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Besuchs-Visum und Remonstration abgelehnt
Hallo,
meiner Novia wurde das Besuchs-Visum verwehrt.
Und die Remonstration hat auch nichts gebracht.
Ich werde jetzt also wohl zu ihr fliegen.
Wie ist das eigentlich, wenn man sich in 1-2 Jahren entschließen sollte,
in Kuba zu heiraten. Hat man dann bessere Chancen, das Besuchs-Visum
zu bekommen (mal abgesehen vom Ehegatten-Nachzug)?
Gruß Chris
Das tut mir sehr leid. Weißt du den Grund? Mangelnde Rückkehrbreitschaft warscheinlich? Erzähl doch ma ein bisschen was zu den Hintergründen und vielleicht auch, was deiner Meinung nach schief gelaufen sein könnte. Auch negative Erfahrungen und Berichte können ja wiederum für andere, die diesen Prozess noch vor sich haben, hilfreich sein.
Ich glaube, nach der Heirat ist ein Besuchsvisum sogar noch ein bisschen schwieriger zu bekommen, da dann unterstellt wird, man möchte so nur den mühevollen Weg der Deutschprüfung beim Ehegattennachzug vermeiden. Sollte sie aber zum Beispiel dann schon gut deutsch sprechen, kann man dieses Argument ja leicht entkräften. Allerdings entscheidet man ja normalerweise auch vor einer Hochzeit, wo man das gemeinsame Leben verbringen möchte, sich erst danach mal das Land anzukucken, obs einem denn überhaupt gefällt, fände ich irgendwie dennoch unglaubwürdig, oder nicht?
Danke... ja, mangelnde Rückkehrbereitschaft. Keine Ahnung, was schief gelaufen ist. Wir haben ihre Gehaltsabrechnungen vorgelegt und den Nachweis, dass sie das Haus ihrer Eltern erben wird usw. Und natürlich haben wir beteuert, dass sie wieder heimkehrt (was sie wirklich getan hätte, denn wir hatten keine illegalen Absichten). Tja, so können Träume platzen.
Besuchsvisum für Ehepartner ohne Deutschprüfung ist so ungefähr die schlechteste Vorstellung.
Allerdings,
warum den Kopf in den Sand stecken.
Neues Besuchsvisum kann jederzeit wieder beantragt werden. Rückkehrwilligkeit nochmal und noch schöner darstellen und auf geht`s
Neuer Termin, neues Spiel
Danke Leute, ja ich fliege auf jeden Fall zu ihr. Geheiratet wird dann vielleicht im nächsten Jahr.
Dann muss ich mich auch mal schlau machen, wie das so funktioniert mit Heirat in Kuba.
Ob das dann auch in Deutschland anerkannt wird usw... hab ich mich noch gar nicht mit befasst.
Zitat von Electro im Beitrag #6
Danke Leute, ja ich fliege auf jeden Fall zu ihr. Geheiratet wird dann vielleicht im nächsten Jahr.
Dann muss ich mich auch mal schlau machen, wie das so funktioniert mit Heirat in Kuba.
Ob das dann auch in Deutschland anerkannt wird usw... hab ich mich noch gar nicht mit befasst.
Warum sollte denn eine Hochzeit in Cuba hier in Deutschland nicht anerkannt werden?
Ich glaub, du tust recht daran, dich noch einmal damit zu befassen. Viele deiner Postings schließen doch auf Unwissen ( und vielleicht auch überstürztes Handeln ).
Saludos, Thomas.
Vielleicht stammen seine Gesetzeskenntnisse noch aus den 30er Jahren?
Zitat von cubaña im Beitrag #2
Ich glaube, nach der Heirat ist ein Besuchsvisum sogar noch ein bisschen schwieriger zu bekommen, da dann unterstellt wird, man möchte so nur den mühevollen Weg der Deutschprüfung beim Ehegattennachzug vermeiden. Sollte sie aber zum Beispiel dann schon gut deutsch sprechen, kann man dieses Argument ja leicht entkräften. Allerdings entscheidet man ja normalerweise auch vor einer Hochzeit, wo man das gemeinsame Leben verbringen möchte, sich erst danach mal das Land anzukucken, obs einem denn überhaupt gefällt, fände ich irgendwie dennoch unglaubwürdig, oder nicht?
Electro,
in diesem Jahr werden in Deutschland ca. 400.000 Neuankömmlinge erwartet. Unsere neuen Mitbürger wollen wir herzlich empfangen, damit möglichst viele Nachkommen nachkommen.
Du magst jetzt traurig sein, aber für skurrile Sonderwünsche, wie der cubanischen Verlobten vor der Heirat so mal kurz deine Heimat zeigen zu wollen, bleibt da einfach kein Raum.
Cubana du bringst es auf den Punkt, irgendwie unglaubwürdig dieses Verhalten, schließlich gibt's die Reise-Info zu Deutschland (für Cubaner exklusiv auf Spanisch) auch im Internet.
Und was die angeblich so fiesen Unterstellungen der Botschaft angeht, den mühevollen Weg des Ehegattennachzuges durch (vorschnelle) Heirat während des Besuchsvisum zu umgehen.
Man kann von den armen Botschaftsmitarbeitern wirklich nicht verlangen, sich auch noch detailliert mit dem Thema zu beschäftigen.
Das sorgfältige Lesen von Gerichtsentscheidungen (siehe Anhang) ist eine unzumutbare Schwerstarbeit.
Viele Grüße
Hellemut
Da meint man, der deutschen Sprache mächtig zu sein - und dann stößt man Gerichtsurteile und deren Begründungen...
Aber Leute, es kann aber auch schwer sein, solch verworrene Gedanken und Hirnwindungen in deutsche Sprache zu fassen.
Zitat von Flipper20 im Beitrag #10
Da meint man, der deutschen Sprache mächtig zu sein - und dann stößt man Gerichtsurteile und deren Begründungen...
Aber Leute, es kann aber auch schwer sein, solch verworrene Gedanken und Hirnwindungen in deutsche Sprache zu fassen.
Eben, für die armen Mitarbeiter der Botschaft nicht zumutbar.
Da ist es einfacher das Besuchsvisum gleich abzulehnen.
Bin mir sehr sicher, dass in der Ablehnung, ihm (Electro, in Dänemark) eine geplante Märchenhochzeit unterstellt wird.
Hellemut
Die Kosten zahlt die Antragstellerin.
ergo der LK
...weil er keine xxxx in Deutschland finden konnte
Zitat von shark0712 im Beitrag #14Zitat von Lothar im Beitrag #13
Irgendetwas muss aber vorgefallen sein, sonst hätten die das Visum nicht abgelehnt. Die machen es sich dort uch nicht so einfach wie manche denken.
Quatsch und wilde Spekulation
Wieso, warst Du bei der Beantragungf des Visums dabei, und kennst die Novia
Gottlob.....meine Novia hat gleich beim ersten Anlauf das Visum erhalten. Sie kommt im Juli für 3 Monate zu Besuch. Sie ist selbstständig, hat ein Haus, etwas gespartes auf dem Konto und ein Kind.Sie hat ausdrücklich die freundliche Behandlung in der Botschaft gelobt.Aber sicher bleibt es eine persönlich Ermessensfrage. Ich würde nicht aufgeben und wieder versuchen.
Für die Visumserteilung gibt es exakte Vorschriften. Wenn der oder die AntragstellerIn die entsprechenden Anforderungen erfüllt wird ein Visum erteilt. Sehr wichtig ist z.B. eine mehrjährige ungekündigte Anstellung als Fachkraft, ganz wichtig der Urlaubsschein der Arbeitgeberin, gut ist evtl. eine eigene Immobilie, aber nicht ganz wichtig. Die Botschaft möchte eben konkrete Beweise für die Rückkehrwilligkeit des oder der AntragstellerIn. Dies wurde mir von der Botschaft so mitgeteilt. Man muss dort nur nachfragen (geht per eMail).
Hi@all!
Wie alt ist Denn Deine Freundin?
Ich habe das Gefühl das die Botschaft hier vor allem junge Frauen/ Mädchen
an der Deutschlandreise hindern will?!
Zitat von Ruben im Beitrag #17
Gottlob.....meine Novia hat gleich beim ersten Anlauf das Visum erhalten. Sie kommt im Juli für 3 Monate zu Besuch. Sie ist selbstständig, hat ein Haus, etwas gespartes auf dem Konto und ein Kind.Sie hat ausdrücklich die freundliche Behandlung in der Botschaft gelobt.Aber sicher bleibt es eine persönlich Ermessensfrage. Ich würde nicht aufgeben und wieder versuchen.
joerg
#24 RE: Besuchs-Visum und Remonstration abgelehnt
Leider gibt es bis heute keine Scoreliste, bei der man nachsehen kann, wie gross die Wahrscheinlichkeit einer positiven Visaerteilung ist. Ebenso gibt es auch keine Rechtsgrundlage, in der die Botschaft detaliert die Ablehnung begründen muss. Denn nur dann kann man ggf. konkret gegen die erhobenen Gründe Stellung nehmen bzw. diese Entkräften. Diesbezüglich haben wir tatsächlich Bannanenstaatsgesetze./Entscheidung nach Gutsherrenart.
#25 RE: Besuchs-Visum und Remonstration abgelehnt
Zitat von Lothar im Beitrag #20
Für die Visumserteilung gibt es exakte Vorschriften. Wenn der oder die AntragstellerIn die entsprechenden Anforderungen erfüllt wird ein Visum erteilt. Sehr wichtig ist z.B. eine mehrjährige ungekündigte Anstellung als Fachkraft, ganz wichtig der Urlaubsschein der Arbeitgeberin, gut ist evtl. eine eigene Immobilie, aber nicht ganz wichtig. Die Botschaft möchte eben konkrete Beweise für die Rückkehrwilligkeit des oder der AntragstellerIn. Dies wurde mir von der Botschaft so mitgeteilt. Man muss dort nur nachfragen (geht per eMail).
Das stimmt so nicht! Zumindestens bei der Schweizer Botschaft ist dies nicht so.
Bei meinem Schwager, mehrjähriger leitender Angestellter (Director commercial) bei einer nicht unbedeutender kubanischen Firma, Besitzer einer Wohnung, Urlaubschein des Arbeitgebers, guter Leumund, keine Einträge im Strafregister, etc. wurde das Visum verweigert. Auch bei der Nachfolgenden Einsprache wurde das Visum nochmals abgelehnt. Begründung: Mangelnder Beweis der Rückkehrwilligkeit (possible Inmigrante).
und zu Hellemut:
Zitat
Electro,
in diesem Jahr werden in Deutschland ca. 400.000 Neuankömmlinge erwartet. Unsere neuen Mitbürger wollen wir herzlich empfangen, damit möglichst viele Nachkommen nachkommen.
Du magst jetzt traurig sein, aber für skurrile Sonderwünsche, wie der cubanischen Verlobten vor der Heirat so mal kurz deine Heimat zeigen zu wollen, bleibt da einfach kein Raum.
Cubana du bringst es auf den Punkt, irgendwie unglaubwürdig dieses Verhalten, schließlich gibt's die Reise-Info zu Deutschland (für Cubaner exklusiv auf Spanisch) auch im Internet.
Und was die angeblich so fiesen Unterstellungen der Botschaft angeht, den mühevollen Weg des Ehegattennachzuges durch (vorschnelle) Heirat während des Besuchsvisum zu umgehen.
Man kann von den armen Botschaftsmitarbeitern wirklich nicht verlangen, sich auch noch detailliert mit dem Thema zu beschäftigen.
Das sorgfältige Lesen von Gerichtsentscheidungen (siehe Anhang) ist eine unzumutbare Schwerstarbeit.
Da bin ich anderer Meinung. Finde es sehr gut, wenn Cubana oder Cubano zuerst mal (evtl. auch mehrmals) mit einem Besuchervisum für 2-3 Monate einreist. So können beide Seiten eher beurteilen ob eine gemeinsame Zukunft in Frage kommt. Wird das Besuchsvisum zu strikt verweigert, reist Kubi mit einem Heiratsvisum ein; dies kann nur in Ausnahmefällen verweigert werden.
Dies setzt beide unter Druck in dieser Zeit zu heiraten. Beim Besuchsvisum geht Kubi zurück und beide können in Ruhe überlegen ob sie heiraten wollen. Kenne persönlich mehrere Fälle wo mangels Erteilung des Besuchsvisums vorschnell geheiratet wurde.
Ist so eine Ehe mal geschlossen, wird diese häufig, zumindest auf dem Papier, "durchgeseucht" bis Kubi die definitive Aufenthaltsgenehmigung erhält.
Strikte Verweigerung von Besuchsvisa fördert vorschnelles heiraten!
Möchte mal eine Statistik sehen, wieviele Kubis nach Ablauf des Besuchervisums nicht ausgereist sind. Ich kenne jedenfalls keinen.
Saludos
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