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Besuchsvisum abgelaufen . und jetzt ?
Hi Freunde,
was passiert eigentlich, wenn ein Besuchsvisum abgelaufen ist, der Besucher (eine Dame) aber nicht nach Hause fährt?
An anderer Stelle habe ich gelesen, dass sie Probleme mit der Ausreise bekommen könnte. Das wäre aber doch absurd, weil das wäre ja genau das, was sie will! Eingesperrt würde sie hier ja wohl kaum, oder?
Kurz zum Hintergrund:
Ich hatte in anderen Thread schon über meinen verstorbenen Freund, seine kubanische Witwe und die Umstände der Visumsbeantragung, der Erbschaft etc. berichtet. Für mich eine unendliche Geschichte!
Die Witwe hat dann letztlich doch noch die Ausreisegenehmigung seitens der kubanischen Behörden bekommen und ist mit dem deutschen Besuchervisum (90 Tage) am 6. Januar nach Spanien eingereist, wo ihr Bruder lebt.
Am 18.01.2012 ist sie dann nach Deutschland gekommen. Ich selbst war erst am 13.01.12 nach 4 Wochen aus Kuba zurückgekehrt. Mit mir hat sie in Kuba nicht darüber gesprochen, dass sie tatsächlich noch mit dem deutschen Visum nach Europa wollte.
Das Visum endete am 19.01.2012 !!!!
Mir ist das Herz in die Hose gefallen, als ich erst hier erfuhr, dass sie mit dem deutschen Visum hier war.
Also gut, wir am 19.01.12 hier zum Ausländeramt. Der freundliche Herr dort meinte, dass wir aber "rechtzeitig" kämen, endete doch das Visum am selbigen Tag. (Dieses Besuchervisum ist nicht verlängerbar! Nachzulesen auf der Homepage der deutschen Botschaft in Havanna).
Nach viel Hin und Her - was geht und was nicht - (ich könnte mittlerweile ein Buch darüber schreiben, was ich in den letzten Monaten diesbezüglich erleben durfte), hat er (er wollte wirklich helfen) das (nicht verlängerbare) Visum um 2 Monate bis zum 19.03.2012 verlängert. Ich habe wirklich selten einen so hilfreichen Beamten erlebt. In der Zeit könne sie also nun ihre Erbsache regeln.
Der Trick war, dass wir am nächsten Tag wiederkommen mussten mit einem Antrag der Witwe auf Aufenthaltsrecht in Deutschland. Damit sei dies ein "offener Fall", und Behörden arbeiteten nun mal langsam, bis sie eine Entscheidung fällten. Und dies alles hat er ohne neuerliche Krankenversicherung und ohne neuerliche Bürgschaft genehmigt. Er hat wirklich alle Augen zugedrückt!
Nun kam die Witwe aber endlich mit der Sprache heraus, dass sie gar nicht heim will - zumindest nicht bis zum 19.03.2012. Sie möchte gern – mit deutschem Aufenthaltsrecht als Witwe eines Deutschen – jeweils jährlich so 6-8-10 Monate in Spanien als Krankenschwester arbeiten, um Geld zu verdienen.
Ihr Antrag wird abgelehnt, so viel steht schon fest. Wie ich meine, auch logisch, weil es keinen Ehemann mehr gibt und sie kein Deutsch spricht. Wovon wollte die Witwe also hier leben?
Gegen die Ablehnung ihres Antrages kann man aber in Deutschland - wie gegen jeden anderen negativen Bescheid auch - Ein- oder Widerspruch einlegen oder klagen (vor welchem Gericht auch immer).
Nun wieder die Eingangsfrage :
Was passiert ihr, wenn sie – spätestens im November – nach Hause fährt (vorausgesetzt, sie wurde noch nirgends aufgegriffen und kontrolliert, was in Spanien auch wohl eher unwahrscheinlich ist)?
O.K., sie ist illegal in Europa.
Aber sie wird doch wohl in dem Augenblick, wenn sie am Flughafen ist und heim will, nicht daran gehindert. Wieso auch? Eingesperrt oder in Abschiebehaft wird sie auch nicht genommen. Sie will ja heim! Das widerspräche sich selbst.
Weiß jemand was Konkretes? Also bitte nicht nur Vermutungen!
Gruß
Flipper20
Flipperchen, hier kann man nur Vermutungen anstellen!!!
Sollte sie wieder nach cuba reisen, erhält sie garantiert
kein 2. Visum für die Schengenerstaaten mehr.....
falko
#3 RE: Besuchsvisum abgelaufen . und jetzt ?
Zitat von Flipper20
Nun wieder die Eingangsfrage :
Was passiert ihr, wenn sie – spätestens im November – nach Hause fährt (vorausgesetzt, sie wurde noch nirgends aufgegriffen und kontrolliert, was in Spanien auch wohl eher unwahrscheinlich ist)?
O.K., sie ist illegal in Europa.
Aber sie wird doch wohl in dem Augenblick, wenn sie am Flughafen ist und heim will, nicht daran gehindert. Wieso auch? Eingesperrt oder in Abschiebehaft wird sie auch nicht genommen. Sie will ja heim! Das widerspräche sich selbst.
Weiß jemand was Konkretes? Also bitte nicht nur Vermutungen!
Gruß
Flipper20
Sie wird unabhängig ob sie pünktlich ausreist oder nicht, im Datensystem der EU erfasst sein. Somit wird wenn sie zuspät ausreist, eine erneute Erteilung eines Visums zur Einreise in die EU Zukünftig schwierig wenn nicht unmöglich werden.
Wird sie bei der zu späten Ausreise am Flughafen erwischt, droht eine Multa mit Anzeige wegen Verstoß gegen geltende Visabestimmungen, so passiert meiner Exnovia heute esposa, vor vielen Jahren. Strafzettel wurde damals noch im Büro im Flughafen vor den Beamten des BGS in den Müll geworfen. Que pena me dijo mi amol
Von mir kam nur der Hinweis an die Beamten sie sollen die Multa in Cuba einziehen, gegen Kostenerstattung würde ich das gerne für sie übernehmen.
LG
Félix
#4 RE: Besuchsvisum abgelaufen . und jetzt ?
Also, zuerst einmal hoffe ich, daß du dich nicht zu sehr ausgenutzt fühlst, und, daß ihr die Erbangelegenheit regeln konntet.
Wenn sie nach dem 19.03. ausreist, macht sie sich eines Visavergehens schuldig und wird arge Probleme haben, jemals ein neues Visum für den Schengen Raum zu erhalten.
Sie hat keine Arbeitserlaubnis und kann, auch in Spanien, nur illegal arbeiten. Bei der schon bescheidenen Arbeitsmarktsituation in Spanien, gerade im Pflegebereich, wird sie höchstenes eine Schwarzarbeit finden mit der sie sich kaum selbst ernähren kann, geschweige denn, das große Geld mit nach Cuba nehmen.
Mein Tip, halt dich da raus, die macht sowieso was sie will.
Bei der Ausreise wird der spanische Grenzbeamte das längst abgelaufene Visum bemerken und das über das Schengensystem an die deutschen Behörden (wegen des deutschen Visums) melden. Die Cubana bekommt dann einen Vermerk im Ausländerzentralregister AZR und eine schengenweite Einreisesperre. Die Sperre gilt grundsätzlich lebenslang, kann später auf Antrag befristet werden. Strafanzeige wird es auch geben, die aber wohl eher pro forma, da sie ja dann doch ausgereist ist und so bald nicht wiederkommt.
Es bleibt ja auch noch die Gefahr, daß sie vorher erwischt wird. In diesem Fall landet sie mit 100%iger Sicherheit in Abschiebehaft, da sie ja auch in Deutschland keinen Bürgen hat. Dieser ist ja, wenn ich das richtig verstanden habe, bereits verstorben. Die Kosten die dann entstehen würde der deutsche Staat dann ihr anlasten und sicherlich versuchen diese aus der Erbmasse zu erhalten, da sie als Witwe ja Erbin ist. Das Einreiseverbot würde dann natürlich auch ausgesprochen.
An deiner Stelle würde ich mich da auch raushalten. Der illegale Aufenthalt in Deutschland ist ein Straftatbestand und als Unterstützer könntest du dich unter Umständen mitschuldig machen und damit auch mithaftbar. Ich wäre da sehr vorsichtig.
Flipper20 am 09.11.2011 (Was erbt eine Kubanischen Witwe?)
Zitat:Sie ist eine großartige - ausgesprochen liebe und gebildete - Frau.
Der Aufenthalt in ihrem Haus war immer großes Kino der Gastfreundschaft.
Sie hat sich natürlich an mich gewandt, weil sie sonst keinen Ansprechpartner hier hat. Eigentlich wollte sie das gar nicht, weil sie sich schämen würde, den Kindern etwas wegzunehmen, und sie möchte nicht, dass "sie schlecht von ihr denken".
Tja Flipper, großes Kino
Mein Tipp : Halt dich Fern von dieser "lieben" Frau.
Zitat von Flipper20
Weiß jemand was Konkretes? Also bitte nicht nur Vermutungen!
Gruß
Flipper20
Sei mir bitte nicht böse, aber die Meisten hier können wohl nur spekulieren weil vermutlich niemand damit konkrete Erfahrungen hat. Ich persönlich werde diese Erfahrungen wohl auch nie machen, weil ich da nicht mitspielen würde. Um Konkretes zu erfahren mußt du dich wohl an einen Anwalt wenden der auf Ausländerrecht spezialisiert ist. Vielleicht gibt es ja sogar ein Schlupfloch, aber auch da kann dir nur ein Rechtsexperte weiterhelfen.
@ Pauii
Ich will vorweg schicken, dass ich Deine Beiträe ansonsten schätze, aber mit diesem (Beitrag) bist Du neben der Spur.
Z allem, was Du von mir aus einem anderen Beitrag zitierst, stehe ich nach wie vor. Du tust das in einer Art und Weise, als sei jtzt das Gegenteil bewiesen. Ich kann aber - auch nach mehrfachem Hinsehen - keinen Zusammenhang oder gar Widerspruch erkennen. Was hat die Gastfreundschaft, die ich in Kuba genossen habe, mit Ihrem Ansinnen, hier in Deutschland oder den Schengenstaaten zu leben und zu arbeiten mit der Fähigkeit der Gastfreundschaft oder gar ihrem Bildungsstand zu tun? Das eine schließt doch das andere nicht aus oder widerspricht dem. Dieser konstruierte Zusammenhang verschließt sich mir.
Da ändert auch der Applaus andere Mitglieder nichts dran.
Dass sie aufgrund der Tatsache, die Witwe eines Deutschen zu sein, igendwo eine Chance ableitet oder sieht, hier zu sein, zu bleiben und zu arbeiten, finde ich ja noch menschlich nachvollziehbar. Das finde ich zumindest auch nicht gleich verwerflich. Mit diesem Wunsch steht sie weltweit nicht allein da.
Sie wird nur einsehen müssen, dass es keine Basis (zumindest nicht mehr) dafür gibt.
Dass hier Kubaner leben, beruht auf gestatteten humanitären Ausnahmen im Zuge von Famlienzusammenführung, Ehegattennachzug, Kindern etc.etc.
Aber genau hier liegt bei ihr der Hase im Pfeffer : Es gibt keine Familie mehr, die zusammenzuführen wäre !
Mit ihrem Mann ist ihr Ansruch auf ein Bleiberecht gestorben.
Sie will ja eigentlich auch nicht illegal hier (oder in Spanien) bleiben. Sie geht wahrscheinlich davon aus, dass sie gegen einen negativen Bescheid seitens der Ausländerbehörde Einspruch einlegen kann und damit ihr "Fall" weiter offen bleibt.
Eine automatische Visumsverlängerung ist es aber nicht!
Ich werde ihr ganz dringend nahelegen, Europa bis spätestens zum 19.03.2012 verlassen zu haben.
Ob die Drohung, dass sie danach nicht mehr einreisen kann, bei ihr etwas bewirkt, weiß ich nicht. Hat sie Europa erst einmal Richtung Kuba verlassen, ist für sie der Zug Europa ohnehin abgefahren.
Von Kuba aus ein Verfahren auf Bleiberecht zu bestreiten - nun ja.......
Sie hat halt einfach Pech gehabt, dass sich ihr Mann so schnell und unerwartet verabschiedet hat.
Apropos Pech :
Das muss ich noch zum Besten geben, damit der ein oder andere vielleicht doch ein wenig Mitleid mit ihr hat und um zu belegen, dass ihr scheint´s das Pech am Fuße klebt.
Für ihren Besuch in Deutschland (von Spanien aus mit ihrem Bruder) hatte sie 10 Tage eingeplant, und zwar vom 17.01.2012 bis zum 27.01.2012. Den Herflug hatte ihr Bruder im Internet mit LAN gebucht. Es war aber ein Flug von Santiago de Chile nach Frankfurt mit Zwischenstop in Madrid. Am Flughafen erfuhr sie, dass sie die Maschine nicht nehmen könne, weil sie damit die EU verlassen würde und somit in Frankfurt zum zweiten mal in die EU einreisen würde. Das gab aber das Visum nicht her. Erstattung Flugkosten : Nada !
Sie kam dann am nächsten Tag. 10 Tage hieß somit bis zum 28.01.2012.
Als ich am 28.01.2012 aufstand, um sie anschließend zum Flughafen zu bringen, höre und sehe ich im Fernsehen, dass die Fluggesellschaft SPANAIR just am Abend zuvor Konkurs abgemeldet hatte. Alle Flüge am Samstag gestrichen.
Jetzt ratet mal, mit welcher Gesellschaft die beiden heimfliegen wollten?
Schönes Theater am Flughafen....
Wieder zwei neue Tickets kaufen.
...und das ausgerechnet an ihrem Geburtstag.
Glück hat die Frau wirklich nicht.
Ich danke für die Antworten und werde Euch im Gegenzug auf dem Laufenden halten, O.K. ?
Gruß
Flipper20
#15 RE: Besuchsvisum abgelaufen . und jetzt ?
Sorry, ich wollte meinen Beitrag mit Korrekturen editieren, habe aber auf Zitat gedrückt statt auf edit.
Da ich nun mir selbst geantwortet hatte, ging edit nicht mehr.
Verzeiht mir die (Schreib-)Fehler.
--------------------------------------------------
Tja, das ist ja wirklich eine ziemlich verfahrene Geschichte ... ist irgendwie schwierig, da Ratschläge zu geben. Sie wird ihre Hoffnung auf Spanien setzen, zumal sie dort einen Bruder hat, der ihr möglicherweise über einige Klippen helfen kann.
Andererseits scheint bei ihr aber auch eine ziemliche Portion Unkenntnis gepaart mit Naivität - beides kann man ihr nicht vorwerfen, sie kennt ja bisher nur Kuba - bzgl. ihrer Möglichkeiten, sowohl was Aufenthalt/Visum als auch Arbeitsmöglichkeiten/-chancen angeht, vorzuliegen.
Schade für sie, es hätte ja auch alles anders laufen können.
Zitat von Flipper20
@ Pauii
Ich will vorweg schicken, dass ich Deine Beiträe ansonsten schätze, aber mit diesem (Beitrag) bist Du neben der Spur.
Flipper20
@ Flipper danke für die
Auch ich will dir sagen ,daß ich deinen Einsatz
für diese Person schätze,es gibt wahrlich nicht viele
die das so gemacht hätten.
Und was ich noch besser finde du tust das auch für deinen
verstorbenen Freund.Auch glaube ich dir ,daß du deine Meinung
über diese Person ehrlich so empfunden hast .Nur lieber Flipper,
ich als außenstehender lese zwischen den Zeilen etwas anderes.
Zitat : Nun kam die Witwe aber endlich mit der Sprache heraus, dass sie gar nicht heim will
Ob sie nun viel Pech hatte oder nicht,steht auf einem
anderem Blatt, und wer am 28.1. Geburtstag hat kann eigentlich
kein schlechter Mensch sein.
Mir , und auch den anderen ging es nur darum,daß du dich nicht zu
sehr von ihr vereinnahmen lassen solltest.Mir ( uns) ist die Person
eigentlich schnuppe,es ging mir nur darum,daß du von ihr ausgenutzt
wirst und vielleicht selbst noch ein Verfahren an den Hals bekommst.
Zum schluss : nach deinen beschreibungen der Person, hätte ich folgendes
gedacht : Sie kommt nach D. bekommt ein Erbe von 5000 - 15000 Euro,ist
damit zufrieden,fliegt zurück nach Kuba und fängt damit ein neues leben
an .
Zitat von dir :
Ich werde ihr ganz dringend nahelegen, Europa bis spätestens zum 19.03.2012 verlassen zu haben.
Dazu drücke ich dir und ihr die Daumen
bis neulich Pauli ( jetzt mit Krone)
Lieber Flipper
In Kuba sagen wir immer " Das glück hat eine Glatze mit nur ein Haar, wenn du diesen Haar findest, Klammer dich fest, es wird nie eine zweite geben"
Und das ist das was diese Frau jetzt denk, und ich verstehe sie ganz gut, sie wird nie wieder " ein Haar finden!
Natürlich verstehe ich dich auch, eine wirklich sehr schwer Situation !
Saludos
Chepina
Trieli
(
gelöscht
)
#19 RE: Besuchsvisum abgelaufen . und jetzt ?
@Flipper: Mich irritiert halt, daß die Frau dir, während deines Kubaaufenthaltes, keinen Ton davon gesagt hat, daß sie plant mit dem Visum, für das du ja hier so gekämpft hast, nach Deutschland zu reisen.
Und der in Spanien lebende Bruder sollte sich ja nun ein wenig auskennen und wissen, daß es nicht unbedingt ratsam ist einen Rückflug für den 28.01.2012 zu buchen wenn das Visum bereits am 19.01.2012 endet.
Also nach Versehen und Pech sieht mir das an diesen Punkten nicht unbedingt aus. Eher ein wenig nach Geheimniskrämerei.
Ich drücke dir die Daumen, daß du sie am 19.03.2012 in den Flieger kriegst. Wenn nicht, dann würde ich mich aus der Sache raushalten. Das kann eigentlich fast nur nach hinten los gehen. Den fraglich ist ja auch wer den dann anstehenden Gerichtsstreit zahlen soll. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die deutschen Sozialkassen dafür aufkommen, da sie ja keine Ansprüche an diese hat.
Vermutlich wird sie sobald ein Einspruchsverfahren läuft eine Duldung erhalten. Damit darf sie aber nicht reisen. Im Normalfall darf man noch nicht mal seinen Landkreis verlassen. Also mit Reisen nach Spanien etc. ist dann nix.
Hi,
ich geb`Euch allen ein bisschen Recht. Es gibt halt in diesem Bereich keine eindeutige Aussage in die ein oder andere Richtung.
Was ihre Ehrlickiet angeht, so würde ich sie eher hier ansiedeln wollen : Was ich sage, muss die Wahrheit sein, aber ich muss ja nicht mit jeder mir bekannen Wahrheit hausieren gehen. Wahrscheinlich hat sie gefürchtet, dass ich ihr das ausreden würde, wenn sie mit mir darüber in Kuba gesprochen hätte. Wer weiß.
Sie wird sich gedacht haben, dass sie - wenn überhaupt - nur hier etwas erreichen kann, jedoch nicht von Kuba aus.
In wie weit dann ihr Bruder in Spanien mit möglichem Halbwissen über Gesetze in Deutschland - sie noch beeinflusst hat, weiß ich nicht.
Ob ein Widerspruch automatisch eine Verlängerung des Visums bedeutet, weiß ich nicht. Ich fürchte eher nicht.
Prozeßkostenhilfe kann sie auch vergessen. Darüber entscheidet ein Richter. Nur wenn sie Aussichten auf Erfolg hätte, würde sie diese bekommen. Sie hat aber keine Aussichten auf Erfolg. Also bekommt sie auch keine Prozeßkostenhilfe.
Dass ich strafrechtlich da mit im Boot bin, glaube ich eher nicht. Sie ist ja jetzt in Spanien und die Emails an sie belegen, dass ich ihr die Situation klar mache und ihr rate, die EU bis spätestens zum 19.03.2012 Richtung Kuba zu verlassen.
Nun ja, wir werden sehen, wie schnell sie sich damit abfinden wird.
Gruß
Flipper20
-----------------------------------------------------------------------------
Zitat von Flipper20
........
Dass ich strafrechtlich da mit im Boot bin, glaube ich eher nicht. Sie ist ja jetzt in Spanien und die Emails an sie belegen, dass ich ihr die Situation klar mache und ihr rate, die EU bis spätestens zum 19.03.2012 Richtung Kuba zu verlassen.
Gruß
Flipper20
Wer hat denn die Verpflichtungserklärung unterschrieben?
Hoffentlich nicht Du!!!!
Wenn doch, wäre ich an Deiner Stelle aber ganz schnell in Spanien
und würde sie persönlich in den Flieger setzen.
Derjenige der unterschrieben hat, kann der Staat alle Kosten aufdrücken.
Fahndung, Abschiebehaft etc....
Oh,oh Falko
Zitat von falko1602
Wer hat denn die Verpflichtungserklärung unterschrieben?
Hoffentlich nicht Du!!!!
Die hatte doch noch ihr mittlerweile verstorbener Ehemann unterschrieben.
Dann zog es sich lange hin, bis sie das Visum tatsächlich bekam und ein Großteil der gewährten 90 Tage war bereits abgelaufen, als sie mit dem Visum ausreiste.
So habe ich es aus dem anderen thread in Erinnerung.
Zitat von la pirataZitat von falko1602
Wer hat denn die Verpflichtungserklärung unterschrieben?
Hoffentlich nicht Du!!!!
Die hatte doch noch ihr mittlerweile verstorbener Ehemann unterschrieben.
Dann zog es sich lange hin, bis sie das Visum tatsächlich bekam und ein Großteil der gewährten 90 Tage war bereits abgelaufen, als sie mit dem Visum ausreiste.
So habe ich es aus dem anderen thread in Erinnerung.
Dann, kann es unserem Flipperchen ja am Popo vorbeigehen, was mit ihr passiert
falko
Was die alte Bürgschaft angeht, die hatte der Sohn des verstorbenen gemacht. Er wollte sie nach dem Tod des Vaters zurückziehen und hatte sich diesbezüglich an die deutsche Botschaft in Havanna gewandt. Die wiederum hat mich angeschrieben, ob ich (bzw. die Witwe) damit einverstanden wäre. Das waren wir natürlich nicht. Was taugt eine Bürgschaft, wenn man sie jederzeit zurückziehen könnte? Aber die ist ja am 19.01.2012 ohnehin abgelaufen.
Nein, was die neue Bürgschaft angeht, habt Ihr oben überlesen, dass sie die Verlängerung ohne neuerliche Bürgschaft und ohne neuerliche Krankenversicherung bekommen hat. Wirklich großzügig von dem Beamten. Aber sie hängt z.Zt. sie ganz schön in der Luft. Ich habe dem Bruder nahegelegt, in Spanien eine KV für sie abzuschließen. Bei dem notorischen Geldmangel fürchte ich aber, dass sie keine hat.
Was die Erbschaft angeht, so wird sie ca. € 3.000,- bekommen. Mehr war nicht drin, ohne mit viel Risiko im Hinblick auf das Ergebnis enorme Anwaltskosten zu produzieren. Und Anwälte wollen ihr Geld und das des Gerichtes im Voraus...
Immerhin, € 3.000,- sind besser als gar nichts.
Gruß
Flipper20
Was nennst du "Bürgschaft" ? Die Verpflichtungserklärung an sich, oder ist zur Verpflichtungserklärung noch eine "Bürgschaft", "Kaution" in Form von Geld hinterlegt worden ?
Die Verpflichtung durch die Verpflichtungserklärung erlischt nicht mit dem Ablauf des Visums, sondern mit der ordnungsgemäßen Ausreise der Person, für die die Verpflichtung eingegangen wurde.
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