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Kubanerin als Turi da, Visumszeit abgelaufen, jetzt Heirat
#26 RE: Kubanerin als Turi da, Visumszeit abgelaufen, jetzt Heirat
Ich habe meine Original-Geburtsurkunde und die genügte zum Heiraten in Deutschland.
Da ich Deutscher bin.
user
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gelöscht
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#27 RE: Kubanerin als Turi da, Visumszeit abgelaufen, jetzt Heirat
Zitat von jan
Quatsch!
Ich habe meine Original-Geburtsurkunde und die genügte zum Heiraten in Deutschland.
Da ich Deutscher bin.
Quatsch mit Soße. Du hast eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde, die nicht älter als 6 Monate sein darf vorgelegt!!!
Die Originalurkunde bekommst du nicht in die Hand, da sie beim Standesamt deines Geburtsortes hinterlegt ist. (siehe auch hier)
#28 RE: Kubanerin als Turi da, Visumszeit abgelaufen, jetzt Heirat
Ausgestellt 1 Tag? nach meiner Geburt. Ich wurde Zuhause geboren.
So sieht sie auch aus
steht doch da: Geburtsurkunde - mit Eltern.
Klar stehen bei mir auch drin
Vater Name, Vornamen usw.
Mutter Name,Vornamen usw.
user
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gelöscht
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#29 RE: Kubanerin als Turi da, Visumszeit abgelaufen, jetzt Heirat
user
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gelöscht
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#30 RE: Kubanerin als Turi da, Visumszeit abgelaufen, jetzt Heirat
Zitat von jan
Ich habe eine Original-Geburtsurkunde mit blauem/schwarzem Stempel. (Amtssiegel)
Ausgestellt 1 Tag? nach meiner Geburt. Ich wurde Zuhause geboren.
So sieht sie auch aus
steht doch da: Geburtsurkunde - mit Eltern.
Klar stehen bei mir auch drin
Vater Name, Vornamen usw.
Mutter Name,Vornamen usw.
haste mal geschaut, dass das beim Mann aus Kuba steht????
Bei F aus D steht beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern.
Zitat von chriss
Hallo,
es geht immer noch um die besagte Lady.
Ihre 4 Wochen konnten, wie alle gesagt hatten, nicht verlängert werden
Dienstag hätte sie abfliegen müssen, am Montag davor hat der Einlader zur Heirat zugestimmt.
Auf der Ausländerbehörde dies vorgetragen, haben sie es geglaubt und vorläufig eine Fristverlängerung von 10 Tagen eingeräumt.
Der arme Trottel. Also, ich finde, deutsche Behörden sollten in erster Linie für deutsche Staatsbürger da sein. In diesem Fall heisst das offenbar, die Trulla erstmal wieder nach Kuba zu schicken. Dann können alle Beteiligten die Sache nochmal in Ruhe überdenken. Vor allem der arme Einlader, der hier wohl als Mittel zum Zweck benutzt wird, oder etwa nicht?
Die Mitarbeiter der Behörden würden auch sicherlich gern die Fortsetzung dieser bizarren Geschichte erfahren. Erzähl doch mal! Lernt sie schon fleissig deutsch auf Kuba in Erwartung ihres Heiratsvisums?
Zitat von chriss
so kurz vorm Ziel jetzt doch wieder heim?
Ach was. Die Heirat war also von vorn herein ihr Ziel. Dir ist aber schon klar, dass Freiburger Beamten solche Aussagen von dir möglicherweise aufmerksam zur Kenntnis nehmen. Mit der Folge, dass sie jedes Entgegenkommen einstellen, oder etwa nicht?
Zitat von chriss
Also um nen Anwalt kommen die doch nicht drum herum....
Ich wüsste nicht, dass ein deutscher Staatsbürger für seine Heirat einen Rechtsanwalt benötigt.
#32 RE: Kubanerin als Turi da, Visumszeit abgelaufen, jetzt Heirat
Zitat von Pasu Ecopeta
Abgesehen davon, dass ich nicht verstehe, wieso die chica die Legalisierung in HAV nicht auch gleich erledigt hat, wenn sie schon alles nach D mitschleift sehe ich als Unwissender folgende Lösungsansätze, die mit ein bischen Verständnis seitns der Behörden besser ohne Anwalt funktionieren (mit Anwalt = kein Entgegenkommen):
Für einen Unwissenden gar nicht schlecht, leider sind da aber ein paar schwerwiegende Denkfehler versteckt. Erstmal, es ist doch sonnenklar, warum die Trulla nicht die Legalisierung von Heiratspapieren (!) betreiben und gleichzeitig ein Besuchsvisum beantragen kann! Ich mein, das ist sowas von bizarr, ich stell mir das gerade vor. Sie latscht zur Botschaft und will ein Touristenvisum haben. Und dann sacht sie da auf einmal "Ach, übrigens. Könnten Sie nebenbei noch gerade meine capacidad legal legalisieren? Wo sie schonmal dabei sind."
Zitat von Pasu Ecopeta
Hat die chica den MINREX-sello drauf?
Wo? Auf ihrem Hintern?
Zitat von Pasu Ecopeta
a3) deutsches Konsulat kann auf die Sachbearbeiterin vom Ausländeramt einwirken um Fristerstreckung zu erlangen.
Wie kommst du denn auf die Idee?
Zitat von Pasu Ecopeta
b) Verwandtschaft / Familie besorgt der chica ALLE Papiere (vorallem Geburtsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis/Ledigkeitsbescheinigung)
nochmal neu, lässt diese überetzen, bei MINREX überbeglaubigen, beim Konsulat legalisieren und schickt diese per DHL zu Euch. Diese Variante ist sicher sehr kostspielig und dauer definitiv länger als 10 Tage.
Wieso? Das ist doch die beste Option. Wenn man einen guten Anwalt in Havanna beauftragt, warum sollte der das nicht in 2-4 Tagen abwickeln?
Ausgenommen natürlich die Übersetzung bei den ESTI Lahmärschen, die wahrscheinlich eh gerade Urlaub machen. Aber Übersetzer gibt's ja auch in Deutschland, woll?
Sobald die legalisierten Urkunden unterwegs sind, faxt der Anwalt sie schonmal, zusammen mit der DHL-Bestätigung, nach Dland. Das legt man der ABH dann vor mit der höflichen Bitte, die Trulla noch ein paar Tage zu dulden, da die Heirat "unmittelbar bevorsteht". Wenn die Urkunden 3-4 Tage später da sind und schnell übersetzt werden, dann macht man halt beim Standesamt einen Heiratstermin. Soweit der Plan im groben. Klingt irgendwie machbar.
Ich denke, wenn die ABH von der Aufrichtigkeit der Akteure ausgeht, sollt das klappen. Wär ich bei der ABH, würde ich mir allerdings komplett verarscht vorkommen. Selbst wenn die kubanischen Urkunden - wie oben beschrieben - tatsächlich während der Duldung der Trulla erstellt wurden, und nicht schon vor ihrem Besuch. Letzteres ist natürlich gleichbedeutend mit unverzüglichem Abschied der Trulla Richtung Kuba, selbst nach ihrer Heirat. Und dann heisst es erstmal deutsch lernen! Und zwar richtig! Die Deutsche Botschaft hat nämlich alleinige Entscheidungskompetenz, ob ihr Deutschgestammel denn wohl ausreichend sei, oder nicht. Und bei verarschten Behörden heisst es erstmal 'oder nicht', woll? Ich frag mich, für wie doof manche die Leute bei den Behörden halten. Naja, das Resultat ist ja entsprechend...
Zitat von Esperanto2
- .
Immerhin haben sie das Besuchsvisum um 10 weitere Tage verlängert, um bei der Ausreise nicht mit weiteren Schwierigkeit konfrontiert zu werden.
Saludos, deine Beiträge sind wirklich exzellent, aber hier scheinst du der allgemeinen Meinung etwas auf den Leim zu gehen. Wie kommst du darauf, dass die Behörde ein Besuchsvisum verlängert, dessen Hinfälligkeit der Antragsteller auch noch selbst zugibt? Völlig undenkbar. Oben steht doch, nur wenn "keine Änderung des Aufenthaltszwecks beabsichtigt ist". Was hier aber offensichtlich genau der Fall ist, der völlig geänderte Aufenthaltszweck lautet doch jetzt "Beschaffung von Heiratspapieren".
Dafür kann man eine Duldung erwarten, wenn's hochkommt. Anscheinend gab es nichtmal das von der Behörde. Nur die verbale Zusage, die aktive Einleitung aufenthaltsverkürzender Massnahmen gegen die Trulla noch ein paar Tage aufzuschieben.
Mir ist nicht klar, wie es ohne ihre Duldung zu einer Heirat in Dland kommen sollte, ohne dass sie erstmal zurück nach Kuba geht. Vorschläge, mal eben in Dänemark oder so zu heiraten sind natürlich ohne gültiges Visum reine Hirngespinste. Und das wird sie nicht bekommen.
Die einzige reale Möglichkeit, hohe Kosten für ihren Aufenthaltstitel zu vermeiden, ist goodwill der ABH.
Zitat von Esperanto2
Sind die Tage abgelaufen, beginnt die Illegalität. Das Mindeste ist ein Passvergehen mit Eintragung in das SIS.
Nee, so einfach nu doch nicht. Was illegal ist, und was nicht, bestimmt hier am Ende immer noch ein Richter. Und sonst niemand.
Zitat von Esperanto2
Auch ein Entgegenkommen sollte dann die beste Freundin von Chriss Frau künftig weder bei der Visaabteilung in Havanna noch bei der ABH voraussetzen.
Genau! Nur das "dann" kann man eigentlich weglassen.
Zitat von Le BaronZitat von Esperanto2Nee, so einfach nu doch nicht. Was illegal ist, und was nicht, bestimmt hier am Ende immer noch ein Richter. Und sonst niemand.
Sind die Tage abgelaufen, beginnt die Illegalität. Das Mindeste ist ein Passvergehen mit Eintragung in das SIS.
Was illegal ist und was nicht, bestimmt zunächst einmal das Gesetz. Der Aufenthalt eines visapflichtigen Ausländers ohne Aufenthaltstitel ist illegal. Ein Eintrag in das SIS bedarf keiner richterlichen Entscheidung. Das ist nicht viel anders als bei der Flensburger Verkehrssünderkartei oder bei der beabsichtigten Erfassung von Vieleinladern. Im Gegensatz zum Flensburger Register wird der im SIS Eingetragene aber möglicherweise keine Auskunft bekommen.
Zitat von chriss
Hallo,
es geht immer noch um die besagte Lady.
Ihre 4 Wochen konnten, wie alle gesagt hatten, nicht verlängert werden
Dienstag hätte sie abfliegen müssen, am Montag davor hat der Einlader zur Heirat zugestimmt.
Auf der Ausländerbehörde dies vorgetragen, haben sie es geglaubt und vorläufig eine Fristverlängerung von 10 Tagen eingeräumt.
Wie is eigentlich der Stand der Dinge ?
Die 10 Tage sind ja schon längst rum
Ist die besagte Cubana schon wieder zurück auf der Insel ?
oder gar im Knast ?
oder doch noch lastminute geheiratet worden ???
ehemaliges mitglied
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gelöscht
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#36 RE: Kubanerin als Turi da, Visumszeit abgelaufen, jetzt Heirat
... denke es wird schon irgendeinen Weg geben sie hier zu heiraten...
Doch wie ist es dann mit einer Wiedereinreise nach Cuba?
Sie ist doch dann ebenfalls illegal ausgereist,zumindestens nicht zurückgekehrt...Kann Sie denn überhaupt wieder nach Hause?
Ein Familienmitglied ist nach der Maueröffnung auch in D geblieben, lebt jetzt in Spanien. Hat vor 2 Wochen einen Antrag bei der Cubi Botschaft gestellt die Familie besuchen zu wollen. Abgelehnt.
In Antwort auf:
Da reichte bislang der Reisepass und eine Ledigkeitsbescheinigung zum verehelichen aus. Hatte man keine, akzeptierten sie die Meldebescheinigung vom dt. Einwohnermeldeamt
bin nicht sicher, ob sie als Touristin eine Meldebescheinigung vom dt. Einwohnermeldeamt bekommt. Eher nicht !
Zitat von chulo
In Antwort auf:
Da reichte bislang der Reisepass und eine Ledigkeitsbescheinigung zum verehelichen aus. Hatte man keine, akzeptierten sie die Meldebescheinigung vom dt. Einwohnermeldeamt
bin nicht sicher, ob sie als Touristin eine Meldebescheinigung vom dt. Einwohnermeldeamt bekommt. Eher nicht !
natürlich nicht
Zitat von Moskito
.
Vielleicht wäre Dänemark eine Lösung?
http://www.toender.dk/pdf/tysk_info.pdf
Da reichte bislang der Reisepass und eine Ledigkeitsbescheinigung zum verehelichen aus. Hatte man keine, akzeptierten sie die Meldebescheinigung vom dt. Einwohnermeldeamt, denn dort steht: Familienstand: ledig.
Und einen gültigen Aufenthaltstitel nicht zu vergessen, somit ist das auch keine Option
#41 RE: Kubanerin als Turi da, Visumszeit abgelaufen, jetzt Heirat
Zitat von chuloIn Antwort auf:
Da reichte bislang der Reisepass und eine Ledigkeitsbescheinigung zum verehelichen aus. Hatte man keine, akzeptierten sie die Meldebescheinigung vom dt. Einwohnermeldeamt
bin nicht sicher, ob sie als Touristin eine Meldebescheinigung vom dt. Einwohnermeldeamt bekommt. Eher nicht !
Als Touristin schon, aber nicht mit einem abgelaufenen Visum...
#42 RE: Kubanerin als Turi da, Visumszeit abgelaufen, jetzt Heirat
In Antwort auf:
Als Touristin schon, aber nicht mit einem abgelaufenen Visum...
Zum Zeitpunkt der Fragestellung hatte sie wohl noch eine legale Aufenthaltserlaubnis, Dänemark wäre schon eine Option gewesen.
Eine Frage die ich mir allerdings stelle, ist, warum überhaupt so eine überstürzte Blitzhochzeit. warum kehrt cubana nicht erstmal nach Kuba zurück, besorgt alle nötigen Papiere, verabschiedet sich von mama. primo, novio etc. und kommt dann ganz relaxed zwecks Heirat nach D. ?
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gelöscht
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#43 RE: Kubanerin als Turi da, Visumszeit abgelaufen, jetzt Heirat
Frage ich mich auch die ganze Zeit wegen des Sprachtests vielleicht, weil sie keine Lust dazu
hat, Kosten etc. Wer weiss es.
Daenemark kein Option mehr da kein legaler Aufenthaltstitel vermute mal sie ist nur noch geduldet, und so wie das Ganze abgelaufen ist , jetzt auf Kulanz und Entgegenkommen der
ABH und Botschaft zu hoffen, ein bisschen naiv finde ich!
Anwalt, sicher es gibt Anwaelte in Deutschland die auch nocht die aussichtlosesten
faelle uebernehmen und sich dafuer bestens bezahlen lassen.
Ich vermute mal die ABH wird hier nicht mitspielen, die Dame wird eine Grenzuebetrittsbescheinigung bekommen, und wenn sie den Termin verstreichen laesst haengt
es wohl von dem sachbearbeiter ab , ob man der Dame bei der Ausreise behilflich ist.
Zitat von Español
Frage ich mich auch die ganze Zeit wegen des Sprachtests vielleicht, weil sie keine Lust dazu
hat, Kosten etc. Wer weiss es.
Scheint mir die vernünftigste Annahme. Wenn wir mal davon ausgehen, ist das Anliegen völlig nachvollziehbar. Warum sollte die Trulla wieder ausreisen, dort im Ausland mit Mühen etwas Deutsch lernen, wenn sie es hier IN DEUTSCHLAND natürlich viel schneller und besser kann! Eine amtliche Begründung, sie müsse erst im Ausland deutsch lernen - wenn sie denn schon mal hier ist - wäre absolut bizarr!
Zitat von Español
Daenemark kein Option mehr da kein legaler Aufenthaltstitel vermute mal sie ist nur noch geduldet, und so wie das Ganze abgelaufen ist , jetzt auf Kulanz und Entgegenkommen der
ABH und Botschaft zu hoffen, ein bisschen naiv finde ich!
Ja, denn ich denke nach den ganzen Threads zu beurteilen, sind das alles tontorones. Wahrscheinlich haben die der ABH gesagt, dass die Trulla tonta schon ihre Heiratspapiere dabei hat. WAS? WIESO DAS? Das ist das Eingeständnis, dass sie wegen Heirat eingereist ist, also mit einem falschen Visum. Da kann ich jede ABH verstehen, die sie erstmal wieder rausschmeisst.
Davon abgesehen spricht doch der Anschein stark dafür, dass die Heirat NICHT von vorn herein geplant war, wenn die erst EINEN TAG vor Ablauf des Besuchsvisums bei der ABH auftauchen! Entgegenkommen der ABH würde ich da schon mal erwarten, schliesslich wurde sie ja 10 weitere Tage "geduldet".
Wenn sie sich also sputen mit dem Beibringen der Papiere, was einfach möglich ist, wie ich oben beschrieben habe, dann sollten sie eine echte Duldung bis zur Heirat bekommen, hier heiraten können und auch einen Aufenthaltstitel für sie erreichen zB bei Vorlage einer Anmeldung zu einem Deutsch "A1" Sprachkurs. Die Urkunde über die bestandene A1-Prüfung kann man ja nachreichen, und spätestens damit sollte alles Butter sein.
Meine Erfahrung ist, dass Behörden kooperativ sind, wenn man mit offenen Karten spielt und nicht versucht, die Beamten zu veräppeln.
Saludos
LB
#45 RE: Kubanerin als Turi da, Visumszeit abgelaufen, jetzt Heirat
Zitat von Esperanto2
Was illegal ist und was nicht, bestimmt zunächst einmal das Gesetz. Der Aufenthalt eines visapflichtigen Ausländers ohne Aufenthaltstitel ist illegal.
Zunächst mal ist so ein Ausländer "zur Ausreise verpflichtet". Näheres ist bei Bedarf mit den Behörden abzuklären. Praktisch könnte man ja weiter geduldet werden wegen diesem oder jenem, zB einer unmittelbar bevorstehenden Heirat, oder aber man wird ultimativ aufgefordert, das Land innerhalb einer Frist (einer Woche, oder so) zu verlassen. Kritisch wird es erst dann, wenn diese Frist verstreicht und die Abschiebung eingeleitet wird.
Übrigens kann man auch innerhalb dieser Frist noch in Deutschland heiraten, weil man währenddessen ja offensichtlich hier geduldet ist, was dem Standesamt genügen sollte.
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gelöscht
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#46 RE: Kubanerin als Turi da, Visumszeit abgelaufen, jetzt Heirat
Zitat von Español
Eine Eheschliessung vorausgesetzt es liegen alle erforderlichen Dokumente vor, nimmt
das Standesamt auch vor wenn die Kubanerin nur geduldet ist.
Aber danach kommt dann fuer die AE wieder die AHB ins Spiel und damit waeren wir wieder
am Anfang!!
Aber jetzt schützt sie Art 6(1) GG.
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gelöscht
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#48 RE: Kubanerin als Turi da, Visumszeit abgelaufen, jetzt Heirat
Der Artikel 6 wird ja in solchen Faellen immer gern von den Anwaelten benutzt, dieser
schuetzt aber nicht immer. Trotz Artikel 6 GG koennte die AHB auch nach der Heirat
die Ausreise verlangen und Wiedereinreise mit entsprechendem Visum.
Und es gibt genug Faelle in denen ein Visum abgelehnt wurde trotz Artikel 6 GG wegen
offentsichtlicher Scheinheirat
Frage:
Warum hat man nicht gleich ein Heiratsvisum beantragt - die Kosten hat doch sowieso der Yuma vorher auch seiner novia bezahlt, weil die Kosten sind um ca. 200,- € höher ggü. einem normalen Besuchsvisum. Außerdem muss der novio hier in BRD ein entsprechendes Prozedere bestreiten - Geburturkunde, Ehefähigkeitsbescheinigung oder Scheidungsurteil doppelt beglaubigen lassen. Oder ist novio überrascht worden?
Wenn der Yuma die Kohle nicht bezahlt hat, stellt sich die Frage, ob nicht die novia von vornherein nur Täuschungsabsichten hatte!
Das ist schon OK, dass unsere Botschaften die "Schwindler" herausfiltern, oder auch die Unwissenden vor Torheit schützen!
Zitat von Español
Der Artikel 6 wird ja in solchen Faellen immer gern von den Anwaelten benutzt, dieser
schuetzt aber nicht immer. Trotz Artikel 6 GG koennte die AHB auch nach der Heirat
die Ausreise verlangen und Wiedereinreise mit entsprechendem Visum.
Und es gibt genug Faelle in denen ein Visum abgelehnt wurde trotz Artikel 6 GG wegen
offentsichtlicher Scheinheirat
Ja klar, da macht die ABH dann gern mal eine entrevista mit den beiden Frischverheirateten, getrennt voneinander natürlich. Wenn dann gewisse Unstimmigkeiten auffallen, naja, dumm gelaufen. Ich kenne einen Fall, wo über solche Art Fragen gestolpert wurde
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