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Besuchsvisum abgelaufen . und jetzt ?
Das stimmt so nicht. Die Verpflichtungserklärung erlischt mit der Beendigung des Aufenthalts oder der Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck. Und wenn ich das oben richtig gelesen habe, dann ist sie ja nicht mehr mit einem Touristenvisum hier weil dieses ja nicht verlängerbar ist.
3.000 € sind aber auch nicht die Welt. Und schon gar nicht wenn sie damit ein Visum auf dem Gerichtswege erstreiten will. Da sind die 3.000 € recht schnell weg.
@Flipper: Noch hast du dich nicht strafbar gemacht. Sollte sie aber nicht am 19.3 zurück reisen und du davon Kenntnis bekommst, dann machst du dich ab dem 20.3. strafbar wenn du es nicht den Behörden meldest. Und deshalb würde ich an deiner Stelle ab dem 19.3. den Kontakt einstellen. Du willst sie ja sicherlich nicht anschwärzen. Und das müßtest du dann tun wenn du dich nicht der Strafvereitelung schuldig machen möchtest.
Wenn sie Einspruch gegen die vermutliche Ablehnung ihres Visumsantrages einlegt, dann muß sie sich aber auch ab dem Tag der Erteilung der Duldung in Deutschland aufhalten. Die deutschen Behörden dürfen keine Duldung für andere Länder erteilen. Bleibt sie mit der Duldung in Spanien, dann ist sie dort illegal. Die Duldung ist ja kein Aufenthaltstitel sondern lediglich eine Aufschiebung der Abschiebung. Damit sind keinerlei Rechte wie Sozialhilfe o.ä. verbunden. Alle dann anfallenden Kosten müßte sie von den 3.000 € bestreiten.
Vielleicht ist das ja ein Argument für sie, wenn du ihr sagst, daß sie am Besten die 3.000 € nimmt und versucht sich damit in Kuba was aufzubauen.
Hi,
kurzer Zwischenbericht:
Der 19.03.2012 ist bekanntlich vorbei und die Witwe ist immer noch in Spanien.
Es laufen nun zwei Vorgänge parallel.
Zum einen hat Sie vom Ausländeramt hier ein Schreiben bekommen mit der Bitte um Stellungnahme. Ihr Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung wird abgelehnt (aus logischen und nachvollziehbaren Gründen).
Sie hat jetzt noch bis zum 29.03.2012 Zeit, dazu Stellung zu nehmen und Ihre Argumente vorzutragen, warum sie doch Anspruch darauf hätte. Erhebt sie Einspruch gegen diesen Bescheid (mit eben diesen Argumenten), wird danach in absehbarer Zeit - ca. 2 Wochen - endgültig entschieden. Dann hätte sie auszureisen, weil der endgültige Bescheid auch negativ sein wird. Welche neuen Argumente sollte sie auch vorbringen ?
Zum anderen war sie vor zwei Wochen in Berlin bei der kubanischen Botschaft, damit man ihr von dort helfen möge. Wie sie berichtet, habe man ihr zugesagt, sich an höherer Stelle (Auswärtiges Amt) um sie zu bemühen. Von kubanischer Seite dürfte sie nun sogar zwei Jahre (außerhalb Kubas) bleiben.
Ich habe ihr klar gemacht, dass seitens Kuba man ihr hundert Mal erlauben könne, länger zu bleiben, dass aber andererseits die Kubaner nicht darüber zu entscheiden hätten, ob sie in Deutschland oder Spanien bleiben könne. Ich kann mir insofern auch kaum vorstellen, dass man von kubanischer Seite etwas für sie tun kann. Der Fall wird - selbst wenn man sich im Auswärtigen Amt der Sache annimmt - wieder hier im Landkreis bei der Ausländerbehörde zur Entscheidung aufschlagen.
Dass ich mich strafbar mache, wenn ich sie nicht "melde", glaube ich kaum. Abgesehen davon ist die Ausländerbehörde hier mit mir in ständigem Kontakt und so eng sieht man es da auch nicht, dass man gleich mit Verhaftung oder Ausweisung zu Werke geht. Die werden ihr irgendwann mitteilen, dass sie sich illegal in Europa aufhält und damit hat sich das (vielleicht).
Interessant finde ich den Aspekt mit der Übernahme eventueller Kosten. Flicflac hat Recht : Ich habe noch einmal in der Einladung nachgesehen. Die Verpflichtungserklärung ist Bestandteil der Einladung. Dort steht tatsächlich, dass die Verpflichtungserklärung für die "Dauer des Aufenthaltes" gilt - und nicht nur für die Dauer des Visums.
Die Verpflichtungserklärung hat seinerzeit der Sohn des Verstorbenen gemacht.
Gruß
Flipper20
-----------------------------
Zitat von Flipper20
Interessant finde ich den Aspekt mit der Übernahme eventueller Kosten. Flicflac hat Recht : Ich habe noch einmal in der Einladung nachgesehen. Die Verpflichtungserklärung ist Bestandteil der Einladung. Dort steht tatsächlich, dass die Verpflichtungserklärung für die "Dauer des Aufenthaltes" gilt - und nicht nur für die Dauer des Visums.
aber das weiss doch jeder, der eine solche Erklaerung unterschreibt, dass die fuer die Dauer Aufenthaltes gilt. Gerade dann, wenn der Aufenthalt illegal wird, kommt doch erst die Verpflichtung, alle Kosten zu uebernehmen, zum Zuge.
und dir war das neu?
Zitat von Flipper20
Die Verpflichtungserklärung hat seinerzeit der Sohn des Verstorbenen gemacht.
das Grinsemaennchen passt ja wohl nicht, es sei denn, @Flipper, du bist gehaessig bis zum platzen. auch wenn der Verstorbene verstorben ist, so lebt doch der Sohn noch - und das reicht. Mehr als einen, der fuer die Abschiebung zahlt, brauchen die Behoerden nicht.
Zitat von Flipper20
Zum anderen war sie vor zwei Wochen in Berlin bei der kubanischen Botschaft, damit man ihr von dort helfen möge. Wie sie berichtet, habe man ihr zugesagt, sich an höherer Stelle (Auswärtiges Amt) um sie zu bemühen. Von kubanischer Seite dürfte sie nun sogar zwei Jahre (außerhalb Kubas) bleiben.
. Da hat sie mit Sicherheit etwas falsch verstanden.
#31 RE: Besuchsvisum abgelaufen . und jetzt ?
Hi pirata,
nein, sie ist noch nicht zurück gekehrt.
Ihr Antrag auf Aufenthaltsrecht ist - erwartungsgemäß - abgelehnt worden.
Ursprünglich galt das 90-Tage-Besuchsvisum bis zum 19.01.2012. Ich fand es seinerzeit schon ein wenig anmaßend, hier in Deutschland am 18.01.2012 einzureisen und wie selbstverständlich davon auszugehen, dass sie keine Schwierigkeiten bekommt. Aber der freundiche Beamte beim AA schlug halt vor, dass sie einfach einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen solle. Der würde dann bearbeitet und irgendwann beschieden werden. Es war also eigentlich nur eine bürokratische Finte, um ihr zu helfen. Seinerzeit ging er (und auch ich!) davon aus, dass sie nur noch ca. 3 Wochen länger bleiben wolle, um ihre Erbangelegenheiten hier zu regelt. (Später stellte sich aber heraus, dass die ihre Absichten tatsächlich etwas "längerfristig" waren.)
Das Visum hat er dann bis zum 19.03.2012 verlängert. Vor dem 19.03.2012 hat ihr dann avisiert, dass man beabsichtige, den Antrag abzulehnen und ihr noch einmal Gelegenheit gegeben, Gründe zu nennen, die dafür sprächen. Nun, ihr Vortrag war, dass sie die Witwe eines deutschen Staatsbürgers sei, die nur deshalb zu Lebzeiten des Mannes nicht einreisen konnte, weil sie vom kubanischen Staat daran gehindert wurde.
Letzte Woche kam dann der endgültige Bescheid, dass ihr Antrag abgelehnt ist und sie die EU bis zum 16.05.2012 zu verlassen habe. Sie könne zwar noch gerichtlich dagegen vorgehen, aber dies impliziere keine Erlaubnis, dass Verfahren hier "abzuwarten".
Irgendwo tut sie mir schon leid. Aber das liegt nur daran, dass ich sie persönlich kenne. Wäre sie mir fremd, wäre ich auf jeden Fall dafür, dass sie zu gehen hat. Weil sie mit ihren Absichten - fünf Monate in Europa Geld verdienen, dann ein Monat Kuba, um das Geld dorthin zu bringen etc.etc. - genau den Prototyp dessen darstellt, was man verhindern will.
Gruß
Flipper20
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#34 RE: Besuchsvisum abgelaufen . und jetzt ?
Also:
Hatte ich noch nicht geschrieben, dass die Erbangelegenheit abgeschlossen ist? Sie wurde Alleinerbin und hat den Rest vom Konto bekommen - gut € 3.000,-.
Ferner sind 4 Uhren aus seiner Sammlung aufgetaucht. Wenn sie die verkauft, bekommt sie sicherlich noch € 2.000,-. So viel sie und ihr Bruder tragen konnten, hat sie aus der Wohnung noch mitgenommen.
Gemessen an dem, was sein eigen war, ist es wenig. Aber ohne Eingreifen hätte sie gar nichts gesehen. So gesehen ist es viel.
Mit mehr Zeit hätte man den Haushalt auflösen können und es wäre noch etwas für die abgefallen.
Ihr als Kubanerin hat das Herz geblutet, als sie die Wohnung verließ in dem Bewußtsein, dass alles zum Schrott geht, bzw. der Erlös aus den werthaltigen Sachen draufgeht für die Entsorgung des Restes.
Nein, eine Arbeitserlaubnis für Deutschland hat sie natürlich nicht. Wie auch, wo sie jetzt noch nicht einmal mehr ein Visum hat? Außerdem spricht sie kein Deutsch. In Spanien dürfte sie sich jetzt schon eigentlich gar nicht aufhalten. Sie ist jetzt von deutschen Behörden geduldet - aber das gilt nur für Deutschland. Die deutschen Behörden hier können keine Duldung für Spanien aussprechen.
Dünnes Eis, auf dem sie da geht.
Ob sie in Spanien - sie ist ja die ganze Zeit dort bei ihrem Bruder - sich hat etwas Geld nebenher hat verdienen können, weiß ich nicht, weil ich danach nicht gefragt habe.
Ich bin sehr gespannt, ob sie noch einsichtig wird und freiwillig abreist.
Wenn nicht, wäre es mir geradezu ein "innerer Reichsparteitag", wenn sie sich die Kosten für den Heimflug spart, und der Bürge für den Flug im Zuge einer Abschiebung aufkommen muss. So sehr mag ich den.
Gruß
Flipper20
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Zitat von Flipper20
Wenn nicht, wäre es mir geradezu ein "innerer Reichsparteitag", wenn sie sich die Kosten für den Heimflug spart, und der Bürge für den Flug im Zuge einer Abschiebung aufkommen muss. So sehr mag ich den.
Gruß
Flipper20
Erstmal würde der deutsche Staat sich wohl an ihrem Erben schadhaft halten.
Zitat
an ihrem Erben
Ist sie schon tot?
Hat sie schon einen Erben?
Du meinst an ihrem Erbteil.
Das was sie geerbt hat.
.
#39 RE: Besuchsvisum abgelaufen . und jetzt ?
Jetzt mag es grammatikalisch richtig sein, inhaltlich ist es wohl falsch.
Der deutsche Staat will nicht umsonst über die Verpflichtungserklärung einen Bürgen haben. Mit Erben - das könnten ja mehrere sein, die sich auch noch untereinander streiten - will er sich nicht auseinandersetzen. Nein, der Bürge hat erklärt, für mögliche anfallenden Kosten - in genau dem Zusammenhang mit dem Aufenthalt hier - aufzukommen. Der unangenehmen Fall, dass er sich tatsächlich mit Erben auseinanderzusetzen hätte, träfe erst dann ein, wenn der Bürge in dieser Phase verstirbt und Kosten anfallen, die nicht gedeckt sind.
Im vorliegenden Fall war übrigens auch nicht der Verstorbene der Bürge (der lag schon transportunfähig im Krankenhaus), sondern der Sohnemann. Mit der Verpflichtungserklärung hätte er in Fall des Falles den Kopf in der Schlinge.
Gruß
Flipper20
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#40 RE: Besuchsvisum abgelaufen . und jetzt ?
#43 RE: Besuchsvisum abgelaufen . und jetzt ?
Zitat von Luisa
wenn mich etwas nervt in diesem Leben, dann
auf eine solch miese Weise verarscht zu werden.....(ist glücklicherweise nicht oft vorgekommen)
Versteh` ich jetzt nicht.
Wen oder was meinst Du?
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Zitat von Trieli
Sie hat doch während der Lebzeiten ihres Mannes nie in Deutschland gelebt. Dann steht ihr auch keine Witwenrente zu.
Davon hängt dies nicht ab.
Der freundliche Beamte auf dem AA hat extra in Berlin (BFA) angerufen, um sich bestätigen lassen, was ich ihm schon gesagt hatte. Hätte er Rente bezogen, bekäme sie jetzt tatsächlich die "kleine" Witwenrente. Auch nach zusätzlichen Abzügen (wegen Ausland), hätte sie damit in Kuba ausgesorgt.
Er bekam aber nicht Rente, sondern Pension als ehemaliger Beamter.
Da sie geheiratet haben, als er die magische 65 schon überschritten hatte, gibt´s da gar nichts. Nicht bei Pensionen!
Schade für sie, aber Realität.
Gruß
Flipper20
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Zitat von Flipper20Zitat von Trieli
Sie hat doch während der Lebzeiten ihres Mannes nie in Deutschland gelebt. Dann steht ihr auch keine Witwenrente zu.
Davon hängt dies nicht ab.
Der freundliche Beamte auf dem AA hat extra in Berlin (BFA) angerufen, um sich bestätigen lassen, was ich ihm schon gesagt hatte. Hätte er Rente bezogen, bekäme sie jetzt tatsächlich die "kleine" Witwenrente. Auch nach zusätzlichen Abzügen (wegen Ausland), hätte sie damit in Kuba ausgesorgt.
Er bekam aber nicht Rente, sondern Pension als ehemaliger Beamter.
Da sie geheiratet haben, als er die magische 65 schon überschritten hatte, gibt´s da gar nichts. Nicht bei Pensionen!
Schade für sie, aber Realität.
Gruß
Flipper20
Wenn die Ehe weniger als ein Jahr bestanden hat geht der Gestzgeber von einer Versorgungsehe aus deswegen keine Pension das hat nihts mit dem Alter des Pensionsempfängers zu tun -----------------------------------------------
#49 RE: Besuchsvisum abgelaufen . und jetzt ?
Wenn die Ehe weniger als ein Jahr bestanden hat geht der Gesetzgeber von einer Versorgungsehe aus deswegen keine Pension das hat nichts mit dem Alter des Pensionsempfängers zu tun -----------------------------------------------
Wo hast Du denn das her?
Ich wäre Dir ja geradezu dankbar, wenn Du das durch irgend einen Nachweis belegen könntest. Bis dahin gilt die Aussage als falsch.
Im Übrigen hat die Ehe länger als ein Jahr bestanden, und dennoch haben haben alle in diesem Zusammenhang befragten offiziellen Stellen bestätigt, dass es genau davon abhängt und es deswegen keine Ansprüche gibt.
Gruß
Flipper20
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#50 RE: Besuchsvisum abgelaufen . und jetzt ?
Hier einige grundlegende Infos zum Witwengeld:
http://www.lbv.bwl.de/fachlichethemen/wi...twer/witwengeld
Das mit dem weniger als 1 Jahr gilt für Witwengeld und Witwenrente gleichermassen. Also kurz vorm Löffel abgeben auf dem Sterbebett heiraten, bringt für die Erbschaft was, aber nichts für die Witwe/den Witwer.
Aber es gibt ja noch einige andere Voraussetzungen, um Witwengeld zu bekommen bzw. nicht zu bekommen
Gruss Marion
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