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Auto der kubanischen Ehefrau
#2 Auto der kubanischen Ehefrau
Das ist der älteste Thread, den jemand wieder ausgegraben hat - lustig.
Aber interessant ist die Frage. Bin auch auf die Antworten der Kenner gespannt.
Nur: Neuer Thread wäre vielleicht besser gewesen.
Zitat von chacacan im Beitrag #1
Das Auto der kubanischen Ehefrau als Deutscher selbst fahren,unter welchen Voraussetzungen ist das erlaubt? Habe mit der Patrulla lange gestritten bis sie keine Lust mehr hatte und die Lösung des Problems immer weiter in die Ferne rückte...
Sofern du einen gültigen Führerschein besitzt kannst du damit ruhig in Heidelberg herumkurven - Hauptsache deine Frau hat nichts dagegen.
#6 RE: Auto der kubanischen Ehefrau
Zitat von chacacan im Beitrag #1
Das Auto der kubanischen Ehefrau als Deutscher selbst fahren,unter welchen Voraussetzungen ist das erlaubt? Habe mit der Patrulla lange gestritten bis sie keine Lust mehr hatte und die Lösung des Problems immer weiter in die Ferne rückte...
Quellen hab ich keine und verbindlich, schon gar nicht landesweit, kann diese Info auch nicht sein. Mir wurde von "unserer" Polizei (jefe de sector) jedoch mal bestätigt, dass ich ohne weiteres eine chapa amarilla fahren dürfte, wenn das Auto jemandem aus der Familie gehört oder ich einen mit dem Eigentümer ausgehandelten Mietvertrag vorlegen kann. Im selben Zug wurde mir aber davon abgeraten, aus versicherungstechnischen Gründen. Bei Unfällen mit Personenschaden (und man kann davon ausgehen, dass dem fulawitternden Unfallgegner ganz schnell ganz viel weh tut) wandert man unversehens bis zur Klärung und Begleichung der gegnerischen Ansprüche (was dauern kann) auch ganz gern mal in die Kiste.
Mit Familienvisa war es auf jeden Fall moeglich !
Zitat von PasuEcopeta im Beitrag #6Zitat von chacacan im Beitrag #1
Das Auto der kubanischen Ehefrau als Deutscher selbst fahren,unter welchen Voraussetzungen ist das erlaubt? Habe mit der Patrulla lange gestritten bis sie keine Lust mehr hatte und die Lösung des Problems immer weiter in die Ferne rückte...
Quellen hab ich keine und verbindlich, schon gar nicht landesweit, kann diese Info auch nicht sein. Mir wurde von "unserer" Polizei (jefe de sector) jedoch mal bestätigt, dass ich ohne weiteres eine chapa amarilla fahren dürfte, wenn das Auto jemandem aus der Familie gehört oder ich einen mit dem Eigentümer ausgehandelten Mietvertrag vorlegen kann. Im selben Zug wurde mir aber davon abgeraten, aus versicherungstechnischen Gründen. Bei Unfällen mit Personenschaden (und man kann davon ausgehen, dass dem fulawitternden Unfallgegner ganz schnell ganz viel weh tut) wandert man unversehens bis zur Klärung und Begleichung der gegnerischen Ansprüche (was dauern kann) auch ganz gern mal in die Kiste.
Zitat von PasuEcopeta im Beitrag #6Zitat von chacacan im Beitrag #1
Das Auto der kubanischen Ehefrau als Deutscher selbst fahren,unter welchen Voraussetzungen ist das erlaubt? Habe mit der Patrulla lange gestritten bis sie keine Lust mehr hatte und die Lösung des Problems immer weiter in die Ferne rückte...
Quellen hab ich keine und verbindlich, schon gar nicht landesweit, kann diese Info auch nicht sein. Mir wurde von "unserer" Polizei (jefe de sector) jedoch mal bestätigt, dass ich ohne weiteres eine chapa amarilla fahren dürfte, wenn das Auto jemandem aus der Familie gehört oder ich einen mit dem Eigentümer ausgehandelten Mietvertrag vorlegen kann. Im selben Zug wurde mir aber davon abgeraten, aus versicherungstechnischen Gründen. Bei Unfällen mit Personenschaden (und man kann davon ausgehen, dass dem fulawitternden Unfallgegner ganz schnell ganz viel weh tut) wandert man unversehens bis zur Klärung und Begleichung der gegnerischen Ansprüche (was dauern kann) auch ganz gern mal in die Kiste.
in die Kiste doch wohl hoffentlich nicht, "nur" in den Knast
habe auch gedacht, das sei längst geklärt. Doch im März wurde ich von einer Patrulla angehalten, konnte alle gewünschten Papiere vorzeigen und wurde aber darauf hingwiesen, dass ich gegen kubanische Gesetze verstoßen würde indem ich das Auto lenken würde. Deshalb meine Frage nach den Voraussetzungen unter denen man das Auto des Ehepartners bewegen darf.
Wie sieht es denn mit den möglichen Gefahren aus, in die man sich selbst dort begibt?
Haftung, Versicherungen, Strafprozesse bei Verletzen, Trunkenheit am Steuer etc. etc.?
Das gilt natürlich nicht nur für die Autos von Familienangehörigen, sondern auch für Mietautos.
Schaut man da in erheblichen Maße blauäugig drüber weg - nach dem Motto: Es wird schon nichts passieren?
Ich z.B. würd mich da nie ans Steuer setzen. Aber nicht nur in Kuba. Auch in hiesigen Gefilden wie Türkei, Tunesien, etc. hätte ich immer Befürchtungen, dass ich das später bereue.
Dass Kuba kein Rechtsstaat ist, wissen wir alle. Deshalb würde ich mich auch nicht auf das verlassen, was dort "Recht" ist?
#11 RE: Auto der kubanischen Ehefrau
FLIPPER bei einem Leihwagen kannst Du Dir zumindest sicher sein, dass eine Haftpflicherversicherung vorliegt, dies wuerde Dich im Extremfall nicht vor ein paar tagen
oder Wochen Knast bewahren, aber die finanziellen Folgen waeren ubeerschaubar.
In einigen Urlaubslaendern sollte man in der tat als Tourist nicht selbst fahren Tunesien, Tuerkei, Aegypten, Kenia, Sri Lanka etc. Ist sehr aufregend
#13 RE: Auto der kubanischen Ehefrau
Bei einem komplett unverschuldeten Unfall mit Fahrerflucht des besoffenen Verursachers (Kubaner, Berufskraftfahrer, Firmenfahrzeug missbräuchlich privat benutzt), Verfolgungsjagd und etwas Nebengeräuschen wurde ich durch Cuba Rent a Car nach Meldung des Ereignisses bestens unterstützt. Ein Vertreter der Agentur machte sich sofort (nachts) auf den Weg zu uns, Sepsa wurde seitens der Mietwagenfirma zur Schadenbegutachtung aufgeboten. Für den Tag, an welchem mein (und das gegnerische) Fahrzeug polizeilich beschlagnahmt war, bot mir Cuba Rent a Car ungefragt die Verlängerung des Kontraktes an. Zahlen musste ich nicht 1 Centavo. Mit einem Privatfahrzeug chappa amarilla hätte ich definitiv mehr molestia gehabt.
#14 RE: Auto der kubanischen Ehefrau
Zitat von Español im Beitrag #12
FLIPPER bei einem Leihwagen kannst Du Dir zumindest sicher sein, dass eine Haftpflicherversicherung vorliegt, dies wuerde Dich im Extremfall nicht vor ein paar tagen
oder Wochen Knast bewahren, aber die finanziellen Folgen waeren ubeerschaubar.
In einigen Urlaubslaendern sollte man in der tat als Tourist nicht selbst fahren Tunesien, Tuerkei, Aegypten, Kenia, Sri Lanka etc. Ist sehr aufregend
Zu den besonders gefährlichen Ländern für Autofahrer zählen auch: Slowakei, Polen, Indien, China und West Africa.
Bei einem (zumindest offiziell) komplett selbst verschuldeten Unfall mit einem Mietwagen, durfte ich bei der Polizei insgesamt 6 Stunden bis zum Abschluss der behördlichen Bearbeitung warten, dann bekam ich dorthin einen Ersatzwagen geliefert und musste insgesamt keinen Centavo bezahlen. Ganz zivilisiert also.
Neben der Wartezeit war allerdings die kubanische Diskriminierung unangenehm. Ich wurde beim Arzt eingehend untersucht, ob ich auch keinen Schaden davon getragen habe. Als ich fragte, ob er meine Novia nicht auch ansehen wolle, war die Antwort nur ein vollkommen verständnisloser Blick und die Frage "Por que?"
Zitat von chacacan im Beitrag #1
Das Auto der kubanischen Ehefrau als Deutscher selbst fahren,unter welchen Voraussetzungen ist das erlaubt? Habe mit der Patrulla lange gestritten bis sie keine Lust mehr hatte und die Lösung des Problems immer weiter in die Ferne rückte...
Ich habe vor ab April ca. 1-2 Monate mit Ehefrau (Cubine) und ihrem rumzukurven. Also gibt es zu diesem Thread (ex. 2009 und 2013) gute Neuigkeiten. Sollte noch eine separate Vollkasko abgeschlossen werden. Irgendjemand mit "legaler" Erfahrung?
Vollkasko für ein kubanisches Privatfahrzeug?
Das wäre Klasse.
Gegen eine Wand bumsen und die Kohle in bar kassieren.
Habe mich wahrscheinlich nicht zu genau ausgedrückt, sollte heissen HAFTPFLICHT für fremde Schäden. Soweit ich informiert bin wird ja jährlich etwa 500 CUC für die Versicherung eines Fahrzeuges erhoben, aber ich vermute jetzt mal dass diese nicht mit unsere Haftpflicht in CH/DE zu vergleichen ist.
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