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Flucht in die USA
Zitat von Luisa im Beitrag #25
nun ja, lieber Flipper,
genau genommen...hat er über einen..."Fluch in die USA " berichtet,
was immer das heißen soll...
Ich halte mich vorzugsweise daran, offensichtliche Schreib- bzw. Tippfehler zu übersehen, wie in den Netiketten der meisten Foren vorgesehen.
Betroffen sind wir früher oder später alle davon. Aber jeder ist halt so nett, wie er kann.
Rein inhaltlich muss man aber immerhin anerkennen, dass Du Dir den Sinn der wörtlichen Leseweise auch nicht erklären kannst...
Zitat von Flipper20 im Beitrag #15Zitat von Félix im Beitrag #14
Nein, er hat Cuba in Richtung Mexico legal mit Einreisevisa und residencia temporal verlassen.
LG
Félix
Und wenn das "temporal" abgelaufen ist?
Dann hat er das "temporal" der USA und kann ein- und ausreisen wie es ihm beliebt, dank der neuen Reisefreiheit in Cuba.
http://www.martinoticias.com/content/cub...e-uu/26315.html
LG
Félix
Zitat von Félix im Beitrag #27
Dann hat er das "temporal" der USA und kann ein- und ausreisen wie es ihm beliebt, dank der neuen Reisefreiheit in Cuba.
LG
Félix
"Quod erat demonstrandum." Wohin soll er denn ausreisen dürfen?
Das ist die Frage, die mich interessiert. Was ändert sich für die Kubaner - in Bezug auf Kuba - wenn sie einmal Asyl in USA beantragt und bekommen haben?
Dürften z.B. die 2 Schauspieler von "Una Noche", die es letztes Frühjahr vorgezogen haben, in den USA zu bleiben und nicht nach Kuba zurückzukehren, jetzt so einfach einmal nach Havanna fliegen und dann wieder in die USA? Glaube ich kaum. Oder doch?
Immer wieder lesen wir hier, dass - wenn Kubaner den "klassischen" Weg via Boot oder Floß aus Kuba raus wählen - für sie, wenn sie auf dem Wasser aufgegriffen werden und sie nach Kuba zurückgeschickt werden, das Leben dann in Kuba kein Zuckerschlecken mehr ist. "Republikflucht, Verrat an der Revolution" etc. etc.
Glückt die Flucht, kriegen zurückgebliebene Verwandte die Repressalien ab. So kenne ich das. Ist das nicht mehr so?
Wenn dann so eine Flucht geglückt ist - wie auch immer - kann er dann Verwandte zu Besuch in die USA kommen lassen?
Immerhin bräuchten sie einen Reisepass, womit die Kubaner entscheiden können, ob einer reist oder nicht, und sie bräuchten ein Visum für die USA.
Also: Das gestörte Verhältnis zwischen USA und Kuba birgt für mich so manche Besonderheiten und Absonderlichkeiten.
Zitat von Flipper20 im Beitrag #28
Dürften z.B. die 2 Schauspieler von "Una Noche", die es letztes Frühjahr vorgezogen haben, in den USA zu bleiben und nicht nach Kuba zurückzukehren, jetzt so einfach einmal nach Havanna fliegen und dann wieder in die USA? Glaube ich kaum. Oder doch?
Wenn Sie das tun bevor 24 Monate um sind uns sie einen US-Aufenthaltstitel haben -dürfen die das problemlos.
Rein rechtlich sind die ja bisher noch nicht nach USA geflüchtet sondern halten sich dort im Rahmen der 24monatigen PVE auf.
Was mich aber beschäftig ist folgendes Szenario: laut geltendem Cubi-Recht darf jeder Cubi die Insel für 24 Monate verlassen und nach geltendem US-Recht ist jedem Cubi der trockenen Fußes in den Staaten ankommt Asyl zu gewähren.
somit könnte doch eigentlich jeder Cuba ( der ´nen Paß hat )in eine Maschine nach Miami steigen und würde dann dort außer die Saftschupse hat ihm das Bierglas auf die Fuße gekippt, trockenen Fußes Asyl beantragen - oder versteh ich da was falsch.
Zitat von George1 im Beitrag #29Zitat von Flipper20 im Beitrag #28
Dürften z.B. die 2 Schauspieler von "Una Noche", die es letztes Frühjahr vorgezogen haben, in den USA zu bleiben und nicht nach Kuba zurückzukehren, jetzt so einfach einmal nach Havanna fliegen und dann wieder in die USA? Glaube ich kaum. Oder doch?
Wenn Sie das tun bevor 24 Monate um sind uns sie einen US-Aufenthaltstitel haben -dürfen die das problemlos.
Rein rechtlich sind die ja bisher noch nicht nach USA geflüchtet sondern halten sich dort im Rahmen der 24monatigen PVE auf.
Was mich aber beschäftig ist folgendes Szenario: laut geltendem Cubi-Recht darf jeder Cubi die Insel für 24 Monate verlassen und nach geltendem US-Recht ist jedem Cubi der trockenen Fußes in den Staaten ankommt Asyl zu gewähren.
somit könnte doch eigentlich jeder Cuba ( der ´nen Paß hat )in eine Maschine nach Miami steigen und würde dann dort außer die Saftschupse hat ihm das Bierglas auf die Fuße gekippt, trockenen Fußes Asyl beantragen - oder versteh ich da was falsch.
Genau das frage ich mich schon die ganze Zeit.
Um den Aufenthaltstitel in USA zu bekommen, beantragt er doch "ASYL" - oder nicht?
Und der unausgesprochene Teil von Asyl ist "politisch". Er beantragt dort also "politisches Asyl".
Das ein Kubi, der hier in Deutschland Aufenthaltserlaubnis hat (sagen wir mal 2 Jahre gültig), zwischen Deutschland und Kuba hin- und herfliegen kann, wie er will, ist klar. Aber er hat ja auch kein Asyl in Deutschland. Nur die USA erteilen Kubanern "Asyl" - sonst kein Land der Erde.
Und Asyl heißt, dass man dem eigenen Land den Rücken gekehrt hat.
Ich fürchte, dass man den zwei Schauspielern - sollten sie nach Kuba zurückkehren - erst einmal kurzerhand den Reisepass entzieht. Y ya!
Zitat von Flipper20 im Beitrag #28Zitat von Félix im Beitrag #27
Dann hat er das "temporal" der USA und kann ein- und ausreisen wie es ihm beliebt, dank der neuen Reisefreiheit in Cuba.
LG
Félix
"Quod erat demonstrandum." Wohin soll er denn ausreisen dürfen? Bis jetzt in jedes Land von dem er ein Visa oder eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten hat.
Das ist die Frage, die mich interessiert. Was ändert sich für die Kubaner - in Bezug auf Kuba - wenn sie einmal Asyl in USA beantragt und bekommen haben?
Kann man hier nachlesen http://www.martinoticias.com/content/cub...e-uu/26315.html
Dürften z.B. die 2 Schauspieler von "Una Noche", die es letztes Frühjahr vorgezogen haben, in den USA zu bleiben und nicht nach Kuba zurückzukehren, jetzt so einfach einmal nach Havanna fliegen und dann wieder in die USA? Glaube ich kaum. Oder doch?
Immer wieder lesen wir hier, dass - wenn Kubaner den "klassischen" Weg via Boot oder Floß aus Kuba raus wählen - für sie, wenn sie auf dem Wasser aufgegriffen werden und sie nach Kuba zurückgeschickt werden, das Leben dann in Kuba kein Zuckerschlecken mehr ist. "Republikflucht, Verrat an der Revolution" etc. etc.
Glückt die Flucht, kriegen zurückgebliebene Verwandte die Repressalien ab. So kenne ich das. Ist das nicht mehr so?
Wenn dann so eine Flucht geglückt ist - wie auch immer - kann er dann Verwandte zu Besuch in die USA kommen lassen?
Immerhin bräuchten sie einen Reisepass, womit die Kubaner entscheiden können, ob einer reist oder nicht, und sie bräuchten ein Visum für die USA.
Also: Das gestörte Verhältnis zwischen USA und Kuba birgt für mich so manche Besonderheiten und Absonderlichkeiten.
20.09.2013 18:25 (zuletzt bearbeitet: 20.09.2013 18:25)
Ralfw
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#32 RE: Fluch in die USA
Ralfw
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Zitat von George1 im Beitrag #29
Was mich aber beschäftig ist folgendes Szenario: laut geltendem Cubi-Recht darf jeder Cubi die Insel für 24 Monate verlassen und nach geltendem US-Recht ist jedem Cubi der trockenen Fußes in den Staaten ankommt Asyl zu gewähren.
somit könnte doch eigentlich jeder Cuba ( der ´nen Paß hat )in eine Maschine nach Miami steigen und würde dann dort außer die Saftschupse hat ihm das Bierglas auf die Fuße gekippt, trockenen Fußes Asyl beantragen - oder versteh ich da was falsch.
scheint so zu sein, machen sich auch schon ein paar Leute Gedanken drüber:
http://www.worldaffairsjournal.org/artic...-cuban-refugees
http://www.miamiherald.com/2013/02/12/32...r-revision.html
und wer sich in die tiefen der Materie einlesen will, das Original:
http://www.gpo.gov/fdsys/granule/STATUTE...ent-detail.html
wenn ich dies also richtig verstehe:
- er erhält nach 1 Jahr und 1 Tag die Aufenthaltsbewilligung in den USA; während diesem Jahr kann er wohl nicht aus den USA ausreisen
- Damit verfällt seine temporäre Bewilligung für Mexico, die 1 Jahr gültig ist. Diese muss man vor Ort, d.h. in Mexico vor Ablauf verlängern
- er muss dann vor Ablauf der Frist von 24 Monaten in Cuba wieder einreisen um seinen Wohnsitz in Cuba nicht zu verlieren
- für alle anderen Länder ändert sich erstmals nichts für ihn, er ist ja immer noch Cubaner, d.h. braucht ein Visum wie zuvor
Zitat von Ralfw im Beitrag #32
- für alle anderen Länder ändert sich erstmals nichts für ihn, er ist ja immer noch Cubaner, d.h. braucht ein Visum wie zuvor
eben nicht - darauf bezog sich ja meine zugegebenermaßen etwas schelmige Frage
Wenn nämlich der Cubi dann auch Ami ist bräuchte er für das FzF nach Dtl. keinen Deutschtest mehr - verstehst du meine Idee
20.09.2013 18:46 (zuletzt bearbeitet: 20.09.2013 18:47)
Ralfw
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#34 RE: Fluch in die USA
Ralfw
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Zitat von George1 im Beitrag #33Zitat von Ralfw im Beitrag #32
- für alle anderen Länder ändert sich erstmals nichts für ihn, er ist ja immer noch Cubaner, d.h. braucht ein Visum wie zuvor
eben nicht - darauf bezog sich ja meine zugegebenermaßen etwas schelmige Frage
Wenn nämlich der Cubi dann auch Ami ist bräuchte er für das FzF nach Dtl. keinen Deutschtest mehr - verstehst du meine Idee
er ist erstmals kein Ami sondern hat die Green Card und dazu einen Cubi-Pass
20.09.2013 19:19 (zuletzt bearbeitet: 20.09.2013 19:21)
Ralfw
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#36 RE: Fluch in die USA
Ralfw
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Zitat von George1 im Beitrag #35Zitat von Ralfw im Beitrag #34
er ist erstmals kein Ami sondern hat die Green Card und dazu einen Cubi-Pass
Das ist ja gerade die Frage an Goethes Gretchen - wo geht den so jemand mit seiner Einladung nach Dtl. hin - auf die deutsche Botschaft in Havanna oder in die in DC
beide Orte sind wohl möglich; als ich mit meiner Frau in Mexico gelebt habe, sind wir auch für ihr Gesuch wegen Schengenvisa zur CH Botschaft in Mexico. Er könnte wohl sogar in einem anderen Land das Visa beantragen, müsste einfach selber zur Botschaft hin um den Antrag zu stellen und das Visa abzuholen (reine Theorie, da er ja in ein anderes Land ohne Visa nicht reinkommt, mit wenigen Ausnahmen). Wohnsitz in dem Land in dem der Antrag gestellt wird ist meines Erachtens nicht zwingend.
Zitat von Ralfw im Beitrag #36
(reine Theorie, da er ja in ein anderes Land ohne Visa nicht reinkommt, mit wenigen Ausnahmen).
Ralfw - deswegen geht man ja zur Botschaft um ein Visum zu beantragen
Die Frage war aber eigentlich - zählt eine mit Greencard in den USA lebende Cubine nach deutschem Recht als Ami oder als Cubi.
Ralfw
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Zitat von George1 im Beitrag #37Zitat von Ralfw im Beitrag #36
(reine Theorie, da er ja in ein anderes Land ohne Visa nicht reinkommt, mit wenigen Ausnahmen).
Ralfw - deswegen geht man ja zur Botschaft um ein Visum zu beantragen
Die Frage war aber eigentlich - zählt eine mit Greencard in den USA lebende Cubine nach deutschem Recht als Ami oder als Cubi.
als Cubi
Zitat von Ralfw im Beitrag #38Zitat von George1 im Beitrag #37Zitat von Ralfw im Beitrag #36
(reine Theorie, da er ja in ein anderes Land ohne Visa nicht reinkommt, mit wenigen Ausnahmen).
Ralfw - deswegen geht man ja zur Botschaft um ein Visum zu beantragen
Die Frage war aber eigentlich - zählt eine mit Greencard in den USA lebende Cubine nach deutschem Recht als Ami oder als Cubi.
als Cubi
Würde ich auch sagten, weil genau das steht in ihrem Pass.
Ab davon, wäre dieses Procedere, erst länger als ein Jahr in USA zu leben um dann ohne Sprachkenntnisse nach D einreisen zu dürfen wohl noch ein bisschen aufwendiger als einfach ein paar Brocken Deutsch zu lernen, findest du nicht George? Tut sich deine novia so schwer damit dass du schon bereit wärest zu solch komplexen Aktionen?
Ralfw
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Zitat von iris im Beitrag #40
Ab davon, wäre dieses Procedere, erst länger als ein Jahr in USA zu leben um dann ohne Sprachkenntnisse nach D einreisen zu dürfen wohl noch ein bisschen aufwendiger als einfach ein paar Brocken Deutsch zu lernen, findest du nicht George? Tut sich deine novia so schwer damit dass du schon bereit wärest zu solch komplexen Aktionen?
in dieser Aussage würde ich 2 inhaltliche Fehler entdecken:
1) Schorschi plant doch nicht zu heiraten, nur dann sind die Sprachkenntnisse von Belang (Familienzusammenführung); @Schorschi, oder weiss da Iris mehr als der Rest des Forums und Du verheimlichst uns etwas
2) Ein Cubi der eine Green Card in den USA hat ist und bleibt erstmals Cubi solange er sich nicht einbürgern lässt; d.h. er/sie braucht den Deutschtest zwecks Familienzusammenführung (da eben Cubi und nicht Ami) genauso wie ein Cubi der in Cuba lebt; also nix mit "ich-brauche-keinen-Deutschtest-zur-Familienzusammenführung-weil-ich-als-Cubi-mit-einer-Green-Card-in-den-USA-lebe"
Zitat von Ralfw im Beitrag #42
1) Schorschi plant doch nicht zu heiraten, nur dann sind die Sprachkenntnisse von Belang (Familienzusammenführung); @Schorschi, oder weiss da Iris mehr als der Rest des Forums und Du verheimlichst uns etwas
2) Ein Cubi der eine Green Card in den USA hat ist und bleibt erstmals Cubi solange er sich nicht einbürgern lässt; d.h. er/sie braucht den Deutschtest zwecks Familienzusammenführung (da eben Cubi und nicht Ami) genauso wie ein Cubi der in Cuba lebt; also nix mit "ich-brauche-keinen-Deutschtest-zur-Familienzusammenführung-weil-ich-als-Cubi-mit-einer-Green-Card-in-den-USA-lebe"
zu2.) genau das ist was ich wissen wollte
zu1.) Jein - wenn es nach der Minimouse geht, wären wir schon lang verheiratet.
Dafür müßte ich aber erst einmal geschieden sein.
Somit habe ich mich letztes Jahr breitschlagen lassen, das Thema Scheidung mal in Angriff zu nehmen.
Um meiner Linie der Beamtenbeläsigung treu zu bleiben, ließ ich mich natürlich nicht beim Anwalt sondern bei der CJI scheiden
und schickte die Minimouse mit dem Wisch zur deutschen Botschaft um den beglaubigen zu lassen.
Natürlich tat die Botschaft dies nicht, da man sich ja mit dem CJI-Papier angeblich in Dtl. nicht scheiden lassen kann
Also bekamen die mal wieder Post von mir, mit der Aufforderung meine Probleme nicht zu den ihren zu machen und zu tun wofür sie
bezahlt werden - nämlich Stempel auf Papiere zu machen - was sie inzwischen auch taten.
So ziert das Stück Papier nun inzwischen der MINREX-Stempel und der der dt. Botschaft und ist inzwischen sogar übersetzt.
Freu mich schon darauf, die Papiere im Oktober dem Amtsgericht zur Anerkennung zu übergeben.
Der Link #142 von Ralw im Lobo-Thread "was tun" hat mich daran erinnert hier noch etwas zu posten.
Meinem Freund Michel geht es bis jetzt super, monatlich 300$ in Gutscheine und 200$ in cash vom Staat sind ok.
Seine Frau ist heute über den gleichen Trail auch in den USA angekommen wie mir meine esposa soeben erzählt.
LG
Félix
27.11.2013 18:12 (zuletzt bearbeitet: 27.11.2013 18:12)
Ralfw
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gelöscht
)
#45 RE: Fluch in die USA
Ralfw
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gelöscht
)
Details
Zitat von Félix im Beitrag #44
Der Link #142 von Ralw im Lobo-Thread "was tun" hat mich daran erinnert hier noch etwas zu posten.
Meinem Freund Michel geht es bis jetzt super, monatlich 300$ in Gutscheine und 200$ in cash vom Staat sind ok.
Seine Frau ist heute über den gleichen Trail auch in den USA angekommen wie mir meine esposa soeben erzählt.
LG
Félix
wie im Schlaraffenland ohne einen Finger krum zu machen schon mal etwa 10'000 USD im Jahr zu garnieren ist gar kein schlechtes Erwerbsmodel. Kommt dann noch Esposa dazu gibt es sicherlich noch etwas obendrauf.
Zitat von Ralfw im Beitrag #45Zitat von Félix im Beitrag #44
Der Link #142 von Ralw im Lobo-Thread "was tun" hat mich daran erinnert hier noch etwas zu posten.
Meinem Freund Michel geht es bis jetzt super, monatlich 300$ in Gutscheine und 200$ in cash vom Staat sind ok.
Seine Frau ist heute über den gleichen Trail auch in den USA angekommen wie mir meine esposa soeben erzählt.
LG
Félix
wie im Schlaraffenland ohne einen Finger krum zu machen schon mal etwa 10'000 USD im Jahr zu garnieren ist gar kein schlechtes Erwerbsmodel. Kommt dann noch Esposa dazu gibt es sicherlich noch etwas obendrauf.
Das gibt es aber nicht ewig. Und wie sieht es mit einer KK aus? Die ist nicht inklusive, also,
wenn Du Leben willst wie ein Schwein, gib Gas und
falko
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