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Kinderreisepass abgelaufen - was nun?
#1 Kinderreisepass abgelaufen - was nun?
Hab soeben von meiner Ex aus Italien eine Mail bekommen, daß der deutsche Reisepass unser Tochter abgelaufen ist und sie nicht weiß, wie sie an einen neuen kommt. Der abgelaufene stammte noch von seinerzeit aus der Botschaft Havanna. Nun leben sie in Italien.
Muß sie in IT auf die deutsche Botschaft oder bekomme ich den über die hiesigen Bürgerämter und was muß man dazu vorlegen? Welche Unterschriften und Dokumente sind nötig. Hat da jemand Erfahrungen? Besten Dank.
#3 RE: Kinderreisepass abgelaufen - was nun?
Zitat von willibald
ELA, haengt davon, wer das sorgerecht hat, falls es ein ALLEINIGES sorgerecht ist.
Danke erstmal für die schnelle Antwort. Die beiden sind von Kuba aus direkt nach Italien gezogen. Daher bin ich zum deutschen Sorgerecht überfragt, da dies nie ein Thema war. Hatte allerdings meine Tochter schon einmal hier bei mir angemeldet, als sie für paar Wochen auf Besuch war. Da mußte die Mutter mit unterschreiben.
#7 RE: Kinderreisepass abgelaufen - was nun?
Zitat von castro
Deutsche Botschaft in Italien dürfte der richtige Ansprechpartner sein um den Pass zu verlängern oder einen neuen auszustellen.
Gehen wir mal davon aus. Könnte es dann aber passieren daß die meine Unterschrift haben wollen? Schließlich ist die Mutter keine Deutsche sondern Kubanerin. Lediglich meine Tochter hat die dt. Staatsbürgerschaft.
Zitat von carniceroZitat von Dieyu
Hallo,
wo ist eure Tochter denn geboren worden? Vielleicht nicht ganz unwichtig!
Dann könnte man vielleicht näheres dazu sagen.
Saludos,
Dieyu
Vollkommen egal! Willi hat sogar mal recht!
Also die Deutsche Botschaft stellt einen Deutschen Pass für ein Kind sagen wir mal in Cuba geboren aus??? Das wäre mir neu, aber interessant. Dachte das Geburtsland sei schon wichtig. Und wenn die Frau jetzt festen Wohnsitz mit Kind in Italien hat, und sagen wir in Cuba geboren, dann stellt die Deutsche Botschaft einfach einen Deutschen Pass aus.
Dann ist es ja sowas von einfach die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen, ok. Ich wußte es nicht, dachte das ist nicht so einfach.
Wenn beide Sorgerecht haben und ELA als Vater eingetragen ist, dann sollte das mit dem Pass kein Thema sein, aber alles andere seh ich nicht so einfach.
Sorry, ich frage nur. Nicht schon wieder Streit hier.
#9 RE: Kinderreisepass abgelaufen - was nun?
Zitat von Dieyu
Hallo,
wo ist eure Tochter denn geboren worden? Vielleicht nicht ganz unwichtig!
Dann könnte man vielleicht näheres dazu sagen.
Saludos,
Dieyu
Sie ist in Kuba geboren. Das ist jedoch absolut unwichtig, da ich die Vaterschaft anerkannt und sie in der dt. Botschaft Havanna registrieren lassen habe. Und dort auch den dt. Pass dort beantragt hab.
Zitat von el loco alemánZitat von castro
Deutsche Botschaft in Italien dürfte der richtige Ansprechpartner sein um den Pass zu verlängern oder einen neuen auszustellen.
Gehen wir mal davon aus. Könnte es dann aber passieren daß die meine Unterschrift haben wollen? Schließlich ist die Mutter keine Deutsche sondern Kubanerin. Lediglich meine Tochter hat die dt. Staatsbürgerschaft.
OK, da warst schneller.
Dann sollte Passverlängerung wenn sie schon deutsche Staatsangehörigkeit hat kein Thema sein, sollte eigendlich ohne weiteres dann verlängert werden.
Nochmals, wollte nur nett und höflich helfen, dazu fehlten halt ein paar Infos.
Saludos,
Dieyu
Zitat
Kinderreisepass (Beantragung)
Sie möchten für Ihr Kind einen Kinderreisepass beantragen?
Der Kinderreisepass ersetzt den früheren Kinderausweis und wird bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt.
Zur Antragstellung und jeder Aktualisierung (Größe, Augenfarbe, Lichtbild) müssen selbst Minderjährige (bis hin zum Baby) anwesend sein.
Einige wenige Staaten erkennen den Kinderreisepass gar nicht oder nur eingeschränkt an. Informieren Sie sich daher bitte vor der Reise über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes.
Achtung: Für die Einreise in die USA benötigen Sie einen regulären Reisepass.
Kosten
Die Verwaltungsgebühr beträgt 13,00 €.
Benötigte Unterlagen
Ausweisdokument des vorsprechenden Elternteils
Original-Geburtsurkunde des Kindes bzw. letztes Ausweisdokument
1 aktuelles Lichtbild (s. Link "Passbild": 35x45 mm)
eine Einverständniserklärung (Formular, siehe rechts) und das Ausweisdokument des nicht mitkommenden sorgeberechtigten Elternteils (entfällt, wenn Sie alleiniges Sorgerecht haben, oder getrennt leben und das Kind mit Hauptwohnsitz bei Ihnen gemeldet ist.)
von ledigen Vätern wird die Bestätigung über die Sorgeerklärung vom Jugendamt oder Notar benötigt
ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind persönlich unterschreiben.
von hier: http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.ph...inhalt%5D=58408
Zitat
Die Beantragung des Kinderreisepasses obliegt der Person, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen hat (Informationen zur Antragsberechtigung für Minderjährige finden Sie hier). Der/Die Antragsberechtigte muss grundsätzlich persönlich bei der Ausweisbehörde in Begleitung des Kindes zur Beantragung vorsprechen. Sofern beide Elternteile antragsberechtigt sind, ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, sofern der schriftliche Antrag des anderen Elternteils vorgelegt wird.
von hier:http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/buerg...rreisepass.html
#13 RE: Kinderreisepass abgelaufen - was nun?
Zitat
Der Kinderreisepass ersetzt den früheren Kinderausweis und wird bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt.
Meine Tochter ist jetzt 10 und ihr Pass war von 2005. Vielleicht war es auch ein "normaler" und kein Kinderpass? Sah jedenfalls grün aus und mit Plastikseiten wie ein normaler.
Zitat von el loco alemán
Meine Tochter ist jetzt 10 und ihr Pass war von 2005. Vielleicht war es auch ein "normaler" und kein Kinderpass? Sah jedenfalls grün aus und mit Plastikseiten wie ein normaler.
Eigentlich egal, oder? Sie braucht auf jedenfall einen Kinderreisepass.
So sieht er aus
http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/buerg...rreisepass.html
Ausstellung eines Kinderreisepasses:
Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeit von 6 Jahren - jedoch max. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres - ausgestellt. Zur Beantragung ist 1 Lichtbild mitzubringen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Internetangebot der Bundesdruckerei in Berlin.
Zu den Informationen der Bundesdruckerei
Die Beantragung des Kinderreisepasses obliegt der Person, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen hat (Informationen zur Antragsberechtigung für Minderjährige finden Sie hier). Der/Die Antragsberechtigte muss grundsätzlich persönlich bei der Ausweisbehörde in Begleitung des Kindes zur Beantragung vorsprechen. Sofern beide Elternteile antragsberechtigt sind, ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, sofern der schriftliche Antrag des anderen Elternteils vorgelegt wird.
Die Passbehörde muss sowohl die Antragsberechtigung wie auch die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) vor.
Mit Vollendung des 10. Lebensjahres ist die Unterschrift zu leisten.
Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,-- €.
Zitat von el loco alemánZitat von Dieyu
Hallo,
wo ist eure Tochter denn geboren worden? Vielleicht nicht ganz unwichtig!
Dann könnte man vielleicht näheres dazu sagen.
Saludos,
DieyuSie ist in Kuba geboren. Das ist jedoch absolut unwichtig, da ich die Vaterschaft anerkannt und sie in der dt. Botschaft Havanna registrieren lassen habe. Und dort auch den dt. Pass dort beantragt hab.
Dann wird er wenn Wohnsitz jetzt Italien, auch in Italien bei der D-Botschaft bzw. Consulat, verlängert, oder ein Neuer ausgestellt.
@ELA
da ihr nach cubanischem Recht das gemeinsame Sorgerecht habt, glaube ich, dass du
dem Passantrag zustimmen musst.
Wie das allerdings in Italien gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Aber in jedem Fall muss der Kinderreisepass in Italien auf der D- Botschaft
beantragt werden.
Zitat von el loco alemán
Meine Tochter ist jetzt 10 und ihr Pass war von 2005. Vielleicht war es auch ein "normaler" und kein Kinderpass? Sah jedenfalls grün aus und mit Plastikseiten wie ein normaler.
Dann ist es ein normaler. Kinderreisepässe gibt es erst seit 2006.
Wenn du Sorgerecht für deine Tochter hast, musst du zustimmen. Laut Webseite der Deutschen Botschaft in Rom müsstest du sogar persönlich erscheinen:
Zitat von http://www.rom.diplo.de/Vertretung/rom/d...Passantrag.html
Zur Ausstellung ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache (ggf. beim Honorarkonsul) aller Erziehungsberechtigten mit gültigem Ausweis (beim deutschen Elternteil italienische Carta d’Identità nicht ausreichend), und des Kindes, nötig.
Sprecht doch mal mit dem Konsulat, ob du ausnahmsweise deine Zustimmung auch von Deutschland aus erteilen kannst.
Zitat von Sharky
@ELA
da ihr nach cubanischem Recht das gemeinsame Sorgerecht habt, glaube ich, dass du
dem Passantrag zustimmen musst.
inzwischen duerfte ja klar sein, dass ELA uns (auch mich) mit der formulierung "meine ex aus italien" leicht (oder soll ich sagen: schwer?) an der nase herumgefuehrt hat.
denn wenn er, wie er ja spaeter gesagt hat, die vaterschaft fuer die tochter anerkannt hat, dann bedeutet das ja, dass er im zeitpunkt der zeugung gerade NICHT mit der sogenannten "Ex" verheiratet gewesen sein konnte. denn ein ehemann muss schliesslich nicht die in der ehe gezeugten kinder "anerkennen". waere ja noch schoener.
@also, sharky, da duerfte dann also wohl auch nix sein mit gemeinsamem sorgerecht nach cubanischenm recht..
Zitat von Sharky
mein lieber Willi, ich kenne ELA schon fast 10 Jahre persönlich.
Und dafür gibts/gab es sogar Foto-Beweise in einem Karibik-Forum
.
Zitat von Sharky
Nach cubanischem Recht haben IMMER beide Elternteile das Sorgerecht, egal ob
verheiratet oder nicht.
auch wenn ich mich, im gegensatz zu dir, im kubanischen recht der elterlichen sorge nicht auskenne, bleibt folgender zweifel:
mutter hat mit vater kind. mutter war bei zeugung und bei geburt jedoch mit einem andern, also einem ehemann, verheiratet und lebte und lebt mit diesem auch zusammen. sohn von dem (zum beispiel: one-night-stand- ) mann lebt ab geburt ebenfalls in der familie der mutter und deren ehemannes.
und da sagst du, der one-night-stand- mann hat nun das sorgerecht und kann also ploetzlich auch in der huette des ehemannes auftauchen und ueber das bei ihm und seiner ehefrau lebende kind bestimmen?
@also sharky, das glaub ich im leben nicht, auch nicht in kuba!
aber andere frage, da du ja ELA kennst seit 10 jahren: hab ich nun recht damit, dass ELA mit der mutter NICHT verheiratet war bei zeugung des kindes?
falls ja, dann kommt es doch nun wirklich drauf an, mit wem die mutter dann verheiratet war; es sei denn, sie war gar nicht verheiratet, weder mit ELA noch mit sonst jemand.
el carino
(
gelöscht
)
#24 RE: Kinderreisepass abgelaufen - was nun?
Zitat
Sie ist in Kuba geboren. Das ist jedoch absolut unwichtig, da ich die Vaterschaft anerkannt und sie in der dt. Botschaft Havanna registrieren lassen habe. Und dort auch den dt. Pass dort beantragt hab.
nun gehen wir dochmal davon aus, das die beiden schon einige zeit in Italien leben. dann bekommt Y. irgendwann unbegrenztes Aufenthaltsrecht für Spaggettistan.
S. hat zwar einen deutschen paß, ist aber doch noch immer cubanerin, da sie in Havanna geboren wurde.
sie ist auch noch nicht volljährig und könnte (??) nach der gleichen zeit lebend wie Mama italienische dokumente bei den dafür zuständigen organen beantragen?
Zitat von el carino
und könnte (??) nach der gleichen zeit lebend wie Mama italienische dokumente bei den dafür zuständigen organen beantragen?
Welchen Sinn sollte das machen? Sie hätte doch als ohnehin schon EU-Bürgerin mit einem italienischen Pass keine Vorteile gegenüber dem deutschen Pass, auch wenn sie in Italien lebt, oder?
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