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getrennte Ehefrau bekommt ein Kind.
Kennt sich jemand mit dem Vaterschaftsrecht aus??
Wie ich schon mal schrieb, bin ich von meiner kubanischen Ehefrau "glücklich" getrennt, wir sind aber noch verheiratet, und recht gut befreundet, so gut das sie keinerlei Unterhaltszahlungen will. Trotzdem will ich jetzt die Scheidung durchziehen.
Ein Grund dafür: sie ist schwanger (4.5 Monate), natürlich nicht von mir, sondern von ihrem neuen Freund mit dem sie lebt, den ich allerdings gar nicht kenne.
Jetzt hat mir jemand erzählt, daß ich rechtlich automatisch als der Vater gelte, auch wenn der wirkliche Vater nicht vorhaben sollte seine Vaterschaft zu leugnen, er wird gar nicht gefragt.
Ist das richtig? Und was bedeutet das?
Bekomme ich dann das Kindergeld ????
(
Gast
)
#3 RE:getrennte Ehefrau bekommt ein Kind.
Genau!
Reiche nach Geburt schnellstens eine Vaterschaftsanfechtungsklage (heißt wirklich so) bei Gericht ein, sonst bist Du der Vater und zahlst fleißig Unterhalt.
Und wie kommst Du darauf dass Du das Kindergeld bekommst???? Das Kind lebt bei seiner Mutter, ergo steht ihr das Kindergeld und ggf. das Erziehungsgeld zu.
_________________________________
(Lebe das Leben! Du hast nur eins!)
(
Gast
)
#4 RE:getrennte Ehefrau bekommt ein Kind.
Moin Tito,
rechtlich gesehen ist ein Mann auch dann der Vater eines Kindes (wenn er nicht leiblicher Vater ist), wenn er mit der Mutter des Kindes verheiratet ist.
Aber in deinem Fall ist es recht einfach, du musst nur bei Gericht (über deinen Anwalt) eine Vaterschaftstest fordern. Da ihr getrennt lebt ist der Bedarf eines solchen Tests wohl gegeben. Mit der Feststellung, dass du nicht der Vater bist, kannst du dich somit auch von Unterhaltszahlungen befreien.
Das Kindergeld bekommt im übrigen immer der, der auch das Kind hat, es sei denn es wird geteilt.
In deinem Fall ist die gutachterliche Feststellung, wer der Vater ist wohl sinnvoll und zwingend notwendig, sonst zahlst du für ein Kind, dass nicht von dir ist. Dabei ist wohl der wirkliche Vater bekannt?
Nimm dir nen Anwalt, allein der kann dir helfen.
Viele Grüße
Fairplay
In Antwort auf:
Aber in deinem Fall ist es recht einfach, du musst nur bei Gericht (über deinen Anwalt) eine Vaterschaftstest fordern. Da ihr getrennt lebt ist der Bedarf eines solchen Tests wohl gegeben. Mit der Feststellung, dass du nicht der Vater bist, kannst du dich somit auch von Unterhaltszahlungen befreien.
Nur nötig, wenn die Ehefrau angibt, dass er der Vater sei.
Wenn sie seine Aussage bestätigt, ist es kein Problem nur die Klage einzureichen und spart ungemein Kosten.
Würde aber auch mal einen Anwalt oder die (kostenlose) Rechtsberatung bemühen.
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(Lebe das Leben! Du hast nur eins!)
Aber da meine Frau doch gar keinen Unterhalt für sich oder das Kind will, ... von mir, wer sollte mich dann zwingen ihr Unterhalt zu zahlen? Sie lebt beim leiblichen Vater und der wird sie schon versorgen, klar wenn ich Pech habe, kann der Typ auf mich verweisen, ich hoffe aber das sie bei der Auswahl ihres neuen Freundes ebensoviel Geschmack bewiesen hat wie bei mir. Bin ich zu blauäugig?
Das worst case scenario ist natürlich sehr abschreckend, ich hoffe aber ich habe wieder Dusel.
(
Gast
)
#8 RE:getrennte Ehefrau bekommt ein Kind.
Warum willst Du als Vater in der Geburtsurkunde stehen?? Denn genau das passiert nach der Geburt, da ihr dann ja noch verheiratet seid?
Denke, dass eventuell auch der andere Vater vor dem Staat als der "richtige" Vater anerkannt werden will.
Insofern klärt das gemeinsam in beiderseitigem Interesse und gut ist.
Weißt Du was in zehn Jahren mit den beiden passiert? Wenn sich Deine Frau trennt und Sozialhilfe beantragen muß (Oder Hartz IV), dann wird natürlich nach dem Kindesvater gefragt, der Du ja bist (nach Gesetz) und die fordern Unterhalt von Dir!
Insofern vertraue nicht immer nur in das Gute, auch wenn die Trennung vom dem Verfahren her gut läuft (aus Deiner Sicht).
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(Lebe das Leben! Du hast nur eins!)
Tito,
so langsam glaube ich du willst mit dem Kopf gegen die Wand rennen, dann tue es und poste hier keinen Unsinn.
Selbst dem dümmsten aller Dummen sollte klar sein, dass eine Mutter nicht auf den Unterhalt für Ihr Kind verzichten kann. Der Kindesunterhalt ist ein Recht des Kindes und wird auch gegen den Willen der Mutter durchgesetzt.
Tritt also der Fall ein, dass die Kindesmutter nicht genügend finanzielle Mittel hat und in den Harz4-Bereich kommt, oder sich diesem annähert wird schon der Staat bei dir zur Kasse bitten.
Also mach was du willst. Manchmal bin ich es leid solchen Bankrottkandidaten wie dir zu begegnen. Da du ja schon weisst was du willst solltest du hier die Antworten wohl kaum gebraucht zu haben.
Tja, wieder mal verschwendete Zeit.
Trotzdem viele Grüße
Fairplay
In Antwort auf:
Da du ja schon weisst was du willst solltest du hier die Antworten wohl kaum gebraucht zu haben.
Doch die Antworten hab ich sehr gebraucht, also dank auch an dich.
Die Sache ist so, man sollte sich offensichtlich sofort scheiden lassen, aber das wird von der Zeit her ohnehin nicht mehr klappen. Also bleibt mir nicht viel andres als hoffen: darauf das mit Glück die Scheidung doch vorher noch durchkommt, ... Der Rechtsanwalt schätzte die Zeit des Verfahrens auf 6 - 10 Monate, dann ist das Kind auf der Welt.
Das sie in den Hartz4 Bereich kommen könnte, daran habe ich nicht gedacht, zumal sie zuletzt sehr gut verdient hat, teilweise hat sie mehr als ich verdient, weshalb ich schon scherzhaft angedeutet habe, das ich "sie" auf Unterhalt verklage.
... stimmt, sehr naiv von mir, aber ich habe von dieser Materie in der Tat keinen blassen Schimmer, drum frag ich ja.
Also trotzdem danke.
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