Einladung Minderjähriger

08.02.2013 11:36
avatar  pfloggo
#1 Einladung Minderjähriger
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sehr erfahrenes Mitglied

Hallo,

meine Frau will ihre Nichte einladen. Die ist 17 Jahre alt und soll für 6 Wochen in den Sommerferien kommen. (ohne Begleitung ihrer Eltern)

Weiss einer von Euch, ob die dt. Botschaft da per se was dagegen hat und das Visum verweigert. Also, ob es einen formalen Grund geben könnte, warum das nicht erteilt wird.

Bei der Botschaft selbst sind keine oder nur ausweichende Auskünfte zu bekommen.

Grüße

pfloggo


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08.02.2013 15:30
#2 RE: Einladung Minderjähriger
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Rey/Reina del Foro

Du warst mit der Botschaft schon an der richtigen Anlaufstelle.

Wer soll mehr wissen, als die Botschaft?

Mach Deine Anfrage aber schriftlich und frag nach den Voraussetzungen für eines Visums für genau diesen Fall.

Dann hast Du anschließend was in der Hand - egal, ob positiv oder negative Aussagen kommen.

_______________________________________________________

Der Gesunde hat viele Wünsche - der Kranke nur einen.

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08.02.2013 16:46
avatar  panfilo
#3 RE: Einladung Minderjähriger
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spitzen Mitglied

Würde mich interessieren, da wir ähliches vorhaben.


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08.02.2013 17:36
avatar  pfloggo
#4 RE: Einladung Minderjähriger
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sehr erfahrenes Mitglied

Zitat von Flipper20 im Beitrag #2
Du warst mit der Botschaft schon an der richtigen Anlaufstelle.

Wer soll mehr wissen, als die Botschaft?

Mach Deine Anfrage aber schriftlich und frag nach den Voraussetzungen für eines Visums für genau diesen Fall.

Dann hast Du anschließend was in der Hand - egal, ob positiv oder negative Aussagen kommen.


Ich hab das schriftlich (per email) gemacht. Die Antwort war ein Textbaustein ohne Bezug zu meiner Frage mit "Link" auf die Liste der benötigten Unterlagen. Der Link hat dann noch nicht mal funktioniert.

Bei der Rückfrage (schriftlich) bekam ich dann die Antowrt, dass es für Schengen-Visa kein Mindestalter gibt. Das wußte ich auch.

Das Auswärtige Amt hab aber auch sehr nette Telefonmitarbeiterinnen und die Dame hat mir heute erklärt, dass es für eine 17-jährige keinen formalen Grund gäbe, das Visum abzulehnen, wenn das Einverständnis der Eltern vorhanden ist.

Das ganze unterliegt dann aber natürlich noch der Einzelfallprüfung der Botschaft vor Ort. Aber zumindest ist es dann schon mal wert, darüber nachzudenken, ob wir uns die Mühe machen

Grüße

pfloggo


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11.02.2013 11:05
avatar  derbeamte ( gelöscht )
#5 RE: Einladung Minderjähriger
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derbeamte ( gelöscht )

Formal geht es natürlich. Prinzipiell wird eine 17-jährige Ihre Rückkehrbereitschaft leider nicht so gut nachweisen können. Ich werde das vermutlich aber auch bald mit der 13-jährigen Nichte meiner Frau probieren. Da diese aus Kolumbien kommt, bin ich auch zuversichtlicher als ich es bei Kauba wäre. Aber ausßer etwas Geld für die VE hast Du doch nichts zu verlieren. Also probiere es aus.


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12.02.2013 11:22
avatar  pfloggo
#6 RE: Einladung Minderjähriger
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sehr erfahrenes Mitglied

Zitat von derbeamte im Beitrag #5
Formal geht es natürlich. Prinzipiell wird eine 17-jährige Ihre Rückkehrbereitschaft leider nicht so gut nachweisen können. Ich werde das vermutlich aber auch bald mit der 13-jährigen Nichte meiner Frau probieren. Da diese aus Kolumbien kommt, bin ich auch zuversichtlicher als ich es bei Kauba wäre. Aber ausßer etwas Geld für die VE hast Du doch nichts zu verlieren. Also probiere es aus.


Natürlich probiere ich es aus. Aber ein bisschen mehr Geld als die VE ist es schon: Pass, Visaantrag, Was hab ich noch vergessen?

Grüße

pfloggo


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12.02.2013 12:17
avatar  derbeamte ( gelöscht )
#7 RE: Einladung Minderjähriger
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derbeamte ( gelöscht )

Die KV hast Du noch vergessen. Die kann man aber gegen geringe Gebühr kündigen, wenn das Visum nicht gewährt wird.


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