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Visa ohne Einladung...
Hallo Zusammen,
Hat vielleicht jemand Informationen daüber ob ein Visaantrag bei der deutschen Botschaft jetzt auch ohne Einladung bzw. Verpflichtungserklärung möglich ist ?:
Die Cousine meiner Frau möchte für einen Monat Deutschland bereisen. Sie möchte gerne eine alte Freundin aus DDR Zeiten besuchen, einige Dinge hier kaufen und dann auch noch kurz bei uns vorbei schauen.
Sie hat letztes Jahr ein Haus in Havanna geerbt und hat dieses jetzt fuer umgerechnet 9000 Euro verkauft, arbeitet seit 20 Jahren in einem Krankenhaus, hat ihr eigenes Haus, ist verheiratet mit einem Kind. Sowohl Kind als auch Ehemann leben im Haushalt.
Sie will sich selbst das Flugticket kaufen und auch den Aufenthalt in D finanziert sie sich selbst.
Das Ausländeramt hier sagte mir das es durchaus wohlhabende Kubaner gibt die ganz einfach als Turist nach Deutschland kommen da sie sich die Reise selbst finanzieren können..
Auf der Seite der deutschen Botschaft steht aber nichts davon. Hier wird immer die Einladung bzw. Verpflichtungserkärung erwähnt.
Mein Cousin z.B. Ist mit einer Russin verheiratet.. Seine Schwägerin kommt hin und wieder auf Besuch.. Sie beantragt ihr Visum in Russland selbst da sie genug verdient und kommt als normaler Turist nach Deutschland.. Das müsste ja dann auch für Kubaner gelten..
Hat jemand schon Erfahrung damit?
Danke im Vorraus
Zitat von lisnaye im Beitrag #1
Hallo Zusammen,
Hat vielleicht jemand Informationen daüber ob ein Visaantrag bei der deutschen Botschaft jetzt auch ohne Einladung bzw. Verpflichtungserklärung möglich ist ?:
Die Cousine meiner Frau möchte für einen Monat Deutschland bereisen. Sie möchte gerne eine alte Freundin aus DDR Zeiten besuchen, einige Dinge hier kaufen und dann auch noch kurz bei uns vorbei schauen.
Sie hat letztes Jahr ein Haus in Havanna geerbt und hat dieses jetzt fuer umgerechnet 9000 Euro verkauft, arbeitet seit 20 Jahren in einem Krankenhaus, hat ihr eigenes Haus, ist verheiratet mit einem Kind. Sowohl Kind als auch Ehemann leben im Haushalt.
Sie will sich selbst das Flugticket kaufen und auch den Aufenthalt in D finanziert sie sich selbst.
Das Ausländeramt hier sagte mir das es durchaus wohlhabende Kubaner gibt die ganz einfach als Turist nach Deutschland kommen da sie sich die Reise selbst finanzieren können..
Auf der Seite der deutschen Botschaft steht aber nichts davon. Hier wird immer die Einladung bzw. Verpflichtungserkärung erwähnt.
Mein Cousin z.B. Ist mit einer Russin verheiratet.. Seine Schwägerin kommt hin und wieder auf Besuch.. Sie beantragt ihr Visum in Russland selbst da sie genug verdient und kommt als normaler Turist nach Deutschland.. Das müsste ja dann auch für Kubaner gelten..
Hat jemand schon Erfahrung damit?
Danke im Vorraus
Am Besten sich einmal über die allgemeinen Voraussetzungen für ein Schengen Visum informieren. Zum Beispiel findet man auf der Seite des Auswärtigen Amtes Folgendes:
"Voraussetzung für die Erteilung von kurzfristigen Visa (Schengen-Visa)
Seit dem 5. April 2010 bildet die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) die in sämtlichen Schengen-Staaten unmittelbar geltende europarechtliche Grundlage für die Erteilung von Visa für die Durchreise durch das Schengen-Gebiet oder für kurzfristige Aufenthalte im Schengen-Gebiet von höchstens 90 Tagen je Sechsmonatszeitraum.
Der Visakodex normiert die Visumerteilungsvoraussetzungen, deren Vorliegen im Rahmen des Visumverfahrens von der Auslandsvertretung geprüft werden müssen. Die zuständige Auslandsvertretung entscheidet über die Visumerteilung im Rahmen einer Ermessensentscheidung, in die sämtliche Umstände des jeweiligen Einzelfalles einfließen.
Ein Anspruch auf Erteilung eines Schengen-Visums besteht nicht.
Das Vorliegen folgender Visumerteilungsvoraussetzungen muss von der Auslandsvertretung bei jedem einzelnen Visumantragsteller positiv festgestellt werden:
Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Reisezwecks in Deutschland
Finanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten aus eigenem Vermögen bzw. Einkommen
Bereitschaft des Visuminhabers, vor Gültigkeitsablauf des Visums wieder aus dem Schengen-Raum auszureisen,
Vorlage einer für den gesamten Schengen-Raum und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültigen Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro.
Ist der Nachweis einer eigenen Finanzierung nicht möglich, kann die Finanzierung durch Abgabe einer förmlichen Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 des Aufenthaltsgesetzes durch eine dritte Person nachgewiesen werden. Zuständig zur Entgegennahme einer solchen Erklärung ist in der Regel die Ausländerbehörde am Wohnort des sich Verpflichtenden.
Personen, deren Einreise in den Schengen-Raum die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung in den Schengen-Staaten gefährden würde oder die eine oder mehrere der oben genannten Erteilungsvoraussetzungen nicht erfüllen, können kein Visum erhalten.
Im Falle der Ablehnung eines Visumantrags werden dem Antragsteller die für die Ablehnung maßgeblichen Gründe mitgeteilt. Gegen die Entscheidung der Auslandsvertretung steht jedem Antragsteller der Rechtsweg offen."
Am Besten wäre es wenn die Reisefreudige mit der Dt. Botschaft in Havanna vorab darüber spricht, wie sie den Nachweis ausreichenden Vermögens erbringen muss. Da sie in Havanna wohnt, dürfte dies auch nicht so kompliziert sein.
Saludos
Pilonero
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