Ob das Urteil dann dort aber geändert wird, ist fraglich.
Willst du das alleinige Sorgerecht nur, weil sich der Kindesvater nicht kümmert?
Dann würde ich dir empfehlen, spare Zeit und Nerven. Das alleinige Sorgerecht würde dir doch nur etwas bringen, wenn es dir das Leben erleichtert. Ich nehme aber an, dass ihr schon wegen der Entfernung eine Regelung getroffen habt, dass du allein entscheiden kannst, ob das Kind operiert werden darf, auf welche Schule es gehen darf , Lehrvertrag unterschreiben usw.
Wenn du natürlich immer erst beim Kindesvater die Erlaubnis für jede Kleinigkeit einholen musst, wäre es in dem Fall sicherlich besser, das alleinige Sorgerecht zu beantragen.
Schöne Woche Marion
Varna, ich bin auch bei der Advocard und zahle nicht gerade wenig. Aber Familienrecht ist in den Teilen Scheidung und Sorgerecht trotzdem ausgeschlossen. Das versichern sie grundsätzlich nicht. Würde es um eine Erbschaftssache gehen, dann wäre es abgedeckt.
Ansonsten schließe ich mich zu 100% Marion an und bin auch davon ausgegangen, daß Aufenthalt, Schulen, OPs etc. sowieso schon geregelt sind.
Hi@all!
Ist doch alles Quatsch.
Wenn das Kind noch in Kuba ist, reise mit ihm nach D.
Da Du auch das Sorgerecht hast, dürfte das OK sein.
Brauchst du das OK des Vaters für die Ausreise investiere lieber Geld in seine
Zustimmung.
Ist das Kind hier in D , ist der Keks gegessen.
joerg
Ok. Danke an alle für die Antworten. Wir leben hier,aber sein Vater ist sein Geburt nur ein NULL mir großen Buchtaben. Wir sind in Deutschland als Zufall,aber ich brauche seine Zustimmung für alles und das habe ich mehrmals gebeten und bis jetzt gar nicht. Er sieht sein Kind nie,obwohl das Kind jedes Jahr nach Kuba fliegt,hat weder in Kuba noch hier nie Unterhalt oder etwas bezahlt,hat auch keine Interesse, wenn mein Sohn operiert wurde,wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt habe oder jetzt wenn ich seine Zustimmung für die Reisepass brauchte. Ich spreche uber Deutschland, hier leider haben wir gemeinsame Sorgerecht,obwohl er in Kuba lebt und ich mache mir mer große Sorge,weil wir niemand mehr in Deutschland haben und für deutsche Ämtern ist mein Ehemann kein Erziehungsberechtiger. Dann will jetzt wissen,wer sagt nochmal,dass ich gut überlegen darf.
Felicita - hast Du schon mit dem Jugendamt gesprochen? Man kann das alleinige Sorgerecht beantragen, wenn der Vater nicht greifbar ist und erhält es auch. Ist sicher ein Weg und einen anwalt wirst du wahrscheinlich auch brauchen, aber es geht. Ich kenne ein paar Mütter die übers Mittelmeer gekommen sind, die so etwas gemacht haben, weil Vater unterwegs schollen. Eventuell kann dir auch eine Eltern- und Erziehungsberatungsstelle oder eine Beratungsstelle der Caritas weiterhelfen. Du musst vor allem klar machen, dass der Umstand, das er einwilligen muss, wenn du irgendwas z.B. medizinisches entscheiden musst, nicht tragbar ist, weil, kein Kontakt, kein Interesse und tausend Kilometer Entfernung .
nico_030
(
gelöscht
)
#19 RE: Alleinesorgerecht beantragen
Hi@all!
Zitat von Malaika im Beitrag #18
Felicita - hast Du schon mit dem Jugendamt gesprochen? Man kann das alleinige Sorgerecht beantragen, wenn der Vater nicht greifbar ist
Ich verstehe nicht was das bringen soll außer Kosten?!
Hier in D gibt es doch keine Probleme mit dem Vater?
Und in Kuba greifen deutsche Gerichtsbeschlüsse im Familienrecht nicht.
Und ganz nebenbei, den Kindesvater hat die sich doch Mutter gewählt? Freiwillig?
Jedes Kind benötigt beide Elternteile. Auch wenn Ihr nicht zusammenlebt und die Schmetterlinge
längs tot sind.
joerg
Felicita, du bist doch eine kluge Frau. Geh doch zusammen mit deinem Ex-Mann in Kuba zum Notar und ihr legt fest, dass du alle relevanten Entscheidungen, die sich aus dem Leben eures Kindes hier in D ergeben, allein treffen darfst (aus Gründen der schlechten Erreichbarkeit).
Das Papier sollte natürlich hieb- und stichfest sein, also Minrex, übersetzt und von der deutschen Botschaft in Havnna legalisiert. Das sollte doch den deutschen Behörden reichen, wenn eine Unterschrift des zweiten Sorgeberechtigten notwendig ist.
Für den Fall, dass dir etwas passiert, würde ich mal beim Jugendamt vorsprechen, wie du für diesen Fall vorsorgen kannst. Vielleicht will ja euer Kind dann sogar zum Vater, wer weiß das schon.
Über eine Sache bin ich aber sehr erstaunt: Unterhalt in Kuba zu zahlen ist die eine Sache. Du meckerst aber allen Ernstes rum, dass dein Ex keinen Unterhalt für sein, im Vergleich zu Kuba, im Schlaraffenland Deutschland lebendes Kind zahlt?
@Malaika: Der Vater ist aber nicht verschollen und ohne eine Anhörung von ihm wird ein deutsches Gericht nichts entscheiden.
@Felicitas: Irgendwie ist das ein wenig verwirrend. Es lag keine Zustimmung des Vaters vor und trotzdem konnte er operiert werden, deutscher Staatsbürger werden etc. Wenn du all das ohne ihn geschafft hast, warum das jetzt? Ich habe vorhin mit einem befreundetem Anwalt gesprochen und er meinte, daß das eine Angelegenheit ist, die sich sehr lange hinziehen wird. Deutsche Gerichte entziehen nicht mal eben dem Vater das Sorgerecht. Du mußt eindeutig nachweisen, daß der Umgang mit dem Vater das Kind schädigt. Desinteresse des Vaters gilt nicht als Schädigungsgrund, weil sich das ja auch schnell ändern kann.
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