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Kind einladen
Hallo,
mein kubanischer Mann ( seit einem Jahr deutscher Staatsangehöriger aufgrunddessen, dass wir verheiratet sind) schickte mir heute morgen aus Kuba eine SMS und bittet mich ( Deutsche) die Geburtsurkunde unseres gemeinsamen hier geborenen 4 jährigen Sohnes an die Deutsche Botschaft in Havanna zu schicken, damit seine kubanische Tochter (21 oder 22 Jahre, evtl. sogar mit Ihrem kleinem Kind) das Visum bekommt. Der Konsul müsste das kontrollieren. Dann könnte sie gleich mit ihm reisen.
Davon abgesehen, dass ich bis heute morgen noch nicht einmal wusste, dass er seine Tochter eingeladen hat, frage ich mich: Was muss der Konsul denn da kontrollieren, was hat die Geburtsurkunde meines Sohnes mit der Ausreise seiner Tochter zu tun?
Hat das einen Einfluss auf die Ausreise eines kubanischen Kindes, wenn ein in Deutschland lebender Kubaner in Deutschland noch ein anderes Kind hat? Und vor allem: Wie hänge ich da mit drin?
Dazu muss ich erwähnen: Wir leben seit einem Jahr getrennt, haben verschiedene Wohnungen. Verheiratet sind wir noch, da jetzt erst das Trennungsjahr endet und ich die Scheidung jetzt erst beantragen kann. Aber bis auf dass er den Kleinen ab und zu mal sieht, haben wir in der Regel nichts weiter miteinander zu schaffen, also möchte ich mit dem Besuch eines Familienmitglieds nichts weiter zu tun haben.
Habe ihm die o. g. Fragen per SMS auch gestellt und eine dezente email an die Deutsche Botschaft in Havanna geschickt, aber wer weiß, wann die beantwortet wird.
Also, hat von Euch einer Erfahrung damit gemacht oder von dem Thema Geburtsurkunde des deutschen Kindes als Nachweis für irgendwas gehört? Fragt die Deutsche Botschaft in Havanna auch die Lebensverhältnisse in Deutschland ab, also Wohnung etc.? Nicht, dass er, da wir ja noch verheiratet sind, meine Wohnung als Wohnsitz angegeben hat und einen auf happy family macht, wo die Tochter dann wohnen wird, oder so...
Wäre dankbar für Hinweise
LaBetty
schon alles etwas dubios.
Er ist dtsch. Staatsbürger. Damit kann er einen Cubaner einladen. Familien Zusammenführung oder ähnliches greift nicht, da die Tochter über 16 ist.
Er muß das Einladungsverfahren, inkl. Verpflichtungserklärung und KV-Nachweis betreiben ( hätte er schon vor Reisebeginn in D. machen müssen). Als dtsch. Adresse kann er nur die amtl. , im Ausweis angegebene Adresse angeben.
Was eurer dtsch. Kind damit zu tun haben soll, ist mir schleierhaft.
Die dtsch. Botschaft fragt die Lebensverhältnisse in D. nicht ab, das wird bei Beantragung der Verpflichtungserklärung gemacht.
Ob er das gesamte Einladungsverfahren hier und wann gestartet hat, weiß ich ja nicht. Auch nicht, ob sie nur auf Besuch kommt oder bleiben soll. Wie gesagt, ich habe davon erst heute morgen erfahren. In seinem Personalausweis müsste seine Adresse drin stehen, jedenfalls wollte er sich seinerzeit im Januar ummelden, ob er das gemacht hat...? Aber in seinem deutschen Pass könnte vielleicht noch die Adresse von vor einem Jahr drin stehen, das war damals noch unsere gemeinsame Wohnung.
#4 RE: Kind einladen
Zitat von LaBettyIn deutschen Pässen steht nie die Adresse!
Aber in seinem deutschen Pass könnte vielleicht noch die Adresse von vor einem Jahr drin stehen, das war damals noch unsere gemeinsame Wohnung.
Im übrigen ist sein Anliegen sehr unlogisch. Ich würde daher eine Schlechtigkeit dahinter vermuten und nichts unternehmen, was dir vielleicht irgendwann mal auf die Füße fallen könnte.
Dem Vater steht natürlich die Geburtsurkunde seines Sohnes zu, egal wofür er diese benötigt. Wenn er zudem die Beziehung zu seinem Kind aufrecht erhält und auch seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt, wäre es unangemessen ihm dieses Dokument zu verweigern.
Die Angabe der Gründe, wofür diese braucht, aber auch warum er meint dies überhaupt begründen zu sollen, ist allerdings unverständlich. Trotzdem solltest Du kooperieren und die Geburtsurkunde seines Sohnes an die deutsche Botschaft faxen, falls sie dies benötigen und Dir dies in ihrer Mail auch bestätigten. Mit der Übersendung solltest Du aber auch erwähnen, dass Du dauerhaft von Deinem Ehegatten getrennt lebst, die Scheidung eingereicht hast bzw. einreichen wirst und Du diejenige bist, welche den gemeinsamen Sohn betreut und er folglich bei Dir wohnt und auch weiterhin bei Dir wohnen wird.
Zitat von Esperanto2
Dem Vater steht natürlich die Geburtsurkunde seines Sohnes zu, egal wofür er diese benötigt. Wenn er zudem die Beziehung zu seinem Kind aufrecht erhält und auch seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt, wäre es unangemessen ihm dieses Dokument zu verweigern.
Klingt logisch, aber bin ich auch verpflichtet, ihm diese nach Cuba hinterher zu schicken, oder reicht "ein Bereitstellen zur Abholung"
#10 RE: Kind einladen
Zitat von flicflacIst dafür nicht die deutsche Botschaft zuständig, einem deutschen Staatsbürger in Kuba lebend, die Geburtsurkunde seines in D lebenden ebenfalls deutschen Sohnes zu besorgen, gegen Gebühr selbstverständlich?
Klingt logisch, aber bin ich auch verpflichtet, ihm diese nach Cuba hinterher zu schicken, oder reicht "ein Bereitstellen zur Abholung"
Zitat von el loco alemánZitat von flicflacIst dafür nicht die deutsche Botschaft zuständig, einem deutschen Staatsbürger in Kuba lebend, die Geburtsurkunde seines in D lebenden ebenfalls deutschen Sohnes zu besorgen, gegen Gebühr selbstverständlich?
Klingt logisch, aber bin ich auch verpflichtet, ihm diese nach Cuba hinterher zu schicken, oder reicht "ein Bereitstellen zur Abholung"
Ähm, Moment. Der Mann wohnt nicht in Kuba, sondern lebt und arbeitet hier in Deutschland. Er ist nur grade wieder mal zu Besuch in Kuba ( anstatt endlich mal seiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen, das nur nebenbei ;_))
Was kann er denn in Kuba mit der deutschen Geburtsurkunde unseres Sohnes anfangen? Und was hat die Deutsche Botschaft da für Aktien drin? Kann er damit dann klammheimlich die kubanische Staatsbürgerschaft für ihn beantragen? Das wäre ja ein Ding.
In Antwort auf:
Wir leben seit einem Jahr getrennt,
In Antwort auf:
Scheidung jetzt erst beantragen
In Antwort auf:
den Kleinen ab und zu mal sieht
In Antwort auf:
mal seiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen
Vielleicht solltest du endlich mal dein Helfersyndrom behandeln. Was hast du überhaupt noch mit ihm zu tun / mußt ihm bei irgendwas helfen ?
Wenn er was will, soll er zum EW-Amt oder dtsch. Botschaft gehen.
Schreib ihm ne sms, wenn er seine Unterhaltsschulden ausgeglichen hat würdest du wieder mit ihm reden.
[quote="Karo"]...ist denn euer 4-jähriger auch Cubaner ?
oder braucht er das um ihn einzubürgern?[/quote]
Ich denke auch das der Wind aus dieser Richtung weht!!!
LaBetty..ich an deiner stelle würde Ihm garnichts schicken ohne mich vorher über mögliche
Konsequenzen umfassend und FACHGERECHT!! informiert zu haben.
Zitat von Esperanto2
Dem Vater steht natürlich die Geburtsurkunde seines Sohnes zu, egal wofür er diese benötigt. Wenn er zudem die Beziehung zu seinem Kind aufrecht erhält und auch seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt, wäre es unangemessen ihm dieses Dokument zu verweigern.
Die Angabe der Gründe, wofür diese braucht, aber auch warum er meint dies überhaupt begründen zu sollen, ist allerdings unverständlich. Trotzdem solltest Du kooperieren und die Geburtsurkunde seines Sohnes an die deutsche Botschaft faxen, falls sie dies benötigen und Dir dies in ihrer Mail auch bestätigten. Mit der Übersendung solltest Du aber auch erwähnen, dass Du dauerhaft von Deinem Ehegatten getrennt lebst, die Scheidung eingereicht hast bzw. einreichen wirst und Du diejenige bist, welche den gemeinsamen Sohn betreut und er folglich bei Dir wohnt und auch weiterhin bei Dir wohnen wird.
Lohnsteuerjahresausgleich ?? ( Sorry )
Hallo
Bin kein Spezialist Aber habe so meine Gedanken dazu. Vielleicht braucht er dieses Papier tatsächlich zur Beantragung der kubanischen Staatsbürgerschaft für euren Sohn. Dann könnte er mit eurem Sohn auf Kuba abhauen. Soviel ich weiss, gibt es keine Rückführung von kubanischen Kindern (das wäre dein Sohn ja dann) an Erziehungsberechtigte in einen anderen Staat.
Zudem hätte er dann auch das Problem mit den Unterhaltszahlungen "erledigt".
Also Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste.
Saludos
Zitat von cohiba
Dann könnte er mit eurem Sohn auf Kuba abhauen. Soviel ich weiss, gibt es keine Rückführung von kubanischen Kindern (das wäre dein Sohn ja dann) an Erziehungsberechtigte in einen anderen Staat.
Dies hat allerdings nur Sinn, wenn auch das mit der Familie geregelt, so wie es aber anscheint, sieht es eher so aus als wenn er den Sohn missbraucht, um noch weiter rauszuschleppen. Mit dem rausholen ist alles ok, aber ist dann auch ihre Zukunft geregelt. Oder alle Kuba, morgen ist auch ein Tag
Zitat von LaBetty
Davon abgesehen, dass ich bis heute morgen noch nicht einmal wusste, dass er seine Tochter eingeladen hat, frage ich mich: Was muss der Konsul denn da kontrollieren, was hat die Geburtsurkunde meines Sohnes mit der Ausreise seiner Tochter zu tun?
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Hat das einen Einfluss auf die Ausreise eines kubanischen Kindes, wenn ein in Deutschland lebender Kubaner in Deutschland noch ein anderes Kind hat? Und vor allem: Wie hänge ich da mit drin?
Das ist doch etwas fragwürdig, sende bitte die Geburtsurkunde nicht, er kann als Vater seinen Sohn in Kuba einbürgern, für das Ausreise Visum für seine Tochter braucht er dies ganz sicher nicht.
Ich bin ja auch erst auf die Idee gekommen, dass er den Kleinen in Kuba einbürgern will. ABER: Warum will er dann, dass sie die Geburtsurkunde an die deutsche Botschaft schickt???
Als ich vor Jahren meine Tochter hier auf der kubanischen Botschaft registrieren liess und fragte, wie das sei mit dem kubanischen Pass, bekam ich die Auskunft, dass meine Tochter sich dafür mind. 3 Monate in Kuba aufhalten müsste. Nach dieser Aussage könnte er die Staatsbürgerschaft also nicht nur mit einer Geburtsurkunde in Abwesenheit des Kindes beantragen. Aber eben, in Kuba ist mit Beziehungen oder etwas Trinkgeld so vieles plötzlich doch möglich...
Hatte meinen Mann gestern noch an der Strippe. Er sagte, bei der Deutschen Botschaft hätten sie seine Tochter, als sie wegen des Visums vorsprach, gefragt, ob es noch andere Verwandte in Deutschland gäbe und da hat sie gesagt: Ja, ich habe noch einen Bruder. Daraufhin bat die DB wohl um die Geburtsurkunde des Kleinen, um dies zu belegen.
Die Deutsche Botschaft schrieb mir heute dazu:
Grundsätzlich kann ich Ihnen mitteilen, dass der Botschaft im Einzelfall
die bei einer Visumbeantragung angegebenen verwandschaftlichen
Beziehungen durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen
werden muss.
LaBetty
Zitat von LaBetty
Hatte meinen Mann gestern noch an der Strippe. Er sagte, bei der Deutschen Botschaft hätten sie seine Tochter, als sie wegen des Visums vorsprach, gefragt, ob es noch andere Verwandte in Deutschland gäbe und da hat sie gesagt: Ja, ich habe noch einen Bruder. Daraufhin bat die DB wohl um die Geburtsurkunde des Kleinen, um dies zu belegen.
Die Deutsche Botschaft schrieb mir heute dazu:
Grundsätzlich kann ich Ihnen mitteilen, dass der Botschaft im Einzelfall
die bei einer Visumbeantragung angegebenen verwandschaftlichen
Beziehungen durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen
werden muss.
LaBetty
Warum sollte sie die existenz eines HALBbruders beweisen wenn der Vater in D lebt??
Die Tochter hat ja wohl offensichtlich einen BRUDER angegeben.
Ich würde nichts schicken! zumal wenn das Geld für eine "Familienzusammenführung"offensichtlich da ist
für deine Unterhaltsansprüche aber nicht.
Zitat von PIRATA
wenn das Geld für eine "Familienzusammenführung"offensichtlich da ist
für deine Unterhaltsansprüche aber nicht.
labetty, bekommst du wenigstens geld vom jugendamt? wenn der vater nicht zahlen kann, finanziert das jugendamt den unterhalt. wenn er dann irgend wann im leben mehr als das minimum verdient, holen sie sich es wieder!
Zitat von LaBetty
.
Die Deutsche Botschaft schrieb mir heute dazu:
Grundsätzlich kann ich Ihnen mitteilen, dass der Botschaft im Einzelfall
die bei einer Visumbeantragung angegebenen verwandschaftlichen
Beziehungen durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden nachgewiesen
werden muss.
Ist doch absoluter Blödsinn wenn ihr Vater in Deutschland lebt, erst noch mit Deutschem Pass, das ist doch 1. Verwandtschaftsgrad-Grad. irgendwass stimmt doch nicht, ist das wirklich seine Tochter
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