unbeschränkte Steuerpflicht nach Ehegatten-Nachzug

  • Seite 1 von 2
19.12.2010 19:04
#1 unbeschränkte Steuerpflicht nach Ehegatten-Nachzug
avatar
Top - Forenliebhaber/in

Hallo liebe Leute,
erstmal Frohen 4.Advent und dann auch gleich meine Frage:

Bei meiner Frau verschiebt sich die Einreise wegen Problemen mit der Ausreisegenehmigung.
Da stellt sich jetzt kurz vor knapp die 5000Euro-Frage, was genau für die gemeinsame steuerliche Veranlagung noch in diesem Jahr erledigt sein muss?! Wir werden wohl erst am 30./31.Dez zum "Amt" gehen können.
1. Anmeldung
2. Aufenthaltstitel
3. Anerkennung der Ehe beim Standesamt
Weiss das zufällig jemand ganz genau?

Grüße aus MUC und Frohe Weihnachten

Alles wird gut, immer nur lächeln!

 Antworten

 Beitrag melden
19.12.2010 22:17
#2 RE: unbeschränkte Steuerpflicht nach Ehegatten-Nachzug
avatar
Forums-Senator/in

Angeblich sollen sich Steuerberater mit sowas recht gut auskennen


 Antworten

 Beitrag melden
19.12.2010 22:28 (zuletzt bearbeitet: 19.12.2010 22:29)
#3 RE: unbeschränkte Steuerpflicht nach Ehegatten-Nachzug
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von flicflac

Angeblich sollen sich Steuerberater mit sowas recht gut auskennen


Ham wa doch (einer unserer Vielflieger und bekennender LK ). Deshalb fragt er ja erstmal hier.

--
La vida debería ser amarilla... amar y ya.

 Antworten

 Beitrag melden
20.12.2010 16:25
avatar  Luz
#4 RE: unbeschränkte Steuerpflicht nach Ehegatten-Nachzug
avatar
Luz
Forums-Senator/in

wenn du sie dieses Jahr noch nach Deutschland kriegst, dann kannst du das Ehegattensplitting beim Ausgleich geltend machen - auch wenn sie noch keine Aufenthaltsgenehmigung hat. Einfache Anmeldung reicht aus. Wie das ist wenn sie erst nächstes Jahr kommen würde, weiss ich nicht.


 Antworten

 Beitrag melden
20.12.2010 17:11
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#5 RE: unbeschränkte Steuerpflicht nach Ehegatten-Nachzug
avatar
ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Zitat von Luz
wenn du sie dieses Jahr noch nach Deutschland kriegst, dann kannst du das Ehegattensplitting beim Ausgleich geltend machen - auch wenn sie noch keine Aufenthaltsgenehmigung hat. Einfache Anmeldung reicht aus. Wie das ist wenn sie erst nächstes Jahr kommen würde, weiss ich nicht.



Oder ganz einfach, jetzt schon beim Einwohnermeldeamt anmelden, da abzusehen ist wenn sie einfliegt. So war der Tipp damals vom Finanzamt.


 Antworten

 Beitrag melden
20.12.2010 17:13
#6 RE: unbeschränkte Steuerpflicht nach Ehegatten-Nachzug
avatar
Forums-Senator/in

Wie das den die kann sich ohne Aufenthaltsgenehmigung anmelden. Erkläre das bitte mal. Sind das zwei unabhängige voneinander gelagerte Vorgänge?


 Antworten

 Beitrag melden
20.12.2010 17:16 (zuletzt bearbeitet: 20.12.2010 17:16)
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#7 RE: unbeschränkte Steuerpflicht nach Ehegatten-Nachzug
avatar
ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Zitat von Montishe
Wie das den die kann sich ohne Aufenthaltsgenehmigung anmelden. Erkläre das bitte mal. Sind das zwei unabhängige voneinander gelagerte Vorgänge?



Wir haben in D eine Meldepflicht, auch für Besucher , wie du richtig bemerkt hast sind das unterschiedliche Vorgänge.

z.b.
"Ich melde an, ab nächste Woche habe ich für 3 Monate Besuch"


So habe ich meine Ex-novia angemeldet. (heute meine esposa)


 Antworten

 Beitrag melden
20.12.2010 17:47
#8 RE: unbeschränkte Steuerpflicht nach Ehegatten-Nachzug
avatar
Forums-Senator/in

Das heißt das funst nur über den Jahreswechsel . Denn für die Steuer zählt der letzte des Jahres gemeldete Personen im Haushalt.Oder wie ?


 Antworten

 Beitrag melden
20.12.2010 19:08
avatar  Luz
#9 RE: unbeschränkte Steuerpflicht nach Ehegatten-Nachzug
avatar
Luz
Forums-Senator/in

Zitat von Montishe
Das heißt das funst nur über den Jahreswechsel . Denn für die Steuer zählt der letzte des Jahres gemeldete Personen im Haushalt.Oder wie ?



für die gemeinsame Veranlagung natürlich nur, wenn ihr auch verheiratet seid. Irgendjemanden anmelden bringt wenig (schön wärs)


 Antworten

 Beitrag melden
20.12.2010 19:24
avatar  jan
#10 RE: unbeschränkte Steuerpflicht nach Ehegatten-Nachzug
avatar
jan
Rey/Reina del Foro

[quote="locoyuma
Wir haben in D eine Meldepflicht, auch für Besucher , wie du richtig bemerkt hast sind das unterschiedliche Vorgänge.

z.b.
"Ich melde an, ab nächste Woche habe ich für 3 Monate Besuch"


So habe ich meine Ex-novia angemeldet. (heute meine esposa)
[/quote]

++++

Wie kann man jemanden anmelden, der noch nicht da ist?
Als ich meine Ex-novia angemeldet hatte, kam sie mit mir und Ihrem Pass aufs Meldeamt.
Abgemeldet habe ich sie allerdings allein, nachdem der Flieger Deutschland verlassen hatte.

Also anmelden, obwohl noch in Kuba und dann die Steuerkarte umschreiben lassen?
.

20.12.2010 20:36
#11 RE: unbeschränkte Steuerpflicht nach Ehegatten-Nachzug
avatar
Top - Forenliebhaber/in

Vielen Dank erstmal für die netten Antworten,
also Luz, Du weißt, dass angemeldet sein reicht!? Weil, verheiratet sind wir--aber eben noch nicht in D anerkannt!??

Zum Anmelden braucht man -nach KVR-MUC-Website- zwar nicht persönlich erscheinen, allerdings wird die eigenhändige Unterschrift verlangt, außer Ehepaar meldet sich GEMEINSAM um, dann reicht eine Unterschrift.
Naja, die wissen das selbst nicht so genau...

Schöne Grüße

Alles wird gut, immer nur lächeln!

 Antworten

 Beitrag melden
20.12.2010 20:46
#12 RE: unbeschränkte Steuerpflicht nach Ehegatten-Nachzug
avatar
Forums-Senator/in

Irgendwie definiert ihr das deutsche Steuerrecht neu? Ich kann das nicht so glauben was ihr schreibt.


 Antworten

 Beitrag melden
20.12.2010 21:28 (zuletzt bearbeitet: 20.12.2010 21:29)
#13 RE: unbeschränkte Steuerpflicht nach Ehegatten-Nachzug
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von Desesperado
verheiratet sind wir--aber eben noch nicht in D anerkannt!??


Wie das denn? - Wenn sie das Visum für Fzf im Pass hat, müsste doch die Ehe bereits hier eingetragen sein.

Das übernimmt normalerweise die Ausländerbehörde, wenn ihr der Visumantrag zur Stellungnahme vorgelegt wird, sofern es der Ehepartner noch nicht gemacht hat.


 Antworten

 Beitrag melden
20.12.2010 21:41
#14 RE: unbeschränkte Steuerpflicht nach Ehegatten-Nachzug
avatar
Top - Forenliebhaber/in

Also pirata, i woas halt a net..., die legalisierte, vierfach gestempelte, übersetzte und überbeglaubigte HK hat der Ausländerbehörde vorgelegen, aber damit ist die Heirat nicht hier anerkannt, dazu muss man zum Standesamt und das ist halt wieder ein anderer Vorgang. Die AB "übernimmt" da garnix... (soweit ich weiß...) Dürften die warscheinlich garnicht. Zur Anerkennung der Ehe muss? man zu zweit persönlich erscheinen.

Alles wird gut, immer nur lächeln!

 Antworten

 Beitrag melden
20.12.2010 21:48 (zuletzt bearbeitet: 20.12.2010 21:53)
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#15 RE: unbeschränkte Steuerpflicht nach Ehegatten-Nachzug
avatar
ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Zitat von jan

++++

Wie kann man jemanden anmelden, der noch nicht da ist?
Als ich meine Ex-novia angemeldet hatte, kam sie mit mir und Ihrem Pass aufs Meldeamt.
Abgemeldet habe ich sie allerdings allein, nachdem der Flieger Deutschland verlassen hatte.

Also anmelden, obwohl noch in Kuba und dann die Steuerkarte umschreiben lassen?
.


die Steuerkarte schreib dir niemand am Jahresende um. Entscheidend ist die gemeinsame Veranlagung, und die wird ja mit der Steuererklärung gemacht, wenn esposa hier gemeldet. Aufenthaltstitel spielt da keine Rolle. Meldebescheinigung mit der Steuerklärung und den notwendigen Unterlagen, einreichen.

Zitat von Desesperado

Also pirata, i woas halt a net..., die legalisierte, vierfach gestempelte, übersetzte und überbeglaubigte HK hat der Ausländerbehörde vorgelegen, aber damit ist die Heirat nicht hier anerkannt, dazu muss man zum Standesamt und das ist halt wieder ein anderer Vorgang. Die AB "übernimmt" da garnix... (soweit ich weiß...) Dürften die warscheinlich garnicht. Zur Anerkennung der Ehe muss? man zu zweit persönlich erscheinen.



Richtig, aber die esposa wird mit ihrem Namen angemeldet. Namensänderung der esposa fals gewünscht, erfolgt ganz am Schluß.
Anmelden mit dem entsprechenden apellido, und denen nur nicht erzählen es ist die esposa, sonst muss sie mit erscheinen, bei normalem Besuch macht das der Wohnungsinhaber alleine.


 Antworten

 Beitrag melden
20.12.2010 22:04
avatar  Luz
#16 RE: unbeschränkte Steuerpflicht nach Ehegatten-Nachzug
avatar
Luz
Forums-Senator/in

Zitat von Desesperado

Also pirata, i woas halt a net..., die legalisierte, vierfach gestempelte, übersetzte und überbeglaubigte HK hat der Ausländerbehörde vorgelegen, aber damit ist die Heirat nicht hier anerkannt, dazu muss man zum Standesamt und das ist halt wieder ein anderer Vorgang. Die AB "übernimmt" da garnix... (soweit ich weiß...) Dürften die warscheinlich garnicht. Zur Anerkennung der Ehe muss? man zu zweit persönlich erscheinen.



Nee. Die Ehe ist dann anerkannt wenn du es einer deutschen Behörde mitteilst und den Beweis vorlegst. Zum Standesamt hier in Deutschland musst du nie wieder - es sei denn du willst ein Familienbuch anlegen. Auch muss du nicht deine Steuerkarte umschreiben. Erst für nächstes Jahr (du 3 und sie 5 solange sie nicht arbeitet). Für dieses Jahr geht das eh nicht mehr. Bei dir geht es um die gemeinsame Veranlagung für die Steuer (Einkommenssteuerjahresausgleich) Die gemeinsame Veranlagung kannst du auf jedem Fall dann machen wenn deine Frau in dem Kalenderjahr schon hier war; ich glaube aber auch selbst dann, wenn deine Frau noch im Ausland gelebt hat(wie das funktioniert weiss ich aber nicht). Beim Finanzamt musst du einfach nur die polizeiliche Anmeldung und die Heiratsurkunde deiner Frau vorlegen, dann wirst du gemeinsam veranlagt. Das heist euer beider Gehalt wird zusammengezählt und dann durch zwei geteilt (einfach ausgedrückt)


 Antworten

 Beitrag melden
20.12.2010 22:24
#17 RE: unbeschränkte Steuerpflicht nach Ehegatten-Nachzug
avatar
Top - Forenliebhaber/in

Danke, Luz, mir geht es um die gemeinsame Veranlagung für 2010 später per Einkommensteuerjahresausgleich.

Und dafür reicht es dann wohl die Anmeldung bis zum Jahresende hinzukriegen (für die sie hier sein muss, weil ihre Unterschrift verlangt wird). Etwas anderes habe ich auch nicht vorgehabt.

Die Ehe gilt also als anerkannt, wenn die Urkunde z.B. in Havanna auf der Botschaft beglaubigt wurde bzw. für die Visaerteilung der AB vorgelegen hat?

Nur, wie bekommt "man" den überhaupt den Status "verheiratet", wenn Du z.B. sagst wir müssen hier nie zum Standesamt....

Alles wird gut, immer nur lächeln!

 Antworten

 Beitrag melden
20.12.2010 22:43 (zuletzt bearbeitet: 20.12.2010 22:44)
#18 RE: unbeschränkte Steuerpflicht nach Ehegatten-Nachzug
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von Desesperado

Also pirata, i woas halt a net..., die legalisierte, vierfach gestempelte, übersetzte und überbeglaubigte HK hat der Ausländerbehörde vorgelegen, aber damit ist die Heirat nicht hier anerkannt, dazu muss man zum Standesamt und das ist halt wieder ein anderer Vorgang. Die AB "übernimmt" da garnix... (soweit ich weiß...) Dürften die warscheinlich garnicht. Zur Anerkennung der Ehe muss? man zu zweit persönlich erscheinen.


Ich habe es so erlebt, dass der Sachbearbeiter der Ausländerbehörde die ihm mit den Visumantragsformularen vorliegende Heiratsurkunde beim Standesamt vorgelegt hat (oder zumindest die Daten), somit war die Ehe dann eingetragen - er hat nur gefragt, ob es schon gemacht worden war oder ob es machen solle, denn wenn man im Ausland heiratet, muss man es ja hier auch eintragen lassen, so noch mal seine "Belehrung" - danach ist die Ehe dann "anerkannt".

Aber für die Steuer brauchst du natürlich noch die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt - ob sowas geht, solange die Person noch gar nicht hier ist, halte ich auch für fragwürdig.


 Antworten

 Beitrag melden
21.12.2010 07:55
#19 RE: unbeschränkte Steuerpflicht nach Ehegatten-Nachzug
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von la pirata

Aber für die Steuer brauchst du natürlich noch die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt - ob sowas geht, solange die Person noch gar nicht hier ist, halte ich auch für fragwürdig.




Nur so als Tip für die Zukunft: Ein 2. cub. Personalausweis in D ist sehr nützlich,
auch wenn Mausi noch nicht wieder da ist!
falko

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

 Antworten

 Beitrag melden
21.12.2010 08:20
avatar  user ( gelöscht )
#20 RE: unbeschränkte Steuerpflicht nach Ehegatten-Nachzug
avatar
user ( gelöscht )

Zitat von falko1602

Zitat von la pirata

Aber für die Steuer brauchst du natürlich noch die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt - ob sowas geht, solange die Person noch gar nicht hier ist, halte ich auch für fragwürdig.


Nur so als Tip für die Zukunft: Ein 2. cub. Personalausweis in D ist sehr nützlich,
auch wenn Mausi noch nicht wieder da ist!
falko




ich weiss allerdings nicht, fuer was ein kubanischer ausweis - ohne kubanerin - in D nuetzlich sein koennte. fuer die umschreibung der steuerklasse jedenfalls nicht.

@falko (und alle andern Zweifelnden):

die steuerklasse 3 kriegt der ehemann nicht, auch wenn er noch so sehr und noch so eindeutig verheiratet ist, wenn er nicht in einem gemeinsamen haushalt mit der ehefrau zusammenlebt.

und um das zu klaeren, ist die leibhaftige anwesenheit der ehefrau bei der anmeldung notwendig.


 Antworten

 Beitrag melden
21.12.2010 08:43
#21 RE: unbeschränkte Steuerpflicht nach Ehegatten-Nachzug
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von willibald

@falko (und alle andern Zweifelnden):

und um das zu klaeren, ist die leibhaftige anwesenheit der ehefrau bei der anmeldung notwendig.



Willimausi, ich zweifel nicht!
Jedes Mal wenn meine Göttliche das Land verlässt, melde ich sie aus Krankenkassentechnischen
Gründen ab- und später wieder an. Jedes Mal nur mit ihrem Perso auf die Gemeindeverwaltung ( ohne Frauchen-
bei eventuellen Nachfragen: Packt gerade ihre koffer aus- oder ein!!))- ein kleiner Plausch und
falko

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

 Antworten

 Beitrag melden
21.12.2010 08:57
avatar  user ( gelöscht )
#22 RE: unbeschränkte Steuerpflicht nach Ehegatten-Nachzug
avatar
user ( gelöscht )

Zitat von falko1602

Zitat von willibald

@falko (und alle andern Zweifelnden):

und um das zu klaeren, ist die leibhaftige anwesenheit der ehefrau bei der anmeldung notwendig.



Willimausi, ich zweifel nicht!
Jedes Mal wenn meine Göttliche das Land verlässt, melde ich sie aus Krankenkassentechnischen
Gründen ab- und später wieder an. Jedes Mal nur mit ihrem Perso auf die Gemeindeverwaltung ( ohne Frauchen-
bei eventuellen Nachfragen: Packt gerade ihre koffer aus- oder ein!!))- ein kleiner Plausch und
falko




falko, den leuten hier im thread geht es ja wohl eher um die erstmalige aenderung der steuerklasse von 1 in 3 - und dazu muss man halt die ehefrau leibhaftig vorweisen. das war beim ersten mal mit sicherheit auch bei dir nicht anders.

dass es dann spaeter mit einem "Plausch" abgeht, naja, wenn das an der Mosel so ist


 Antworten

 Beitrag melden
21.12.2010 09:01
#23 RE: unbeschränkte Steuerpflicht nach Ehegatten-Nachzug
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von willibald

falko, den leuten hier im thread geht es ja wohl eher um die erstmalige aenderung der steuerklasse von 1 in 3 - und dazu muss man halt die ehefrau leibhaftig vorweisen. das war beim ersten mal mit sicherheit auch bei dir nicht anders.

dass es dann spaeter mit einem "Plausch" abgeht, naja, wenn das an der Mosel so ist



kann sein. Weiss ich nicht mehr, ist mehr als 10 Jahre her!
Halte mich dann mal lieber besser raus hier
P.S ab- und zu, sind die Moselaner locker drauf.....
falko

Von der Entlarvung des Scheinwissens ausgehend gelangt Platon in den mittleren Dialogen zu einer Dialektik, die sich als diskursive Methode mit der Erkenntnis an sich befasst.

 Antworten

 Beitrag melden
21.12.2010 12:20
avatar  Luz
#24 RE: unbeschränkte Steuerpflicht nach Ehegatten-Nachzug
avatar
Luz
Forums-Senator/in

Zitat von Desesperado

Danke, Luz, mir geht es um die gemeinsame Veranlagung für 2010 später per Einkommensteuerjahresausgleich.

Und dafür reicht es dann wohl die Anmeldung bis zum Jahresende hinzukriegen (für die sie hier sein muss, weil ihre Unterschrift verlangt wird). Etwas anderes habe ich auch nicht vorgehabt.

Die Ehe gilt also als anerkannt, wenn die Urkunde z.B. in Havanna auf der Botschaft beglaubigt wurde bzw. für die Visaerteilung der AB vorgelegen hat?

Nur, wie bekommt "man" den überhaupt den Status "verheiratet", wenn Du z.B. sagst wir müssen hier nie zum Standesamt....



bei der polizeilichen Anmeldung legst du die Heiratsurkunde und die Übersetzung der Heiratsurkunde vor. Das wars. Du erinnerst dich sicherlich. Vor der Heirat in Cuba musstest du auch zur Meldbehörde und dir die Aufenthalsbescheinigung mit Ledigkeitsnachweis holen. Und genau dort änderst du dann später auch die Steuernummer. Das allerdings kannst du erst machen, wenn deine Frau hier die Aufenthaltsgenehmigung hat. Big Brother is watching you - und weiss alles über dich!


 Antworten

 Beitrag melden
21.12.2010 14:35 (zuletzt bearbeitet: 21.12.2010 14:36)
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#25 RE: unbeschränkte Steuerpflicht nach Ehegatten-Nachzug
avatar
ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Zitat von Desesperado

Danke, Luz, mir geht es um die gemeinsame Veranlagung für 2010 später per Einkommensteuerjahresausgleich.

Und dafür reicht es dann wohl die Anmeldung bis zum Jahresende hinzukriegen (für die sie hier sein muss, weil ihre Unterschrift verlangt wird). Etwas anderes habe ich auch nicht vorgehabt.

Die Ehe gilt also als anerkannt, wenn die Urkunde z.B. in Havanna auf der Botschaft beglaubigt wurde bzw. für die Visaerteilung der AB vorgelegen hat?

Nur, wie bekommt "man" den überhaupt den Status "verheiratet", wenn Du z.B. sagst wir müssen hier nie zum Standesamt....





Nach der Legalisierung bei der deutschen Botschaft bist du offiziel hier verheiratet ab Tag der Eheschließung.
Die Ausländerbehörde leitet alle entsprechenden Unterlagen weiter.
Nur die Anmeldung bei der Meldebehörde musst du selber erledigen.
Das Finanzamt prüft nicht wann deine Holde angekommen ist, sondern nur den Status verheiratet und die Anmeldung (Wohnsitznahme). Deshalb wurde mir damals (vom Sachbearbeiter des Finanzamtes)empfohlen eine Anmeldung wenn absehbar ist wann sie einfliegt, schon vorher zu erledigen. Ein dauernd getrennt leben liegt ja bei dir nicht vor.
Maßgeblich war bei uns, dass das Finanzamt sich auf den Standpunkt gestellt hat das eine frühere Einreise durch verschulden der Verwaltungsbehörde nicht möglich war.


 Antworten

 Beitrag melden
Seite 1 von 2 « Seite 1 2 Seite »
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!