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Sprachvisum nach Remonstration abgelehnt - was nun?
Auszüge aus dem Remonstrationsbescheid:
Erhebliche Zweifel der Botschaft an Ihrer Absicht, nach Ablauf des Visums die Bundesrepublik Deutschland wieder zu verlassen, konnten nicht ausgeräumt werden.
1.
Voraussetzung für die Erteilung des beantragten Visums ist unter anderem der Nachweis einer gesicherten Existenz in Ihrem Heimatland, die eine rechtzeitige freiwillige Rückkehr dorthin soweit wie möglich sicherstellt. Sie haben zwar eine Arbeit, der Verdienst aus dieser Arbeit ist jedoch so gering, dass er keinen ausreichenden Anlass bietet wieder nach Kuba zurückzukehren. Ebenso fehlt eine starke familiäre Verwurzelung in Kuba. Sie sind ledig, kinderlos und haben auch sonst keine familiären Verpflichtungen in Kuba, die geeignet wären, die Rückkehrwilligkeit zu begründen.
2.
Sie konnten nicht schlüssig darlegen, wozu Sie an einem Deutschkurs teilnehmen zu wollen. Sie erklärten, Sie wollten sich sprachlich weiterbilden, um dadurch bessere Arbeitsmöglichkeiten im Tourismussektor zu haben. Irgendeine konkrete Anstellung haben Sie jedoch nicht in Aussicht. Eine ernsthafte und vor allem begründete Absicht, Deutsch zu lernen, ist nicht erkennbar. Sie konnten nicht nachweisen, dass Sie über eine Ausbildung oder Erfahrung verfügen, die Sie befähigt, im Tourismusbereich eine Arbeit zu finden. Falls Sie tatsächlich dieses Ziel ernsthaft verfolgen würden, sollten Sie zuerst einen entsprechenden Beruf erlernen und dann die deutsche Sprache lernen.
3.
Im Übrigen haben Sie bei Beantragung eine Ledigkeitsbescheinigung vorgelegt, die lediglich zur Beantragung eines Visums zur Eheschließung benötigt wird. Abgesehen davon, dass dies alle Ihre Angaben und damit auch Ihren Reisezweck äußerst unglaubwürdig erscheinen lässt, läge damit auch ein Ausweisungsgrund gem. § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG vor (falsche Angaben beim Visumantrag! - Anmerkung von mir). Daher wäre die Regel-Erteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 nicht erfüllt (Vorliegen eines Ausweisungsgrundes - Anmerkung von mir). Bei Antragstellung haben Sie eine Erklärung unterschrieben, dass Sie über die Folgen falscher Angaben im Visumantrag belehrt worden sind.
Ergebnis:
Aus Ihrem Remonstrationsschreiben ergeben sich keine weiteren Erkenntnisse. Das Visum war wegen erheblicher Rückkehrzweifel zu versagen. Im Übrigen hat die zuständige Ausländerbehörde ihre notwendige Zustimmung nicht erteilt.
Das Remonstrationsschreiben wurde an einem Donnerstag zur Botschaft gebracht. Mündliche Auskunft war, dass die Entscheidung etwa 2 Wochen in Anspruch nehmen würde. Der Remonstrationsbescheid ist jedoch bereits vom darauf folgenden Sonntag.
Auf meine Bitte vom Dienstag, mit der Entscheidung über die Remonstration zu warten, bis entsprechende Nachweise zu 2. aus dem Oriente eingetroffen sind, wurde geantwortet, dass der Remonstrationsbescheid bereits an mich unterwegs sei und das Verfahren damit abgeschlossen ist. Nach Erhalt des Bescheids könne ich dann entscheiden, den Klageweg zu verfolgen oder zu gegebener Zeit einen neuen Antrag zu stellen.
Klageweg macht keinen Sinn, zumal die Nachweise zu 2. wirklich dürftig waren. Deshalb kommt nur neuer Antrag in Betracht, sobald alle Papiere, die Berufsausbildung und Erfahrung im Tourismusbereich belegen, zusammengestellt sind. Und genau da sehe ich schon die nächsten Schwierigkeiten. Wie sieht das denn aus mit der Begründung unter 3. Da wird doch unterstellt, dass der Visumsantrag auch wegen falscher Angaben abzulehnen war. Wenn ein neuer Antrag mit diesem Hinweis an die deutsche Ausländerbehörde gesandt wird, kann die doch auch nur wieder ihre Zustimmung versagen. Oder sehe ich das jetzt zu eng?
Wie kann ich denn gegen diese absurde Behauptung unter 3. vorgehen, ohne gleich den Klageweg beschreiten zu müssen?
@pedrita
ich habe leider keine remonstrationserfahrungen. aber nach dem ich den
becheid gelesen habe,habe ich das gefühl, du kannst die sache vergessen.
da scheint ja ganz schön viel in die hose gegangen zu sein!!!
mit der ledigkeitsbescheinigung würde ich versuchen einen auf
"dumm" zu machen!!! nach dem motto: hatte zu viele infos und wusste
nicht mehr, was ich brauche....
aber das die a b ihre zustimmung nicht gegeben hat, ist eigenartig!!!
die musst du wohl zu erst überzeugen.
viel glück..
falko
Rene
(
gelöscht
)
#4 RE: Sprachvisum nach Remonstration abgelehnt - was nun?
Zitat von pedrita
Auszüge aus dem Remonstrationsbescheid: ..... Im Übrigen (?) hat die zuständige Ausländerbehörde ihre notwendige Zustimmung nicht erteilt.
Das mit der Ledigenbescheinigung war natürlich ein dicker Bock. Wer kann es der ABH verdenken, wenn sie sich mit der Vorlage der Ledigenbescheinigung als Beleg für den Wunsch zum Erlernen der deutschen Sprache veräppelt fühlt?
Eigentlich kann nur noch der Antrag auf ein Heiratsvisum glaubhaft gestellt werden. Genehmigt wird dieser aber nur, wenn man an einem Sprachkurs zum Erlernen einfacher Deutschkenntnisse bereits mit Erfolg teilgenommen hat.
Zitat von Rene
Eigentlich kann nur noch der Antrag auf ein Heiratsvisum glaubhaft gestellt werden.
Ich will doch gar nicht heiraten.
Wer in Kuba auf die Idee kam, eine Ledigkeitsbescheinigung vorzulegen, und vor allem warum, weiß ich auch nicht. Bin gerade dabei das rauszufinden. Vermute aber, dass dies ohne grösseres Nachdenken geschah, einfach weil im Visumsntrag der Familienstand abgefragt wird, als Nachweis halt.
Zitat von pedrita
Ich will doch gar nicht heiraten. Du nicht,- aber er oder sie
Wer in Kuba auf die Idee kam, eine Ledigkeitsbescheinigung vorzulegen?.
Na, wer wohl?
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