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Ablehnung des Besuchsvisums - was nun
(
Gast
)
Details
Hallo Gemeinde,
nachdem mich im Moment nichts mehr beschäftigt, als die Frage nach Möglichkeiten der Reaktion auf einen abgelehnten Besuchsvisumsantrag meiner Bekannten in Cuba hoffe ich auf Reaktionen von Mitbetroffenen:
Auf Remonstration wurde das Besuchsvisum von der Botschaft (SV)
------- übrigens falls sie mitliest besondere Grüße
mit der allgemeinen Begründung fehlender Rückkehrbereitschaft und im besonderen mit folgender Begründung abgelehnt:
- keine starke familiäre Verwurzelung in Kuba
Zitat " jedoch entspricht es den Erfahrungen der Botschaft, daß die vorübergehende Zurücklassung eines Kindes regelmäßig in Kauf genommen wird, wenn sich die Gelegenheit zur Begründung eines Daueraufenthaltes in Deutschland bietet"
- kein Nachweis einer gesichteren Existenz im Heimatland da ohne Arbeitsstelle und
Zitat " keinerlei Ausbildung zu haben, die es ihnen ermöglichen würde, in absehbarer Zeit Ihren Lebensunterhalt selbst zu decken".
Da (auch nach Auskunft meiner zuständigen Ausländerbehörde) der Rechtsweg wenig sinnvoll ist (langes Verfahren, während des Verfahrens kann kein neuer Antrag gestellt werden) gibt es meines Wissens nur noch die Möglichkeit, den Fall beim Petitionsausschuß des Bundestages vorzubringen.
Hat damit jemand Erfahrung ???
Ansonsten habe ich die Befürchtung, daß auch bei einem erneuten Antrag (bspw. mit Nachweis einer Arbeitsstelle) bisherige Ablehnungsgründe dazu führen zu behaupten, daß die Änderungen nur zum Zweck der Visumserteilung erfolgt sind.
Wie sind die Erfahrungen hier ???
Vor der Remonstration und auch nach Übermittlung des Bescheides habe ich via E-Mail an die Botschaft geschrieben und keinerlei Reaktion erhalten. Ist das die übliche Vorgehensweise ???
Ihr könntet mir wirklich helfen - deshalb rührt Euch (hat nichts mit der Bundeswehr zu tun)
Piscatore
nachdem mich im Moment nichts mehr beschäftigt, als die Frage nach Möglichkeiten der Reaktion auf einen abgelehnten Besuchsvisumsantrag meiner Bekannten in Cuba hoffe ich auf Reaktionen von Mitbetroffenen:
Auf Remonstration wurde das Besuchsvisum von der Botschaft (SV)
------- übrigens falls sie mitliest besondere Grüße
mit der allgemeinen Begründung fehlender Rückkehrbereitschaft und im besonderen mit folgender Begründung abgelehnt:
- keine starke familiäre Verwurzelung in Kuba
Zitat " jedoch entspricht es den Erfahrungen der Botschaft, daß die vorübergehende Zurücklassung eines Kindes regelmäßig in Kauf genommen wird, wenn sich die Gelegenheit zur Begründung eines Daueraufenthaltes in Deutschland bietet"
- kein Nachweis einer gesichteren Existenz im Heimatland da ohne Arbeitsstelle und
Zitat " keinerlei Ausbildung zu haben, die es ihnen ermöglichen würde, in absehbarer Zeit Ihren Lebensunterhalt selbst zu decken".
Da (auch nach Auskunft meiner zuständigen Ausländerbehörde) der Rechtsweg wenig sinnvoll ist (langes Verfahren, während des Verfahrens kann kein neuer Antrag gestellt werden) gibt es meines Wissens nur noch die Möglichkeit, den Fall beim Petitionsausschuß des Bundestages vorzubringen.
Hat damit jemand Erfahrung ???
Ansonsten habe ich die Befürchtung, daß auch bei einem erneuten Antrag (bspw. mit Nachweis einer Arbeitsstelle) bisherige Ablehnungsgründe dazu führen zu behaupten, daß die Änderungen nur zum Zweck der Visumserteilung erfolgt sind.
Wie sind die Erfahrungen hier ???
Vor der Remonstration und auch nach Übermittlung des Bescheides habe ich via E-Mail an die Botschaft geschrieben und keinerlei Reaktion erhalten. Ist das die übliche Vorgehensweise ???
Ihr könntet mir wirklich helfen - deshalb rührt Euch (hat nichts mit der Bundeswehr zu tun)
Piscatore
Hallo Piscatore : Viel ist hier schon über diese Problematik geschrieben worden
und es ist traurig das es in einem "Freiheitlichen Rechtsstaat" Ermessensangelegenheit des Botschaftspersonal ist ob jemand zu Besuch kommen darf oder nicht.Ich hatte mit meinem Schwager das gleiche Problem,welches ich jedoch mit
Beschwerden beim AA und Hinterlegung einer Sicherheitsleistung von 2500 € letztendlich doch noch gelöst habe.Vielleicht solltest Du dem AA gleiches anbieten.
Ansonsten such Dir alte Beiträge hier im Forum.Vielleicht helfen sie Dir weiter.
Ich wünsch Dir maximale Erfolge.
MfG El Lobo
und es ist traurig das es in einem "Freiheitlichen Rechtsstaat" Ermessensangelegenheit des Botschaftspersonal ist ob jemand zu Besuch kommen darf oder nicht.Ich hatte mit meinem Schwager das gleiche Problem,welches ich jedoch mit
Beschwerden beim AA und Hinterlegung einer Sicherheitsleistung von 2500 € letztendlich doch noch gelöst habe.Vielleicht solltest Du dem AA gleiches anbieten.
Ansonsten such Dir alte Beiträge hier im Forum.Vielleicht helfen sie Dir weiter.
Ich wünsch Dir maximale Erfolge.
MfG El Lobo
14.09.2002 17:49
#3 RE:Ablehnung des Besuchsvisums - was nun
(
Gast
)
Details
In Antwort auf:
habe schon mal eine Ablehnung gelesen. War fast das identische Gelabere dringestanden
klar, meine. ich denke das ist ein standartschreiben mit dem üblichen gewäsch. was man machen kann ? nichts, ausser es mit einer neuen einladung und persönlichem erscheinen probieren oder man ...
comandante
http://www.santiago-de-cuba.de
14.09.2002 19:40 (zuletzt bearbeitet: 14.09.2002 19:47)
(
Gast
)
#5 RE:Ablehnung des Besuchsvisums - was nun
(
Gast
)
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Klar sind das Standardschreiben. Die wollen sich ja auch nicht mehr Arbeit machen als nötig. Hat man kein Kind, ist das ein Grund für eine mangelnde Rückkehrbereitschaft. Hat man ein Kind, so ist das auch nicht ausreichend.
Mangelnde Rückkehrbereitschaft, die irgendwie begründet werden muß, ist doch der Hauptgrund, warum das Visum verweigert wird, auch wenn es vielleicht andere Gründe (persönlicher Eindruck, etc.) waren, die den Ausschlag für die Ablehnung gegeben haben. Nun stellt sich mir die Frage, ob die Kubanerinnen oder Kubaner, die einen ablehnenden Bescheid bekamen, irgendeinen "Fehler" bei der Befragung machten, der letztendlich zur Ablehnung führte. Im Falle von piscatore hat sie sich evtl. verplappert und erzählt, dass sie sich noch nich allzu lange kennen.
Vielleicht war in einem anderen Fall den Botschaftsangestellten der Altersunterschied zu groß. Als Grund für die Ablehung darf man das natürlich nicht angeben, also wird irgendwie die mangelnde Rückkehrbereitschaft begründet.
Das sind natürlich nur Vermutungen, wenn die allerdings zutreffen, kann das Beachten dieser Möglichkeiten vielleicht dem ein oder anderen mal helfen, das Visum doch zu bekommen.
@comandante:
Was hältst Du denn von der Theorie, dass die Botschaft evtl. Deine Homepage und Dein Forum kennt und, aus welchen Gründen auch immer, deshalb Probleme gemacht hat ?
Andy
Mangelnde Rückkehrbereitschaft, die irgendwie begründet werden muß, ist doch der Hauptgrund, warum das Visum verweigert wird, auch wenn es vielleicht andere Gründe (persönlicher Eindruck, etc.) waren, die den Ausschlag für die Ablehnung gegeben haben. Nun stellt sich mir die Frage, ob die Kubanerinnen oder Kubaner, die einen ablehnenden Bescheid bekamen, irgendeinen "Fehler" bei der Befragung machten, der letztendlich zur Ablehnung führte. Im Falle von piscatore hat sie sich evtl. verplappert und erzählt, dass sie sich noch nich allzu lange kennen.
Vielleicht war in einem anderen Fall den Botschaftsangestellten der Altersunterschied zu groß. Als Grund für die Ablehung darf man das natürlich nicht angeben, also wird irgendwie die mangelnde Rückkehrbereitschaft begründet.
Das sind natürlich nur Vermutungen, wenn die allerdings zutreffen, kann das Beachten dieser Möglichkeiten vielleicht dem ein oder anderen mal helfen, das Visum doch zu bekommen.
@comandante:
Was hältst Du denn von der Theorie, dass die Botschaft evtl. Deine Homepage und Dein Forum kennt und, aus welchen Gründen auch immer, deshalb Probleme gemacht hat ?
Andy
14.09.2002 20:42 (zuletzt bearbeitet: 09.08.2007 10:49)
#6 RE:Ablehnung des Besuchsvisums - was nun
Es kann wohl kaum Aufgabe der Botschaft sein den Lebenswandel des Einladenden oder des Eingeladenen zu beurteilen, obwohl es m.E. inzwischen Fälle gibt, in denen es so geschehen ist. Soll doch bspw. ein alter Sack seine 20jährige zum Vöxxxn einfliegen lassen, sie kehrt mit vollen Koffern und vollem Geldbeutel wieder zurück und beide sind mit dem Geschäft zufrieden.
Wenn ein Kind nicht mehr ausreicht um seine Rückkehrbereitschaft zu belegen, was denn dann
Ich halte es für eine Beleidigung der cubanischen Mütter, wenn ihnen unterstellt wird, sie beabsichtigen ihr Kind zurückzulassen. Wer solche Begründungen schreibt sollte sich mal ernsthaft überlegen ob er im "diplomatischen" Dienst richtig aufgehoben ist. Diese Aussage ist zum einen nicht sehr "diplomatisch", zum anderen sollten die wahrscheinlich entwurzelten Botschafts-Mitarbeiterinnen der Visa-Abteilung doch wissen welche Bedeutung Familie in Cuba hat.
Desweiteren ist der Hinweis, dass durch eine fehlende Arbeitstelle keine gesicherte Existenz besteht im Vergleich zu anderen Begründungen pure Heuchelei. Ich weiss von einem Fall, da wurde der Job (Sekretärin in langjähriger Anstellung) mit dem üblichen Verdienst von ca. 250 pesos nicht anerkannt, da es zu wenig sei, um leben zu können. Die Sachbearbeiter der Botschaft drehen es eben so wie es gerade passt.
Leider scheint kein sachliches Kriterium mehr berücksichtigt zu werden, sondern nur noch der persönliche Eindruck. Auch wenn ich den Mitarbeitern der Botschaft aufgrund der Erfahrungen relativ gute Menschenkenntnisse zutraue, so dürfen jedoch nicht ausschliesslich diese herangezogen werden, da die Wahrscheinlichkeit möglicher Fehlurteile einfach zu gross bleibt.
Ich kann nur denjenigen raten, die mit einer Remonstration keinen Erfolg hatten, sich abzusprechen und an geeigneter Stelle in D Beschwerde einzulegen (AA, Petitionsauschuss, BT-Abgeordneter des Wahlkreises, etc.).
Je mehr desto besser.
Wenn ein Kind nicht mehr ausreicht um seine Rückkehrbereitschaft zu belegen, was denn dann
Ich halte es für eine Beleidigung der cubanischen Mütter, wenn ihnen unterstellt wird, sie beabsichtigen ihr Kind zurückzulassen. Wer solche Begründungen schreibt sollte sich mal ernsthaft überlegen ob er im "diplomatischen" Dienst richtig aufgehoben ist. Diese Aussage ist zum einen nicht sehr "diplomatisch", zum anderen sollten die wahrscheinlich entwurzelten Botschafts-Mitarbeiterinnen der Visa-Abteilung doch wissen welche Bedeutung Familie in Cuba hat.
Desweiteren ist der Hinweis, dass durch eine fehlende Arbeitstelle keine gesicherte Existenz besteht im Vergleich zu anderen Begründungen pure Heuchelei. Ich weiss von einem Fall, da wurde der Job (Sekretärin in langjähriger Anstellung) mit dem üblichen Verdienst von ca. 250 pesos nicht anerkannt, da es zu wenig sei, um leben zu können. Die Sachbearbeiter der Botschaft drehen es eben so wie es gerade passt.
Leider scheint kein sachliches Kriterium mehr berücksichtigt zu werden, sondern nur noch der persönliche Eindruck. Auch wenn ich den Mitarbeitern der Botschaft aufgrund der Erfahrungen relativ gute Menschenkenntnisse zutraue, so dürfen jedoch nicht ausschliesslich diese herangezogen werden, da die Wahrscheinlichkeit möglicher Fehlurteile einfach zu gross bleibt.
Ich kann nur denjenigen raten, die mit einer Remonstration keinen Erfolg hatten, sich abzusprechen und an geeigneter Stelle in D Beschwerde einzulegen (AA, Petitionsauschuss, BT-Abgeordneter des Wahlkreises, etc.).
Je mehr desto besser.
(
Gast
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In Antwort auf:
@comandante:
Was hältst Du denn von der Theorie, dass die Botschaft evtl. Deine Homepage und Dein Forum kennt und, aus welchen Gründen auch immer, deshalb Probleme gemacht hat ?
lol an meiner page und dem forum ist nichts was man mir ankreiden könnte. eine homepage die über kuba informiert mit touristischem schwerpunkt und ein forum, wo auch mal die wahrheit gepostet wird. nein im meinem falle war es die dummheit meiner chica, die sich verplappert hat, weil sie zu nervös war. darauf hin hat sie die ablehnung bekommen. alles ganz einfach. das glaube ich sogar da ich meine chica beim ministerio erlebt habe und sie probleme hatte auf fragen wie name und adresse zu antworten, teilweise setzte sogar stottern ein.
bis denne
comandante (bitte mit einem m)
http://www.santiago-de-cuba.de
(
Gast
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Sag' ich ja: Da gibt es irgendetwas, was den Entscheidern in der Botschaft nicht gefällt, z.B. der zu hohe Altersunterschied, und das Visum wird abgelehnt. Da das als Begründung nicht herangezogen werden kann, wird eben der Standard (mangelnde Rückkehrbereitschaft) genommen und irgendwie begründet. Denen ist auch klar, dass der Antragsteller (oder auch der Einlader) dagegen wenig ausrichten können.
@comandante: (hab' ich vorher mal irgendwo ein m zuviel geschrieben ?)
Wenn sich Deine chica schon einmal verplappert hat, dann kann sie ja jetzt schlecht das Gegenteil behaupten, oder ? Rechnet Ihr Euch trotzdem bessere Möglichkeiten aus ?
Andy
@comandante: (hab' ich vorher mal irgendwo ein m zuviel geschrieben ?)
Wenn sich Deine chica schon einmal verplappert hat, dann kann sie ja jetzt schlecht das Gegenteil behaupten, oder ? Rechnet Ihr Euch trotzdem bessere Möglichkeiten aus ?
Andy
Geradezu menschenverachtend ist es, allein den "Verdacht" und die "Annahme" als rechtliche Grundlage für die Ablehnung eines Visumsantrages zu verwenden. Ich habe darüberhinaus die starke Vermutung, dass die Botschaften angewiesen sind, einen gewissen Prozentsatz der Anträge abzulehnen, aus statistischen Gründen sozusagen. Gutes Beispiel dafür, wie rechtlos man in diesem "Rechtsstaat" sein kann.
Picatore, ich denke die größten Chancen hast du, wenn du den Antrag neu stellst, mit Arbeitsbescheinigung und Sicherheitsleistung (2500 Euro). M.
Picatore, ich denke die größten Chancen hast du, wenn du den Antrag neu stellst, mit Arbeitsbescheinigung und Sicherheitsleistung (2500 Euro). M.
Wie stark ausgeprägt sind denn die Kontakte zwischen deutscher Botschaft und kubanischen Behörden.
Es ist doch denkbar, dass sich die Behörden vor der Erteilung von Visen u.ä. gegenseitig informieren. Die kubanischen "Blockwarte" wissen doch ziemlich genau Bescheid über die Ausreisewilligen.
Es ist doch denkbar, dass sich die Behörden vor der Erteilung von Visen u.ä. gegenseitig informieren. Die kubanischen "Blockwarte" wissen doch ziemlich genau Bescheid über die Ausreisewilligen.
(
Gast
)
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In Antwort auf:
dass die Botschaften angewiesen sind, einen gewissen Prozentsatz der Anträge abzulehnen
Mir hat ein Beamter der hiesigen Landesregierung zu verstehen gegeben, das ein bestimmtes Kontingent an Visa vorhanden ist und wenn dies verteilt ist, hagelt es Absagen.
Meinem Mann wurde mit den gleichen schaurigen Begründungen das Visum nicht erteilt. Keine Kinder, kein festes Einkommen etc.Er empfand es als sehr beleidigend, als man ihm mangelde familiäre Bindung unterstellte, weil er diese (5 Personen) ja doch miternährt und sehr an ihr hängt. Ich habe mehrmals mit der Botschaft gemailt und telefoniert, da war nicht zu machen, ich sollte ihn ihn drei Monaten nochmals einladen, aber ob man es ihm dann eine Ausreise gewährt, steht in den Sternen.
Mein Mann sagte, das Interview in der Botschaft habe ihn sehr verunsichert und das ist m.E. ein sehr ausschlaggebender Punkt. Uns blieb nichts (besseres) anders, als zu heiraten.
Derweil haben wir mit der Botschaft und der Hin- und herfahrerei und dem ganzen Hick-Hack einen Haufen Geld, Zeit und teilweise alle Hoffnung verloren. Das habe ich denen auch sehr deutlich gesagt, als ich den Antrag auf Familienzusammenführung stellen (durfte).
Trotz allem, viel Glück.
Hanna
(
Gast
)
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In Antwort auf:
Vor der Remonstration und auch nach Übermittlung des Bescheides habe ich via E-Mail an die Botschaft geschrieben und keinerlei Reaktion erhalten. Ist das die übliche Vorgehensweise ???
Warst Du nur per E-Mail mit der Botschaft in Kontakt? Das war vielleicht zu wenig. Womöglich hast Du Dich und Deine Freundin zu wenig darauf vorbereitet. An eine Kontigentierung von Visa, wie es Hanna vermutet, glaube ich nicht. Nach welchen Kriterien sollte dies geschehen? Und das würde doch bedeuten, dass man ein Visum nur mehr am Jahresanfang erhalten könnte, weil am Jahresende keine mehr da wären. Auch denke ich nicht, dass die deutsche Botschaft mit kubanischen Behörden zusammen arbeiten, um Personen "auszuhorchen", äh, um sich zu informieren. Das würde einen ziemlichen zeitlichen Aufwand bedeuten und ich glaube nicht, dass die Botschaft personell so luxuriös besetzt ist.
Nein, ich denke, es kommt auf den persönlichen Eindruck an. Dies wurde schon an vielen Stellen hier so geschrieben. Damit meine ich einmal den Eindruck des Kubaners/der Kubanerin. Hattest Du Deine auf das Interview gut vorbereitet? Vielleicht gabs da Probleme. Und zum anderen meine ich den Eindruck, den Du als Einladender vermittelst. Wenn Du nicht persönlich hinfährst, dann solltest Du zumindest mal anrufen und Dich vorstellen und den Leuten versichern, dass alles in Ordnung ist. Ich hatte mir zudem bei meinem Ausländeramt Rückendeckung geholt. Dort wurde mir versichert, "wenn es Probleme gibt, kommen Sie zu uns". Ich hatte mich auf das Gespräch beim Ausländeramt gut vorbereitet und eben einen entsprechenden Eindruck gemacht. Ein Fehler ist es sicherlich zu denken, dass man einen Rechtsanspruch auf Einreise hat.
Lies Dir nochmal die entsprechenden Beiträge hier durch. Es war immer wieder zu lesen, dass eine letzte Möglichkeit nach Ablehnung die Hinterlegung einer Bürgschaft ist. Biete das Deinem Ausländeramt an. Den Petitionsausschuß anzurufen, halte ich nicht für sehr erfolgversprechend. Das ist bloßer Aktionismus, der auch nach hinten losgehen kann. Mach lieber nicht zuviel Wirbel, denn mit den deutschen Beamten darf man es sich nicht verscherzen. Die sitzen nun mal (leider!) am längeren Hebel - Rechtsstaat hin oder her. Auch wenn es manchmal schwer fällt: zeig Verständnis, bleibe freundlich und halte intensiven Kontakt mit den Entscheidern, dann wirst Du auch weiterkommen.
Viel Glück!
Strahler
23.09.2002 12:59
#13 RE:Ablehnung des Besuchsvisums - was nun
In Antwort auf:und das ist m.e. das einzige was dort bewertet werden kann. welche fakten hat denn die sachbearbeiterin hinterm schalter schon?
ich denke, es kommt auf den persönlichen Eindruck an. Dies wurde schon an vielen Stellen hier so geschrieben.
wer zusammen mit seinem "gast" dort unauffällig gekleidet, höflich, moderat und sicher auftritt, hat die besten chancen. und da spielt es keine rolle, wenn "sie" 20 und "er" 45 lenze auf dem buckel haben, wenn "sie" keinerlei berufsausbildung, kein einkommen und nicht mal ein kind als pfand hat. auch reicht, daß man sich erst seit einem jahr kennt und zum vierten mal zusammen ist für jeweils 14 tage.
wetten daß?
wenn natürlich der deutsche garnicht dort erscheint, sind die chancen gegen null. ebenso, wenn er dort auftritt wie ein vorstadt-zuhälter. immer schön den ball flachhalten, die "cubana" gut vorbereiten, dann klappts auch mit der botschaft.
e-l-a
23.09.2002 13:24
#15 RE:Ablehnung des Besuchsvisums - was nun
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Gast
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In Antwort auf:
haste eben schwein gehabt
Also, ich glaube ja eher, dass denen mein Sportlehrer gefällt.
Außerdem glaube ich, dass Du recht hast, und sich die Visumsvergabe ausschließlich nach dem Erscheinungsbild des Antragsstellers richtet.
Wozu natürlich in erster Linie gehört, was da so rauskommt, wenn eine/r seinen Mund aufmacht.
(
Gast
)
Details
Nachtrag
inzwischen habe ich auf mein 2. Mail von der Botschaft eine Antwort erhalten:
neben einer Entschuldigung dafür, daß mein 1. Mail unbeantwortet blieb, folgendes Zitat:
"Auch in einer nochmaligen Überprüfung kann aber keine Fehler im Ausschöpfen des Ermessens erkennen. Die Lebenssituation der Antragstellerin wurde aufgrund ihrer im
Antragsverfahren gemachten Angaben beurteilt und die Rückkehrwilligkeit
daraufhin in Frage gestellt."
Mir ist jetzt klar, daß das Auftreten wohl eine entscheidende Rolle spielt und einige unbedachte Äußerungen auch nach späterer Klarstellung eine solche Sache wohl entscheidet. Abfinden kann ich mich damit allerdings nicht.
In einem Gespräch bei meiner Ausländerbehörde wurde mir erklärt, daß diese keinerlei Einfluß auf die Entscheidung der Botschaft hätten und deren ristrikte Vorgehensweise selbst nicht nachvollziehen können. Von der Möglichkeit eine Kaution zu hinterlegen war dort allerdings nichts bekannt. Wer ist dann dafür zuständig?
Das ich das nächste Mal mit in der Botschaft sein werde, versteht sich wohl. Aber ist ein 2. Versuch ohne wesentliche Änderung der Lebensverhältnisse nicht von vorherein zum scheitern verurteilt?
Auf diese Weise zu lernen ist hart!
Piscatore
Sorry wenn sich die Fragen mit anderen Infos aus dem Forum überschneiden - aber alles habe ich noch nicht gelesen.
inzwischen habe ich auf mein 2. Mail von der Botschaft eine Antwort erhalten:
neben einer Entschuldigung dafür, daß mein 1. Mail unbeantwortet blieb, folgendes Zitat:
"Auch in einer nochmaligen Überprüfung kann aber keine Fehler im Ausschöpfen des Ermessens erkennen. Die Lebenssituation der Antragstellerin wurde aufgrund ihrer im
Antragsverfahren gemachten Angaben beurteilt und die Rückkehrwilligkeit
daraufhin in Frage gestellt."
Mir ist jetzt klar, daß das Auftreten wohl eine entscheidende Rolle spielt und einige unbedachte Äußerungen auch nach späterer Klarstellung eine solche Sache wohl entscheidet. Abfinden kann ich mich damit allerdings nicht.
In einem Gespräch bei meiner Ausländerbehörde wurde mir erklärt, daß diese keinerlei Einfluß auf die Entscheidung der Botschaft hätten und deren ristrikte Vorgehensweise selbst nicht nachvollziehen können. Von der Möglichkeit eine Kaution zu hinterlegen war dort allerdings nichts bekannt. Wer ist dann dafür zuständig?
Das ich das nächste Mal mit in der Botschaft sein werde, versteht sich wohl. Aber ist ein 2. Versuch ohne wesentliche Änderung der Lebensverhältnisse nicht von vorherein zum scheitern verurteilt?
Auf diese Weise zu lernen ist hart!
Piscatore
Sorry wenn sich die Fragen mit anderen Infos aus dem Forum überschneiden - aber alles habe ich noch nicht gelesen.
23.09.2002 21:46
#18 RE:Ablehnung des Besuchsvisums - was nun
In Antwort auf:
Von der Möglichkeit eine Kaution zu hinterlegen war dort allerdings nichts bekannt.
Diese Auskunft kenne ich auch. Ist schon komisch,das man darüber im AA nichts weis !!
Hier im Forum wird eigentlich nie was darüber geschrieben, ob andere das schon mal gemacht haben und vor allem wie sie es gemacht haben.
Saludos
(
Gast
)
Details
Da meinem Freund auch schon zweimal die Einreise verweigert wurde, hatte ich auch vor eine Kaution zu hinterlegen, weil ich dachte das hätten Leute aus dem forum schon erfolgreich gemacht. Darum interessiert es mich auch ob das stimmt oder nicht. Will im Dezember einen dritten Versuch unternehmen... Gruss Kaja
23.09.2002 22:59 (zuletzt bearbeitet: 23.09.2002 22:59)
#21 RE:Ablehnung des Besuchsvisums - was nun
Hallo Renate,
einfach irgendeinen Link in die Welt zu Posten ist ja wohl nicht die Antwort auf meine, Ernestos und Kajas Frage.
Dort steht nirgendwo etwas über die Durchführung der Kautionshinterlegung.
Falls ich etwas übersehen habe, dann poste oder kopiere es Mal hierein.
Ansonsten lass es einfach mit den Links. Davon gibt´s im Netz schon genug.
Saludos
einfach irgendeinen Link in die Welt zu Posten ist ja wohl nicht die Antwort auf meine, Ernestos und Kajas Frage.
Dort steht nirgendwo etwas über die Durchführung der Kautionshinterlegung.
Falls ich etwas übersehen habe, dann poste oder kopiere es Mal hierein.
Ansonsten lass es einfach mit den Links. Davon gibt´s im Netz schon genug.
Saludos
In Antwort auf:
Von der Möglichkeit eine Kaution zu hinterlegen war dort allerdings nichts bekannt.
Hola osito blanco !
Im April im Zusammenhang mit der Einladung meines Schwagers hab ich mehre Male
darüber geschrieben.Nachdem das Visa unseres Verwandten abgelehnt wurde hab ich
bei der Botschaft und AA protestiert.Daraufhin wurde mir durch das AA mitgeteilt
das der Visaantrag nochmals überprüft wurde und nach HINTERLEGUNG EINER SICHERHEITSLEISTUN VON 2500€ erteilt wird.Unglücklicherweise hatte unsere Ausländerbeh. geschlossen.Auf weitere Nachfrage beim AA wurde mir mitgeteilt dies
doch einfach bei unserer Stadt bzw. Gemeindeverwaltung zu hinterlegen was ich dann auch tat.Anschreiben unserer Verwaltung mit Kautionsnachweis (Quittung)wurde dann zum AA und zur Botschaft nach Havanna gefaxt.2Tage später wurde das Visa erteilt!!!!!Nach der Rückkehr in CU erfogte persönliche Rückmeldung in der Botschaft
und diese informierte schriftlich unsere Gemeindeverwaltg. worauf die " Kohle "
wieder zum rechtmäßigen Besitzer kam.Unsere Verwaltung war übrg. Happy und wünschte sich mehr solche Fälle - konnte sie doch ca. 4 Monate mit der Kohle "Löcher stopfen".
MfG el Lobo
24.09.2002 09:54 (zuletzt bearbeitet: 24.09.2002 09:55)
(
Gast
)
#23 RE:Ablehnung des Besuchsvisums - was nun
(
Gast
)
Details
In Antwort auf:
Dort steht nirgendwo etwas über die Durchführung der Kautionshinterlegung.
Da hast Du völlig recht, Osito.
Dafür steht da, wie man sich eine Hinterlegung (mit allerhand Märschen zum AA, der Stadtverwaltung und den damit verbundenen Wartezeiten) unter Umständen sparen kann, und das ist ja schon mal was, dachte ich mir jedenfalls.
Wenn man meinem Gast kein Visum erteilen wollte, würde ich für mein Teil jedenfalls erstmal remonstrieren.
Osito, mir ist ein Fall bekannt, wo der Einladende ein Kaution im Vorfeld, sozusagen präventiv hinterlegt hat. Die 2500 Euro wurden auf ein Konto der Stadt eingezahlt und die Ausländerbehörde machte einen Vermerk auf der Verpflichtungserklärung. Nachteil ist, dass sich die Eingeladene nach ihrer Rückkehr auf der dt. Botschaft in Hav. persönlich präsentieren muss, damit die Kohle wieder freigegeben wird. Kommt sie z.B. aus Santiago, bedeutet das eine Reise nach Havana für sie. M.
(
Gast
)
Details
In Antwort auf:
Nachteil ist, dass sich die Eingeladene nach ihrer Rückkehr auf der dt. Botschaft in Hav. persönlich präsentieren muss, damit die Kohle wieder freigegeben wird.
Kubaner müssen sich grundsätzlich nach ihrer Rückkehr persönlich auf der dt. Botschaft in Hav. präsentieren (oder muss das immer nur mein Sportlehrer?), insofern ist das Problem ja nicht so groß.
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