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Vorstellung
#2 RE: Vorstellung
#3 RE: Vorstellung
Und, papa gefunden, gehts ihm noch gut?
Viele Töchter von kubanischen "Gastarbeitern" ex-DDR-Vertragsarbeitern, suchten hier und wo anders ihren Erzeuger.
Alles paletti?
WARUM willst du die Kubanische Staatsangehörigkeit erlangen?
.
#7 RE: Vorstellung
Ja ich habe zwei Staatsbürgerschaften. Aber Gott sei Dank keine kubanische!
Du musst einfach nur in der kubanischen Botschaft hier in Deutschland anfragen welche Bedingungen Du erfüllen musst. Die deutschen Behörden brauchst Du nicht involvieren.
Aber denke auch über die Nachteile nach! Abgeben kannst Du die kubanische Staatsbürgerschaft nämlich nicht mehr. (mir fallen auf Anhieb die exorbitanten Kosten für den Pass ein!)
Du mit der Botschaft hab ich schon gesprochen. Die haben mir eine schier unlösbare aufgabe gegeben um meine geburt dort regestrieren zu lassen. mein Freund ist grade auf Kuba und hat nun mit meinem Papa die Info bekommen dass ich die deutsche in kuba wohl abgeben müsste wenn ich die kubanische bekomme. Die kosten für den Pass stellen für mich kein Problem dar. welche staatsbürgerschaften hast du denn?
Auch wenn es einige Fälle gibt, wo Deutsche eine zweite Staatsangehörigkeit - außerhalb der EU-Staaten - OHNE Zustimmung der deutschen Behörden angenommen haben, kann ich nur davor warnen. Diese Vorgehensweise ist nach aktueller Rechtslage gemäß meinen Quellen im Internet nicht zulässig. Sobald deutsche Behörden davon Kenntnis erhalten, was schnell geschehen kann, geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Wenn kubanische Behörden ausdrücklich auf den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit hinweisen, muss zunächst davon ausgegangen werden, dass die kubanischen Behörden eine deutsche Behörde automatisch informieren, dazu reichen Mitteilungen an die deutsche Botschaft in Havanna aus.
Die Folgen des Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit können extrem sein - dies ist aber im Einzelfall zu prüfen.
Meine wichtigste Quelle stammt direkt von der Homepage der deutschen Bundesregierung, Zitat aus:
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/...rigk/_node.html
Zitat
Die deutsche Staatsangehörigkeit geht automatisch per Gesetz verloren, wenn jemand auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit annimmt (z.B. durch Einbürgerung). Es sei denn, er hat zuvor eine schriftliche Genehmigung der zuständigen deutschen Behörde erhalten, die ihm die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erlaubt. Der Verlust tritt ebenfalls nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz hat.
=> Man beachte, dass dies automatisch der Fall sein wird und nicht mehr gestoppt werden kann, sobald man die kubanische Staatsangehörigkeit angenommen hat.
Auch in
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausb%C3%BCr...lik_Deutschland
ist der Sachverhalt in gleicher Weise dargelegt und erläutert worden.
Notwendig ist die Beantragung einer Beibehaltungsgenehmigung bei der jeweiligen Staatsangehörigkeitsbehörde vor Ort - was in diesem Fall der deutsche Wohnsitz sein dürfte.
http://de.wikipedia.org/wiki/Beibehaltungsgenehmigung
Diese Beibehaltungsgenehmigung setzt aber auch voraus, dass die doppelte Staatsbürgerschaft nach kubanischem Recht eindeutig zulässig ist. Grundsätzlich ist ein nur dadurch möglicher Immobilienerwerb in Kuba aber schon ein wichtiger Grund. Sollte die deutsche Behörde den Antrag ablehnen - vermutlich mit einer Wahrscheinlichkeit von 50% - kann man versuchen die Beibehaltungsgenehmigung im Klageweg dennoch zu erhalten - die Chancen kann ich dabei aber nicht beurteilen. Tatsächlich wird die Zustimmung der deutschen Behörden für eine doppelte Staatsangehörigkeit mit außenpolitisch verbündeten Staaten wie USA und Kanada einfacher zu erhalten sein, als bei Staaten wie Kuba, der VR China oder dem Iran.
Bei dem (seltenen) Sonderfall einer Anstellung im deutschen Staatsdienst in sicherheitsrelevanten Bereichen ( dies kann z.B. auch eine Tätigkeit für eine deutsche Botschaft oder ein Bundesministerium sein ) ist es vermutlich komplett hoffnungslos einen derartigen Antrag zu stellen und bereits der Antrag selbst könnte ein ersthaftes Problemchen werden - insbesondere bei Einstufung ab Ü2.
Sobald man nun die Beibehaltungsgenehmigung erhalten hat, legt man diese den kubanischen Behörden vor. Dann sollte es funktionieren.
Kommt darauf an ob bzw. wann lulu perez´s Vater die Vaterschaft anerkannt hat.
Zitat
Was ist bei einer Annahme als Kind durch einen Ausländer zu beachten?
Deutsche, die von einem Ausländer als Kind angenommen (adoptiert) werden und dabei
dessen Staatsangehörigkeit erwerben, verlieren damit ihre deutsche Staatsangehörigkeit. Dies
gilt nicht, wenn sie mit einem deutschen Elternteil verwandt bleiben.
oder auch dies:
Zitat
Ist es erlaubt und möglich, neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit
zu besitzen?
In bestimmten Situationen erlaubt das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht, dass jemand neben
der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit erwirbt bzw. besitzt. Mehrfachstaatsangehörigkeiten
können sich unter anderem aus folgenden Gründen ergeben:
• Kinder mit einem deutschen und einem ausländischen Elternteil oder einem oder beiden
Elternteilen mit doppelter Staatsangehörigkeit erhalten in der Regel bereits mit der
Geburt nach dem Abstammungsprinzip die Staatsangehörigkeiten beider Eltern.
quelle: http://www.budapest.diplo.de/contentblob...wnloadDatei.pdf
auch hier: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downlo...publicationFile
Zitat
Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit spielt es keine Rolle, wenn der andere
Elternteil eine ausländische Staatsangehörigkeit hat. Allerdings wird das Kind in vielen Fällen mit der Geburt zugleich nach dem Abstammungsprinzip die ausländische Staatsangehörigkeit dieses Elternteils erwerben. Das
Kind besitzt dann mehrere Staatsangehörigkeiten.
Das Kind ist unabhängig von der Mehrstaatigkeit auf Dauer deutscher Staatsbürger. Die Optionsregelung (siehe Seite 14 ff.) gilt für dieses Kind nicht. Es kann daher nach deutschem Recht auf Dauer auch die andere Staatsangehörigkeit behalten.
Habe zwar nicht viel Ahnung von diesem Thema, wenn die neue aber die deutsche Staatsbuergerschaft
dafuer abgeben muss und nur fuer eine Immobiele, halte ich das fuer eine
Schnapsidee.Sorry!
Da meine Mutter brasilianerin war habe ich auch schon darueber nachgedacht.
Im Grunde kann es nicht schaden,2 Paesse zu haben.
Aber dann nur noch einen cub. zu haben? Nee!
Dann denke ich mal, hat die neue sich nicht richtig mit dem System
Cuba auseinander gesetzt.Ein Lk auf anderer weise...
falko
#21 RE: Vorstellung
Was ich herauslese ist ja, dass Sie beide Pässe haben will. Und nicht ( bzw. keinesfalls) den deutschen Pass opfern würde. Ich weiß, dass Klaus Hildebrand in Nueva Gerona beide Pässe hat. Ich vermute, dass dies bei unserem Edmondo Dantes ( Reiner Ast) in Santiago auch der Fall ist. Ebenso dürften hier lebende Kubaner/innen zumindest nach einer gewissen Zeit des verheiratet seins ebenso 2 Pässe haben. Wäre auch ein Treppenwitz, wenn die deutsche Politik, hier lebenden Ausländern auf dem Silbertablett die doppelte Staatsbürgerschaft anbietet, aber es Deutschen nicht irgendwie ermöglicht.
Hi@all!
Zitat
Ich weiß, dass Klaus Hildebrand in Nueva Gerona beide Pässe hat. Ich vermute, dass dies bei unserem Edmondo Dantes ( Reiner Ast) in Santiago auch der Fall ist.
Wieso sollten die die Kubaniche Staatsbürgerschaft annehmen wollen/können.
Zumindest Rainer Ast ist Residente.
joerg
Danke erstmal für das ganze Feedback zu dem thema!!!!!
Also mein Papa war Gastarbeiter hier in Berlin und musste vor meiner Geburt (in Berlin ) wieder zurück nach kuba. Natürlich hat er und meine mama dadurch nicht meine Geburt bei der kubanischen botschaft regestrieren lassen können. Dafür müssen nämlich beiße Elternteile anwesend sein. Er hat die vaterschaft jedoch nach bei im zuge einer gerichtsverhandlung anerkannt.
Und lieber Falke anscheinend hast du wohl nicht richtig gelesen. Ich würde meinen deutschen Pass nie und nimmer hergeben nur um eine Immobilie auf Kuba zu kaufen. glaube mir ich habe mich auch genug mit dem Thema LebensVerhältnisse auf Kuba auseinandergesetzt.
weiter zum Thema...es ist nun die Frage ob in kuba das abstammungsprinzip besteht. Wenn es denn so ist bin ich sowieso von Geburt an mehrstaatig.Hätte den in Deutschland nicht das Problem meinen pass abgeben zu müssen. Aber ich möchte nun wissen,ob mir kuba den deutschen Pass wegnimmt wenn ich din kubanische staatsangehörigkeit erlange.
Mein freund ist dort ohne mich weil er schon nach einem Haus mit meinem Papa sucht und gefunden hat. Wenn ich es nicht kaufen kann muss es halt mein papa tun. Wir wollten dort mindestens ein Jahr bleiben und das haus herrichten und ein paladar aufmachen (Bitte keine doofen Sprüche ). wir haben es gut überlegt und sind uns allen Risiken (die man denn vorher durchplanen kann) bewusst. Wir sehen es als Abenteuer und versuch an. Wenn es nicht klappt hat mein papa da für uns halt nen schönes Häuschen wo wir unterkommen können wenn wir da sind. wir haben uns aufgeteilt weil er von dort versucht alles zu regeln und rauszubekommen und ich halt hier. Außerdem habe ich noch zwei ops machen lassen die eh schon lange nötig waren und ich da nicht gebrauchen kann. Soweit so gut :-)
Zitat von luluperez im Beitrag #24
Schreibfehler (wie Falko als Falke zu betiteln )seien mir verziehen. Ich schreibe vom Handy aus und kontrolliere den Text nicht nochmal.
bin dir nicht boese.kann mir aber nicht vorstellen, nur weil dein Vater Cubi ist, du eib recht auf den cub. Pass hast.
Fuer die residente, sind ja andere vorraussetzungen noetig.
da die cubis ja nichts umsonst machen, wird das bestimmt was kosten.
Ich glaube zwar nicht das dein vorhaben Erfolg verspricht,
da ja im Moment so gefuehlte 10 Mill. Paladares eroeffnen.
Das soll aber nicht mein Problem sein, viel Glueck damit
und halt uns auf dem laufenden....
falko
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