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Rückkehr nach Kuba?
Zitat von dirk_71 im Beitrag #50Zitat von Thomas im Beitrag #44
anscheinend kann er sich aber nicht frei bewegen oder er linkt mich
Kann gut sein, kenne Kubis die sind ohne Schleuser aus Mexiko direkt in die USA.
Genau! Man braucht eben keine Schleuser weil man als Kubaner ohne Probleme über den offiziellen Übergang gehen kann.
Was will man da mit Schleusern?
Man kann sich ohne probleme , nur wenn man eine Salvoconducto hat, sonst muss man ständig mit dem bus oder Taxi bis zu der Grnze mit angst fahren.
Schleuser ist nach meine kenntnisen, wenn man von Kuba nach USA durch Mexico mit dem schnellboot fährt...aber ja ich weiss es nicht
Zitat von Timo im Beitrag #40
Und der Straftatbestand "illegale Ausreise" verstößt ganz eindeutig gegen die Menschnerechte.
Das ist Nonsens und das solltest du mit deiner Vorbildung wissen. Jeder Staat kann durchaus die Menschenrechte einhalten, aber bestimmte Bedingungen daran knüpfen (siehe auch unsereins mit Asyl - auch grundsätzlich ein Menschenrecht), auch wenn ich Österreich ohne Paß/Personalausweis verlasse mache ich mich strafbar (ich/man muss im Ausland ein gültiges Reisedokument mitführen).
Nur EHB nachplappern 'EHB hat Recht', der sogar von einem generellen Ausreiseverbot in Kauba faselt ist halt nicht der Weisheit letzter Schluss.
Zitat von Mocoso im Beitrag #55Zitat von Timo im Beitrag #40
Und der Straftatbestand "illegale Ausreise" verstößt ganz eindeutig gegen die Menschnerechte.
Das ist Nonsens und das solltest du mit deiner Vorbildung wissen. Jeder Staat kann durchaus die Menschenrechte einhalten, aber bestimmte Bedingungen daran knüpfen (siehe auch unsereins mit Asyl - auch grundsätzlich ein Menschenrecht), auch wenn ich Österreich ohne Paß/Personalausweis verlasse mache ich mich strafbar (ich/man muss im Ausland ein gültiges Reisedokument mitführen).
Nur EHB nachplappern 'EHB hat Recht', der sogar von einem generellen Ausreiseverbot in Kauba faselt ist halt nicht der Weisheit letzter Schluss.
Es stimmt aber wenn EHB sagt, dass man auf Kuba kein Recht auf einen Pass hat. Der kann einem verweigert werden. Und dafür muss man nicht einer Straftat verdächtigt werden.
Und das verstößt gegen die Menschenrechte.
Aber einen gültigen Pass wird er wohl haben @Mocoso . Sonst kann er nix in den USA anfangen.
Also müsste ihn Kuba zurücknehmen...und Mexiko schickt ihn zurück es sei denn ihm drohen Gefägnis wegen Ausreise per boot oder so...
Ok, machen wir einfach Nägel mit Köpfen: wieviel Fälle kennst du, oder auch nur halbwegs glaubwürdig, bei denen Kubanern 'willkürlich' ein Pass verweigert wurde?
Nix dagegen Probleme anzusprechen, wenn du denn eben wirkliche Problemfälle kennst. Und per se habe ich in den Menschenrechten nirgends ein 'Recht auf Reisepass' gelesen, aber du als Spezialist wirst mich sicher erleuchten. Aber zurück zur mir wichtigeren Frage oben. (übrigens gibt es in AT fünf Gründe, keinen Pass zu bekommen, davon ist nur einer das Thema mit der Straftat - kann gerne link reinstellen).
PS: Klaro, wenn er Pass hat wird er zurückgenommen - Problem erledigt (falls er nicht Asyl ohne Pass beantragen wollte, soll auch vorkommen)
PSPS: obwohl möglich, wäre ich auch nicht sicher ob EHB's Aussage des Rechts auf Pass, er behauptet hier nachweislich durchaus Sachen (vielleicht auch weil er links nicht liest - auch schon passiert siehe Müllthema) wie eben generelles Ausreiseverbot, welche Enten sind.Deswegen würden mich ja auch konkrete Fälle interessieren.
Das ist ganz einfach für mich.
Meinen Freund wurde willkürlich der Reisepass verweiger,t weil er für das MININT arbeiten sollte.
Als er dann zurücktrat und bereits einen anderen Job hatte, hat es immer noch 8 Monate gedauert bis er den Pass bekam. Vorher wurde der mehrmals abgelehnt.
Da musste erst der Papa und die Mama, die beide auch am MININT sind, viele Beziehungen spielen lassen.
Und in den Menschenrechten gibt es das Recht sein Land zu verlassen und wieder dort hin zurückzukehren.
Kuba verlangt dafür einen gültigen Reisespass. Also um sein Menschenrecht in Anspruch zu nehmen, ist ein Kubi auf einen gütigen Pass angewiesen.
Wird die Austellung des Passes verweigert, sowie bei meinem Freund, wird gegen das Menschenrecht verstoßen.
Zitat von Timo im Beitrag #58
Das ist ganz einfach für mich.
Meinen Freund wurde willkürlich der Reisepass verweiger,t weil er für das MININT arbeiten sollte.
Als er dann zurücktrat und bereits einen anderen Job hatte, hat es immer noch 8 Monate gedauert bis er den Pass bekam. Vorher wurde der mehrmals abgelehnt.
Da musste erst der Papa und die Mama, die beide auch am MININT sind, viele Beziehungen spielen lassen.
Und in den Menschenrechten gibt es das Recht sein Land zu verlassen und wieder dort hin zurückzukehren.
Kuba verlangt dafür einen gültigen Reisespass. Also um sein Menschenrecht in Anspruch zu nehmen, ist ein Kubi auf einen gütigen Pass angewiesen.
Wird die Austellung des Passes verweigert, sowie bei meinem Freund, wird gegen das Menschenrecht verstoßen.
Gut die Begründung (die ja da war) war MININT. Daß bürokratische Wege längerer Zeit bedürfen ist nicht nur auf Kuba so.
De Fakto hat er nach 8 Monaten den Pass bekommen, konnte also das Land verlassen.
In den Menschenrechten (und so weit kenne ich sie) steht nicht, daß du einen Pass in zB 3 Monaten bekommen musst, auch nicht daß das Verlassen SOFORT möglich sein muss. Auch wenn man viele Vorlesungen schwänzen kann solltest du da doch firm sein
Und @Mocoso deine Behauptung von 5 Gründen beziegt sich nur 1 Grund zur Passverweigerung in Österreich bezieht sich auf eine Straftat ist einfach falsch!
Nur 1 Grund hat nix mit einer Straftat zu tun der Rest schon.
Warum behauptest du einfach was anderes?
Zitat
§ 14. (1) Die Ausstellung, die Erweiterung des Geltungsbereiches und die Änderung eines Reisepasses sind zu versagen, wenn
1.
der Passwerber seine Identität nicht zweifelsfrei nachzuweisen vermag oder die erforderliche Mitwirkung verweigert,
2.
die Freizügigkeit des Paßwerbers auf Grund gesetzlicher Bestimmungen beschränkt ist und die Versagung zur Erreichung des Ziels dieser Beschränkung erforderlich ist,
3.
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Paßwerber den Reisepaß benützen will, um
a)
sich einer wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung, die mit mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist, eingeleiteten Strafverfolgung oder Strafvollstreckung im Inland zu entziehen,
b)
gerichtlich strafbare Zollzuwiderhandlungen zu begehen,
c)
die rechtswidrige Ein- oder Durchreise eines Fremden in oder durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einen Nachbarstaat Österreichs zu fördern,
d)
illegalen Handel mit Waffen, Kriegsmaterial, radioaktiven Stoffen oder mit Gegenständen zu betreiben, die der Sicherheitskontrolle nach dem Sicherheitskontrollgesetz 1991, BGBl. Nr. 415/1992, unterliegen,
e)
Personen der gewerbsmäßigen Unzucht in einem anderen Staat als in dem, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen oder in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, zuzuführen oder sie hiefür anzuwerben, oder
f)
entgegen den bestehenden Vorschriften Suchtgift in einer großen Menge zu erzeugen, einzuführen, auszuführen oder in Verkehr zu setzen, oder
4.
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß durch den Aufenthalt des Paßwerbers im Ausland die innere oder äußere Sicherheit der Republik Österreich gefährdet würde, oder
5.
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Passwerber könnte als Mitglied einer kriminellen Organisation oder kriminellen oder terroristischen Vereinigung im Sinne der §§ 278 bis 278b StGB durch den Aufenthalt im Ausland die innere oder äußere Sicherheit der Republik Österreich gefährden.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun...nummer=10005798
Zitat von Mocoso im Beitrag #59Zitat von Timo im Beitrag #58
Das ist ganz einfach für mich.
Meinen Freund wurde willkürlich der Reisepass verweiger,t weil er für das MININT arbeiten sollte.
Als er dann zurücktrat und bereits einen anderen Job hatte, hat es immer noch 8 Monate gedauert bis er den Pass bekam. Vorher wurde der mehrmals abgelehnt.
Da musste erst der Papa und die Mama, die beide auch am MININT sind, viele Beziehungen spielen lassen.
Und in den Menschenrechten gibt es das Recht sein Land zu verlassen und wieder dort hin zurückzukehren.
Kuba verlangt dafür einen gültigen Reisespass. Also um sein Menschenrecht in Anspruch zu nehmen, ist ein Kubi auf einen gütigen Pass angewiesen.
Wird die Austellung des Passes verweigert, sowie bei meinem Freund, wird gegen das Menschenrecht verstoßen.
Gut die Begründung (die ja da war) war MININT. Daß bürokratische Wege längerer Zeit bedürfen ist nicht nur auf Kuba so.
De Fakto hat er nach 8 Monaten den Pass bekommen, konnte also das Land verlassen.
In den Menschenrechten (und so weit kenne ich sie) steht nicht, daß du einen Pass in zB 3 Monaten bekommen musst, auch nicht daß das Verlassen SOFORT möglich sein muss. Auch wenn man viele Vorlesungen schwänzen kann solltest du da doch firm sein
Es ist generell fraglich ob pauschal bestimmten Berufsgruppen Ärzte, MININT einfach die Ausreise verweigert werden darf. Das verstößt schon gegen die Menschenrechte.
Das erdreistet sich auch kein anderes mir bekanntes Land in der Region oder in Europa. In Deutschland dürfen Soldaten zwar nicht in bestimmte Länder (z.B. Nordkorea) aber reisen darf man schon.
Zitat von Timo im Beitrag #60
Und @Mocoso deine Behauptung von 5 Gründen beziegt sich nur 1 Grund zur Passverweigerung in Österreich bezieht sich auf eine Straftat ist einfach falsch!
Nur 1 Grund hat nix mit einer Straftat zu tun der Rest schon.
Warum behauptest du einfach was anderes?Zitat
§ 14. (1) Die Ausstellung, die Erweiterung des Geltungsbereiches und die Änderung eines Reisepasses sind zu versagen, wenn
1.
der Passwerber seine Identität nicht zweifelsfrei nachzuweisen vermag oder die erforderliche Mitwirkung verweigert,
2.
die Freizügigkeit des Paßwerbers auf Grund gesetzlicher Bestimmungen beschränkt ist und die Versagung zur Erreichung des Ziels dieser Beschränkung erforderlich ist,
3.
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Paßwerber den Reisepaß benützen will, um
a)
sich einer wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung, die mit mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist, eingeleiteten Strafverfolgung oder Strafvollstreckung im Inland zu entziehen,
b)
gerichtlich strafbare Zollzuwiderhandlungen zu begehen,
c)
die rechtswidrige Ein- oder Durchreise eines Fremden in oder durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einen Nachbarstaat Österreichs zu fördern,
d)
illegalen Handel mit Waffen, Kriegsmaterial, radioaktiven Stoffen oder mit Gegenständen zu betreiben, die der Sicherheitskontrolle nach dem Sicherheitskontrollgesetz 1991, BGBl. Nr. 415/1992, unterliegen,
e)
Personen der gewerbsmäßigen Unzucht in einem anderen Staat als in dem, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen oder in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, zuzuführen oder sie hiefür anzuwerben, oder
f)
entgegen den bestehenden Vorschriften Suchtgift in einer großen Menge zu erzeugen, einzuführen, auszuführen oder in Verkehr zu setzen, oder
4.
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß durch den Aufenthalt des Paßwerbers im Ausland die innere oder äußere Sicherheit der Republik Österreich gefährdet würde, oder
5.
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Passwerber könnte als Mitglied einer kriminellen Organisation oder kriminellen oder terroristischen Vereinigung im Sinne der §§ 278 bis 278b StGB durch den Aufenthalt im Ausland die innere oder äußere Sicherheit der Republik Österreich gefährden.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun...nummer=10005798
Meines Erachtens haben hier 4 Gründe was mit einer Straftat zu tun, nur einer nicht.
#63 RE: Rückkehr nach Kuba?
Zitat von Mocoso im Beitrag #55Zitat von Timo im Beitrag #40
Und der Straftatbestand "illegale Ausreise" verstößt ganz eindeutig gegen die Menschnerechte.
Das ist Nonsens und das solltest du mit deiner Vorbildung wissen. Jeder Staat kann durchaus die Menschenrechte einhalten, aber bestimmte Bedingungen daran knüpfen
In Kuba sind diese Bedingungen aber nicht an rechtsstaatliche Kriterien geknüpft, sondern an Willkür. "Illegale" Ausreise ist in Kuba per se erstmal strafbar, was eindeutig gegen die Menschenrechtskonvention verstößt, und wonach es darüberhinaus irgendwelche objektiven Bedingungen gäbe, nach denen ein Staat, wie Kuba es tut, seinem (legal, illegal, scheißegal) ausgereistem Staatsbürger die Wiedereinreise zu verweigern, hast du bisher auch noch nicht klar gemacht. Noch nichtmal das Menschenrecht auf freie Bewegung innerhalb des Landes erfüllt Kuba seinen Bürgern.
Zitat von Mocoso im Beitrag #59Zitat von Timo im Beitrag #58
Das ist ganz einfach für mich.
Meinen Freund wurde willkürlich der Reisepass verweiger,t weil er für das MININT arbeiten sollte.
Als er dann zurücktrat und bereits einen anderen Job hatte, hat es immer noch 8 Monate gedauert bis er den Pass bekam. Vorher wurde der mehrmals abgelehnt.
Da musste erst der Papa und die Mama, die beide auch am MININT sind, viele Beziehungen spielen lassen.
Und in den Menschenrechten gibt es das Recht sein Land zu verlassen und wieder dort hin zurückzukehren.
Kuba verlangt dafür einen gültigen Reisespass. Also um sein Menschenrecht in Anspruch zu nehmen, ist ein Kubi auf einen gütigen Pass angewiesen.
Wird die Austellung des Passes verweigert, sowie bei meinem Freund, wird gegen das Menschenrecht verstoßen.
Gut die Begründung (die ja da war) war MININT. Daß bürokratische Wege längerer Zeit bedürfen ist nicht nur auf Kuba so.
De Fakto hat er nach 8 Monaten den Pass bekommen, konnte also das Land verlassen.
In den Menschenrechten (und so weit kenne ich sie) steht nicht, daß du einen Pass in zB 3 Monaten bekommen musst, auch nicht daß das Verlassen SOFORT möglich sein muss. Auch wenn man viele Vorlesungen schwänzen kann solltest du da doch firm sein
Und Menschenrechte sind nicht abhängig von Zeit sie sind universell immer gültig.
Das bedeutet wenn du 8 Monate lang am Reisen gehindert wirst, wird dein Recht 8 Monate lang verletzt.
Hier nochmal Artikel 13.
Zitat
Artikel 13
Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger
Dass Kuba wie EHB sagt zumindest gegen 3 von 4 Bestimmungen des Artikels verstößt ist ja wohl eindeutig.
Also etliche Punkte (zB 2, 4, 5) sind nicht wegen einer Straftat bzw. Gerichtsverhandlung, wie du klar sehen kannst. Punkt 2. ist, besonders in AT überhaupt ein Willkürparagraf (nicht Behörde, ist eigentlich ein anderes Thema - Vormund) 4+5 sind, du kannst lesen, Annahmen sprich Vorverurteilung.
Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #63
"Illegale" Ausreise ist in Kuba per se erstmal strafbar, was eindeutig gegen die Menschenrechtskonvention verstößt, und wonach es darüberhinaus irgendwelche objektiven Bedingungen gäbe, nach denen ein Staat, wie Kuba es tut, seinem (legal, illegal, scheißegal) ausgereistem Staatsbürger die Wiedereinreise zu verweigern, hast du bisher auch noch nicht klar gemacht. Noch nichtmal das Menschenrecht auf freie Bewegung innerhalb des Landes erfüllt Kuba seinen Bürgern.
Du neigst sowohl dazu links nicht zu lesen, als auch Behauptungen aufzustellen = generelles Ausreiseverbot.
Davon abgesehen zu Polemik, da Kuba zB legal ausgereiste = Passinhaber ja schliesslich ganz normal behandelt.
Scheissegal will ich nicht kommentieren - ist deine Diktion
Illegal - es gibt hier postings, in denen sogar du behauptest, daß sie wieder einreisen dürfen, na was jetzt?
Beim letzten Punkt schliesse ich mich dir vollinhaltlich an.
Aber irgendwie ist das Thema (wie üblich) leider für Thomas kaum mehr nachvollziehbar - sorry.
Zitat von Mocoso im Beitrag #66
Aber irgendwie ist das Thema (wie üblich) leider für Thomas kaum mehr nachvollziehbar - sorry.
Richtig hier im Thread geht es nämlich um die Wiedereinreise (Rückkehr um dort zu leben) nach Kuba und nicht um die Ausreise und
diese wird den Kubaner verwehrt.
Und auch dies ist ein Verstoß gegen Artikel 13 der UN Menschenrechts Konvention.
Artikel 13
(Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit)
1.Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2.Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
Zitat von dirk_71 im Beitrag #67Zitat von Mocoso im Beitrag #66
Aber irgendwie ist das Thema (wie üblich) leider für Thomas kaum mehr nachvollziehbar - sorry.
Richtig hier im Thread geht es nämlich um die Wiedereinreise (Rückkehr um dort zu leben) nach Kuba und nicht um die Ausreise und
diese wird den Kubaner verwehrt.
Und auch dies ist ein Verstoß gegen Artikel 13 der UN Menschenrechts Konvention.
Artikel 13
(Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit)
1.Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2.Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
Das wird die Mexikanischen Schlepper bestimmt beeindrucken
also es gibt Neuigkeiten. Die Mama hat 8500 Dollar zusammen und wollte noch den Rest (1500) von mir, was ich aber verweigere. Sie will jetzt einen Freund anpumpen oder eventuell ihr Haus verkaufen. Dann haben die Schleuser die 10000 Dollar und der Sohn kann in die USA und ist in "Freiheit" und kann sein Leben geniesen, weil auf Kuba ist ja anscheinend das Leben so schlimm und man muss von Montag bis Samstag immerzu arbeiten. Crazy, Crazy, Crazy die Kubaner. Stellt sich mir nur die Frage, wie lange der kleine Kubaner die Freiheit geniesen wird. Ohne money wird das schwierig werden.
Wie soll denn das Geld dorthin kommen?
Western Union?
Gehen wir mal davon aus, das Märchen ist wahr, dann möchten doch sicher die Ladrones
beim Geld abholen nicht geschnappt werden. Wie soll das passieren?
Zitat von Thomas im Beitrag #74
also ich sollte das Geld über Western Union schicken. Wie die "Mutti" das von Kuba nach Mexiko macht, keine Ahnung
Wäre aber eine Frage wert gewesen, da kann man dann schon prüfen, ob die Geschichte stimmen könnte.
So weit ich weiss, kannst Du kein Geld mit WU nach Cuba schicken, nur Cubis dürfen das.
Oder direkt nach Mexico?
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