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Neue Anforderungen für den Sprachtest an der deutschen Botschaft Havanna
#26 RE: Neue Anforderungen für den Sprachtest an der deutschen Botschaft Havanna
#27 RE: Neue Anforderungen für den Sprachtest an der deutschen Botschaft Havanna
Es gibt auch das Steuersparmodell!
Sie muss dann nur 1/2 Jahr plus 1 Tag in Deutschland angemeldet sein
.
#28 RE: Neue Anforderungen für den Sprachtest an der deutschen Botschaft Havanna
Jaja die Behörden wissen alles besser und bekehren sogar einen Beamten der anscheinend besser gucken konnte als denken. Nicht wirklich klar ist mir, warum genau aus dieser spezifischen Beweislage auf die Allgemeinheit geschlossen werden könnte.
Wenn ich mir das hier so ansehe befürchte ich eher, daß die 'importierten' Damen über kurz oder lang den Herren intellektuell überlegen sein könnten und dann hier wieder das Gezetere über die bösen Kubanas die nach einem 'Upgrade' schauen losgeht.
#29 RE: Neue Anforderungen für den Sprachtest an der deutschen Botschaft Havanna
Schon klar . 1. meine Cubane geht optisch mehr als Nordlaenderin durch.
2. sie wird gezwungen bei ihrer Arbeit deutsch zu sprechen
3. es wird nur span. gesprochen wenn sie mit ihrer Mutter telefoniert und wenn wir uns Zoffen.
4. wie gerecht ist es denn ,das Spanerin hier kommen kann ohne Sprachkenntnisse (was besserers oder wie)
5. kein intensiven Kontakt zu Kubanern in Deutschland.
6. das sie bei mir gemeldet ist bringt mir 7000 € im Jahr
Liebeskasper fragt mal meine Perle. Ein Tag nach der Anmeldung in Deutschland in die Fabrik zum arbeiten geschickt.(einen Monat nach Einreise in Europa)
Augen auf beim Eierkauf!!!!
Nur weil es alle so machen muss es nicht die beste Lösung sein. Mehrere Wege führen zum Ziel.
Aber ein richtiger Deutscher macht was man ihm sagt.
#30 RE: Neue Anforderungen für den Sprachtest an der deutschen Botschaft Havanna
Ralfw
(
gelöscht
)
#31 RE: Neue Anforderungen für den Sprachtest an der deutschen Botschaft Havanna
Zitat von derbeamte im Beitrag #19
Meine Ex war zu blöd in Kuba Deutsch zu lernen und hätte auch in 100 Jahren in Deutschland nichts gelernt. Und hätte mich die Botschaft durch einen Test gezwungen, dies zu erkenen, dann hätte ich mir und meine Ex sich viel Ärger erspart.
aber war sie denn clever genug Dich über den Tisch zu ziehen? oder bist Du da ohne "Schaden" wieder rausgekommen
#32 RE: Neue Anforderungen für den Sprachtest an der deutschen Botschaft Havanna
Zitat
1. meine Cubane geht optisch mehr als Nordlaenderin durch.
Und warum hast du dann eine aus Kuba importiert?
Hättest doch in die Nordländer fahren können
.
#33 RE: Neue Anforderungen für den Sprachtest an der deutschen Botschaft Havanna
#34 RE: Neue Anforderungen für den Sprachtest an der deutschen Botschaft Havanna
Ne, Kaffee con leche
.
derbeamte
(
gelöscht
)
#35 RE: Neue Anforderungen für den Sprachtest an der deutschen Botschaft Havanna
Zitat von Ralfw im Beitrag #31Zitat von derbeamte im Beitrag #19
Meine Ex war zu blöd in Kuba Deutsch zu lernen und hätte auch in 100 Jahren in Deutschland nichts gelernt. Und hätte mich die Botschaft durch einen Test gezwungen, dies zu erkenen, dann hätte ich mir und meine Ex sich viel Ärger erspart.
aber war sie denn clever genug Dich über den Tisch zu ziehen? oder bist Du da ohne "Schaden" wieder rausgekommen
So ganz ohne Schaden natürlich nicht, aber insgesamt 2.300 € (2.000 €, dass sie wieder abhaut und 300 € für eine kooperative Scheidung auf Kuba) Schaden nach drei Jahren geht eigentlich. Das Geld ist da nicht wirklich das Problem. Eher die Nerven, die ich in drei Jahren gelassen habe.
Aber das ich darauf reingefallen bin liegt nun wirklich an meiner Dummheit und nicht an irgendeiner Intelligenz meiner Ex.
#36 RE: Neue Anforderungen für den Sprachtest an der deutschen Botschaft Havanna
Ralfw
(
gelöscht
)
#37 RE: Neue Anforderungen für den Sprachtest an der deutschen Botschaft Havanna
Zitat von derbeamte im Beitrag #35Zitat von Ralfw im Beitrag #31Zitat von derbeamte im Beitrag #19
Meine Ex war zu blöd in Kuba Deutsch zu lernen und hätte auch in 100 Jahren in Deutschland nichts gelernt. Und hätte mich die Botschaft durch einen Test gezwungen, dies zu erkenen, dann hätte ich mir und meine Ex sich viel Ärger erspart.
aber war sie denn clever genug Dich über den Tisch zu ziehen? oder bist Du da ohne "Schaden" wieder rausgekommen
So ganz ohne Schaden natürlich nicht, aber insgesamt 2.300 € (2.000 €, dass sie wieder abhaut und 300 € für eine kooperative Scheidung auf Kuba) Schaden nach drei Jahren geht eigentlich. Das Geld ist da nicht wirklich das Problem. Eher die Nerven, die ich in drei Jahren gelassen habe.
Aber das ich darauf reingefallen bin liegt nun wirklich an meiner Dummheit und nicht an irgendeiner Intelligenz meiner Ex.
versteh ich dies richtig, Deine Dummheit war grösser als sie blöd war ?
derbeamte
(
gelöscht
)
#38 RE: Neue Anforderungen für den Sprachtest an der deutschen Botschaft Havanna
Ja, Liebe macht manchmal dumm. Auch ein intelligenter Mensch kann mal dumm sein. Es gibt allerdings wenige, die dazu stehen. Hier im Forum hat entweder jeder die perfekte Frau oder war Opfer einer bösen Cubana, aber niemand war dumm. Ich bin der Einzige, der einfach mal verblendet war und etwas länger brauchte, um zu Verstand zu kommen. Dafür habe ich den Schaden aber minimieren können und bin nicht verbittert.
#39 RE: Neue Anforderungen für den Sprachtest an der deutschen Botschaft Havanna
#40 RE: Neue Anforderungen für den Sprachtest an der deutschen Botschaft Havanna
Zitat von derbeamte im Beitrag #38
Ja, Liebe macht manchmal dumm. Auch ein intelligenter Mensch kann mal dumm sein. Es gibt allerdings wenige, die dazu stehen. Hier im Forum hat entweder jeder die perfekte Frau oder war Opfer einer bösen Cubana, aber niemand war dumm. Ich bin der Einzige, der einfach mal verblendet war und etwas länger brauchte, um zu Verstand zu kommen. Dafür habe ich den Schaden aber minimieren können und bin nicht verbittert.
Ja, und viele Andere behalten ihre Erlebnisse diesbzgl. für sich und schreiben nichts darüber in einem Internetforum, was auch verständlich ist...
#41 RE: Neue Anforderungen für den Sprachtest an der deutschen Botschaft Havanna
#42 RE: Neue Anforderungen für den Sprachtest an der deutschen Botschaft Havanna
Schoen ist es eine Beziehung in Geld zu rechnen. Die guten Seiten einer Beziehung werden die dann gegen gerechnet?
Oder anders sind 200€ in Bordell ein Verlustgeschaeft.
Mann konnte auch Solo die Insel bereisen. Sich alte Häuser, alte Eisenbahnen u.s.w. ansehen und das Che Museum besuchen.
Wer so was macht hat wohl die 80 Überschritten
oder hat vor den Abflug einen Tritt in den Schritt bekommen.
derbeamte
(
gelöscht
)
#43 RE: Neue Anforderungen für den Sprachtest an der deutschen Botschaft Havanna
Ich ahbe den Betrag ja nur genannt, weil Ralf gefragt hat, ob mir ein Schaden entstanden wäre. Ansonsten hatte ich ja geschrieben, dass die drei Jahre Nerven gekostet haben und das das Problem war und nicht das Geld. Aber nur aufgrund meiner Ex kenne ich meine jetzige Frau. Ist eine etwas längere Geschichte, aber somit kann ich meiner Ex schon daher nicht böse sein.^^
@Pauli: Ich muss ja selbst über meine damalige Blauäugigkeit lachen. Daher dürfen das andere auch. Nur einige machen das in einer sehr arroganten Art, die leicht nervt. Das war jetzt aber nicht auf Dich bezogen.
#44 RE: Neue Anforderungen für den Sprachtest an der deutschen Botschaft Havanna
#45 RE: Neue Anforderungen für den Sprachtest an der deutschen Botschaft Havanna
Habe mir das Informationsblatt der Botschaft mal aufmerksam durchgelesen. Da steht u. a.:
Zitat
Ab dem o.g. Datum können alle Antragsteller, die ein Visum zum Ehegattennachzug beantragen wollen,
vorab einen Sprachtest des Goethe Instituts absolvieren.
Fällt euch was auf? Nein? Dann hier gleich noch eine Stelle, die stutzig machen sollte:
Zitat
Informationen über die nach dem Aufenthaltsgesetz erforderliche Deutschkenntnisse, die dem Sprachniveau
Start Deutsch 1 des Goethe Instituts entsprechen sollen
Auflösung (wer´s selbst rausgefunden hat, braucht hier nicht weiterzulesen):
Die sprachliche Voraussetzung zur Visumserteilung kann durch einen erfolgreich absolvierten Test des Goethe-Instituts erbracht werden, ist aber in dieser Form nicht verpflichtend.
Vielleicht bedarf der Flyer der Botschaft aber auch einfach nur einer präzisierenden Überarbeitung. Dies umso mehr, als der Botschaftsmitarbeiter, der das Informationsblatt verfasst hat, des Deutschen auch nicht hundertprozentig mächtig ist (auch wenn er den A1-Test sicherlich bestünde):
Zitat
Informationen über die nach dem Aufenthaltsgesetz erforderlichen Deutschkenntnisse, [...]
#46 RE: Neue Anforderungen für den Sprachtest an der deutschen Botschaft Havanna
Zitat von hombre del norte im Beitrag #44
So etwa?
6. das sie bei mir gemeldet ist bringt mir 7000 € im Jahr
Deine eigenen Worte, montishe.
Bravo!
Yep
Das Leben den Bedingungen anpassen.
Nicht anders herum. War immer schon ein Erfolgsmodel.
Blöd nur nur wenn die Perle so langsam blöde Fragen bei der Unterzeichnung der Steuererklaerung stellt.
Dann braucht sie wieder paar Klamotten zur Ablenkung.
#47 RE: Neue Anforderungen für den Sprachtest an der deutschen Botschaft Havanna
Zitat von Montishe im Beitrag #42
Schoen ist es eine Beziehung in Geld zu rechnen. Die guten Seiten einer Beziehung werden die dann gegen gerechnet?
Eine Beziehung in Geld zu rechnen ist aus meiner Sicht dumm.
Weil für mich ist das Leben eines Menschen eine lange Reise,
auf dieser Reise lernt man ( frau) Menschen kennen (lieben)
die einen begleiten.Manche nur für kurze Zeit,andere vielleicht
bis zum Ende der Reise,aber all diese Menschen möchte ich nicht
in Geld rechnen . Denn Geld ist nur mittel zum zweck,Geld kann
man nicht lieben,oder Kuscheln Ich liebe alle die mich bis
heute auf meiner Reise begleitet haben,und schaue mir nicht die
Kontoauszüge von vor 15 Jahren an . Nur mal so ,zur Nacht
Ralfw
(
gelöscht
)
#48 RE: Neue Anforderungen für den Sprachtest an der deutschen Botschaft Havanna
Zitat von derbeamte im Beitrag #43
Ich ahbe den Betrag ja nur genannt, weil Ralf gefragt hat, ob mir ein Schaden entstanden wäre. Ansonsten hatte ich ja geschrieben, dass die drei Jahre Nerven gekostet haben und das das Problem war und nicht das Geld. Aber nur aufgrund meiner Ex kenne ich meine jetzige Frau. Ist eine etwas längere Geschichte, aber somit kann ich meiner Ex schon daher nicht böse sein.^^
@Pauli: Ich muss ja selbst über meine damalige Blauäugigkeit lachen. Daher dürfen das andere auch. Nur einige machen das in einer sehr arroganten Art, die leicht nervt. Das war jetzt aber nicht auf Dich bezogen.
mach Dir nichts draus, ist nicht böse gemeint und sicher nicht gegen Dich gerichtet. Ich wollte nur mal kurz eine Lanze brechen für all die Cubis die hier im Forum öfters als "blöd" oder "doof" bezeichnet werden. Diese Spezie hat noch manchen der "intelligenten Yumas" kalt lächelnd über den Tisch gezogen. Du bist ja gut wieder rausgekommen und sogar noch davon ausgehend eine neue Beziehung gefunden, d.h. Dein Leben scheint wieder im Lot zu sein (soweit man das aus der Ferne beurteilen kann). Einige andere haben da wohl mehr geblutet.
und , Du stehst dazu
#49 RE: Neue Anforderungen für den Sprachtest an der deutschen Botschaft Havanna
#50 RE: Neue Anforderungen für den Sprachtest an der deutschen Botschaft Havanna
Zitat von Desesperado im Beitrag #49
...können denn jetzt auch Kurse in Havanna beim Goetheinstitut belegt werden? Sind die jetzt ofiziell aktiv dort? Habe ich diese Info vielleich überlesen.
Nee, Desesperado, haste nicht überlesen. In Kuba existiert keine Filiale des Goethe-Instituts. Auch ein zertifizierter Prüfungspartner ist auf der Homepage des Goethe-Instituts nicht gelistet. Es gibt also auf Kuba auch keine Institution, die berechtigt ist, Prüfungen im Namen des Goethe-Instituts durchzuführen. So ein Lizenznehmer führt in der Regel auch prüfungsvorbereitende Sprachkurse durch. Die Fachaufsicht liegt jedoch bei einer Filiale des Goethe-Instituts im Ausland oder aber bei der Zentrale des Goethe-Instituts in München.
Ich kann mir kaum vorstellen (aber das muss ja nichts heißen), dass das mächtige Goethe-Institut sowohl die sprachvorbereitenden Kurse als auch die abschließende Prüfung und Auswertung sowie vor allem die Ausstellung des Zertifikats aus der Hand gibt, ohne auch nur auf seiner Homepage darauf hinzuweisen.
Sollte es etwa für die Neuregelegung in Kuba ab dem 24.04.2013 (noch) gar keine rechtliche/vertragliche Grundlage geben? Oder anders gefragt: Steht dann auf so einem kubanischen Zertifikat "Goethe-Institut" drauf, ist aber gar nicht drin (wie seinerzeit bei den Apple-Stores in China)?
Tja, bleibt wohl nur, die Hotline des Goethe-Instituts anzurufen (oder eine Mail zu schreiben, Adresse auf der Homepage):
Hotline Ehegattennachzug: + 49 89 15921-619
Dienstag – Donnerstag: 09.00 – 17.00 Uhr,
Freitag: 08.00 – 13.00 Uhr
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