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PVE abgelaufen, was nun
Hallo an alle!
Ich habe mehrmals hier im Forum gelesen, dass eine PVE nach 11 Monate die Gültigkeit verliert, und Folgen für den jeweiligen Cubaner hat (verlust auf Rechte in Cuba).
Was passiert nun in Wirklichkeit? Wenn man sich entscheidet, nicht nach Kuba zurückzufliegen? Ist man dann ein Emmigrante? Welchen Status hat man in Deutschland? Irgendwann läuft dann der kubanische Pass aus, was dann?
Danke für Eure Antworten.
ivo
#2 RE: PVE abgelaufen, was nun
Vielen Dank für die schnelle und sehr sachliche Information, Hay Cojones!
Eine Frage hätte ich noch - ein kubanischer Pass läuft normalerweise nach 2 Jahren aus. Kann er erneuert werden, bzw. nach 6 jahren komplett neu ausgestellt werden? Macht das die Kubanische Botschaft? Gültiges Visa für das Aufenthaltsland ist kein Problem.
Danke,
ivo
#4 RE: PVE abgelaufen, was nun
Ja, die kubanische Botschaft (genauer: das Konsulat) führt sowohl Verlängerungen als auch Neuausstellungen von Reisepässen durch. Wie das im Übrigen deutsche Botschaften im Ausland für dort lebende deutsche Staatsangehörige auch tun.
@ Haycojones: Danke, das hat meine Frage beantwortet, ich war mir lediglich nicht sicher, ob ein Anspruch auf Kub. Pass und Statsbürgerschaft nach Nichtrückkehr nach Cuba erlischt.
@ Moskito: Was meinst du mit beantragen? Bei wem? Sollte ein gültiges Visum im Pass sein, interessiert sich die Ausländerbehörde nicht an die geltenden Ausreisemodalitäten in Cuba, oder?
Danke,
ivo
#7 RE: PVE abgelaufen, was nun
Zitat von Moskito
Nicht automatisch. Emigrantestatus muss beantragt werden.
Sicher? Wie kann man ganz konkret einen Antrag auf Emigrante-Status stellen? Was für einen Status hätte ein Kubaner, dessen 'Emigrante-Antrag' abgelehnt würde?
Ich dachte bisher, dass jeder Kubaner, der sich ohne gültige Genehmigung im Ausland aufhält, dadurch automatisch zum Emigrante wird, unabhängig davon, ob schon etwas in seinem Pass eingetragen ist oder er dies beantragt hätte. Mit den entsprechenden Konsequenzen: Dass beispielsweise ein Wohnhaus in Privatbesitz als praktische Folge eines ungenehmigten Auslandsaufenthaltes vom Staat übernommen wird, gibt's sicher nicht erst auf 'Emigrante-Antrag'... Nur diejenigen Kubaner, die noch in Kuba eine Genehmigung zur endgültigen Ausreise erhalten (PSI), werden gewisser Maßen in direkter Konsequenz ihres Ausreiseantrags zu Emigrantes. Alle anderen kommen entweder passiv oder durch Tätigwerden der kubanischen Behörden zu diesem 'Privileg', aber nicht per Antrag.
#9 RE: PVE abgelaufen, was nun
Jungs, ich glaube ihr verwechselt da was! Was beantragt werden muss oder kann und für Reisen nach Kuba relevant ist, ist die "Habilitación" (wie oben erwähnt), nicht der Emigrante-Status. Ein Emigrante (nämlich ein Kubaner, der ohne gültige kubanische Genehmigung im Ausland lebt) kann bei der Botschaft die unbefristete Genehmigung von Besuchsreisen nach Kuba beantragen - das ist die Habilitación. Nicht ganz leicht ins Deutsche zu übersetzen, vielleicht am ehesten mit "Befähigung" (zur Reise ins Heimatland), befähigt wird der Reisepass des Inhabers - ein konsularisches Konstrukt, das es so vermutlich nur im kubanischen Kontext gibt. In der Praxis handelt es sich um einen Sichtvermerk im Pass, kostenlos und in der Regel innerhalb von drei Wochen ausgestellt.
Wenn der Emigrante nicht nach Kuba zurück reisen möchte, oder aufgrund beispielsweise von politischer Aktivitäten gegen das herrschende System keine Chance auf positiven Bescheid hat, kann er sich den Antrag auch sparen, bleibt aber trotzdem Emigrante und kann seinen kubanischen Pass außerhalb Kubas auch weiterhin problemlos nutzen. Auch Kubaner, die ihr Heimatland mit offizieller "Auswanderungsgenehmigung" (PSI) verlassen, sind ganz offiziell Emigrantes, dürfen aber trotzdem mit ihrem Pass nicht ohne spezielle Genehmigung nach Kuba einreisen. Einen Antrag auf Emigrante-Status gibt es nicht.
#10 RE: PVE abgelaufen, was nun
Zitat von HayCojones
Jungs, ich glaube ihr verwechselt da was! Was beantragt werden muss oder kann und für Reisen nach Kuba relevant ist, ist die "Habilitación" (wie oben erwähnt), nicht der Emigrante-Status. Ein Emigrante (nämlich ein Kubaner, der ohne gültige kubanische Genehmigung im Ausland lebt) kann bei der Botschaft die unbefristete Genehmigung von Besuchsreisen nach Kuba beantragen - das ist die Habilitación. Nicht ganz leicht ins Deutsche zu übersetzen, vielleicht am ehesten mit "Befähigung" (zur Reise ins Heimatland), befähigt wird der Reisepass des Inhabers - ein konsularisches Konstrukt, das es so vermutlich nur im kubanischen Kontext gibt. In der Praxis handelt es sich um einen Sichtvermerk im Pass, kostenlos und in der Regel innerhalb von drei Wochen ausgestellt.
Wenn der Emigrante nicht nach Kuba zurück reisen möchte, oder aufgrund beispielsweise von politischer Aktivitäten gegen das herrschende System keine Chance auf positiven Bescheid hat, kann er sich den Antrag auch sparen, bleibt aber trotzdem Emigrante und kann seinen kubanischen Pass außerhalb Kubas auch weiterhin problemlos nutzen. Auch Kubaner, die ihr Heimatland mit offizieller "Auswanderungsgenehmigung" (PSI) verlassen, sind ganz offiziell Emigrantes, dürfen aber trotzdem mit ihrem Pass nicht ohne spezielle Genehmigung nach Kuba einreisen. Einen Antrag auf Emigrante-Status gibt es nicht.
Stimmt so! Die Habilitacion (Befähigung/Erlaubnis) erlaubt den Kubanern lediglich wieder nach Kuba für touristische Zwecke einzureisen. Nach 11 Monaten, spätestens jedoch nach 13 Monaten, ist der Kubaner Emigrante.
#12 RE: PVE abgelaufen, was nun
#14 RE: PVE abgelaufen, was nun
Deine "Pegatina" ist der vom Konsulat ausgestellte Sichtvermerk, der die beantragte "Habilitación" dokumentiert.
Also alles wie oben schon ausführlich beschrieben:
Status - Emigrante con pasaporte habilitado
Rechte - für maximal zwei Monate am Stück nach Kuba reisen
Eigentum - keines
Zitat von HayCojones
Deine "Pegatina" ist der vom Konsulat ausgestellte Sichtvermerk, der die beantragte "Habilitación" dokumentiert.
Also alles wie oben schon ausführlich beschrieben:
Status - Emigrante con pasaporte habilitado
Rechte - für maximal zwei Monate am Stück nach Kuba reisen???? Sicher???? uns haben sie gesagt, dass er am Anfang für max. 3 Monate rein darf und nach ca. 3 jahren für max. 6 Monate und er hat diesen Aufkleber: "DIE" in seinem Pass....
Eigentum - keines
#17 RE: PVE abgelaufen, was nun
Zitat von PenguinZitat von HayCojones
Rechte - für maximal zwei Monate am Stück nach Kuba reisen
???? Sicher???? uns haben sie gesagt, dass er am Anfang für max. 3 Monate rein darf und nach ca. 3 jahren für max. 6 Monate und er hat diesen Aufkleber: "DIE" in seinem Pass....
Niemals sicher, aber zumindest gut belegt: Auf der Webseite der kubanischen Botschaft (s. Link "habilitación" in meinem ersten Beitrag oben) steht zu dem Thema ziemlich eindeutig:
Zitat von Embajada de la República de Cuba en la República Federal de Alemania
Los ciudadanos cubanos que posean pasaporte vigente y habilitado, cada vez que entren a Cuba por razones familiares, podrán permanecer 30 días. Esta estancia podrá ser prorrogada hasta 30 días más, previa autorización de las autoridades migratorias.
Also 30 Tage Aufenthalt in Kuba, bei der zuständigen Inmigración verlängerbar um weitere 30 Tage. Auf der Seite "Nación y Emigración" des MINREX steht anstatt des letzten Halbsatzes: "previo el pago del impuesto establecido" - die Verlängerung bei der Inmi ist also kostenpflichtig, was weniger überrascht als die Tatsache, dass die Habilitación selbst kostenlos ist.
90 Tage Aufenthalt galt für Inhaber einer sog. Vigencia de Viaje, die aber inzwischen nicht mehr beantragt oder verlängert werden kann. Das war offenbar die vorherige Regelung (bis 2004?), musste aber im Gegensatz zur Habilitación alle zwei Jahre verlängert und nach sechs Jahren neu beantragt werden.
P.S. "DIE" steht für Dirección de Inmigración y Extranjería, ist also die ausstellende Behörde. Was sonst auf dem Aufkleber steht, wäre interessanter.
#19 RE: PVE abgelaufen, was nun
Dann also ein Monat plus ein Verlängerungsmonat maximaler Aufenthalt pro Reise. Auf anders lautende mündliche Auskünfte kann man sich im Zweifel schlecht berufen. Meine Frau bekommt ihre Pegatina voraussichtlich Ende Juni in den Pass geklebt, eventuell erfahren wir dann Näheres.
Meine Frau hat Sie vom Konsulat in Las Palmas bekommen. 30 Tage aufenthaltsrecht plus die möglichkeit einer Verlängerung weiterer 30 Tage =60 Tage. Wenn er / sie länger bleibt hat er / sie ein etwas grösseres Problem, welches man dann entweder mit der immigrationsbehörde ausdiskutieren kann oder man bleibt einfach in Kuba.
Zitat von Penguin
habalitado para entrar y salir a la republica de cuba
mehr nicht
Guckst du hier:
Los emigrados cubanos que posean pasaporte vigente y habilitado, cada vez que entren al país por razones familiares, podrán permanecer hasta 30 días, prorrogables expresamente por el órgano de Inmigración competente, hasta 30 días más, previo el pago del impuesto establecido.
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