PVE abgelaufen, was nun

11.05.2009 10:57
avatar  misterivo ( gelöscht )
#1 PVE abgelaufen, was nun
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misterivo ( gelöscht )

Hallo an alle!

Ich habe mehrmals hier im Forum gelesen, dass eine PVE nach 11 Monate die Gültigkeit verliert, und Folgen für den jeweiligen Cubaner hat (verlust auf Rechte in Cuba).
Was passiert nun in Wirklichkeit? Wenn man sich entscheidet, nicht nach Kuba zurückzufliegen? Ist man dann ein Emmigrante? Welchen Status hat man in Deutschland? Irgendwann läuft dann der kubanische Pass aus, was dann?

Danke für Eure Antworten.

ivo


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11.05.2009 11:40 (zuletzt bearbeitet: 11.05.2009 11:49)
#2 RE: PVE abgelaufen, was nun
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Rey/Reina del Foro
Ja, der Kubaner hat dann Emigrante-Status (für die kubanischen Behörden). Für die deutsche Seite ändert sich nach Ablauf der elf Monate erst mal nichts. Allerdings kann ein Kubaner nach Ablauf seines deutschen Aufenthaltstitels nicht ohne Weiteres nach Kuba abgeschoben werden. Mit abgelaufener PVE im Pass kommt er noch nicht mal bis ins Flugzeug, da er auf kubanischer Seite nicht ins Land gelassen wird. Die kubanische Botschaft bearbeitet Abschiebungsersuchen von deutscher Seite wohl nur in seltenen Fällen. Wer nicht abgeschoben werden kann, bekommt deswegen aber noch keine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Eine bloße Duldung ist an sich kein schöner Status, aber kann natürlich im Einzelfall im Vergleich zu einer todunglücklichen Existenz auf Kuba vielleicht doch attraktiv wirken. Da sollte man sich vorher auf jeden Fall ausgiebig informiert haben - mehr Info zum komplizierten Thema Ausländerrecht gibt's in anderen Foren. Ansonsten kann auch ein Emigrante seinen Pass durchaus verlängern (Reisen ist mit Duldungs-Status aber sowieso nicht möglich), Kuba kennt keine Ausbürgerung. Wenn der Kubaner eine noch mindestens drei Monate gültige deutsche Aufenthaltserlaubnis hat kann er bei seiner Botschaft die "habilitación" seines Passes beantragen (frühestens 13 Monate nach Ausreise aus Kuba mit PVE). Mit einem pasaporte habilitado kann er für jeweils maximal zwei Monate pro Reise wieder nach Kuba ein- und ohne zusätzliche Genehmigung auch wieder ausreisen. Auf Kuba hat der Emigrante vor allem kein Recht auf Besitz (incl. Erbe), und keinen Anspruch auf staatlich subventionierte Leistungen (Libreta, ärztliche Behandlung).

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11.05.2009 12:01
avatar  misterivo ( gelöscht )
#3 RE: PVE abgelaufen, was nun
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misterivo ( gelöscht )

Vielen Dank für die schnelle und sehr sachliche Information, Hay Cojones!

Eine Frage hätte ich noch - ein kubanischer Pass läuft normalerweise nach 2 Jahren aus. Kann er erneuert werden, bzw. nach 6 jahren komplett neu ausgestellt werden? Macht das die Kubanische Botschaft? Gültiges Visa für das Aufenthaltsland ist kein Problem.

Danke,

ivo


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11.05.2009 12:10
#4 RE: PVE abgelaufen, was nun
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Rey/Reina del Foro

Ja, die kubanische Botschaft (genauer: das Konsulat) führt sowohl Verlängerungen als auch Neuausstellungen von Reisepässen durch. Wie das im Übrigen deutsche Botschaften im Ausland für dort lebende deutsche Staatsangehörige auch tun.


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11.05.2009 12:21
avatar  Moskito
#5 RE: PVE abgelaufen, was nun
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:

Wenn man sich entscheidet, nicht nach Kuba zurückzufliegen? Ist man dann ein Emmigrante?


Nicht automatisch. Emigrantestatus muss beantragt werden.

S


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11.05.2009 13:08
avatar  misterivo ( gelöscht )
#6 RE: PVE abgelaufen, was nun
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misterivo ( gelöscht )

@ Haycojones: Danke, das hat meine Frage beantwortet, ich war mir lediglich nicht sicher, ob ein Anspruch auf Kub. Pass und Statsbürgerschaft nach Nichtrückkehr nach Cuba erlischt.

@ Moskito: Was meinst du mit beantragen? Bei wem? Sollte ein gültiges Visum im Pass sein, interessiert sich die Ausländerbehörde nicht an die geltenden Ausreisemodalitäten in Cuba, oder?

Danke,
ivo


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11.05.2009 13:14
#7 RE: PVE abgelaufen, was nun
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Moskito
Nicht automatisch. Emigrantestatus muss beantragt werden.

Sicher? Wie kann man ganz konkret einen Antrag auf Emigrante-Status stellen? Was für einen Status hätte ein Kubaner, dessen 'Emigrante-Antrag' abgelehnt würde?

Ich dachte bisher, dass jeder Kubaner, der sich ohne gültige Genehmigung im Ausland aufhält, dadurch automatisch zum Emigrante wird, unabhängig davon, ob schon etwas in seinem Pass eingetragen ist oder er dies beantragt hätte. Mit den entsprechenden Konsequenzen: Dass beispielsweise ein Wohnhaus in Privatbesitz als praktische Folge eines ungenehmigten Auslandsaufenthaltes vom Staat übernommen wird, gibt's sicher nicht erst auf 'Emigrante-Antrag'... Nur diejenigen Kubaner, die noch in Kuba eine Genehmigung zur endgültigen Ausreise erhalten (PSI), werden gewisser Maßen in direkter Konsequenz ihres Ausreiseantrags zu Emigrantes. Alle anderen kommen entweder passiv oder durch Tätigwerden der kubanischen Behörden zu diesem 'Privileg', aber nicht per Antrag.


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11.05.2009 15:09
avatar  Sharky
#8 RE: PVE abgelaufen, was nun
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Top - Forenliebhaber/in

doch, der Emigrantestatus muss beantragt werden.
Geht aber recht problemlos und kost auch nix.
Es kommt ein Einkleber in den Cubi- Pass.
Ohne diesen Einkleber, keine Einreise in Cuba.

Salu2 Sharky


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11.05.2009 15:57
#9 RE: PVE abgelaufen, was nun
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Rey/Reina del Foro

Jungs, ich glaube ihr verwechselt da was! Was beantragt werden muss oder kann und für Reisen nach Kuba relevant ist, ist die "Habilitación" (wie oben erwähnt), nicht der Emigrante-Status. Ein Emigrante (nämlich ein Kubaner, der ohne gültige kubanische Genehmigung im Ausland lebt) kann bei der Botschaft die unbefristete Genehmigung von Besuchsreisen nach Kuba beantragen - das ist die Habilitación. Nicht ganz leicht ins Deutsche zu übersetzen, vielleicht am ehesten mit "Befähigung" (zur Reise ins Heimatland), befähigt wird der Reisepass des Inhabers - ein konsularisches Konstrukt, das es so vermutlich nur im kubanischen Kontext gibt. In der Praxis handelt es sich um einen Sichtvermerk im Pass, kostenlos und in der Regel innerhalb von drei Wochen ausgestellt.

Wenn der Emigrante nicht nach Kuba zurück reisen möchte, oder aufgrund beispielsweise von politischer Aktivitäten gegen das herrschende System keine Chance auf positiven Bescheid hat, kann er sich den Antrag auch sparen, bleibt aber trotzdem Emigrante und kann seinen kubanischen Pass außerhalb Kubas auch weiterhin problemlos nutzen. Auch Kubaner, die ihr Heimatland mit offizieller "Auswanderungsgenehmigung" (PSI) verlassen, sind ganz offiziell Emigrantes, dürfen aber trotzdem mit ihrem Pass nicht ohne spezielle Genehmigung nach Kuba einreisen. Einen Antrag auf Emigrante-Status gibt es nicht.


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14.05.2009 11:28 (zuletzt bearbeitet: 14.05.2009 11:28)
#10 RE: PVE abgelaufen, was nun
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super Mitglied
Zitat von HayCojones
Jungs, ich glaube ihr verwechselt da was! Was beantragt werden muss oder kann und für Reisen nach Kuba relevant ist, ist die "Habilitación" (wie oben erwähnt), nicht der Emigrante-Status. Ein Emigrante (nämlich ein Kubaner, der ohne gültige kubanische Genehmigung im Ausland lebt) kann bei der Botschaft die unbefristete Genehmigung von Besuchsreisen nach Kuba beantragen - das ist die Habilitación. Nicht ganz leicht ins Deutsche zu übersetzen, vielleicht am ehesten mit "Befähigung" (zur Reise ins Heimatland), befähigt wird der Reisepass des Inhabers - ein konsularisches Konstrukt, das es so vermutlich nur im kubanischen Kontext gibt. In der Praxis handelt es sich um einen Sichtvermerk im Pass, kostenlos und in der Regel innerhalb von drei Wochen ausgestellt.

Wenn der Emigrante nicht nach Kuba zurück reisen möchte, oder aufgrund beispielsweise von politischer Aktivitäten gegen das herrschende System keine Chance auf positiven Bescheid hat, kann er sich den Antrag auch sparen, bleibt aber trotzdem Emigrante und kann seinen kubanischen Pass außerhalb Kubas auch weiterhin problemlos nutzen. Auch Kubaner, die ihr Heimatland mit offizieller "Auswanderungsgenehmigung" (PSI) verlassen, sind ganz offiziell Emigrantes, dürfen aber trotzdem mit ihrem Pass nicht ohne spezielle Genehmigung nach Kuba einreisen. Einen Antrag auf Emigrante-Status gibt es nicht.


Stimmt so! Die Habilitacion (Befähigung/Erlaubnis) erlaubt den Kubanern lediglich wieder nach Kuba für touristische Zwecke einzureisen. Nach 11 Monaten, spätestens jedoch nach 13 Monaten, ist der Kubaner Emigrante.

_
Es agradable ser importante, pero más importante es ser agradable!
J. Martí


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15.05.2009 20:23 (zuletzt bearbeitet: 15.05.2009 20:24)
avatar  viejero
#11 RE: PVE abgelaufen, was nun
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Cubaliebhaber/in
an lifeshot:
Ein Cubaner mit "pegatina" im Pass wird auch trotz touristischer Ein- und Wiederausreise nach spätestens 13 Monaten zum Emigrante ?

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16.05.2009 00:22 (zuletzt bearbeitet: 16.05.2009 00:33)
#12 RE: PVE abgelaufen, was nun
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Rey/Reina del Foro
an viejero:
Bevor die 13 Monate ab Ausreise aus Kuba (mit PVE) vorbei sind, gibt es keine "pegatina" für den Emigrante.

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16.05.2009 11:34
avatar  viejero
#13 RE: PVE abgelaufen, was nun
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Cubaliebhaber/in

Bien; und welchen Status hat er dann mit Pegatina ? Rechte ? Propriedad ?
Gracia


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16.05.2009 13:08
#14 RE: PVE abgelaufen, was nun
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Rey/Reina del Foro

Deine "Pegatina" ist der vom Konsulat ausgestellte Sichtvermerk, der die beantragte "Habilitación" dokumentiert.
Also alles wie oben schon ausführlich beschrieben:
Status - Emigrante con pasaporte habilitado
Rechte - für maximal zwei Monate am Stück nach Kuba reisen
Eigentum - keines


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20.05.2009 11:38
avatar  viejero
#15 RE: PVE abgelaufen, was nun
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Cubaliebhaber/in

Vielen Dank für deine präzise Antwort.


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20.05.2009 12:42
avatar  user ( gelöscht )
#16 RE: PVE abgelaufen, was nun
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user ( gelöscht )

Zitat von HayCojones
Deine "Pegatina" ist der vom Konsulat ausgestellte Sichtvermerk, der die beantragte "Habilitación" dokumentiert.
Also alles wie oben schon ausführlich beschrieben:
Status - Emigrante con pasaporte habilitado
Rechte - für maximal zwei Monate am Stück nach Kuba reisen???? Sicher???? uns haben sie gesagt, dass er am Anfang für max. 3 Monate rein darf und nach ca. 3 jahren für max. 6 Monate und er hat diesen Aufkleber: "DIE" in seinem Pass....
Eigentum - keines


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20.05.2009 12:59 (zuletzt bearbeitet: 20.05.2009 13:22)
#17 RE: PVE abgelaufen, was nun
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Rey/Reina del Foro
Zitat von Penguin
Zitat von HayCojones
Rechte - für maximal zwei Monate am Stück nach Kuba reisen

???? Sicher???? uns haben sie gesagt, dass er am Anfang für max. 3 Monate rein darf und nach ca. 3 jahren für max. 6 Monate und er hat diesen Aufkleber: "DIE" in seinem Pass....

Niemals sicher, aber zumindest gut belegt: Auf der Webseite der kubanischen Botschaft (s. Link "habilitación" in meinem ersten Beitrag oben) steht zu dem Thema ziemlich eindeutig:
Zitat von Embajada de la República de Cuba en la República Federal de Alemania
Los ciudadanos cubanos que posean pasaporte vigente y habilitado, cada vez que entren a Cuba por razones familiares, podrán permanecer 30 días. Esta estancia podrá ser prorrogada hasta 30 días más, previa autorización de las autoridades migratorias.

Also 30 Tage Aufenthalt in Kuba, bei der zuständigen Inmigración verlängerbar um weitere 30 Tage. Auf der Seite "Nación y Emigración" des MINREX steht anstatt des letzten Halbsatzes: "previo el pago del impuesto establecido" - die Verlängerung bei der Inmi ist also kostenpflichtig, was weniger überrascht als die Tatsache, dass die Habilitación selbst kostenlos ist.

90 Tage Aufenthalt galt für Inhaber einer sog. Vigencia de Viaje, die aber inzwischen nicht mehr beantragt oder verlängert werden kann. Das war offenbar die vorherige Regelung (bis 2004?), musste aber im Gegensatz zur Habilitación alle zwei Jahre verlängert und nach sechs Jahren neu beantragt werden.

P.S. "DIE" steht für Dirección de Inmigración y Extranjería, ist also die ausstellende Behörde. Was sonst auf dem Aufkleber steht, wäre interessanter.

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20.05.2009 13:37
avatar  user ( gelöscht )
#18 RE: PVE abgelaufen, was nun
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user ( gelöscht )

habalitado para entrar y salir a la republica de cuba

mehr nicht


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20.05.2009 14:50
#19 RE: PVE abgelaufen, was nun
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Rey/Reina del Foro

Dann also ein Monat plus ein Verlängerungsmonat maximaler Aufenthalt pro Reise. Auf anders lautende mündliche Auskünfte kann man sich im Zweifel schlecht berufen. Meine Frau bekommt ihre Pegatina voraussichtlich Ende Juni in den Pass geklebt, eventuell erfahren wir dann Näheres.


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20.05.2009 17:05
#20 RE: PVE abgelaufen, was nun
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super Mitglied

Meine Frau hat Sie vom Konsulat in Las Palmas bekommen. 30 Tage aufenthaltsrecht plus die möglichkeit einer Verlängerung weiterer 30 Tage =60 Tage. Wenn er / sie länger bleibt hat er / sie ein etwas grösseres Problem, welches man dann entweder mit der immigrationsbehörde ausdiskutieren kann oder man bleibt einfach in Kuba.

_
Es agradable ser importante, pero más importante es ser agradable!
J. Martí


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20.05.2009 17:08
#21 RE: PVE abgelaufen, was nun
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super Mitglied

Zitat von Penguin
habalitado para entrar y salir a la republica de cuba

mehr nicht


Guckst du hier:
Los emigrados cubanos que posean pasaporte vigente y habilitado, cada vez que entren al país por razones familiares, podrán permanecer hasta 30 días, prorrogables expresamente por el órgano de Inmigración competente, hasta 30 días más, previo el pago del impuesto establecido.

_
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J. Martí


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