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unbeschränkte Steuerpflicht nach Ehegatten-Nachzug
Zitat von locoyuma
Das Finanzamt prüft nicht wann deine Holde angekommen ist, sondern nur den Status verheiratet und die Anmeldung (Wohnsitznahme).
es prueft aber natuerlich, und das wolltest du doch sicherlich sagen, Loco, OB sie angekommen ist und OB sie konkret im gemeinsamen haushalt auch lebt, fuer den sie sich angemeldet hat oder, meinetwegen, angemeldet wurde.
nochmals: klasse 3 gibt es ausschliesslich NUR, wenn der ehepartner physisch im gemeinsamen haushalt angemeldet und auch anwesend ist. dies muss jeweils bis spaetestens zum stichtag des 31.12. nachgewiesenermassen der fall sein.
ist doch wirklich einfach, dass nun zu verstehen..
Zitat von willibald
nochmals: klasse 3 gibt es ausschliesslich NUR, wenn der ehepartner physisch im gemeinsamen haushalt angemeldet und auch anwesend ist. dies muss jeweils bis spaetestens zum stichtag des 31.12. nachgewiesenermassen der fall sein
und muss mindestens 6 Monate und einen Tag in D sein. Sonst, zurück auf die klasse 1!
falko
Zitat von falko1602
und muss mindestens 6 Monate und einen Tag in D sein. Sonst, zurück auf die klasse 1!
falko
und wenn sie dann spaeter "geht", also ihre aufenthaltserlaubnis hat und sich demgemaess vom deutschen ehemann trennen kann, dann sollte der ehemann dafuer sorgen, dass der physische auszug nicht am 31.12. oder vorher stattfindet, sondern am 1.1. oder spaeter des folgejahres.
grund: dann bleibt die klasse 3 auch nur fuer das gesamte folgejahr erhalten
ehemaliges mitglied
(
gelöscht
)
#29 RE: unbeschränkte Steuerpflicht nach Ehegatten-Nachzug
Zitat von falko1602Zitat von willibald
nochmals: klasse 3 gibt es ausschliesslich NUR, wenn der ehepartner physisch im gemeinsamen haushalt angemeldet und auch anwesend ist. dies muss jeweils bis spaetestens zum stichtag des 31.12. nachgewiesenermassen der fall sein
und muss mindestens 6 Monate und einen Tag in D sein. Sonst, zurück auf die klasse 1!
falko
Richticcckkkk, deshalb wurde auch ein Steuersplitting für das Jahr 2008 gemacht obwohl meine esposa erst am 7. Dezember 2008 angeflogen kam.
6 Monate und 1 Tag.
Der Glasermeister muss es wissen, er hat ja scheinbar nur geheiratet um Steuern zu sparen
Und 50% der St.-Ersparnis schickt er dann nach Kuba.
Also immer noch im Plus
.
Zitat von jan
6 Monate und 1 Tag.
Der Glasermeister muss es wissen, er hat ja scheinbar nur geheiratet um Steuern zu sparen
Und 50% der St.-Ersparnis schickt er dann nach Kuba.
Also immer noch im Plus
.
falko
Zitat von jan
Der Glasermeister muss es wissen, er hat ja scheinbar nur geheiratet um Steuern zu sparen
also wie es bei falko war, weiss ich ja nun nicht.
aber ich hab jedenfalls dafuer gesorgt, dass meine ehefrau noch rechtzeitig ende dezember ankam und spaeter dann erst anfang januar ging.
gab glatt zwei extrajahre klasse 3.
im uebrigen aber Jan: mir ging es ja nicht um das steuersparen, "sparen" wollte ich ja nichts, aber schlechtergehn sollte es mir ja auch nicht. und deshalb wollte ich wenigstens, dass das finanzamt in vollem umfang fuer meine ehefrau aufkommt. und das, immerhin, ist mir gelungen, blieb sogar noch ein bisschen was uebrig
Zitat von willibald
also wie es bei falko war, weiss ich ja nun nicht.
Wir haben am 19.01.2000 in Ciego geheiratet und sie ist im Mai
des gleichen Jahres in D eingereist.
falko
#34 RE: unbeschränkte Steuerpflicht nach Ehegatten-Nachzug
Und wie lange kanntest du sie vorher?
Will nix vermuten
.
In Ciego bin ich oft über die Bahngleise nach links in die Schrebergärten gelaufen und habe die unter dem Overfly gekauften Langusten gegrillt.
Ich hoffe, sie wohnt nicht dort?
.
Ach ja, zur Inmi musste ich auch mal, weil mich die Vermieterin nicht angemeldet hatte.
Zitat von Montishe
Hallo ihr Steuergeni's
jetzt nachdem wir das mit der Lohnsteuerklasse so halb geklärt haben.
Mal ein anderes Steuerproblem . Kann man Unterhaltszahlung an seine Kubanische Ehefrau mit Wohnsitz in Kuba als Sonderausgaben geltend machen?
guckst du hier:
Steuererklärung - Unterstützung bedürftiger Personen
falko
Zitat von Montishe
Schon klar . Das habe ich gelesen ich denke da aber an eine Ehefrau. In Deutschland kann man Unterhalt bis circa 12000€ als Soderausgaben angeben welche dann von Ihr versteuert werden muß.
Ich weiss aus eigener Erfahrung, daß es gehen kann. Kommt immer auf das örtliche Amt
für moderne Christenverfolgung an. Damals in Oldenburg, haben sie es nicht akzeptiert.
30 km weiter südlich, in Vechta, haben sie es akzeptiert.
falko
#42 RE: unbeschränkte Steuerpflicht nach Ehegatten-Nachzug
ehemaliges mitglied
(
gelöscht
)
#43 RE: unbeschränkte Steuerpflicht nach Ehegatten-Nachzug
Zitat von Montishe
Wollten die Belege sehen (Überweisung Bank). Oder konntest du eine Pauschale angeben.
Hab es mit den Überweisungsbelegen versucht, wie gesagt, hat nicht geklappt. Da das "Armutszeugnis" fehlte.
falko
Um eine in Kuba zwischen einem Deutschen und einer Kubanerin geschlossenen Ehe in D. Rechtskraft zu verleihen, muss man sehr wohl zum Standesamt. Dabei genügt es wenn der deutsche Part dort vorstellig wird.
In Heidelberg wurden von mir verlangt:
-die legalisierte Heiratsurkunde
-eine von der dt. Botschaft in Hav beglaubigte Pass-Kopie der Ehefrau
-eine jeweils(aktuelle), legalisierte Geburtsurkunde der Ehefrau und eine von mir
-Aufenthaltsbescheinigung vom Hauptwohnsitz (bei mir in HD, nicht älter als 8 Tage)
Familienbuch gibt es übrigens nicht mehr.
Zitat von chacacan
Um eine in Kuba zwischen einem Deutschen und einer Kubanerin geschlossenen Ehe in D. Rechtskraft zu verleihen, muss man sehr wohl zum Standesamt.
anscheinend willst du ja jemand widersprechen, machst aber nicht erkennbar, wem, und auch nicht, warum.
nur soviel: der begriff der rechtskraft bezieht sich nur auf gerichtliche urteile und beschluesse
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtskraft_%28Deutschland%29
ein scheidungsurteil kann also rechtskraeftig werden, nicht jedoch, wie du suggerierst, eine eheschliessung.
als ich in havanna meine kubanische ehefrau heiratete, war ich unmittelbar nach beendigung der trauzeremonie im standesamt mit ihr verheiratet (wahrscheinlich sogar schon ein bisschen vorher, naemlich mit den beiden "ja" worten und der nachfolgenden erklaerung des standesbeamten).
danach mussten weder ich noch meine ehefrau noch irgendwohin, um dieser ehe "rechtskraft zu verleihen".
aber vielleicht erklaerst du ja wirklich erst mal, wem du widersprechen willst. am besten benutzt du dazu die zitatfunktion. dann kapieren es alle, die du ansprechen willst, und alle, die es interessiert
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