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Kind soll nachgeholt werden
Hallo,
meine Frau ist ja bereits seit Mai hier in D und nun soll die minderjährige Tochter (7) im Oktober nachkommen.
Verstehe ich das richtig, dass dazu ein erneutes Visum zur Familienzusammenführung bei der Botschaft gestellt werden muss, welches beide Elternteile beantragen müssen, bzw. unterschreiben.
wie läuft das mit den unterschriftsleistungen des vaters genau ab? was alles? wo muss unterschrieben werden (Migracion, Notario?)? wie teuer? muss alles überbeglaubigt (mirex) und übersetzt (esti) dem antrag bei der botschaft beigegeben werden?
ist mit dem Visumsbescheid der botschaft und der Pre der Mutter alles an Papieren, nebst Reisepass des Kindes (claro) dann soweit alles getan, bzw. muss dann nur noch das ticket gebucht werden? wie lange dauert die visumsbearbeitung?
wäre super wenn ihr mir helfen könntet, damit wir die Reise vorbereiten können.
gruß
carsten
Zitat von CarstenW
ist mit dem Visumsbescheid der botschaft und der Pre der Mutter alles an Papieren, nebst Reisepass des Kindes (claro) dann soweit alles getan...
dass du weisst, dass der leibliche vater aus kuba zustimmen muss, ergibt sich ja bereits aus deiner anfrage.
aber es ergibt sich nicht, dass doch auch du als jetziger ehemann was tun musst: du musst doch das kind adoptieren oder irgendwie sonst sicherstellen, dass das kind bei scheidung zwischen dir und dessen mutter nicht dem staat zur last faellt.
meines erachtens geht das nur durch adoption. anders kenne ich das auch nicht. jedenfalls duerfte doch wohl eine blanke einladung keinesfalls ausreichen. oder taeusche ich mich da und es hat sich was geaendert im deutschen vorschriftendschungel?
oder bist etwa du selbst der vater? verdammt, dann haettest du dich aber unklar ausgedrueckt (von dir in der dritten person gesprochen)
Zitat von willibald
aber es ergibt sich nicht, dass doch auch du als jetziger ehemann was tun musst: du musst doch das kind adoptieren oder irgendwie sonst sicherstellen, dass das kind bei scheidung zwischen dir und dessen mutter nicht dem staat zur last faellt.
meines erachtens geht das nur durch adoption. anders kenne ich das auch nicht. jedenfalls duerfte doch wohl eine blanke einladung keinesfalls ausreichen.
adoptieren muß er nicht. er muß eine verpflichtungserklärung unterschreiben. in der steht, das er während des aufenthaltes der person in deutschland für deren unterhalt aufkommen muß.
das heißt, auch nach einer scheidung von der frau (soll vorkommen) darf er für den unterhalt aufkommen.
.
#8 RE: Kind soll nachgeholt werden
Hallo,
meine Frau ist damals(2002) zusammen mit ihrem Kind(6 Jahre) nach unserer Hochzeit in Cuba nach Deutschland gekommen. Eine Einladung war definitiv für Beide notwendig. Soweit ich mich recht erinnere, geschah das im Rahmen der Familienzusammenführung. Deine Frau benötigt die PRE und Sie braucht eine notariel begraubigte Einverständniserklärung des Vaters. Ging bei uns ohne Probleme und Extrazahlungen. Adoption des Kindes ist nicht notwendig.
PS. Mir fehlt mal wieder jedes Verständnis dafür, wie man zuerst als Mutter ausreisen kann und dann erst versucht das Kind nachzuholen
Trotzdem viel Erfolg.
Saludos, Thomas
Zitat von b12
adoptieren muß er nicht. er muß eine verpflichtungserklärung unterschreiben. in der steht, das er während des aufenthaltes der person in deutschland für deren unterhalt aufkommen muß.
das heißt, auch nach einer scheidung von der frau (soll vorkommen) darf er für den unterhalt aufkommen.
naja, @B12, eine verpflichtungserklaerung ist ja nun das mindeste, was zu verlangen ist. sollte mich aber sehr wundern, wenn das in einem falle reicht, in dem ein kind nicht nur zu besuch kommen soll, sondern bleibt.
zur verpflichtungserklaerung gibt es eine menge rechtsprechung. einigkeit besteht insoweit, als dass eine Verpfl.Erkl. NICHT unbegrenzt wirkt, und zwar weder sachlich noch zeitlich.
stell dir also mal vor, das kind, zur zeit ist es ja erst 7, ist inzwischen 14, und nun wird die ehe geschieden. der ex-ehemann der mutter, waere also hier Carsten, will nun fuer das kind nicht zahlen (fuer die ex-frau muss er ja, wenn die beduerftig ist). glaubst du, dass die bundesrepublik D dann diese uralte verpflichtungserklaerung noch erfolgreich aus dem aermel ziehen kann? ich jedenfalls glaube das nicht.
hat Carsten aber adoptiert, dann ist er juristisch dran. denn eine adoption gilt lebenslang.
@Carsten: bitte zur gegebenen zeit unbedingt informieren, wie das bei dir ausgegangen ist. ist ja fuer viele wichtig, das zu wissen...
#10 RE: Kind soll nachgeholt werden
@willibald
Hast du eigentlich gelesen was ich geschrieben habe. Ein Adoption ist nicht notwendig Bei meiner Frau und mir ist es doch genauso. Mittlerweile ist das Kind 15, adoptiert habe ich aber dennoch nicht. Ich wollte die Adoption, aber ein unsäglicher Papierkrieg macht das sehr schwierig.
Saludos, Thomas
Adoption? Der Willi schiesst mal wieder mit Kanonen auf Spatzen
Mutter besorgt sich Einverständniserklärung vom leiblichen Vater, die er in Cuba notariell ablegen muss. Dann schickt Mutter eine Vollmacht an die deutsche Botschaft, damit jemand anderes (z.B. die Grossmutter) die Visumangelegenheiten in der deutschen Botschaft erledigen kann. Das geht nur in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde in Deutschland, die zuvor kontaktiert werden sollte.
Dann wird das Visum ausgestellt und die Mutter sollte dann nach Cuba fahren, damit sie dort das Kind abholt. Für das Kind muss in Cuba die PRE beantragt werden. Kriegt es automatisch, da die Mutter die PRE hat. Willkommen in Deutschland
Danke schonmal für eure antworten. da wir im oktober längere zeit da sind, braucht es keine vollmacht für die botschaft.
hab da immer was von sorgerechtserklärung (cuidado y guarda del hijo definitivo) gelesen. und ein sorgerechtsbeschluss vom gericht. ist das das gleiche?
die botschaft sagte uns dass für die tochter der gleiche visumsantrag ausgestellt werden müsse wie bei meiner frau.
hat jemand erfahrung wie lange das prozedere dauern könnte, pre dürfte relativ schnell gehen...
auf der seite der botschaft wird noch folgendes gefordert: "Original und Kopie der notariell beglaubigten Ausreisegenehmigung des in Kuba (bzw. in einem Drittland) verbleibenden Elternteils, die nicht älter als sechs Monate ist (bei gemeinsamer elterlicher Sorge)"
trifft das für uns auch zu, versteh das beamtendeutsch nicht...
Zitat von willibald
stell dir also mal vor, das kind, zur zeit ist es ja erst 7, ist inzwischen 14, und nun wird die ehe geschieden. der ex-ehemann der mutter, waere also hier Carsten, will nun fuer das kind nicht zahlen (fuer die ex-frau muss er ja, wenn die beduerftig ist). glaubst du, dass die bundesrepublik D dann diese uralte verpflichtungserklaerung noch erfolgreich aus dem aermel ziehen kann?
stell dir mal vor, das kind kam mit 4 nach deutschland jetzt ist sie 10. die ehe wird geschieden, das trennungsjahr läuft. für die ersten 10 monate fordert nun die sozialkasse der stadt in der die ex lebt,
1800€ unterhalt an die 10jrg. nach.
da mir das zu umfangreich wurde, kümmert sich jetzt ein anwalt darum.
.
user
(
gelöscht
)
#14 RE: Kind soll nachgeholt werden
Zitat von b12
für die ersten 10 monate fordert nun die sozialkasse der stadt in der die ex lebt,
1800€ unterhalt an die 10jrg. nach
na, dann soll dein anwalt doch mal schreiben, du waerst nicht der vater, also keine grundlage fuer einen unterhaltsanspruch. dann kommt die sozialkasse und sagt, richtig, aber dein mandant hat eine verpflichtungserklaerung unterschrieben, vor vielen jahren. dann soll dein anwalt antworten: richtig, aber daraus einen anspruch herzuleiten nach so vielen jahren, das ist grob sittenwidrig. mal sehen, was dann ist...
Hi,
in der ganzen Diskussion geht doch vollständig unter, dass sich das Kind ein eigenes Aufenthaltsrecht erworben hat.
Das mit der Verpflichtungserklärung nach so vielen Jahren sehe ich auch als klärungsbedürftig an.
MFG
Miguel
Zitat von willibald
dann soll dein anwalt antworten: richtig, aber daraus einen anspruch herzuleiten nach so vielen jahren, das ist grob sittenwidrig. mal sehen, was dann ist...
das sollte ein amt eigentlich wissen. aber sie haben die forderung gestellt.
mein anwalt hat die zahlung der forderung einfach mal abgelehnt. nicht mehr und nicht weniger. mal sehen, was passiert.
.
Zitat von b12
mein anwalt hat die zahlung der forderung einfach mal abgelehnt.
na, sag ich doch!
@B12: hoffe ja sehr, dass du zur gegebenen zei mal schreibst, wie das ganze bei dir juristisch ausgegangen ist. geldbetraege interessieren mich nicht (dich natuerlich umso mehr ). aber mich interessiert die anspruchsgrundlage, die das amt zu haben glaubt.
Zitat von willibald
aber mich interessiert die anspruchsgrundlage, die das amt zu haben glaubt.
da die ve mit der ex verschwunden ist, hab ich telefonisch nachgefragt. das "fräulein" vom amt meinte, solange die kleine in deutschland ist, bin ich für ihren unterhalt zuständig. das können jahrzehnte sein.
.
#20 RE: Kind soll nachgeholt werden
eine Verpflichtungserklärung gilt nur so lange sich der Status nicht ändert.
z. B. Cubana reist mit Schengenvisum ein, dann wird hier in D, das Visum für ungültig erklärt
und eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt. Somit hat sich der Status geändert und
die VE ist hinfällig.
Und noch was, den Anwalt, der für ein nicht leibliches oder adoptiertes Kind Unterhalt fordert,
kann man nicht für voll nehmen.
Zitat von Sharky
Und noch was, den Anwalt, der für ein nicht leibliches oder adoptiertes Kind Unterhalt fordert,
kann man nicht für voll nehmen.
da stellt sich mir doch die nicht ganz uneigennützige Frage, ob man auf cuba ein nichtleibliches Kind adoptieren kann, wenn man nur in einer Lebensgemeinschaft zusammenlebt ?
Zitat von Sharky
eine Verpflichtungserklärung gilt nur so lange sich der Status nicht ändert.
Und noch was, den Anwalt, der für ein nicht leibliches oder adoptiertes Kind Unterhalt fordert,
kann man nicht für voll nehmen.
langsam, langsam. der status meiner ex hat sich zwar nach der eheschließung und 3jahren geändert. aber der status der kleinen, die mit4 kam und jetzt 10 ist, eher nicht.
2. kein anwalt fordert den unterhalt, sondern die sozial-und jugendbehörde der stadt, auf grund der damals getätigten verpfl.erklung.
.
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