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PRE in Deutschland oder Kuba beantragen?
#1 PRE in Deutschland oder Kuba beantragen?
auch wenn das Thema schon x-Mal diskutiert wurde, scheint es immer wieder neue Regelungen und Gepflogenheiten zu geben. Deshalb dieser Thread! In meinem Fall ist es so: Meine Frau will nach Deutschland ziehen und sitzt - hoffentlich - gerade im Flieger nach Deutschland mit Aufenthaltsvisum und PVE.
PVE deshalb, weil man ihr auf der Inmigración in Guantánamo gesagt hat, dass Sie besser PVE vorort, weil schneller und unkomplizierter, und die PRE dann in Deutschland beantragen solle.
Nun schreibt mir das kub. Konsulat in Bonn, dass die PRE in Deutschland 1.5 Jahre braucht und sie besser die PRE in Kuba beantragen solle, weil es da nur 3 Monate bräuchte.
Die erste Lösung ist unbequem, weil sie nur bis max. 11 Monate die PVE verlängern kann und dann nach Kuba zurück muss. Zweitere Lösung ist auch unbequem, da sie zum einen Ihren Integrations-Kurs verfolgen muss und zum anderen die Aufenthaltserlaubnis erlischt, wenn sie über 6 Monate ausreist. Man neigt zu sagen 3 Monate für PRE und 6 Monate Zeit - reicht dicke! Aber auf die "3-Monate-RuckZuck-PRE" würde ich ehrlich gesagt keinen Pfifferling wetten.
Danke für eure Meinungen/Erfahrungen..
Gruss
Rudolfo
#2 RE: PRE in Deutschland oder Kuba beantragen?
In Antwort auf:Uns sagten sie damals auf der Botschaft Bonn, das Verfahren zur Erteilung der PRE daure zwischen 3 und 6 Monate, tatsächlich bekam meine Frau diese vier (oder knapp fünf) Monate nach Antragstellung.
Nun schreibt mir das kub. Konsulat in Bonn, dass die PRE in Deutschland 1.5 Jahre braucht und sie besser die PRE in Kuba beantragen solle, weil es da nur 3 Monate bräuchte.
Nun, wenn sie schon auf dem Weg ist, würde ich die PRE dann auch gleich hier beantragen. Bisher war immer die Rede von 6 Monaten, wobei mir in meinem Bekanntenkreis kein Fall bekannt ist, wo es wirklich 6 Monate gedauert hat. Selbst bei einem Schweizer, wo offenbar auf Kuba zeitweise sämtiche Papiere verschollen waren, hat es nicht so lang gedauert.
Du hast auf der einen Seite die Aussage 18 Monate, die sich mit der Laufzeit der PVE vo 11 max. Monaten deckt. Da Ihr evtl. so kurz vor Weihanchten nicht mehr auf die Botschaft kommt oder sich dort wegen der Feiertage die Weiterleitung verzögert, nehmen wir man 10 Monate an. Damit hast Du im Vergleich zu Erfahrungswerten mehr als doppelt soviel Zeit zur Verfügung.
Was ist der worst case? Es dauert tatsächlich 1.5 Jahre, was passiert?
a) Deine Frau kann bis zum Erhalt der PRE nicht nach Kuba reisen.
b) nach 11 Monaten würde sie gar den emigrante-Stempel bekommen, wenn sie z. B. im Monat 12 auf der Botschaft vorbeigehen würde, ohne dass die PRE vorliegt. Liegt die PRE vor, wird (Achtung: Vermutung!) die (abgelaufene) PVE problemlos in PRE umgewandelt.
c) Wenn die Beantragung der PRE abgelehnt wird, hat Deine Frau Status "emigrante"
Diese "Risiken" halte ich persönlich für durchaus vertretbar....
#4 RE: PRE in Deutschland oder Kuba beantragen?
Hallo Pasu Ecopeta,
danke für Deine Antwort. Leider kann ich dir nicht ganz zustimmen. Zu deinem worst case (PRE in D beantragen):
a) "Frau kann bis zum Erhalt der PRE nicht nach Kuba reisen" Das mag sein, und wäre, im Falle dass die PRE 18 Monate dauert nicht aktzeptabel. Sie hat Kinder und ich möchte Ihr (und mir!) nicht zumuten, das sie solange nicht nach Hause reisen kann.
b)c) "Umwandlung von PVE nach PRE" sehr vage Vermutung! Wieso sollte Botschaft die PVE kurzerhabd in PRE umwandeln? Der emigrante Status kommt für mich nicht in Frage.
Aber inzwischen ist sie ja gut angekommen. Was ihr die Inmigración gesagt hat, deckt sich mit der Aussage des Konsulats. Also dauert die PRE - in Kuba beantragt - nun doch 3 Monate. Jetzt würde ich doch einen Pfifferling wetten, auch wenn ein gewisses Risiko besteht. Trotzdem Dank.
Gruss
Rudolfo
Das mit den Kindern hattest Du mir natürlich vorenthalten. Dann schaut die Sache ganz anderst aus. Frage: Wieso braucht Deine Frau PRE und die Kinder nicht? Will sie die Kinder etwa auf Kuba zurücklassen und nur alle lieben Tage mal besuchen? Naja - mach was Du willst, ich kenne die Hintergründe nicht und will mich nicht in Deine / Eure persönliche Situation einmischen.
Ganz aktuell aus Havanna dauert eine PRE für eine verheiratete Habanera, die alle Papiere zusammen und keinen schlechten Leumund (CDR) hat, weniger als eine Woche. Quelle: registro especial de MINJUS. Leider ist die betroffene Dame keine Habanera und muss daher auf der lokalen Immi beantragen. Es hängt auch sehr vom Wohnort und der Wohlgefälligkeit der dortigen Immi ab.
#6 RE: PRE in Deutschland oder Kuba beantragen?
Hallo Pasu Ecopeta,
also damit kein falscher Eindruck entsteht: Die Kinder sind schon groß und stehen teilweise schon auf eigenen Beinen. Trotzdem kann und will sich meine Frau nicht einfach aus dem Staub und auf emigrante machen. Das würde ich auch nicht zulassen. Und ich muss dir Recht geben, dass es auf der Inmi in Gtmo ganz anders als in Havanna ablaufen mag.
Also so wie es aussieht, wird sie sich wohl Ende 2008 eine Auszeit von Deutschland nehmen und die PRE in Kuba beantragen.
LG Rudolfo
UJKEI, das ist ganz einfach erklärt:
- Eine Umwandlung der PVE in PRE beantragt auf einer ausländischen Botschaft wird auch über diese zugestellt
- Reist der Cubaner nun während des laufenden Prozesses zurück nach Cuba, verfällt die PVE
- Eine neue PVE zur Wiederausreise / Rückreise kann nicht beantragt werden, da bereits die Beantragung PRE läuft
Es gibt Ausnahmen, in denen man nach Abklärung mit der Botschaft angeblich die hier beantragte PRE auch in Kuba zugestellt bekommen könnte. OB das dann aber funktioniert weiss der cubanische Geier. Anderseits hab ich auch gehärt, dass man den Antrag auf Umwandlung PVE in PRE wieder zurückziehen und auf Kuba neu stellen muss, wenn man während der Umschreibung ausreisen will/muss.
Der Unterschied ist:
- hier in D wird nur die Umwandlung der PVE in eine PRE beantragt
- auf Kuba wird die Ausstellung einer PRE beantragt, also keine Umwandlung
#9 RE: PRE in Deutschland oder Kuba beantragen?
#10 RE: PRE in Deutschland oder Kuba beantragen?
In Antwort auf:
Es gibt Ausnahmen, in denen man nach Abklärung mit der Botschaft angeblich die hier beantragte PRE auch in Kuba zugestellt bekommen könnte. OB das dann aber funktioniert weiss der cubanische Geier
das haben wir versucht, aber in Havanna ist (angeblich) nichts angekommen. Die PRE liegt nun vor, meines Wissens haben wir im Januar 2006 nach der Heirat alles beantragt, ist also mit 1,5 Jahren richtig berechnet. Zwischenzeitlich aus- und wieder einzureisen hat keine Probleme bereitet. Mussten halt ne Invitacion machen...PRE Antrag ist aber deswegen nicht verfallen...
Zitat von Rudolfo_GTMO
Hallo Leute,
auch wenn das Thema schon x-Mal diskutiert wurde, scheint es immer wieder neue Regelungen und Gepflogenheiten zu geben. Deshalb dieser Thread! In meinem Fall ist es so: Meine Frau will nach Deutschland ziehen und sitzt - hoffentlich - gerade im Flieger nach Deutschland mit Aufenthaltsvisum und PVE.
PVE deshalb, weil man ihr auf der Inmigración in Guantánamo gesagt hat, dass Sie besser PVE vorort, weil schneller und unkomplizierter, und die PRE dann in Deutschland beantragen solle.
Nun schreibt mir das kub. Konsulat in Bonn, dass die PRE in Deutschland 1.5 Jahre braucht und sie besser die PRE in Kuba beantragen solle, weil es da nur 3 Monate bräuchte.
Die erste Lösung ist unbequem, weil sie nur bis max. 11 Monate die PVE verlängern kann und dann nach Kuba zurück muss. Zweitere Lösung ist auch unbequem, da sie zum einen Ihren Integrations-Kurs verfolgen muss und zum anderen die Aufenthaltserlaubnis erlischt, wenn sie über 6 Monate ausreist. Man neigt zu sagen 3 Monate für PRE und 6 Monate Zeit - reicht dicke! Aber auf die "3-Monate-RuckZuck-PRE" würde ich ehrlich gesagt keinen Pfifferling wetten.
Danke für eure Meinungen/Erfahrungen..
Gruss
Rudolfo
Warum willst du überhaupt PRE beantragen? Rausgeworfenes Geld und verschwendete Zeit.
Sie muss nicht zurück nach 11 Monate. Muss dann eben 13 Monate in D bleiben und danach kann sie einreiseantrag nach Kuba stellen. Halt nur für 30 Tage auf nochmals 30 Tage verlängerbar. Das reicht wohl öllig aus für eine Jahresurlaub. PRE ist alles quatsch und nur was für Kubis die auf zwei Hochzeiten tanzen wollen ( zitat meiner kubanischen Frau).
Hat auch so seine Vorteile keine Pre zu haben....
#12 RE: PRE in Deutschland oder Kuba beantragen?
Zitat von lisnaye
Warum willst du überhaupt PRE beantragen? Rausgeworfenes Geld und verschwendete Zeit.
Sie muss nicht zurück nach 11 Monate. Muss dann eben 13 Monate in D bleiben und danach kann sie einreiseantrag nach Kuba stellen. Halt nur für 30 Tage auf nochmals 30 Tage verlängerbar. Das reicht wohl öllig aus für eine Jahresurlaub. PRE ist alles quatsch und nur was für Kubis die auf zwei Hochzeiten tanzen wollen (zitat meiner kubanischen Frau).
Hat auch so seine Vorteile keine Pre zu haben....
Lieber Lisnaye,
Die PRE ist für mich die einzige vernünftige Art, ausserhalb Kubas zu leben, ohne sich oder zurückgebliebenen Familienmitgleidern zukünftige Möglichkeiten zu verbauen. Ich kenne keine andere adequate Lösung.
We du und deine Frau das so gelöst haben, mag für das euch und euere Lebensplanung so passen, für mich aber nicht. Deine Ausführungen sind mir etwas zu hemdsärmlig und vage. Was heisst - Sie muss nicht zurück nach 11 Monate - ? Da sind wir doch wieder beim Thema emigrante. Ich habe mich mit dem Thema noch nicht befasst, aber ich denke, wer als emigrnte wieder nach Kuba will, muss für die Ausfallmonate nachzahlen. Dann frage ich mich wie das ist, wenn z.B. Kinder PVE beantragen, wenn die Mutter als Emigtate im Ausland ist oder war.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, hat deine Frau generell PVE und überzieht diese nach Bedarf, um dann wieder - als emigrante - eine Einreise zu beantragen, wenn Sie zu Besuch nach Kuba kommt. Ich frage mich wo da der Vorteil liegt. Ich respektiere die Meinung deiner kubanischen Frau, aber ihre Äusserung über PRE, und die Kubaner, die mit PRE leben, ist unsachlich und subjetiv.
Gruss
Rudolfo
In Antwort auf:
Sie muss nicht zurück nach 11 Monate. Muss dann eben 13 Monate in D bleiben und danach kann sie einreiseantrag nach Kuba stellen. Halt nur für 30 Tage auf nochmals 30 Tage verlängerbar. Das reicht wohl öllig aus für eine Jahresurlaub
das stimmt so nicht.
Seit 2 oder 3 Jahren gibt es den Emigrante Einkleber in den Pass kostenlos und mit diesem Einkleber
kann Cubi so oft er will und Kohle hat nach Cuba einreisen. (Ohne irgendwelche Anträge.)
Gilt jeweils für einen Monat und ist problemlos vor Ort um einen Monat verlängerbar.
#14 RE: PRE in Deutschland oder Kuba beantragen?
Zitat von SharkyIn Antwort auf:
Sie muss nicht zurück nach 11 Monate. Muss dann eben 13 Monate in D bleiben und danach kann sie einreiseantrag nach Kuba stellen. Halt nur für 30 Tage auf nochmals 30 Tage verlängerbar. Das reicht wohl öllig aus für eine Jahresurlaub
das stimmt so nicht.
Seit 2 oder 3 Jahren gibt es den Emigrante Einkleber in den Pass kostenlos und mit diesem Einkleber
kann Cubi so oft er will und Kohle hat nach Cuba einreisen. (Ohne irgendwelche Anträge.)
Gilt jeweils für einen Monat und ist problemlos vor Ort um einen Monat verlängerbar.
Sharky, das genau meinte ich... habe mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt. Meinte den Antrag auf den Einkleber im pass...
genau deshalb hat sich meine frau dafür entschieden keine pre zu beantragen.
#15 RE: PRE in Deutschland oder Kuba beantragen?
ich fasse nochmal zusammen. Bitte korrigiere, wenn etwas nicht stimmt: Wenn ich dich also richtig verstanden habe, ist damals deine Frau mit PVE nach Deutschland gekommen. Sie hat diese nicht verlängert und keine PRE beantragt. Nun ist sie Emigrante und lässt lediglich ihren Pass regelmässig verlangern. Auf Verlangen bekommt sie (von der kub. Botschaft? Kosten?) einen Aufkleber in den Pass und damit reist sie problemlos nach Kuba ein (30 Tage + 1 x 30 Tage Verlängern) und wieder aus. Weisst du ob das für Sie oder evtl. Familienmitglieder irgendwelche Konsequenzen hat?
Gruss
Rudolfo
Zitat von Rudolfo_GTMO
Hallo lisnaye,
ich fasse nochmal zusammen. Bitte korrigiere, wenn etwas nicht stimmt: Wenn ich dich also richtig verstanden habe, ist damals deine Frau mit PVE nach Deutschland gekommen. Sie hat diese nicht verlängert und keine PRE beantragt. Nun ist sie Emigrante und lässt lediglich ihren Pass regelmässig verlangern. Auf Verlangen bekommt sie (von der kub. Botschaft? Kosten?) einen Aufkleber in den Pass und damit reist sie problemlos nach Kuba ein (30 Tage + 1 x 30 Tage Verlängern) und wieder aus. Weisst du ob das für Sie oder evtl. Familienmitglieder irgendwelche Konsequenzen hat?
Gruss
Rudolfo
Genau so wie von dir in kurzfassung beschrieben ist es. Konsequenzen hatte es bis jetzt keine in kuba.meine schwiegermutter hatte problemlos ihre "carta blanca" bekommen als wir sie zu uns einluden. Und jetzt kommt sie wieder ende februar. auch unsere einreise stellte keine probleme dar. hatt sogar noch einen vorteil.... meine schwiegermutter bekommt selbst heute noch den anteil der "Libretta" von meine Frau ausgehändigt.
Zitat von Rudolfo_GTMO
Hallo lisnaye,
ich fasse nochmal zusammen. Bitte korrigiere, wenn etwas nicht stimmt: Wenn ich dich also richtig verstanden habe, ist damals deine Frau mit PVE nach Deutschland gekommen. Sie hat diese nicht verlängert und keine PRE beantragt. Nun ist sie Emigrante und lässt lediglich ihren Pass regelmässig verlangern. Auf Verlangen bekommt sie (von der kub. Botschaft? Kosten?) einen Aufkleber in den Pass und damit reist sie problemlos nach Kuba ein (30 Tage + 1 x 30 Tage Verlängern) und wieder aus. Weisst du ob das für Sie oder evtl. Familienmitglieder irgendwelche Konsequenzen hat?
Gruss
Rudolfo
NUEVO PROCEDIMIENTO PARA ENTRADA A CUBA DE LOS CIUDADANOS CUBANOS CON CATEGORÍA MIGRATORIA DE EMIGRANTES:
- A partir del 1ro de junio del 2004, los ciudadanos cubanos que hasta el momento han entrado a Cuba con Permiso de Entrada autorizado, podrán habilitar sus pasaportes con una nueva pegatina que los identificará para poder entrar libremente a Cuba.
- Una vez expedida, la habilitación se mantendrá vigente de por vida, siempre que no sea expresamente revocada por las autoridades migratorias.
Cómo solicitarla?
- Se debe llenar el Formulario de Solicitud de Habilitación. La presentación de las solicitudes se realizará por correo postal o directamente ante la Sección Consular correspondiente (Bonn o Berlín). Las respuestas se ofrecerán en un plazo aproximado de 20 días, por la vía del correo postal.
- Es imprescindible la presentación del Pasaporte cubano, válido y vigente. De no poseerlo, debe tramitar primeramente su confección o prórroga a través del mismo Formulario. (El pasaporte cubano tiene una validez de 6 años y debe ser prorrogado cada 2 años).
- Es necesario que junto con el Pasaporte y la Planilla se envíe un sobre franqueado (€ 5.00) en sellos, para el retorno del pasaporte de forma segura (Rückschein). Sólo debe enviar el arancel correspondiente al “Trámite no personal” (€ 25.00 en cheque) en caso de solicitarlo por correo, pues la Habilitación será gratuita.
De la estancia en Cuba:
- Los ciudadanos cubanos que posean pasaporte vigente y habilitado, cada vez que entren a Cuba por razones familiares, podrán permanecer 30 días. Esta estancia podrá ser prorrogada hasta 30 días más, previa autorización de las autoridades migratorias.
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