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Kubanerin als Turi da, Visumszeit abgelaufen, jetzt Heirat
chriss
(
gelöscht
)
#1 Kubanerin als Turi da, Visumszeit abgelaufen, jetzt Heirat
Hallo,
es geht immer noch um die besagte Lady.
Ihre 4 Wochen konnten, wie alle gesagt hatten, nicht verlängert werden
Dienstag hätte sie abfliegen müssen, am Montag davor hat der Einlader zur Heirat zugestimmt.
Auf der Ausländerbehörde dies vorgetragen, haben sie es geglaubt und vorläufig eine Fristverlängerung von 10 Tagen eingeräumt.
Jetzt halt das nächste Problem: Sie hat ihre Heiratspapiere zwar hier in Deutschland, aber die müssen jetzt nach Habana aufs deutsche Konsulat wegen der Beglaubigung, und dann wieder zurück nach Freiburg zur Behörde und zum Standesamt.
Schräge Lage,
wie ist denn jetzt die weitere Vorgehensweise..=??
Die Tante vom Ausländeramt hat schon von Polizei gesprochen nach Ablauf der Frist,
aber wie soll denn das gehen 10 Tage für die Papiere nach Habanna und zurück..
Ich würde gerne was anderes lesen als: Lady soll wieder heimfliegen und mit Heiratsvisum, zurückkommen,
Rückflug ist abgelaufen,
so kurz vorm Ziel jetzt doch wieder heim?
Also um nen Anwalt kommen die doch nicht drum herum....
Wie wäre es mit Kirchenasyl
In Berlin Mitte haben sie Erfahrung damit.
Was soll der Anwalt machen?
chriss
(
gelöscht
)
#3 RE: Kubanerin als Turi da, Visumszeit abgelaufen, jetzt Heirat
sich um die Tante von der Behörde kümmern,
Kommt darauf an wie der Anwalt aussieht, damit er Erfolg hat
Was ist mit Dir?
Abgesehen davon, dass ich nicht verstehe, wieso die chica die Legalisierung in HAV nicht auch gleich erledigt hat, wenn sie schon alles nach D mitschleift sehe ich als Unwissender folgende Lösungsansätze, die mit ein bischen Verständnis seitns der Behörden besser ohne Anwalt funktionieren (mit Anwalt = kein Entgegenkommen):
a):
Ruf das deutsche Konsulat in Havanna an (anrufen, nicht schreiben, eilt) und schildert Euren Fall mit der Bitte / Nachfrage ob
a1) sie eingescannte Dokumente beglaubigen könnten (sprich sie müssen das E-Mail in HAV ausdrucken, Stempel draufhauen, neu einscannen und zurückmailen) - evtl. ist vorab noch abzuklären ob das Standesamt die Dokumente so überhaupt annehmen würde
a2) wie a1) und wenn ein deutscher Notar vorab beglaubigt, dass die eingescannten Dokumente ihm im Orginal vorliegen und der Mail-Verkehr zwischen Notariat und Konsulat abläuft
Urkunden-Problem bei a1 und a2:
"Die kubanischen Urkunden müssen vom kubanischen Außenministerium (MINREX) vorbeglaubigt sowie ins Deutsche übersetzt sein"
Hat die chica den MINREX-sello drauf? Sind die Dokumente übersetzt? Und sind die Dokumente nicht älter als 6 Monate? Falls 1x Nein => Heimflug
a3) deutsches Konsulat kann auf die Sachbearbeiterin vom Ausländeramt einwirken um Fristerstreckung zu erlangen. Fraglich ist, was ihr, wenn Urkunden-Problem NICHT besteht zum Beispiel innerhalb 30 Tage veranstalten wollt, was nciht auch innerhalb 10 Tage ging.
b) Verwandtschaft / Familie besorgt der chica ALLE Papiere (vorallem Geburtsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis/Ledigkeitsbescheinigung)
nochmal neu, lässt diese überetzen, bei MINREX überbeglaubigen, beim Konsulat legalisieren und schickt diese per DHL zu Euch. Diese Variante ist sicher sehr kostspielig und dauer definitiv länger als 10 Tage.
Ich frag mich, inwiefern Euch ein Anwalt überhaupt helfen könnte. Evtl. schafft er es, die Frist um weitere 20 oder 30 Tage zu erstrecken, die Ausreise zu verzögern - aber wie wollt Ihr die Papiere der chica organisieren?
Sorry, wenn a1 / a2 nicht klappt, vermute ich, dass es keine Lösung gibt.
ach ja - die "fiesteste" Variante "c":
nicht die chica fleigt nach HAV, sondern Du oder egal wer, bevollmächtigt von der chica. Dort mit den Papieren der Dame ab aufs Konsulat, legalisieren lassen und rein in den Flieger zurück nach Alemania. Geht nur, wenn das "Urkunden"-Problem nicht besteht.
a1) sie eingescannte Dokumente beglaubigen könnten (sprich sie müssen das E-Mail in HAV ausdrucken, Stempel draufhauen, neu einscannen und zurückmailen) - evtl. ist vorab noch abzuklären ob das Standesamt die Dokumente so überhaupt annehmen würde
Vielleicht in 50 Jahren, jetzt werden nur Originale beglaubigt, bzw. Fotokopien unter gleichzeitiger Vorlage des Originals
Zitat von jan
a1) sie eingescannte Dokumente beglaubigen könnten (sprich sie müssen das E-Mail in HAV ausdrucken, Stempel draufhauen, neu einscannen und zurückmailen) - evtl. ist vorab noch abzuklären ob das Standesamt die Dokumente so überhaupt annehmen würde
Vielleicht in 50 Jahren, jetzt werden nur Originale beglaubigt, bzw. Fotokopien unter gleichzeitiger Vorlage des Originals
deswegen ja auhc Variante a2) Herr Alleskommentierer.....
Zitat von chriss
Schräge Lage,
Ich bin da nicht sehr zuversichtlich!
Die Originale müssen schon zur deutschen Botschaft nach Havanna. Ich glaube nicht, dass die irgendwelche gescannten und gemailten Kopien beglaubigen, man könnte ja am Computer mit einem halbwegs brauchbaren Grafikprogramm sonstwas zusammenmontieren.
Die einfachste Möglichkeit wäre, in Absprache mit der Botschaft die Dokumente per DHL express zur Botschaft in Havanna schicken, dort beglaubigen lassen und per DHL express zurückschicken lassen. AAABER: Dafür reich die Zeit nicht. DHL express braucht ja allein von D nach CU ca. 10 Tage (auch wenn deren Propaganda-Prospekte was anderes versprechen).
Und auch wenn sie tatsächlich hier heiraten darf, muss sie wegen des Touri-Visums wieder zurück und dann mit Visum zur Familienzusammenführung wieder her. Das ist eine Schikane, um eben zu verhindern, dass Touristen-Visa zum heiraten "missbraucht" werden. Ist jedenfalls mein letzter Kenntnisstand, korrigiert mich.
Das einzig positive, was ich dir sagen kann: Die Papiere müssen nicht zwangsläufig in Kuba übersetzt werden, das kann auch ein vereidigter Übersetzer in Deutschland machen.
Weshalb hat die Cubanita die Dokumente denn nicht vor der Reise von der deutschen Botschaft beglaubigen lassen? Nicht gewusst? Hätte sie oder vielmehr der Bräutigam wissen müssen. Mensch da erkundigt man sich doch vorher, was man zum Heiraten im Ausland braucht.
.
Vielleicht wäre Dänemark eine Lösung?
http://www.toender.dk/pdf/tysk_info.pdf
Da reichte bislang der Reisepass und eine Ledigkeitsbescheinigung zum verehelichen aus. Hatte man keine, akzeptierten sie die Meldebescheinigung vom dt. Einwohnermeldeamt, denn dort steht: Familienstand: ledig.
Auf der Toender-Info steht: NB! Eine Legalisierung der Dokumente kann gegebenenfalls verlangt werden.
'Kann' hört sich schon mal besse an als 'muss'
Mein Rat an den Lastminute - Heiratswütigen: In Toender anrufen und mit den Spezialisten dort reden....
TØNDER KOMMUNE Standesamt. Postanschrift: Kongevej 57 DK-6270 Tønder
Mail: vielse@toender.dk http://www.toender.dk
Telefon- und Telefonzeiten: +45 74 92 97 09 Montag-Mittwoch 9 bis 14 Uhr, Donnerstag 12 bis 17 Uhr.
Freitag geschloßen. Bürozeit nur nach Absprache.
Zitat von Sharky
die Verlängerung des Visas, auch wenn nur für 10 Tage, in den Pass
eintragen lassen und dann ab zur Hochzeit nach Dänemark.
Sehe ich genauso!
Wobei ich nicht glaube dass nach 10 Tagen die Polizei vorbei kommt und die Cubana in Abschiebehaft nimmt. Sogar die AB muss einsehen dass dies lächerlich wäre. Zum Glück hat man hier in Europa noch genug Freiheiten um sich so einem Blödsinn zu widersetzen. Das schwierige ist die Geliebta nach D zu bekommen. Wenn sie nun hier ist soll sie blos nicht mehr zurück nach Cuba bis alles geregelt ist. Sogar illegal z.B. in Spanien wäre besser. Heirat geht auch als illegaler.
Nochmal -> Cubana ist hier + heiratswilliger "Europäer" vorhanden = eigentlich bombensicher wenn man nicht zu "naiv" ran geht.
Salu
(
Gast
)
#14 RE: Kubanerin als Turi da, Visumszeit abgelaufen, jetzt Heirat
Zitat von camillo
Nochmal -> Cubana ist hier + heiratswilliger "Europäer" vorhanden = eigentlich bombensicher wenn man nicht zu "naiv" ran geht.
Aber es wird immer schwieriger, wenn man glaubt alle Regelungen ignorieren zu können und sich einbildet, diese wären nur für die anderen gemacht.
Der 1. Patzer war, die oft hier wiederholten Einzelheiten des Ablauf der Visumsprozedur (Zahlungsnachweis der Prorroga bei der CJI) nicht weiter beachtet haben.
Der 2. Patzer war, den hier erteilten Ratschlag zu ignorieren, bei der deutschen Botschaft zu versuchen, das 1-Monats-Besuchsvisum auf die maximal mögliche Dauer von 3 Monaten abändern zu lassen.
Der 3. Patzer war, unvorbereitet die ABH mit der Verlängerung konfrontiert zu haben. Vielleicht wäre ausnahmsweise noch eine Chance gewesen, wenn sich die ABH an den "VHB" der Ausländerbehörde Berlin", erstellt am 05.05.2008 orientiert hätte, in welcher auf Seite 44 (von 567), unter 6.3.1. „Verlängerung eines Schengenvisums auf eine bis zu dreimonatige Aufenthaltsdauer innerhalb von sechs Monaten“ folgendes festgelegt wurde:
Danach ist die Verlängerung der durch das Visum gewährten Aufenthaltsdauer nur möglich, wenn
- sich nach der Erteilung des Visums neue Tatsachen ergeben haben,
- der Antrag begründet ist (insbesondere höhere Gewalt, humanitäre, berufliche oder schwerwiegende persönliche Gründe können eine Verlängerung rechtfertigen),
- keine Änderung des Aufenthaltszwecks beabsichtigt ist.
Wenn diese Ausnahmegründe vorliegen, kann die Gültigkeit eines für einen kürzeren Zeitraum als drei Monate erteilten Visums für eine Aufenthaltsdauer von höchstens drei Monaten innerhalb einer Frist von sechs Monaten von dem Tag der ersten Einreise an verlängert werden, vorausgesetzt, dass der Lebensunterhalt während der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts gesichert ist. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist durch Auflage auszuschließen, sofern die Auslandsvertretung die Auflage nicht bereits verfügt hatte.
Gründe für eine Ausnahme liegen z.B. vor bei eilbedürftiger ärztlicher Behandlung oder Reiseunfähigkeit des Antragstellers, plötzlicher Erkrankung oder sonstigem besorgniserregenden Ereignis bei nahen Familienangehörigen, dringenden geschäftlichen oder beruflichen Gründen, die vor der Einreise nicht abschätzbar waren.
Immerhin haben sie das Besuchsvisum um 10 weitere Tage verlängert, um bei der Ausreise nicht mit weiteren Schwierigkeit konfrontiert zu werden. Sind die Tage abgelaufen, beginnt die Illegalität. Das Mindeste ist ein Passvergehen mit Eintragung in das SIS. Bei diesen Schwierigkeiten wird es aber nicht bleiben. Auch ein Entgegenkommen sollte dann die beste Freundin von Chriss Frau künftig weder bei der Visaabteilung in Havanna noch bei der ABH voraussetzen.
Zitat von SharkyZitat von camillo
Heirat geht auch als illegaler.
Zumindest in Dänemark geht das nicht!!
In Spanien sind sie in der Hinsicht lockerer.
Das ganze liegt aber auch in der Betrachtunbgsweise. Was heißt illegal? Der Aufenthaltstitle ist abgelaufen, ein Europäer will sie heiraten. Durch die Heirat gibts einen Aufenthaltstitel. Da gibt es immer Wege.
Ich denke mal das es auch z.B. für einen Dänen möglich wäre seine illegale Putzfrau zu ehelichen.
Salu
#16 RE: Kubanerin als Turi da, Visumszeit abgelaufen, jetzt Heirat
Die Beglaubigung der deutschen Botschaft interessiert das Standesamt normalerweise nicht;
vermutlich nicht einmal die Beglaubigung des Minrex.
Aber beglaubigte Übersetzungen von Geburtsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis jeweils nicht älter als 6 Monate
sollten schon vorhanden sein.
user
(
gelöscht
)
#18 RE: Kubanerin als Turi da, Visumszeit abgelaufen, jetzt Heirat
Zitat von Moruk
Die Beglaubigung der deutschen Botschaft interessiert das Standesamt normalerweise nicht;
vermutlich nicht einmal die Beglaubigung des Minrex.
Aber beglaubigte Übersetzungen von Geburtsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis jeweils nicht älter als 6 Monate
sollten schon vorhanden sein.
Die 6 Monate gelten für die beglaubigte Urkunde und das beglaubigte Ehefähigkeitszeugnis, nicht für die Übersetzung, die muss nicht beglaubigt sein, sondern von einem vereidigten Übersetzer gemacht sein.
Ohne die Beglaubigung der Botschaft nahm das Standesamt die Urkunde nicht an!
Bei uns war die Zeit schon knapp geworden, wir haben 5 Tage vor Ablauf der 6 Moante nach Ausstellung der Geburtsurkunde geheiratet. Die Übersetzung war zu dem Zeitpunkt gerade mal 10 Tage alt gewesen.
Zitat von Moruk
Die Beglaubigung der deutschen Botschaft interessiert das Standesamt normalerweise nicht;
vermutlich nicht einmal die Beglaubigung des Minrex.
Der MINREX-Stempel selbst ist für das Standesamt irrelevant. Die Vorbeglaubigung durch das MINREX ist Voraussetzung für die Überbeglaubigung durch die deutsche Botschaft. Also wenn das Standesamt sich nicht für den Beglaubigungszettel der Botschaft interessiert, ist der MINREX-Stempel auch nicht wichtig.
user
(
gelöscht
)
#20 RE: Kubanerin als Turi da, Visumszeit abgelaufen, jetzt Heirat
Zitat von juan72Zitat von Moruk
Die Beglaubigung der deutschen Botschaft interessiert das Standesamt normalerweise nicht;
vermutlich nicht einmal die Beglaubigung des Minrex.
Der MINREX-Stempel selbst ist für das Standesamt irrelevant. Die Vorbeglaubigung durch das MINREX ist Voraussetzung für die Überbeglaubigung durch die deutsche Botschaft. Also wenn das Standesamt sich nicht für den Beglaubigungszettel der Botschaft interessiert, ist der MINREX-Stempel auch nicht wichtig.
Für das Standesamt ist die Beglaubigung wichtig, ist schließlich bei uns Deutschen nicht anders!!!!
Zitat von juan72
Also wenn das Standesamt sich nicht für den Beglaubigungszettel der Botschaft interessiert, ist der MINREX-Stempel auch nicht wichtig.
Ich nehme mal an, dass das Standesamt auch ohne Minrex-Stempel auf der Geburtsurkunde geglaubt hat, dass er geboren wurde, als er so leibhaftig vor ihnen stand.
Zitat von Penguin
Für das Standesamt ist die Beglaubigung wichtig, ist schließlich bei uns Deutschen nicht anders!!!!
Ich glaub's dir ja!!!
Ich habe mal bei unserem Standesamt angerufen, weil ich meinem Nachnamen noch den meiner Frau anhängen will. Die Dame sagte mir, dass wir u.a. eine Geburtsurkunde meiner Frau mitbringen sollen. Ich habe leicht verzweifelt gefragt, ob die denn auch von der Botschaft beglaubigt sein muss. Antwort: "Nein, das muss nicht sein. Aber eine Übersetzung brauchen wir."
Mag sein, dass andere Standesämter das anders sehen. Mag sein, dass man es bei einer Eheschließung nicht so locker sieht, wie bei einer Namensänderung.
#24 RE: Kubanerin als Turi da, Visumszeit abgelaufen, jetzt Heirat
Von Spanien aus hat es knapp 50€ gekostet - von Deutschland wird der Preis wohl auch in etwa so hinkommen.
[quote="Penguin
Bei Eheschließung wird überall in Deutschland eine beglaubigte Geburtsurkunde verlangt.[/quote]
Aber nur von Pinguinen
weil Ausländer
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