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Unverschämtheiten der deutschen Botschaft in Havanna
#1 Unverschämtheiten der deutschen Botschaft in Havanna
Hallo alle zusammen,
Wir haben ja vor ca. 2 Monaten meine kubanische Schwaegerin zu uns nach Deutschland eingeladen. Wi r sind eigentlich von einer Visumsvergabe ausgegeangen auch weil wir nach Ruecksparache mit dem Auswaertigen Amt auf eine Einladung des 3 jaehrigen Kindes meiner Schwaegerin verzichtet haben um die kleine wie vom Auswaertigen Amt empfohlen als " Pfand " zuueckzulassen damit das Visum auch erteilt wird.
Zudem kommt das meine Schwiegermutter auch schon von uns eingeladen wurde und sie natuerlich wieder nach Kuba zurueckgekehrt ist.
Meine Schwaegerin sollte nur 3 Wochen hier bleiben und danach wieder nach Kuba zurueck fliegen auch weil sie nicht laenger von ihrer Tochter getrennt sein wollte und zudem sie ihre Mutter ( meine Schwiegermutter ) pflegen muss das diese im Oktober einen Schlaganfall erlitt.
Da sich meine Schwaegerin schon seit Oktober rund um die hr um ihre Mutter kuemmert haben wir gedacht das ihr einige Wochen in Deutschland gut tun wuerde. Wir haben fuer diesen Zeitraum ( 27. Juli bis mitte August. zahlreiche Ausfluege hier in Deutschland geplant. Zudem haben meine Eltern goldene Hochzeit und wir wollten ihr die Gelegenheit geben dabei die gesamte Familie kennenzulernen. Waehrend des Aufenthalts in Deutschland sollte meine Schwiegermutter von einer Tante gepflegt werden die dafuer aus Matanzas anreisen wollte. Wir haben auch schon einige Medizinische Gegenstaende hier gekauft die sie dann im August nach Kuba mitnehmen sollte.
Die Verweigerung des Visums und die Erklaehrung der Botschaft hat uns doch sehr ueberrascht.
Der Botschaft haben wir bei der Remonstration das alles auch angegeben.
Unser Fall stellt sich fuer die Botschaft so da:
Eingeladene Person hat 3 jaehriges Kind das in Havanna bleibt
Sie ist die Tante eines deutschen Staatsbuergers und Schwester der Frau eines deutschen die seit 2006 in Deutschland wohnt.
Ihre Mutter in Havanna hatte ein Schlaganfall und ist noch pflegebeduerftig.
Ihre Mutter war auch schon zu Besuch in Deutschland und ist zurueckgekehrt.
Sie arbeitete bis vor der Schwangerschaft und ist nun zuhause weil sie Kind und Mutter betreut.
Sie lebt im Elternhaus ( normal fuer Kuba )
Ich frage mich da schon ob und wem die deutsche Botschaft in Havanna ueberhaupt ein Visum erteilt.
Ich habe jetzt Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin eingereicht...
Schaut euch mal die unverschaemte Erklaerung der Botschaft an....
Zitat von Luisa
ich kann beim besten Willen keine Unverschämtheiten erkennen
Eine Unverschämtheit ist fuer mich alleine schon die Tatsache das ein 3 jaehriges Kind nicht als ausreichende Verwurzelung zum Heimatland angesehen wird. Das sogar eine schlecht bezahlte Arbeit ( jeder weiss was man in Kuba verdient ) mehr wert sein soll die Ruewckkehrbereitschaft nachzuweisen als ein Kind.. )
Unverschaemdheit ist auch das die Botschaft eigentlich wissen sollte das kaum jemand Eigentum ( bzw. Immobilien ) in Kuba besitzt.
Und Unverschaemd ist zu unterstellen das eine Mutter kein Problem damit hat ihr Kind ueber Jahre zu vergessen...
Das man einer jungen Mutter unterstellt nicht zu Arbeiten obwohl auch hier in Deutschland viele Muetter die ersten 3 Jahre bei ihrem Kind bleiben und nicht arbeiten...
ok mal anderst:
welchen kubaner kann man dann ohne risiko einreisen lassen:
gut bezahlter Job kann kein grund sein
eigentum auch nicht ( da gibt es ganz wenige der juengeren generation die ein eigentum besitzen.
kinder sind es ja offensichtlich auch nicht..
wem gibt man dann ein visum??
#7 RE: Unverschämtheiten der deutschen Botschaft in Havanna
Dieser Brief, fast der gleiche Wortlaut, liegt mir auch vor. Aus dem Jahr 2007.
Die scheinen ihre Textbausteine nicht zu ändern.
Bei uns hat es letztlich doch geklappt und seitdem jedes Jahr problemlos wieder.
Offensichtlich hat der Antragsteller die guten Argumente nicht hinreichend dargelegt, erklärt, sodaß die Rückkehrwilligkeit nicht glaubhaft gemacht werden konnte.
Das Problem ist oft, das die sonst so taffe Person in Anbetracht der Situation in der Botschaft den Mund nicht aufkriegt.
Ich kann nur empfehlen, dranbleiben und Hartnäckigkeit zeigen.
Viel Glück
Zitat von Luisa
daß Du Dich ärgerst, verstehe ich schon...
und die Begründungen, die Du anführst, sind ja auch richtig...
Aergern ist vielleicht das falsche wort.. wir wollten halt einfach mal fuer 3 wochen die schwester meiner frau einladen damit sie mal etwas aus dem stress kommt.. hier mal eine andere welt sieht, einige dinge fuer meine schwiegermutter nach kuba bringt..
ich aergere mich weil ich weiss das sie wieder zurueckkehrt, ich in diesem land als selbsstaendiger einen haufen steuer bezahle und nichts als gegenleistung bekomme und mir zwischen den zeilen noch unterstellt wird leute einzuladen die sich dann absetzten..
hier in deutschland wird vergessen das nicht jeder hier bleiben moechte..
meiner schwaegerin geht es in kuba sicher besser als manch einen hier..
#11 RE: Unverschämtheiten der deutschen Botschaft in Havanna
Zitat von Pauli
aber da gegen zu klagen bringt nichts, außer noch mehr ärger.
Pauli
oh doch ich habe klage ans verwaltungsgericht berlin eingereicht und da ein kubaner nicht genuegend geld hat bekommt er prozesskostenhilfe... das verfahren kostet ca. 500 euro..und diese wenigstens traegt dann der staat ob sie gewinnt oder nicht..
wenigsten hat es dann dem staat etwas gekostet..
Zitat von flicflac
Ach so,
klagen wäre so ungefähr das Letzte was ich machen würde.
warum nicht?? wenn keiner klagt machen die aemter was sie wollen.
ist doch recht unkompliziert. einen brief, eine erklaehrung. das formular zur prozesskostenhilfe ausfuellen und eine vollmacht von kubaner dem das visum verweigert wurde.
Zitat von flicflac
Und wie lange dauert das Verfahren ?
In der Zeit eines anhängigen Verfahrens dürfte sich ein weiterer Visums Antrag erübrigt haben.
Also, es mag dir Befrriedigung geben, ist aber in der Sache wohl eher kontraproduktiv
Also das verfahren dauert zwischen 4 wochen und 6 monate. das es jetzt aber eh schon zu spaet ist fuer die reise ( geplant war ja ankunft 27 juli ) und wir sie jetzt erst wieder im naechsten sommer zu besuch einladen moechten speilt die zeit keine rolle mehr..
ich habe aber keine lust auf einen neuen visaantrag bei dem dan hoechst wahrscheinlich wieder der selbe grund aufgefuehrt wird mit der zusaetzlichen erweiterung ( ihnen wurde ja schon einmal ein visum verweigert). auch das auslaenderamt hier hat mir empfohlen in diesem fall vor das verwaltungsgericht zu gehen..
sie wollte sich natuerlich nicht zu viel dazu auessern aber der beamte sagte mir : zitat; "ist eine doch recht harte entscheidung ,"da ist wohl etwas die fantasie mit dem sachbearbeiter durchgegangen "
Zitat von lisnaye
wenigsten hat es dann dem staat etwas gekostet..
Da hast du es aber der Botschaft gezeigt.
Auch nichtselbstständige bezahlen in D. viel Steuern.
Das erste Visumsantrag meiner Frau wurde auch abgelehnt,aber mit Geduld
und Spucke .... Jetzt war sie schon zweimal hier, alles läuft nach Plan.
Gruss Pauli
Zitat von PauliZitat von lisnaye
wenigsten hat es dann dem staat etwas gekostet..
Da hast du es aber der Botschaft gezeigt.
Auch nichtselbstständige bezahlen in D. viel Steuern.
Das erste Visumsantrag meiner Frau wurde auch abgelehnt,aber mit Geduld
und Spucke .... Jetzt war sie schon zweimal hier, alles läuft nach Plan.
Gruss Pauli
na gut gezeigt habe ich es der botschaft natuerlich nicht.. aber ich finde es schon nicht korrekt das ich im vorraus eine verpflichtungserklaerung fuer 25 euro abschliessen muss,( die ja auch im falle einer ausweisung auf mich faellt )meine schwaegerin ca. 80 cuc im vorraus fuer das visum bezahlen muss,ihr dann auch noch gesagt wird das sie bitte noch schnell vorher die gebuehren fuer den pass bezahlt ( die 2 jaehrige verlaengerung die rein gar nichts mit der gueltigkeit des passes zu tun hat ) um ihr dann das visum zu verweigern.
es handelt sich bei ihr ja nicht um eine junge frau die von einem rentner eingeladen wird sondern um die tante meines sohnes die ein kind in kuba zuruecklassen muss weil sie sonst ueberhaupt kein visum bekommt. allein diese tatsache ist schon nicht normal das ich zu einer familienfeier nicht die ganze familie einladen kann.
@lisnaye
ich habe ein Staatssekretär vom Auswärtigen Amt im Verwandenkreis. Wegen einen ähnlichen Fall habe ich mich mal nach der Erfolgsausicht einer Klage erkundigt. Ergebniß eine Klage macht keinen Sinn . Der Mann ist gut in den 50 iger und hat lange Zeit an Botschaften in Südostasien gearbeitet. Bisher hat er von keinen Fall Kentnis ,das eine Klage zum Erfolg führte.
#20 RE: Unverschämtheiten der deutschen Botschaft in Havanna
Dass deine Schwägerin die Tante deines Sohns ist, die bezahlten Gebühren und die Familienfeier in Deutschland sind für die Entscheidung der Visastelle völlig uninteressant, wenn auch für euch höchst ärgerlich. Ich kenne inzwischen tatsächlich auch schon mehrere Fälle von Müttern, die ein oder sogar mehrere Kinder in der Obhut ihrer Großmutter zurück lassen, um im Ausland neu anzufangen (und die Kinder dann irgendwann nachzuholen). Von daher ist für mich auch nachvollziehbar, wenn die Botschaft entsprechende Erfahrungen gemacht hat, unter denen nun deine Schwägerin zu leiden hat.
Der Knackpunkt scheint aus meiner Sicht zu sein, dass offenbar nicht geklappt hat, die Pflegebedürftigkeit deiner Schwiegermutter, und das Ausmaß in welchem deine Schwägerin sich dabei schon eine Weile engagiert, der Botschaft als zwingende Rückkehrmotivation zu verkaufen. Vielleicht hättet ihr auf diesen Hauptpunkt noch viel größere Betonung legen müssen? In der Stellungnahme der Visastelle wird auf das Argument ja mit keiner Silbe eingegangen! Vielleicht ist der Punkt, dass deine Schwiegermutter von ihr abhängig ist, der Sachbearbeiterin überhaupt nicht klar geworden? Ich denke, eine Klage könnte ja wohl nur dann Erfolg haben, wenn der Botschaft ein objektiver Fehler nachzuweisen wäre. Der ist im vorliegenden Fall für mich nicht zu erkennen. Trotzdem viel Glück...
Zitat von lisnaye
Eine Unverschämtheit ist fuer mich alleine schon die Tatsache das ein 3 jaehriges Kind nicht als ausreichende Verwurzelung zum Heimatland angesehen wird.
So, @Lisnaye, ist ja sehr dankenswert, dass du dir die muehe gemacht hast, mal den bescheid im vollen wortlaut hier im forum einzustellen. ich hab mir das ganze mal durchgelesen und kann keinerlei fehlerhaftigkeiten erkennen.
die ablehnung stuetzt sich darauf, dass keine hinreichende verwurzelung im heimatland festgestellt werden konnte. das ist rechtsfehlerfrei. insbesondere dein argument, das kind sei nicht hinreichend beruecksichtigt worden, trifft nicht zu. im gegenteil - die botschaft hat sich doch durchaus mit diesem gesichtspunkt auseinandergesetzt und woertlich folgendes ausgefuehrt:
"Vielmehr hat die Erfahrung der Botschaft...vor Ort gezeigt, dass Kinder oftmals bei Familienangehoerigen in Kuba zurueckgelassen werden und teilweise erst Jahre spaeter im Rahmen des Familiennachzugs nachgeholt werden."
@Lisnaye: das ist richtig, mit den erfahrungen der botschaft. auch meine eigene kubanische ehefrau hatte ihr 3-jaehriges kind (das sie von einem kubaner hatte) in kuba zurueckgelassen, um es dann irgendwann spaeter mal nachzuholen. auf meine frage, ob das denn nicht hart sei fuer das kind, hatte sie nur erwidert, das kind lebe ja eh schon in der grossfamilie, oma, tanten, onkels, so dass das gar kein groesseres problem sei. eher sei es ein problem fuer sie selbst als mutter. aber ihr sei das zusammenleben mit mir in D auch unter wirtschaftlichen gesichtspunkten (geldsendungen an die familie in kuba) wichtiger, als das staendige zusammensein mit dem kind.
@Lisnaye: berichte mal, wie das klageverfahren ausgeht. wenn tatsaechlich prozesskostenhilfe bewilligt wurde, zeigt das ja, das das gericht doch einen klageerfolg fuer moeglich haelt. ich bin ja mal gespannt.
#22 RE: Unverschämtheiten der deutschen Botschaft in Havanna
Zitat Willi:
@Lisnaye: berichte mal, wie das klageverfahren ausgeht. wenn tatsaechlich prozesskostenhilfe bewilligt wurde, zeigt das ja, das das gericht doch einen klageerfolg fuer moeglich haelt. ich bin ja mal gespannt
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, Prozesshilfe wird gewährt, wenn der Klagesteller nicht in der Lage ist, selbst für die Kosten des Verfahrens aufzukommen - und steht keinesfalls im Zusammenhang mit dem Ausgang eines Klageverfahren.
Aber geht´s noch? Der ehrliche deutsche Steuerzahler muss für diesen Frustgang auch noch Kohle blechen!
OK, unsere Gesetze lassen einen solchen Schwachsinn ja zu!
Zitat von willibald
@Lisnaye: berichte mal, wie das klageverfahren ausgeht. wenn tatsaechlich prozesskostenhilfe bewilligt wurde, zeigt das ja, das das gericht doch einen klageerfolg fuer moeglich haelt. ich bin ja mal gespannt.
Zitat von Jorge2
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, Prozesshilfe wird gewährt, wenn der Klagesteller nicht in der Lage ist, selbst für die Kosten des Verfahrens aufzukommen - und steht keinesfalls im Zusammenhang mit dem Ausgang eines Klageverfahren.
naja, @Jorge, wenn es nur drauf ankaeme, dass du als klaeger arm bist, dann koenntest du ja mal (falls du arm waerst) prozesskostenhilfe beantragen fuer eine klage gegen mich ueber 1 mio euro. die wuerdest du zwar verlieren, aber es wuerde dich ja nichts kosten.
nein, nein, ein bisschen kommt es schon drauf an, dass an einer beabsichtigten klage zumindest was dran sein KOENNTE. das gesetz spricht sogar davon, dass du "hinreichende aussicht auf erfolg" darlegen musst.
zitat "§ 114 Voraussetzungen
Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint."
http://bundesrecht.juris.de/zpo/__114.html
Unverschämtheiten, kann ich auch nicht sehen. Willkür schon!!!!
Diese Visavergaben sind reine Lottospiele, keiner kann eine Rückkehr-
bereitschaft nachweisen. Die einzige Möglichkeit die ich sehe, ist dem Antragsteller
in Habanna eine Kette um den Hals zu legen und nach Ablauf des Visums, wird langsam und ruckfrei
gezogen, bis erwieder in Habana ist...
falko
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