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Besuchs-Visum und Remonstration abgelehnt
Unerträglich!
Dieser regelmäßig auftretende Disput über die Visums-Vergabe ist für mich unerträglich.
Als überzeugter Demokrat und mündiger Bürger eines Rechtsstaates stellen sich mir regelmäßig die Nackenhaare senkrecht, wenn ich das hier lese.
Was haben wir denn da?
-Da ist ein Deutscher Bürger, der seine kubanische Freundin nach Deutschland einladen will.
-Er erklärt schriftlich, dass sein Besuch nach Ablauf des Visum wieder nach Hause zurückkehren wird.
-Er verbürgt sich mit seinem gesamten Vermögen dafür, das er für möglicherweise anfallenden Kosten gerade steht.
-Da ist noch die Cubana, die ihrerseits auch schriftlich erklärt, nach Ablauf des Visums nach Cuba zurückzukehren.
Und was passiert dann? Was passiert dann?
Der deutsche Staat (und die damit einhergehende selbstherrliche Obrigkeit) nimmt eine Gesinnungsprüfung vor und prüft, ob sich da nicht ein Ablehnungsgrund findet!!!
Der mündige deutsche Bürger wird incl. seiner minderbemittelten Cubana erst einmal pauschal für unmündig, für falsch und verlogen erklärt.
Die Deutsche Behörde - vertreten durch verbeamtete Sesselfurzer - weiß natürlich alles besser, und stellt auch mich als mündigen Bürger auf den Prüfstand. Es gilt, über die Ehrlichkeit meines Gastes und meine eigene Ehrlichkeit zu befinden.
Meine Verpflichtungserklärung wird für nicht gültig oder gar nicht hinreichend von Tauglichkeit befunden!!!
Der preußische Obrigkeitsstaat lässt grüßen - und genauso verhalten sich die "mündigen" (aber sehr gehorsamen) Bürger, die dem folgen.
("Schließlich haben wir ja Gesetze.")
Der Staat als Bürger maßt sich wie selbstverständlich an, darüber entscheiden zu können/müssen/sollen, wen ich wo heiraten darf und wo ich mit meinem Ehepartner leben darf. Da beuge ich mich schon dem Diktat, sämtliche Kosten zu zahlen oder dafür zu haften. Aber nein, das reicht nicht! Es könnte ja sein, dass...
Mir ist nicht ein einziger Fall bekannt, dass Besucher nicht zurückgekehrt sind und gleichzeitig der Staat - durch freiwilligen Verzicht gegenüber dem Bürgschaftssteller - auf Kosten sitzengeblieben ist.
Hoffentlich kriegen wir Deutschen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mal endlich ordentlich einen auf den aufgeblähten Sack!!
Ich habe fertig.
Zitat von sigurdseifert im Beitrag #24
Leider gibt es bis heute keine Scoreliste, bei der man nachsehen kann, wie gross die Wahrscheinlichkeit einer positiven Visaerteilung ist. Ebenso gibt es auch keine Rechtsgrundlage, in der die Botschaft detaliert die Ablehnung begründen muss. Denn nur dann kann man ggf. konkret gegen die erhobenen Gründe Stellung nehmen bzw. diese Entkräften. Diesbezüglich haben wir tatsächlich Bannanenstaatsgesetze./Entscheidung nach Gutsherrenart.
@sigurdseifert ,da muß ich Dir recht geben. Unser Forumsmitglied @Lothar sieht das aber ganz anders
Saludos, Thomas.
Zitat von nico_030 im Beitrag #23
Hi@all!
Wie alt ist Denn Deine Freundin?
Ich habe das Gefühl das die Botschaft hier vor allem junge Frauen/ Mädchen
an der Deutschlandreise hindern will?!Zitat von Ruben im Beitrag #17
Gottlob.....meine Novia hat gleich beim ersten Anlauf das Visum erhalten. Sie kommt im Juli für 3 Monate zu Besuch. Sie ist selbstständig, hat ein Haus, etwas gespartes auf dem Konto und ein Kind.Sie hat ausdrücklich die freundliche Behandlung in der Botschaft gelobt.Aber sicher bleibt es eine persönlich Ermessensfrage. Ich würde nicht aufgeben und wieder versuchen.
joerg
Meine Novia ist 27 und ich bin LK-Gemäß um viele Jahre älter.lach
Also am Altersunterschied kanne es auch nicht liegen, wenn ein Antrag abgelehnt wird (wie oft behauptet). Und das es jungen Mädchen schwer gemacht wird, kann ich im Moment auch nicht behaupten.Aber vielleicht ist 27 ja schon "alt" für die Botschaft. lach
So Flipper hat gesprochen . Er hat Recht und hat nochmal Recht .
Bei den vielen vielen Cubana/os die ich in den letzten Jahren als Besucher hier getroffen hab . Sind bis auf Eine alle zurück . Ja und die eine war der Hammer . Noch im laufenden Asylverfahren hat sie eine Ausnahmegenehmigung zum Arbeiten bekommen . Sie konnte in kurzer Zeit Deutsch und arbeitet in einen Altenheim als Pflegerin . Erst als Aushilfe dann ganz schnell Vollzeit . Sie war schnell der Liebling der Omas und Opas . Jetzt ist sie Sozialtante im einen Grossen Altenheim!Und das nach DREI Jahren ! Also wenn wir schon junge Leute für unsere Rente brauchen. Dann bitte den Typ Asylant . .Ich muß noch hinzufügen so was in der Art hat sie auch schon in Kuba gemacht .
Zitat von Montishe im Beitrag #32
Ja und die eine war der Hammer . Noch im laufenden Asylverfahren hat sie eine Ausnahmegenehmigung zum Arbeiten bekommen . Sie konnte in kurzer Zeit Deutsch und arbeitet in einen Altenheim als Pflegerin . Erst als Aushilfe dann ganz schnell Vollzeit . Sie war schnell der Liebling der Omas und Opas . Jetzt ist sie Sozialtante im einen Grossen Altenheim!Und das nach DREI Jahren ! Also wenn wir schon junge Leute für unsere Rente brauchen. Dann bitte den Typ Asylant . .Ich muß noch hinzufügen so was in der Art hat sie auch schon in Kuba gemacht .
Solche Leute braucht das Land
#34 RE: Besuchs-Visum und Remonstration abgelehnt
Flipper hat es auf den Punkt gebracht. Wir doofen Mitbürger, dürfen alle 4 Jahre entscheiden, wer uns die nächsten 4 Jahren verarschen darf. Natürlich will keiner dass es wie z.B. in der Schweiz möglich ist einen Volksentscheid machen zu dürfen, an den sich dann die Politiker auch halten müssen. Dann hätte der Bürger ja mal was zu bestimmen. Der mündige Bürger, ist der natürliche Feind des deutschen Politikers. ( siehe die neuliche Diätenerhöhung die weit oberhalb dessen ist, was Inflationsrate oder Gewerkschaften an Erhöhung vorsehen/rechtfertigen)
#35 RE: Besuchs-Visum und Remonstration abgelehnt
#36 RE: Besuchs-Visum und Remonstration abgelehnt
Zitat von shark0712 im Beitrag #28Zitat von sigurdseifert im Beitrag #24
Leider gibt es bis heute keine Scoreliste, bei der man nachsehen kann, wie gross die Wahrscheinlichkeit einer positiven Visaerteilung ist. Ebenso gibt es auch keine Rechtsgrundlage, in der die Botschaft detaliert die Ablehnung begründen muss. Denn nur dann kann man ggf. konkret gegen die erhobenen Gründe Stellung nehmen bzw. diese Entkräften. Diesbezüglich haben wir tatsächlich Bannanenstaatsgesetze./Entscheidung nach Gutsherrenart.
@sigurdseifert ,da muß ich Dir recht geben. Unser Forumsmitglied @Lothar sieht das aber ganz anders
Saludos, Thomas.
Diese Scoreliste gibt es unter Garanie als " interne Arbeitsrichtline" nur für den dienstlichen Gebrauch. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit spielt da das Alter und der Altersunterschied eine gravierende Rolle. Natürlich würde jeder Verfassungsrichter das Papier sofort als ungültig erklären, wenn a la Wikileak das Ding mal öffentlich wäre. Aber immerhin, Hut ab vor dem Aussenministerium, die wissen wie man etwas geheim hält.
Wenn Lothar die Liste hat dann nur her damit:-) :-) :-) :-)
Zitat von Flipper20 im Beitrag #26
Unerträglich!
Dieser regelmäßig auftretende Disput über die Visums-Vergabe ist für mich unerträglich.
Als überzeugter Demokrat und mündiger Bürger eines Rechtsstaates stellen sich mir regelmäßig die Nackenhaare senkrecht, wenn ich das hier lese.
Was haben wir denn da?
-Da ist ein Deutscher Bürger, der seine kubanische Freundin nach Deutschland einladen will.
-Er erklärt schriftlich, dass sein Besuch nach Ablauf des Visum wieder nach Hause zurückkehren wird.
-Er verbürgt sich mit seinem gesamten Vermögen dafür, das er für möglicherweise anfallenden Kosten gerade steht.
-Da ist noch die Cubana, die ihrerseits auch schriftlich erklärt, nach Ablauf des Visums nach Cuba zurückzukehren.
Und was passiert dann? Was passiert dann?
Der deutsche Staat (und die damit einhergehende selbstherrliche Obrigkeit) nimmt eine Gesinnungsprüfung vor und prüft, ob sich da nicht ein Ablehnungsgrund findet!!!
Der mündige deutsche Bürger wird incl. seiner minderbemittelten Cubana erst einmal pauschal für unmündig, für falsch und verlogen erklärt.
Die Deutsche Behörde - vertreten durch verbeamtete Sesselfurzer - weiß natürlich alles besser, und stellt auch mich als mündigen Bürger auf den Prüfstand. Es gilt, über die Ehrlichkeit meines Gastes und meine eigene Ehrlichkeit zu befinden.
Meine Verpflichtungserklärung wird für nicht gültig oder gar nicht hinreichend von Tauglichkeit befunden!!!
Der preußische Obrigkeitsstaat lässt grüßen - und genauso verhalten sich die "mündigen" (aber sehr gehorsamen) Bürger, die dem folgen.
("Schließlich haben wir ja Gesetze.")
Der Staat als Bürger maßt sich wie selbstverständlich an, darüber entscheiden zu können/müssen/sollen, wen ich wo heiraten darf und wo ich mit meinem Ehepartner leben darf. Da beuge ich mich schon dem Diktat, sämtliche Kosten zu zahlen oder dafür zu haften. Aber nein, das reicht nicht! Es könnte ja sein, dass...
Mir ist nicht ein einziger Fall bekannt, dass Besucher nicht zurückgekehrt sind und gleichzeitig der Staat - durch freiwilligen Verzicht gegenüber dem Bürgschaftssteller - auf Kosten sitzengeblieben ist.
Hoffentlich kriegen wir Deutschen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mal endlich ordentlich einen auf den aufgeblähten Sack!!
Ich habe fertig.
Seh ich genauso. Wenn man dann hier auch noch liest...
Zitat
Etwa 80 Prozent aller Anträge werden beim ersten Mal zurückgewiesen«, heißt es unter der Hand in Havanna. Die Botschaft wollte das gegenüber junge Welt auf Anfrage weder bestätigen noch dementieren, Kontaktversuche blieben erfolglos. Auch das Auswärtige Amt in Berlin zeigte sich wenig auskunftsfreudig.
...wundert mich eigentlich gar nichts mehr. Ich glaube es geht nur um die Kohle.
#38 RE: Besuchs-Visum und Remonstration abgelehnt
Zitat von Electro im Beitrag #37
Seh ich genauso. Wenn man dann hier auch noch liest...Zitat
Etwa 80 Prozent aller Anträge werden beim ersten Mal zurückgewiesen«, heißt es unter der Hand in Havanna. Die Botschaft wollte das gegenüber junge Welt auf Anfrage weder bestätigen noch dementieren, Kontaktversuche blieben erfolglos. Auch das Auswärtige Amt in Berlin zeigte sich wenig auskunftsfreudig.
...wundert mich eigentlich gar nichts mehr. Ich glaube es geht nur um die Kohle.
Jungewelt und besonders André Scheer mal wieder, die offiziellen Zahlen sagen da etwas anderes..
Da liegt die Ablehnungsquote in Havanna beim Schengenvisa bei 18,42%.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/012/1801212.pdf
#39 RE: Besuchs-Visum und Remonstration abgelehnt
Zitat von Electro im Beitrag #37
Seh ich genauso. Wenn man dann hier auch noch liest...Zitat
Etwa 80 Prozent aller Anträge werden beim ersten Mal zurückgewiesen«, heißt es unter der Hand in Havanna. Die Botschaft wollte das gegenüber junge Welt auf Anfrage weder bestätigen noch dementieren, Kontaktversuche blieben erfolglos. Auch das Auswärtige Amt in Berlin zeigte sich wenig auskunftsfreudig.
...wundert mich eigentlich gar nichts mehr. Ich glaube es geht nur um die Kohle.
Sicher doch @Electro , es geht der Botschaft um die 60 CUC für den Visumsantrag und dem Dt. Staat um die 25€ für die Verpflichtungserklärung
Saludos Thomas
Zitat von dirk_71 im Beitrag #38Zitat von Electro im Beitrag #37
Seh ich genauso. Wenn man dann hier auch noch liest...Zitat
Etwa 80 Prozent aller Anträge werden beim ersten Mal zurückgewiesen«, heißt es unter der Hand in Havanna. Die Botschaft wollte das gegenüber junge Welt auf Anfrage weder bestätigen noch dementieren, Kontaktversuche blieben erfolglos. Auch das Auswärtige Amt in Berlin zeigte sich wenig auskunftsfreudig.
...wundert mich eigentlich gar nichts mehr. Ich glaube es geht nur um die Kohle.
Jungewelt und besonders André Scheer mal wieder, die offiziellen Zahlen sagen da etwas anderes..
Da liegt die Ablehnungsquote in Havanna beim Schengenvisa bei 18,42%.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/012/1801212.pdf
Traue keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast,sagte immer unser Buchhaltungsleher.
falko
#41 RE: Besuchs-Visum und Remonstration abgelehnt
Zitat von flicflac im Beitrag #4
Besuchsvisum für Ehepartner ohne Deutschprüfung ist so ungefähr die schlechteste Vorstellung.
Allerdings,
warum den Kopf in den Sand stecken.
Neues Besuchsvisum kann jederzeit wieder beantragt werden. Rückkehrwilligkeit nochmal und noch schöner darstellen und auf geht`s
Neuer Termin, neues Spiel
Das kann man im Moment fast vergessen. Meiner Schwägerin wurde schon 2 mal Visum und Remonstration verweigert Trotz Immobilienbesitz, feste Anstellung, und hinzu kam noch das ihre 7 jährige Tochter während ihres Auslandsaufenthaltes sozusagen als "Pfand " in Kuba bleiben sollte.. Immer wieder die selbe Ausrede " Rückkehrbereitschaft nicht erwiesen"..auch eine Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht Berlin brachte nichts..
Dort hieß es am Ende nur " die Botschaft hat es halt so entschieden "...
Ich persönlich finde diese 0/8/15 Entscheidungen eine Unverschämtheit besonderst da ich als Selbsständiger und Arbeitgeber einen Haufen Steuern in diesem sch... Land zahle... und dann nichts dafür bekomme...
Unverschämd mir zu unterstellen das ich jemanden Einlade damit er dann hier Illegal bleibt ( weil so wird es ja gesehen ).
Unverschämd das meine auf Bonität geprüfte Verpflichtungserklärung die ich auch noch Zahlen muss nichts wert ist. Unverschämt das man hier Arbeitsplätze schafft und dann nicht mal auf einen 3 wöchigen Besuch seine Schwägerin einladen kann...
Was glaubt der Staat den hier zu verhindern.. Wenn ich sie hier haben wollte ( und zwar samt ihrem Kind ) dann gibt es mittel und Wege dafür..
Zitat von lisnaye im Beitrag #42Zitat von flicflac im Beitrag #4
Besuchsvisum für Ehepartner ohne Deutschprüfung ist so ungefähr die schlechteste Vorstellung.
Allerdings,
warum den Kopf in den Sand stecken.
Neues Besuchsvisum kann jederzeit wieder beantragt werden. Rückkehrwilligkeit nochmal und noch schöner darstellen und auf geht`s
Neuer Termin, neues Spiel
Das kann man im Moment fast vergessen. Meiner Schwägerin wurde schon 2 mal Visum und Remonstration verweigert Trotz Immobilienbesitz, feste Anstellung, und hinzu kam noch das ihre 7 jährige Tochter während ihres Auslandsaufenthaltes sozusagen als "Pfand " in Kuba bleiben sollte.. Immer wieder die selbe Ausrede " Rückkehrbereitschaft nicht erwiesen"..auch eine Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht Berlin brachte nichts..
Dort hieß es am Ende nur " die Botschaft hat es halt so entschieden "...
Ich persönlich finde diese 0/8/15 Entscheidungen eine Unverschämtheit besonderst da ich als Selbsständiger und Arbeitgeber einen Haufen Steuern in diesem sch... Land zahle... und dann nichts dafür bekomme...
Unverschämd mir zu unterstellen das ich jemanden Einlade damit er dann hier Illegal bleibt ( weil so wird es ja gesehen ).
Unverschämd das meine auf Bonität geprüfte Verpflichtungserklärung die ich auch noch Zahlen muss nichts wert ist. Unverschämt das man hier Arbeitsplätze schafft und dann nicht mal auf einen 3 wöchigen Besuch seine Schwägerin einladen kann...
Was glaubt der Staat den hier zu verhindern.. Wenn ich sie hier haben wollte ( und zwar samt ihrem Kind ) dann gibt es mittel und Wege dafür..
Bisher 5 Einladungen gemacht, ALLE ohne Probleme genehmigt. Novia ( jetzt Esposa ), 3x Schwiegermutter und erst vor 2 Monaten die Schwägerin. Schwägerin hat noch ein Kind in Cuba, aber auch eine verheiratete Tochter in Italien und von großartigem Besitztümern in Cuba kann man wahrlich nicht reden.
Alles nur Glückssache oder was ???
Saludos, Thomas.
Zitat von shark0712 im Beitrag #43
Alles nur Glückssache oder was ???
Saludos, Thomas.
Die Willkür fängt doch in der AB schon an.
EinBekannter hat seine nicht europäische Ehefrau
nach D geholt. In der AB wurde ihm vor einem Jahr gesagt,
das er keine Chance hat die 15 jährige Tochter mit seinem
Gehalt nach D zu holen!!!!
Ein Jahr später, kommt sie ohne Probleme. Bei der AB
war eine andere Sachbearbeiterin, die kurz auf die Gehaltsabrechnung
schaute und das gleiche Gehalt als ausreichend bewertete....
Willkür...
falko
#45 RE: Besuchs-Visum und Remonstration abgelehnt
Jede Kleinigkeit ist in diesem unserem Lande geregelt. Unter anderem auch die Unschuldsvermutung. Nur in einem Fall ( ich kenne kein anderes Beispiel) darf eine Behörde ein Vergehen vermuten und muss die Vermutung nicht einmal begründen.
Es ist in etwa das Gleiche, wenn eine Behörde sagt : Lieber KFZ- Halter, sie haben statistisch im letzten Jahr 5 x falsch geparkt und 3 x die Geschwindigkeitsgrenze überschritten ( ohne dass wir sie erwischt haben). Somit zahlen Sie 1000€ und erhalten 3 Punkte in Flensburg. Eine Vermutung reicht uns und wir brauchen es nicht zu beweisen.
Zitat von sigurdseifert im Beitrag #45
Jede Kleinigkeit ist in diesem unserem Lande geregelt. ....
Wo ist die Rückkehrbereitschaft 100 % klar geregelt??????????????????????????????????????????????????????
falko
#47 RE: Besuchs-Visum und Remonstration abgelehnt
Hmm, falko, kann es sein das du den ersten Satz gelesen hast und dann schon geantwortet hast? Ansonsten verstehe ich deine Antwort nicht, da ich den ersten Satz relativiert habe. Die Scoreliste nach der die Rückkehrbereitschaft berechnet wird hätte ich auch gerne mal gesehen.
Zitat von falko1602 im Beitrag #46Zitat von sigurdseifert im Beitrag #45
Jede Kleinigkeit ist in diesem unserem Lande geregelt. ....
Wo ist die Rückkehrbereitschaft 100 % klar geregelt??????????????????????????????????????????????????????
falko
Ganz klare Antwort NEIN!!!! Und warum?? Auch ganz einfach so etwas laesst sich schlicht und einfach nicht 100%zig "regeln"! Zunaechst einmal sind hier nicht die
boesen, boesen Mitarbeiter der Botschaften schuldig, fuer die Erteilung eines Schengenvisums gibt es Ausfuehrungsbestimmungen auf die sich alle
Mitgliefsstaaten des Schengener Abkommens geeinigt haben. Die Warscheinlichkeit der Ablehnung ist auf der Botschaft Frankreichs, Daenemarks zumindest
gleich hoch, fuer Spanien duerfte diese sogar noch etwas hoeher liegen.
Ueber die Erteilung der Visums entscheidet ein oder mehrere Mitarbeiter der Visatselle und kein Computer der eine "Scoreliste" programmiert hat,
und nach Eingabe der Daten ein ja oder nein ausspuckt, sondern Menschen die einen Sachverhalt nie 100%zig objektiv beurtelen koennen weil es eben Menschen
sind und somit fehlbar. Fuer eine positive Rueckkehrbereitschaft gibt es Indizien wie z.B. Grundbesitz, Verwurzelung auf Cuba, eigene Kinder etc. die
aber nicht autonmatasich bedeuten muessen, dass der oder die Antragstellerin zurueckkehrt nach Ablauf des Visums. Und genauso gibt es Indizien die auf mangelde
Rueckkehrbereitschaft hindeuten koennen wie z.B. Verwandte die schon im Schengenraum leben, aber auch diese muessen nicht automatisch bedeuten
dass eine Rueckkehr nicht geplant ist. Ergo ist die Entscheidung letztlich eine Einschaetzung des Sachbearbeiters, und diese sind weder naiv noch leben die
in einem luftleeren Raum, sind allerdings auch keine Unmenschen die aus reiner Boshaftigkeit oder Willkuer ein Visum verweigern.
Wohl kaum ein Antragsteller war bei dem entscheideneden Interview dabei, und kann demzufolge nicht beurteilen wie sich der oder Antragstellerin
dort praesentiert hat und wie das Gespraech verlaufen ist.
Ich hatte waehrend meiner 4.5 Jahre dort sehr viel Kontakt zu der Botschaft sowohl dienstlich als auch privat, und da wurden schon einige Storys
erzaehlt. Z:B:
Antragstellerin moechte ihr eigentlich schon erteiltes Visum abholen, und legt bei dieser Gelegenheit gleich noch uebersetzte geburtsurkunde
und Capacidad legal vor wg. Apostille duemmer geht es eigentlich nicht, und natuerlich wurde das Visum dann nicht erteilt.
Antragstellerin war im SIS gespeichert da schon mal ein Visum ueberzogen wurde, ihrem neuen "Novio" hatte sie davon anscheinend nichts erzaehlt
Visum abgelehnt.
Antragstellerin 24 Jahre alt gibt an ihren um fast 30 jahre aelteren "Novio" besuchen zu wollen, spaetere Heirat nicht ausgeschlossen, Visum
abgelehnt.
Und nochmal zur Verpflichtungsreklaerung, es gibt Mittel und Wege sich aus dieser herauszuwinden, und ein monatelanger Aufenthalt auf Kosten des
Staates mit anschliessender Abschiebung falls diese dann ueberhaupt moeglich ist kann sehr schnell eine hohe vierstellige Summe kosten wenn icht sogar
mehr, wie lange soll dann ein Durchschnittsverdiener hier abstottern???
Und zum Abschluss sollten wir mal die Kirche im Dorf lassen, es gibt mehr als genug Antraege die problemlos genehmigt werden siehe Beitrag
von SHARK!!!
Zitat von Espanol im Beitrag #48Zitat von falko1602 im Beitrag #46Zitat von sigurdseifert im Beitrag #45
Jede Kleinigkeit ist in diesem unserem Lande geregelt. ....
Wo ist die Rückkehrbereitschaft 100 % klar geregelt??????????????????????????????????????????????????????
falko
Ganz klare Antwort NEIN!!!! Und warum?? Auch ganz einfach so etwas laesst sich schlicht und einfach nicht 100%zig "regeln"! Zunaechst einmal sind hier nicht die
boesen, boesen Mitarbeiter der Botschaften schuldig, fuer die Erteilung eines Schengenvisums gibt es Ausfuehrungsbestimmungen auf die sich alle
Mitgliefsstaaten des Schengener Abkommens geeinigt haben. Die Warscheinlichkeit der Ablehnung ist auf der Botschaft Frankreichs, Daenemarks zumindest
gleich hoch, fuer Spanien duerfte diese sogar noch etwas hoeher liegen.
Ueber die Erteilung der Visums entscheidet ein oder mehrere Mitarbeiter der Visatselle und kein Computer der eine "Scoreliste" programmiert hat,
und nach Eingabe der Daten ein ja oder nein ausspuckt, sondern Menschen die einen Sachverhalt nie 100%zig objektiv beurtelen koennen weil es eben Menschen
sind und somit fehlbar. Fuer eine positive Rueckkehrbereitschaft gibt es Indizien wie z.B. Grundbesitz, Verwurzelung auf Cuba, eigene Kinder etc. die
aber nicht autonmatasich bedeuten muessen, dass der oder die Antragstellerin zurueckkehrt nach Ablauf des Visums. Und genauso gibt es Indizien die auf mangelde
Rueckkehrbereitschaft hindeuten koennen wie z.B. Verwandte die schon im Schengenraum leben, aber auch diese muessen nicht automatisch bedeuten
dass eine Rueckkehr nicht geplant ist. Ergo ist die Entscheidung letztlich eine Einschaetzung des Sachbearbeiters, und diese sind weder naiv noch leben die
in einem luftleeren Raum, sind allerdings auch keine Unmenschen die aus reiner Boshaftigkeit oder Willkuer ein Visum verweigern.
Wohl kaum ein Antragsteller war bei dem entscheideneden Interview dabei, und kann demzufolge nicht beurteilen wie sich der oder Antragstellerin
dort praesentiert hat und wie das Gespraech verlaufen ist.
Ich hatte waehrend meiner 4.5 Jahre dort sehr viel Kontakt zu der Botschaft sowohl dienstlich als auch privat, und da wurden schon einige Storys
erzaehlt. Z:B:
Antragstellerin moechte ihr eigentlich schon erteiltes Visum abholen, und legt bei dieser Gelegenheit gleich noch uebersetzte geburtsurkunde
und Capacidad legal vor wg. Apostille duemmer geht es eigentlich nicht, und natuerlich wurde das Visum dann nicht erteilt.
Antragstellerin war im SIS gespeichert da schon mal ein Visum ueberzogen wurde, ihrem neuen "Novio" hatte sie davon anscheinend nichts erzaehlt
Visum abgelehnt.
Antragstellerin 24 Jahre alt gibt an ihren um fast 30 jahre aelteren "Novio" besuchen zu wollen, spaetere Heirat nicht ausgeschlossen, Visum
abgelehnt.
Und nochmal zur Verpflichtungsreklaerung, es gibt Mittel und Wege sich aus dieser herauszuwinden, und ein monatelanger Aufenthalt auf Kosten des
Staates mit anschliessender Abschiebung falls diese dann ueberhaupt moeglich ist kann sehr schnell eine hohe vierstellige Summe kosten wenn icht sogar
mehr, wie lange soll dann ein Durchschnittsverdiener hier abstottern???
Und zum Abschluss sollten wir mal die Kirche im Dorf lassen, es gibt mehr als genug Antraege die problemlos genehmigt werden siehe Beitrag
von SHARK!!!
Dies ist wohl alles auch schön und gut zumindest theoretisch...ist aber in der Praxis nicht so wie du es hier darstellen willst.
1. Zwischen den Ländern in Europas gibt es sehr wohl Unterschiede was die Visavergabe angeht.
Frankreich: erteilt auch Multivisa Schengen als Besuchervisum ( einmal beantragen und mehrmals einreisen können ) Auf der deutschen Botschaft undenkbar als Besuchervisum.
Spanien/ Italien: Eine Bankbürgschaft oder Bargelddepot von 2000-3000 Euro führen zur Visaerteilung. ( Deutsche Botschaft akzeptiert so etwas nicht )
Spanien: Heiratsvisum bzw. Visum um in Spanien eventuell zu heiraten ermöglicht sich bis 1 Jahr dafür zeit zu lassen.. ( In Deutschland muss das während der 3 Monate geschehen )
Soviel zu : "Es wird in allen europäischen Ländern gleich gehandhabt" ....und das sind nur die Länder von den ich Persönlich diese Fälle kenne .und Europa hat ja noch einige andere Länder...
Natürlich haben die von dir aufgeführten Beispiele eindeutigere Indizien die gegen eine Visavergabe sprechen..aber im Falle das die Indizien für eine Rückkehrbereitschaft sprechen
und das Visum dann trotzdem verweigert wird ist da meines Erachtens schon etwas Willkür dabei..
1. Gibt es für die Botschaft "unter dem Tisch" eine klare Angabe: " Frauen und Männer im heiratsfähigen Alter Vergabe des Visums wenn möglich vermeiden"
Und dann spielt auch noch Sympathie und Auftreten eine Rolle. Und das wird je nach Interviewer anders beurteilt.. Der eine findet das Auftreten ok und gibt eine positiven Eindruck an seinem deutschen Vorgesetzten bzw Sachbearbeiter weiter ...Der andere würde das selbe Auftreten als arrogant oder negativ bewerten und würde einen negativen Eindruck weitergeben..
Der eine sieht eine gut bekleidetet Chica als " klassische jinetera " der andere sieht es als Frau die die Botschaft ernst nimmt und sich deshalb aufstylt ...
Der eine Mag es wenn Cubi ganz schüchtern und ängstlich beim Interview ist und wertet das als " die hat nicht den Mut in Deutschland zu bleiben " der andere sieht das als Gegenteil " die spielt mir die heilige vor "
Das Problem ist einfach, es gibt keine Regel und deshalb existiert auch Willkür...Alles kann als "Keine Rückkehrbereitschaft" bewertet werden... und da Cubi Interwiewer seinen Job bei der deutschen Botschaft behalten möchte sagt er Lieber einmal mehr " negativer Eindruck " als das er jemanden einen guten Eindruck bescheinigt und dieser dann nicht mehr zurückkommt.
#50 RE: Besuchs-Visum und Remonstration abgelehnt
Zitat von Espanol im Beitrag #48Zitat von falko1602 im Beitrag #46Zitat von sigurdseifert im Beitrag #45
Jede Kleinigkeit ist in diesem unserem Lande geregelt. ....
Wo ist die Rückkehrbereitschaft 100 % klar geregelt??????????????????????????????????????????????????????
falko
Ganz klare Antwort NEIN!!!! Und warum?? Auch ganz einfach so etwas laesst sich schlicht und einfach nicht 100%zig "regeln"! Zunaechst einmal sind hier nicht die
boesen, boesen Mitarbeiter der Botschaften schuldig, fuer die Erteilung eines Schengenvisums gibt es Ausfuehrungsbestimmungen auf die sich alle
Mitgliefsstaaten des Schengener Abkommens geeinigt haben. Die Warscheinlichkeit der Ablehnung ist auf der Botschaft Frankreichs, Daenemarks zumindest
gleich hoch, fuer Spanien duerfte diese sogar noch etwas hoeher liegen.
Ueber die Erteilung der Visums entscheidet ein oder mehrere Mitarbeiter der Visatselle und kein Computer der eine "Scoreliste" programmiert hat,
und nach Eingabe der Daten ein ja oder nein ausspuckt, sondern Menschen die einen Sachverhalt nie 100%zig objektiv beurtelen koennen weil es eben Menschen
sind und somit fehlbar. Fuer eine positive Rueckkehrbereitschaft gibt es Indizien wie z.B. Grundbesitz, Verwurzelung auf Cuba, eigene Kinder etc. die
aber nicht autonmatasich bedeuten muessen, dass der oder die Antragstellerin zurueckkehrt nach Ablauf des Visums.
nenn mir nur einen 100 % Grund zur Rückkehr nach Cuba, nur einen glaubhaften.
Im Grunde ist Cuba ein Shitland und 90 % der Leute würden gehen, wenn sie könnten, aber bestimmt nicht alle nach
D!!! Diese Arroganz ist typisch deutsch. Ich denke da nur an die Ankündigung der deutschen "Greencard",
da hat auch so mancher gedacht alle Topleute der Welt wollen nur zu uns, dumm nur, das die Briten bessere Löhne zahlenund oh wunder keine Sau nach D wollte ha,ha,ha
Und genauso gibt es Indizien die auf mangelde
Rueckkehrbereitschaft hindeuten koennen wie z.B. Verwandte die schon im Schengenraum leben, aber auch diese muessen nicht automatisch bedeuten dass eine Rueckkehr nicht geplant ist. Ergo ist die Entscheidung letztlich eine Einschaetzung des Sachbearbeiters, und diese sind weder naiv noch leben die in einem luftleeren Raum, sind allerdings auch keine Unmenschen die aus reiner Boshaftigkeit oder Willkuer ein Visum verweigern.
Auch das sind nur Vermutungen kann sein, muss aber nicht sein. Siehe meine Frau-15 Jahre verheiratet mit mir und sie
will keine deutsche werden und ums verrecken nicht hier leben. Sie ist bestimmt kein Ausserirdischer, andere Cubaner
möchten sicherlich auch nur mal "schauen" ohne Hintergedanken- und dies sollten die wichtigeren 50% der Überlegung dieser
Botschaftsangehörigen sein und nicht die negativen 50 % Wahrscheinlichkeit!!!
Wohl kaum ein Antragsteller war bei dem entscheideneden Interview dabei, und kann demzufolge nicht beurteilen wie sich der oder Antragstellerin
dort praesentiert hat und wie das Gespraech verlaufen ist.
Ich hatte waehrend meiner 4.5 Jahre dort sehr viel Kontakt zu der Botschaft sowohl dienstlich als auch privat, und da wurden schon einige Storys
erzaehlt. Z:B:
Antragstellerin moechte ihr eigentlich schon erteiltes Visum abholen, und legt bei dieser Gelegenheit gleich noch uebersetzte geburtsurkunde
und Capacidad legal vor wg. Apostille duemmer geht es eigentlich nicht, und natuerlich wurde das Visum dann nicht erteilt.
Hier und im nächsten Absatz hast Du Recht
Antragstellerin war im SIS gespeichert da schon mal ein Visum ueberzogen wurde, ihrem neuen "Novio" hatte sie davon anscheinend nichts erzaehlt
Visum abgelehnt.
Antragstellerin 24 Jahre alt gibt an ihren um fast 30 jahre aelteren "Novio" besuchen zu wollen, spaetere Heirat nicht ausgeschlossen, Visum
abgelehnt.
Verurteilung auf eine "Tat", die weder passiert ist, noch verboten ist!!
Und nochmal zur Verpflichtungsreklaerung, es gibt Mittel und Wege sich aus dieser herauszuwinden, und ein monatelanger Aufenthalt auf Kosten des
Staates mit anschliessender Abschiebung falls diese dann ueberhaupt moeglich ist kann sehr schnell eine hohe vierstellige Summe kosten wenn icht sogar
mehr, wie lange soll dann ein Durchschnittsverdiener hier abstottern???
Ist das mein Problem, wenn der Staat Geld von Dir zu kriegen hat, bekommt er es auch. Egal wie lange es dauert...
Und zum Abschluss sollten wir mal die Kirche im Dorf lassen, es gibt mehr als genug Antraege die problemlos genehmigt werden siehe Beitrag
von SHARK!!!
Ich würde gerne mal die Sohn und die Tochter meiner Frau einladen, mir fällt absolut kein vernünftiger
Rückkehrgrund für die beiden ein, ausser, das meine Frau und auch ich die beiden nach Cuba zurück prügeln
würden, wen sie auf die Idee kommen würden in D bleiben zu wollen.
Würde das der Botschaft zur verfestigung des Rückkehrwillens reichen?
falko
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