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DE 7197 HOG-FRA landet heute vsl.6:01 mit über 18 Stunden plus
#26 RE: Flieger von Condor muss schon wieder umkehren (DE 7197 HOG-FRA landet heute vsl.6:01 mit über 18 Stunden plus)
Zitat von jojo1 im Beitrag #25Zitat von Flipper20 im Beitrag #24es spart aber Treibstoff, wenn man es richtig macht und einen ganz langen Sinkflug durchführt. Auf Flughäfen in Rand- und Insellage kann man teilweise durchgehend die letzten 100 km sinken...
Is´n Alptraum, so etwas.
Klar JOJO , und dann kommt ganz ploetzlich ein nicht vorhersehbarer Schwerwind und aus ist es mit dem Segelsinkflug
#27 war leider nix mit Entschädigung (für´s 5-Sterne-Hotel)
Nach etwa einem Jahr nun das Ergebnis:
flightright ist für Ihr Fluggastrecht bis vor Gericht gegangen. Nun wurde das Urteil verkündet. Der Richter vertritt die Auffassung, dass Ihnen keine Ansprüche auf Ausgleichszahlung aus der Fluggastrechteverordnung zustehen. Leider haben wir verloren. Das ist nicht nur für Sie schade, sondern auch für uns – wir und unsere Vertragsanwälte haben alles daran gesetzt, für Sie zu gewinnen.
Eines ist sicher: flightright war die richtige Entscheidung. Erstens wissen Sie jetzt ganz genau, ob Sie eine Entschädigung erhalten würden. Zweitens zahlen Sie für unsere Arbeit nichts, denn flightright übernimmt das Kostenrisiko und wird die gesamten Gerichts- und Anwaltskosten selbst tragen.
Unser Serviceanspruch ist es, stets fair und transparent zu handeln. Wir hoffen, Sie haben sich von uns gut betreut gefühlt. Bitte empfehlen Sie unseren Service Ihren Freunden und Familie.
Mit herzlichen Grüßen aus Potsdam
Ihr flightright Team
nico_030
(
gelöscht
)
#28 RE: war leider nix mit Entschädigung (für´s 5-Sterne-Hotel)
Hi@all!
Zitat von el machinista im Beitrag #27
Nach etwa einem Jahr nun das Ergebnis:
flightright ist für Ihr Fluggastrecht bis vor Gericht gegangen. Nun wurde das Urteil verkündet. Der Richter vertritt die Auffassung, dass Ihnen keine Ansprüche auf Ausgleichszahlung aus der Fluggastrechteverordnung zustehen. Leider haben wir verloren. Das ist nicht nur für Sie schade, sondern auch für uns – wir und unsere Vertragsanwälte haben alles daran gesetzt, für Sie zu gewinnen.
Eines ist sicher: flightright war die richtige Entscheidung. Erstens wissen Sie jetzt ganz genau, ob Sie eine Entschädigung erhalten würden. Zweitens zahlen Sie für unsere Arbeit nichts, denn flightright übernimmt das Kostenrisiko und wird die gesamten Gerichts- und Anwaltskosten selbst tragen.
Unser Serviceanspruch ist es, stets fair und transparent zu handeln. Wir hoffen, Sie haben sich von uns gut betreut gefühlt. Bitte empfehlen Sie unseren Service Ihren Freunden und Familie.
Mit herzlichen Grüßen aus Potsdam
Ihr flightright Team
Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand.
Eigentlich hätten die das gewinnen müssen.
joerg
#29 RE: war leider nix mit Entschädigung (für´s 5-Sterne-Hotel)
Das kann doch nicht normal sein! Mit welcher Begruendun denn? Die Bedingungen sind doch klar geregelt. Ich habe mit fligtright 2 x 600 € nach jeweils ein paar Monaten erkaempfen koennen. Was sich die Linien alles einfallen lassen, Innereuropaeische Fluege, Fluggutscheine.
nico_030
(
gelöscht
)
#30 RE: war leider nix mit Entschädigung (für´s 5-Sterne-Hotel)
Hi@all!
Zitat von Santa Clara im Beitrag #29
Das kann doch nicht normal sein! Mit welcher Begruendun denn? Die Bedingungen sind doch klar geregelt. Ich habe mit fligtright 2 x 600 € nach jeweils ein paar Monaten erkaempfen koennen. Was sich die Linien alles einfallen lassen, Innereuropaeische Fluege, Fluggutscheine.
Ein Richter kann urteilen wie er will.
Du kannst ihn ja verklagen.
Es gibt jede Menge haarsträubender Urteile.
joerg
#31 RE: war leider nix mit Entschädigung (für´s 5-Sterne-Hotel)
Maqui schrieb was von Unwetter. Das ist erstmal höhere Gewalt. Wahrscheinlich meint der Richter, dass damit die Verspätung ausreichend begründet ist. Ohne Kenntnis der Urteilsbegründung ist es schwierig, sich ein genaues Bild zu machen.
#32 RE: war leider nix mit Entschädigung (für´s 5-Sterne-Hotel)
Zitat von nico_030 im Beitrag #30
Ein Richter kann urteilen wie er will.
Du kannst ihn ja verklagen.
Es gibt jede Menge haarsträubender Urteile.
joerg
Du hast 100 % Recht, Gerechtigkeit gibt es nicht und die Halbgoetter in Schwarz leben in einer anderen welt. Leider laesst es sich nicht immer vermeiden und muss es darauf ankommen lassen.
#33 RE: war leider nix mit Entschädigung (für´s 5-Sterne-Hotel)
Anno domini strandete ich in VRA weil der Flieger von AirBerlin in TXL nicht abheben konnte, zuviel Schnee.
24 Std. Aufenthalt.
AirBerlin bot mir 50 EUR Gutschein für die nächste Buchung an.
Icke: Ey, bin Berliner und buche aus Verbundenheit bei euch.
Sie, jenne danach. Dann bekommen Sie garnix,- Null, cero
Empfand ich als Frechheit!
Daraufhin wandte ich mich an die Spezies.
Sie klagten mit einer Berliner Anwaltskanzlei.
Bekamen Recht.
AB überwies einen Betrag.
RA,in meldete mir, der Betrag wird zuerst für unsere Kosten verwandt.
Wir klagen den weiteren Betrag ein.
AB musste nochmals zahlen.
Ich bekam dann die 600 EUR minus der Prov. des Eintreibers.
Sicher stehe ich auf der Schwarzen Liste von AirBerlin!?
Buche jetzt meist bei AF.
TXL-CGD-HAV
#34 RE: war leider nix mit Entschädigung (für´s 5-Sterne-Hotel)
Zitat von el machinista im Beitrag #27
Nach etwa einem Jahr nun das Ergebnis:
flightright ist für Ihr Fluggastrecht bis vor Gericht gegangen. Nun wurde das Urteil verkündet. Der Richter vertritt die Auffassung, dass Ihnen keine Ansprüche auf Ausgleichszahlung aus der Fluggastrechteverordnung zustehen. Leider haben wir verloren. Das ist nicht nur für Sie schade, sondern auch für uns – wir und unsere Vertragsanwälte haben alles daran gesetzt, für Sie zu gewinnen.
Mist, betrifft mich ja auch. Hätte nie im Leben mit so einem Urteil gerechnet, denn das Unwetter war für die verhinderte Landung des ankommenden Flugzeuges verantwortlich, nicht aber für den Start unseres abfliegenden (es starteten zwischenzeitlich schon andere Maschinen). Unsere war aber nicht da, weil nach Santiago umgeleitet. Air Berlin konnte keine Ersatzmaschine stellen. Und das soll höhere Gewalt sein?
Na gut ... Dafür bin ich heute in einer unglaublich leeren Maschine aus VRA zurückgekommen. Es war so viel Platz, dass sogar Viererreihen frei waren! So was habe ich noch nie erlebt, es konnten sich im Prinzip alle langmachen. Sehr angenehmer Flug - hoch lebe Air Berlin!
Na, wer da Business gebucht hatte, hatte sich aber ordentlich verspekuliert ...
Dafür war die Maschine beim Hinflug nach VRA bis auf den letzten Platz besetzt (16.10. ab DUS).
#35 RE: war leider nix mit Entschädigung (für´s 5-Sterne-Hotel)
Zitat von hombre del norte im Beitrag #34
denn das Unwetter war für die verhinderte Landung des ankommenden Flugzeuges verantwortlich, nicht aber für den Start unseres abfliegenden (es starteten zwischenzeitlich schon andere Maschinen). Unsere war aber nicht da, weil nach Santiago umgeleitet. Air Berlin konnte keine Ersatzmaschine stellen. Und das soll höhere Gewalt sein?
Ja natürlich. Wo soll denn die Ersatzmaschine hergezaubert werden? Gibt es in Kuba ein Depot, wo die rumstehen?
Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #35Zitat von hombre del norte im Beitrag #34
denn das Unwetter war für die verhinderte Landung des ankommenden Flugzeuges verantwortlich, nicht aber für den Start unseres abfliegenden (es starteten zwischenzeitlich schon andere Maschinen). Unsere war aber nicht da, weil nach Santiago umgeleitet. Air Berlin konnte keine Ersatzmaschine stellen. Und das soll höhere Gewalt sein?
Ja natürlich. Wo soll denn die Ersatzmaschine hergezaubert werden? Gibt es in Kuba ein Depot, wo die rumstehen?
KLar die steht in Camaguey, und ein steht in Punta Cana auf der nachbarinsel, eine weitere in Cancun, und die Besatzungen Stand By im Hotel
damit auch alles ruck zuck geht und wenn dann die Flugpreise mal wieder 3.fuzzich zu hoch erscheinen wird auch genooeelllt.. DIOS MIO
#37 RE: war leider nix mit Entschädigung (für´s 5-Sterne-Hotel)
#38 RE: war leider nix mit Entschädigung (für´s 5-Sterne-Hotel)
Zitat von PasuEcopeta im Beitrag #37
Danke EHB und el special one Español. Gab es das schon mal? Wir drei innerhalb weniger als 30 Minuten einer Meinung? Ne! Und wohl auch nie wieder.
doch, ich bin ebenfalls eurer Meinung
@ sorry HDN ist nichts gegen dich,aber ich bin dagegen,daß gegen Fluglinien geklagt wird.
#39 RE: war leider nix mit Entschädigung (für´s 5-Sterne-Hotel)
Ay, ay, ay, wie unentspannt und bei dem Thema nach meinem Dafürhalten deutlich zu emotional seid ihr denn, Jungs?
Ich habe doch nur den Fakt wiedergegeben: Ersatzmaschine nicht vorhanden. Klar, dass die nicht um die Ecke rumstehen. Also Schadenersatz. Der Richter hat anders entschieden. Die Begründung kenne ich nicht - flightright hat mich noch nicht angeschrieben.
Bleibt mal locker und trinkt einen Rum!
Und noch ein Nachtrag: Der Rechtsweg steht jedem offen. Sein Beschreiten ist doch kein Rumgenöle, sondern einfach Benutzen rechtsstaatlicher Infrastruktur.
Meine Klage gegen Ukraine International läuft jedenfalls noch.
#40 RE: war leider nix mit Entschädigung (für´s 5-Sterne-Hotel)
Zitat von hombre del norte im Beitrag #34
Dafür bin ich heute in einer unglaublich leeren Maschine aus VRA zurückgekommen. Es war so viel Platz, dass sogar Viererreihen frei waren! So was habe ich noch nie erlebt, es konnten sich im Prinzip alle langmachen. Sehr angenehmer Flug - hoch lebe Air Berlin!
Na, wer da Business gebucht hatte, hatte sich aber ordentlich verspekuliert ...
Dafür war die Maschine beim Hinflug nach VRA bis auf den letzten Platz besetzt (16.10. ab DUS).
Für eine nachträgliche Kuriosität, die ich euch nicht vorenthalten möchte, zitiere ich mich mal selbst. Also, auf oben erwähntem Rückflug habe ich mir im Bordprogramm (das zum Glück noch anders als bei Condor kostenlos ist) den Film "Honig im Kopf" von Til Schweiger angesehen.
Mal abgesehen davon, dass der Film bisweilen unerträglich werbe- und märchenhaft rüberkam, hat doch der Hauptdarsteller eine grandiose Leistung abgeliefert.
So, und jetzt kommen wir zur Preisfrage: Wer war der Hauptdarsteller dieses Films? Wer es weiß, darf trotzdem gern mit mir staunend lesen, was in der Kurzinfo zum Film auf dem Bildschirm von Air Berlin erschien:
Regie: Til Schweiger
Darsteller: Dar Salim , Emma Schweiger, Til Schweiger
Noch Fragen? Vielleicht ein Zugeständnis an Etihad?
Viel Spaß beim Googeln!
Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #35Zitat von hombre del norte im Beitrag #34
denn das Unwetter war für die verhinderte Landung des ankommenden Flugzeuges verantwortlich, nicht aber für den Start unseres abfliegenden (es starteten zwischenzeitlich schon andere Maschinen). Unsere war aber nicht da, weil nach Santiago umgeleitet. Air Berlin konnte keine Ersatzmaschine stellen. Und das soll höhere Gewalt sein?
Ja natürlich. Wo soll denn die Ersatzmaschine hergezaubert werden? Gibt es in Kuba ein Depot, wo die rumstehen?
Hhahaha sehr gut ausgedrückt! Generell gibt es bei europäischen Fluggesellschaften Ersatzmaschinen nur in Europa! Das heisst wenn man auf Kuba ist, dauert dass mindestens einen Tag bis die kommt. Falls Condor eine bei Air Berlin bestellt, lassen die sich das fürstlich entlohnen.
#43 RE: war leider nix mit Entschädigung (für´s 5-Sterne-Hotel)
#44 RE: war leider nix mit Entschädigung (für´s 5-Sterne-Hotel)
Ich schätze mal, es passiert selten, dass flightright den Kürzeren gegen eine Airline zieht, sie prüfen vorher genau.
Hier nun die schlechte Nachricht von flightright an mich:
Zitat
Guten Tag XXX,
danke, dass Sie uns Ihr Vertrauen geschenkt haben. Fluggästen zu Ihrem Recht zu verhelfen, liegt uns am Herzen. Umso schwerer fällt es uns, Ihnen Folgendes mitzuteilen: Auf Grundlage der geltenden Rechtsprechung zur europäischen Fluggastrechteverordnung sind die Aussichten einer erfolgreichen gerichtlichen Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Ausgleichszahlung leider sehr gering.
Seien Sie sicher: Wir prüfen jeden einzelnen Fall von Flugverspätung bzw. -annullierung sorgfältig, gerade weil wir wissen, wie viel Ärger und Frust bei den Reisenden dadurch entstehen kann. Dabei unterliegt flightright jedoch stets den engen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Ihren Fall haben wir eingehend zusammen mit unseren Vertragsanwälten bewertet und kamen zu diesem Ergebnis:
Es lagen sogenannte außergewöhnliche Umstände vor. Diese sprechen Fluggesellschaften nach Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung davon frei, Ausgleichsleistungen leisten zu müssen. Was zeichnet außergewöhnliche Umstände aus? Sie sind unvermeidbare, nicht beherrschbare Einflüsse, die außerhalb der Verantwortungs- und Risikosphäre der Fluggesellschaft liegen und die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn die Fluggesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hätte (vgl. Urteil des EuGH vom 19.11.2009, C-402/07 und C-432/07).
Extreme Wetterbedingungen stellen nach der Rechtsprechung außergewöhnliche Umstände dar, da sie außerhalb des beherrschbaren Betriebsablaufs der Fluggesellschaft liegen und können die Fluggesellschaft daher von der Zahlung entlasten. Ein Indiz für außerordentliche Wetterverhältnisse ist, dass alle am Flughafen operierenden Luftfahrtunternehmen gleichermaßen betroffen sind und nicht pünktlich starten oder landen können. Die Recherchen unserer Analysten haben ergeben, dass es am geplanten Abflugtag Ihres Fluges zu Störungen einer Vielzahl von Flügen gekommen ist. Deshalb handelt es sich unserer Einschätzung nach um einen außergewöhnlichen Umstand aufgrund unbeherrschbarer Wetterbedingungen.
Wegen der geringen Erfolgsaussichten stellen wir Ihren Fall ein. Ihnen entstehen natürlich keine Kosten. Bitte beachten Sie, dass unsere Einschätzung keine verbindliche Rechtsberatung ist. Wir schließen einen Entschädigungsanspruch nicht kategorisch aus, nur schätzen wir die Erfolgschancen einer Klage als sehr gering ein. Selbstverständlich können Sie versuchen, die Ansprüche selbst oder mithilfe eines Rechtsbeistandes durchzusetzen.
Wir bedanken uns noch einmal für Ihr Vertrauen und wünschen Ihnen für die Zukunft stets pünktliche Flüge. Wenn Sie doch einmal verspätet fliegen, sind wir gern wieder für Sie da. Sie haben noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir sind gern unter XXX für Sie da.
Mit herzlichen Grüßen aus Potsdam
Ihr flightright Team
Hervorhebung im Text durch mich. Am geplanten Abflugtag? Sehr großzügige Auslegung. Natürlich war am Abflugtag das Wetter extrem, aber nur für ca. eine Stunde. Zur geplanten Abflugzeit nicht mehr. Eine Maschine nach Kanada war nach dem Unwetter schon gestartet.
Interessant finde ich in dem Zusammenhang: Hat nun wirklich ein Richter entschieden oder haben die Analysten von flightright schon vorher "den Schwanz eingezogen"?
#45 RE: war leider nix mit Entschädigung (für´s 5-Sterne-Hotel)
Eine interessante Frage, hdn! Irgendwie passen die beiden Emails zunächst nicht zusammen, vielleicht ist aber auch in unserem Fall richterlich so entschieden worden (Lead-Fall) und die anderen zu diesem Flug wurden dann nach eine gewissen Beratungszeit gar nicht erst eingereicht, woraus sich auch der zeitliche Abstand herleiten ließe. Ich habe keine weiteren Mails erhalten.
Das ganze ist für uns jetzt nicht wirklich tragisch, da ja kein finanzieller Schaden entstanden ist, eher das Gegenteil.
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