Frage zu Ehegatte Nachzug

22.05.2009 23:26 (zuletzt bearbeitet: 22.05.2009 23:43)
#1 Frage zu Ehegatte Nachzug
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super Mitglied
Ich habe mir aus Neugier das hier durchgelesen und habe eine Frage, ich meine dort wird das Thema nicht behandelt, oder ich habe es nicht verstanden !

http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/famili...menfuehrung.php

Deutscher Staatsbürger hat ein minderjähriges Kind im Ausland, kann ja passieren.
Kind hat deutscher Pass, wenn er etwas älter ist, muss er auch einen Sprachtest bestehen um nach Deutschland einzureisen ? Gibt es Einschränkungen auch für deutsche Staatsbürger ?!

Wenn das deutsche baby oder Kind als deutscher Staatsbürger einreisen darf, muss das ausländischen Elternteil auch bestimmte voraussetzungen erfüllen wie Sprachtest, oder gelten da besondere Gesetze ?

Und der Sprachtest gilt auch für Ausländer (die sonst so eine sprachtest brauchten) die bereits in EU/USA leben ?
Beispiel: Also deutsche Frau heiratet ein Cubano der in Spanien lebt.

Ist es nur neugier, manchen Gesetze sind oft nich einfach zu interpretieren !

Aber in Cuba zu bleiben, trotz heirat ist noch schwieriger obwohl keine Sprachtest verlagnt wird
Viele Grüsse

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23.05.2009 00:55
avatar  juan72
#2 RE: Frage zu Ehegatte Nachzug
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Zitat von Chica1973
Kind hat deutscher Pass, wenn er etwas älter ist, muss er auch einen Sprachtest bestehen um nach Deutschland einzureisen ? Gibt es Einschränkungen auch für deutsche Staatsbürger ?!

Nein, wer einen deutschen Pass hat kann jederzeit nach Deutschland einreisen und hier leben.
Ein Deutscher muss nicht deutsch können. Klingt komisch, ist aber so.
Übrigens müssen Kinder unter 16 Jahren grundsätzlich keinen Sprachtest machen.

Zitat von Chica1973
Wenn das deutsche baby oder Kind als deutscher Staatsbürger einreisen darf, muss das ausländischen Elternteil auch bestimmte voraussetzungen erfüllen wie Sprachtest, oder gelten da besondere Gesetze ?

Muss auch keinen Sprachtest machen.

Zitat von Chica1973
Und der Sprachtest gilt auch für Ausländer (die sonst so eine sprachtest brauchten) die bereits in EU/USA leben ?
Beispiel: Also deutsche Frau heiratet ein Cubano der in Spanien lebt.

Ich glaube schon, dass der Cubano einen Sprachtest machen muss, wenn er nach Deutschland ziehen will. Ich glaube ich habe in diesem Forum mal was am Beispiel Österreich gelesen, also wo man in Österreich Sprachtests machen kann, die von der Deutschen Botschaft in Wien anerkannt werden. Ich bin aber zu faul zum suchen.

Aber die Deutsche kann ja als EU-Bürgerin nach Spanien ziehen, auch ohne Spanisch zu können.

Ich habe auch noch ein Beispiel: Beim Familiennachzug zu einem EU-Ausländer muss der Ehepartner ebenfalls keinen Sprachtest machen.
Z.B. ein in Deutschland lebender Spanier heiratet eine Kubanerin. Die kann dann auch ohne Sprachtest nach Deutschland ziehen.


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23.05.2009 00:57 (zuletzt bearbeitet: 23.05.2009 00:58)
avatar  Ralfw ( gelöscht )
#3 RE: Frage zu Ehegatte Nachzug
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Ralfw ( gelöscht )
Zitat von Chica1973
Ich habe mir aus Neugier das hier durchgelesen und habe eine Frage, ich meine dort wird das Thema nicht behandelt, oder ich habe es nicht verstanden !

http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/famili...menfuehrung.php

Deutscher Staatsbürger hat ein minderjähriges Kind im Ausland, kann ja passieren.
Kind hat deutscher Pass, wenn er etwas älter ist, muss er auch einen Sprachtest bestehen um nach Deutschland einzureisen ? Gibt es Einschränkungen auch für deutsche Staatsbürger ?!

Wenn das deutsche baby oder Kind als deutscher Staatsbürger einreisen darf, muss das ausländischen Elternteil auch bestimmte voraussetzungen erfüllen wie Sprachtest, oder gelten da besondere Gesetze ?

Und der Sprachtest gilt auch für Ausländer (die sonst so eine sprachtest brauchten) die bereits in EU/USA leben ?
Beispiel: Also deutsche Frau heiratet ein Cubano der in Spanien lebt.

Ist es nur neugier, manchen Gesetze sind oft nich einfach zu interpretieren !

Aber in Cuba zu bleiben, trotz heirat ist noch schwieriger obwohl keine Sprachtest verlagnt wird


kann man dies als "Coming out" von Chica interpretieren

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23.05.2009 06:55 (zuletzt bearbeitet: 23.05.2009 06:58)
avatar  el-che
#4 RE: Frage zu Ehegatte Nachzug
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Rey/Reina del Foro
natürlich es gibt einen legalen trick um deutsches sprachtest zu vermeiden bzw. auszuweichen
deutsche/ heiratet cubana/o und gibt an als gewöhnlicher aufenthalt spanien, danach von spanien aus im rahmen der familienzusammenführung und in anwendung der freizügigkeitsverordnung für eu,kann/können beide ohne visum und ohne formalitäten nach deutschland ziehen. EuGH hat mehrmals bestätigt

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23.05.2009 10:12
#5 RE: Frage zu Ehegatte Nachzug
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super Mitglied

In Antwort auf:
Nein, wer einen deutschen Pass hat kann jederzeit nach Deutschland einreisen und hier leben


Interessant. In Cuba leben seit jahren einige mittellose ältere deutsche Staatsbürger.
Das heisst wenn sie eins tages zur deutsche Bostschaft fahren und ässern den wünsch nach deutschland leben zu wollen, muss die Boschaft diese deutsche Leute helfen auch wenn Sie kein Geld haben oder sonst keine Verwandte in Deutschland ?
Oder ist die Einreise nach Deutschland nur erlaubt wenn man Flug und sonstige Unkosten zahlen kann ?
Wovon er in Deutschland leben will und Unerkunft muss er auch nicht nachweisen ?

Viele Grüsse

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23.05.2009 10:15 (zuletzt bearbeitet: 23.05.2009 10:18)
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#6 RE: Frage zu Ehegatte Nachzug
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Zitat von Chica1973
In Antwort auf:
Nein, wer einen deutschen Pass hat kann jederzeit nach Deutschland einreisen und hier leben


Interessant. In Cuba leben seit jahren einige mittellose ältere deutsche Staatsbürger.
Das heisst wenn sie eins tages zur deutsche Bostschaft fahren und ässern den wünsch nach deutschland leben zu wollen, muss die Boschaft diese deutsche Leute helfen auch wenn Sie kein Geld haben oder sonst keine Verwandte in Deutschland ?
Oder ist die Einreise nach Deutschland nur erlaubt wenn man Flug und sonstige Unkosten zahlen kann ?
Wovon er in Deutschland leben will und Unerkunft muss er auch nicht nachweisen ?

die botschaft hilft in dem fall nicht, da eigenes verschulden.

die einreise nach D muss schon selber bezahlt werden können. hier fallen sie dann in das sozialsystem....

da gibt es ein beispiel in thailand, da ist eine deutsche mit ihrem sohn, die ist dabei zu verhungern, der wird von der deutschen botschaft auch nicht geholfen, dass sie wieder zurück nach deutschland kann....

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23.05.2009 10:16
#7 RE: Frage zu Ehegatte Nachzug
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super Mitglied

Zitat von el-che
natürlich es gibt einen legalen trick um deutsches sprachtest zu vermeiden bzw. auszuweichen
deutsche/ heiratet cubana/o und gibt an als gewöhnlicher aufenthalt spanien, danach von spanien aus im rahmen der familienzusammenführung und in anwendung der freizügigkeitsverordnung für eu,kann/können beide ohne visum und ohne formalitäten nach deutschland ziehen. EuGH hat mehrmals bestätigt


Wenn ich es richtig verstanden habe gilt das FZZ Visum nür für einen bestimmten Land, weil ja kein schengen ist.
Wenn sie angeben in Spanien zu wohnen ist für das Visum ausstellung nicht mehr die deutsche Botschaft sondern die spanische Botschaft zuständig richtig ?
Und Sie stellen eine Visum ohne dass Sie beweisen wirklich in Spanien zu wohnen ?
Nun gut, das Visum wird für Spanien ausgestellt, damit kann aber die Braut nicht nach Deutschland, das heisst sie muss von dort aus ein Visum für Deutschland beantragen.
Oder habe ich es verkehrt verstanden ?

Viele Grüsse

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23.05.2009 10:23
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#8 RE: Frage zu Ehegatte Nachzug
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Zitat von Chica1973
Zitat von el-che
natürlich es gibt einen legalen trick um deutsches sprachtest zu vermeiden bzw. auszuweichen
deutsche/ heiratet cubana/o und gibt an als gewöhnlicher aufenthalt spanien, danach von spanien aus im rahmen der familienzusammenführung und in anwendung der freizügigkeitsverordnung für eu,kann/können beide ohne visum und ohne formalitäten nach deutschland ziehen. EuGH hat mehrmals bestätigt


Wenn ich es richtig verstanden habe gilt das FZZ Visum nür für einen bestimmten Land, weil ja kein schengen ist.
Wenn sie angeben in Spanien zu wohnen ist für das Visum ausstellung nicht mehr die deutsche Botschaft sondern die spanische Botschaft zuständig richtig ?
Und Sie stellen eine Visum ohne dass Sie beweisen wirklich in Spanien zu wohnen ?
Nun gut, das Visum wird für Spanien ausgestellt, damit kann aber die Braut nicht nach Deutschland, das heisst sie muss von dort aus ein Visum für Deutschland beantragen.
Oder habe ich es verkehrt verstanden ?


beispiel ein bekannter, cubano, hat hier in D eine spanierin geheiratet und ein 5-jahres-schengen-AE bekommen. ohne Sprachtest, musste sich aber verpflichten deutschkurse zu belegen und deutsch zu lernen.


genauso gilt es auch in Spanien, nur ohne Spanischkenntnisse, allerdings muss der deutsche partner in Spanien gemeldet sein.
und damit ist eine einreise in D möglich. ohne sprachtest. aber solche Fragen solltest du besser bei info4alien.de stellen, dort sind mitarbeiter der ABH, die können dir besser antworten darauf geben.


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23.05.2009 10:43
avatar  Tine
#9 RE: Frage zu Ehegatte Nachzug
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Forums-Senator/in

In Antwort auf:

Wovon er in Deutschland leben will und Unerkunft muss er auch nicht nachweisen ?


nein! muss er nicht denn da greift unser tolles sozialsystem, er bekommt harz 4, wohnung, umschulung, zahnsanierung ......



Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.

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23.05.2009 11:15
#10 RE: Frage zu Ehegatte Nachzug
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super Mitglied

In Antwort auf:
beispiel ein bekannter, cubano, hat hier in D eine spanierin geheiratet und ein 5-jahres-schengen-AE bekommen. ohne Sprachtest, musste sich aber verpflichten deutschkurse zu belegen und deutsch zu lernen.

OK, wenn ich gut verstanden habe, Ehepartner von EU Bürger die in Deutschland leben, sind von diese regelung
ausgenommen, warum auch immer.

In Antwort auf:
genauso gilt es auch in Spanien, nur ohne Spanischkenntnisse, allerdings muss der deutsche partner in Spanien gemeldet sein. und damit ist eine einreise in D möglich. ohne sprachtest.

Habe mir gedacht, dass es in Spanien gemeldet sein soll, nur das Visum (FZZ)für Spanien berechtig ja nicht zu Einreise nach Deutschland, das heisst es wird ein zzl. Visum gebraucht, oder sehe es falsch ?


In Antwort auf:
aber solche Fragen solltest du besser bei info4alien.de stellen, dort sind mitarbeiter der ABH, die können dir besser antworten darauf geben.

Naja, ist ja nur allgemein wissen, vielleich interessiert auch andere Leute welche Ausnahmen es gibt

Viele Grüsse

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23.05.2009 11:21
#11 RE: Frage zu Ehegatte Nachzug
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super Mitglied

Zitat von Tine
In Antwort auf:

Wovon er in Deutschland leben will und Unerkunft muss er auch nicht nachweisen ?


nein! muss er nicht denn da greift unser tolles sozialsystem, er bekommt harz 4, wohnung, umschulung, zahnsanierung ......


Ganz Sicher ?
Und sofern mittelos bekommt er/Sie auch den Flug bezahlt und sonstigen Einreisedokumenten ?
Das würde für jedes deutsche Staasbürger gelten, auch wenn volljährig und kein deutsch spricht ?
Kann ja sein, in Cuba geboren, Mutter oder Papa deutsch aber hat kein deutsch gelernt !

Ich habe eine Bekanntin in havanna, sie ist heute um die 30, die Mama war aus Tcheschien, seit dem 2 Lebensjahr hat sie nicht mehr gesehen, weil sie wieder nach Teschechien ging
Einen Pass von Tschechien hat sie ja, einreisen dorthin kann sie ja nicht weil sie keine Mittel hat.

Viele Grüsse

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23.05.2009 11:30 (zuletzt bearbeitet: 23.05.2009 11:52)
avatar  Tine
#12 RE: Frage zu Ehegatte Nachzug
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Forums-Senator/in
In Antwort auf:

Das würde für jedes deutsche Staasbürger gelten, auch wenn volljährig und kein deutsch spricht ?
Kann ja sein, in Cuba geboren, Mutter oder Papa deutsch aber hat kein deutsch gelernt !



ganz sicher, da in der familie so erlebt auch die kinder die volljährig sind bekommen all das, sprich wohnung und dergleichen die kleinen die kein oder nur sehr wenig deutsch sprechen sprachkurs wie auch der ehepartner der deutschen.


Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.

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23.05.2009 11:48
#13 RE: Frage zu Ehegatte Nachzug
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Chica1973
Und sofern mittelos bekommt er/Sie auch den Flug bezahlt und sonstigen Einreisedokumenten ?

Die (Rück-)kehr nach Deutschland muss er wohl selbst irgendwie schaffen, sprich selbst Flug kaufen.


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23.05.2009 11:55
#14 RE: Frage zu Ehegatte Nachzug
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super Mitglied

Zitat von la pirata
Zitat von Chica1973
Und sofern mittelos bekommt er/Sie auch den Flug bezahlt und sonstigen Einreisedokumenten ?

Die (Rück-)kehr nach Deutschland muss er wohl selbst irgendwie schaffen, sprich selbst Flug kaufen.


OK
wenn es so ist, da haben viele nicht leicht, denke an deutschen die in Cuba von pesos leben, oder aber auch in viele andere Länder wo der Geldwert sehr niedrig ist, wäre ja kaum möglich das ganze zu bezahlen!

Viele Grüsse

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23.05.2009 21:46 (zuletzt bearbeitet: 23.05.2009 21:47)
avatar  el-che
#15 RE: Frage zu Ehegatte Nachzug
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Rey/Reina del Foro


mein gott walter chica 1973 ein bisschen schwer von begriff. ich denke, du willst uns alle veräppeln



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27.05.2009 14:02
avatar  juan72
#16 RE: Frage zu Ehegatte Nachzug
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Top - Forenliebhaber/in

Zitat von Chica1973
In Antwort auf:
genauso gilt es auch in Spanien, nur ohne Spanischkenntnisse, allerdings muss der deutsche partner in Spanien gemeldet sein. und damit ist eine einreise in D möglich. ohne sprachtest.

Habe mir gedacht, dass es in Spanien gemeldet sein soll, nur das Visum (FZZ)für Spanien berechtig ja nicht zu Einreise nach Deutschland, das heisst es wird ein zzl. Visum gebraucht, oder sehe es falsch ?

Mit einem spanischen FZZ-Visum kann er tatsächlich nicht nach Deutschland reisen. Das ist ein nationales Visum und dient ja dazu, in Spanien eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Wenn er dann die spanische Aufenthaltserlaubnis hat, darf er damit auch nach Deutschland reisen, allerdings nur für maximal 90 Tage innerhalb von 6 Monaten (was aber niemand wirklich prüfen kann).


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