Kind soll nachgeholt werden

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09.08.2011 18:13
#26 RE: Kind soll nachgeholt werden
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sehr erfahrenes Mitglied

noch mal zurück zum Thema:
kann ich die vom Vater unterschriebene sorgerechtserklärung auch nach Havanna zum minrex nehmen und dort legalisieren lassen und dann vom esti übersetzen lassen?
oder macht das der Notar im Cri? könnte so schneller gehen.
und noch mal die frage, was bedeutet diese Anforderung der Botschaft:
"Original und Kopie der notariell beglaubigten Ausreisegenehmigung des in Kuba (bzw. in einem Drittland) verbleibenden Elternteils, die nicht älter als sechs Monate ist (bei gemeinsamer elterlicher Sorge)"
versteh das beamtendeutsch immer noch nicht...


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09.08.2011 19:10 (zuletzt bearbeitet: 09.08.2011 19:32)
avatar  jan
#27 RE: Kind soll nachgeholt werden
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jan
Rey/Reina del Foro

Mann o Mann

Elternteile sind?

Papa und Mama

1 verbleibt in Kuba, oder?

Außer du läds den Erzeuger auch ein

Ist Deutsch nicht deine Muttersprache?
Dann Entschuldigung

09.08.2011 19:21
#28 RE: Kind soll nachgeholt werden
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Rey/Reina del Foro

Zitat von CarstenW
"Original und Kopie der notariell beglaubigten Ausreisegenehmigung des Vatersin Kuba (bzw. in einem Drittland) verbleibenden Elternteils, die nicht älter als sechs Monate ist (bei gemeinsamer elterlicher Sorge)"
versteh das beamtendeutsch immer noch nicht...



Lies mal nur das Rote!

Carnicero


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10.08.2011 10:37
#29 RE: Kind soll nachgeholt werden
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sehr erfahrenes Mitglied

que bien, ahora si entiendo mejolll
:-)


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18.08.2011 13:15
avatar  b12
#30 RE: Kind soll nachgeholt werden
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b12
Rey/Reina del Foro

Zitat von CarstenW
unterhalt für nicht leibliche Kinder wäre mir neu, aber für adoptierte müsste sehr wohl gelöhnt werden. juristisch gehören sie zu dir wie deine eigenen...



auch @ sharky
neuer brief von soz. und jugendbehörde an meinen anwalt::

sehr geehrte herr p. von hier wurden für die zeit vom1.10.10 bis auf weiteres leistungen nach dem uvg für das oben genannte kind gewährt. von b12 wurde am 14.11.2005 eine ve unterzeichnet. gemäß §68 aufenthg ist er daher verpflichtet sämtliche öffentliche leistungen, die den lebensunterhalt des kindes betreffen, zu erstatten.
es ist deshalb beabsichtigt, einen bescheid zur erstattung unserer leistungen gegen b12 zu erlassen.
bisher sind folgende aufwendungen entstanden: 1980€.
entgegen ihrer auffassung müssen ve nicht befristet sein (bverwg 24.11.98 1c33.97). b12 verpflichtet sich auf dauer des gsamten aufenthalts im bundesgebiet die kosten des lebensunterhaltes zu tragen.
das es sich nicht um die leibliche tochter von b12 handelt und das sie nicht mehr in seinem haushalt lebt ist für die entscheidung der erstattung der leistungen nicht relevant.


jetzt hab ich 3 wochen zeit zur antwort.
fällt da jemand was gutes dazu ein??






.


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18.08.2011 13:35 (zuletzt bearbeitet: 18.08.2011 13:37)
avatar  Sharky
#31 RE: Kind soll nachgeholt werden
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Top - Forenliebhaber/in

lies dir das mal durch, da steht es so, wie ich es oben schon geschildert habe.

http://www.info4alien.de/84/index.htm

"Die VE gilt ab Beginn der Visumsgültigkeit bis zur Beendigung des Aufenthaltes oder bis zur Erteilung
eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck."


wende dich an das Forum bei "info4alien" dort sind auch Fachleute, die dir deine Fragen
beantworten können.

Salu2 Sharky


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18.08.2011 20:07
avatar  b12
#32 RE: Kind soll nachgeholt werden
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b12
Rey/Reina del Foro

Zitat von Sharky


http://www.info4alien.de/84/index.htm

wende dich an das Forum bei "info4alien" dort sind auch Fachleute, die dir deine Fragen
beantworten können.




danke für die hilfe. dieses forum zeigt auch viele andere probleme von binationalen ehen.


.


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