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neue Reglung für Visa A2
Zitat von Luz
Mindestens genauso wichtig ist es für sie darauf zu achten, nicht den Aufenthaltstitel für Deutschland zu verlieren, wenn sie länger als sechs Monate im Ausland verbringen.
Zu dieser Problematik hatte ich unlängst Fragen gestellt die leider nicht beantwortet wurden.
Also dann aus gegebenen Anlass nochmals !!! Wie wird das kontrolliert ob man länger als 6 Monate
im Ausland verbracht hat. Bei der Ausreise in CU durch cub. Behörden doch bestimmt nicht. Bei der
Einreise in D am Grenzübertrittspunkt ? - aber dann ist die Person ja schon hier , wird die dann festgesetzt
und mit dem nächsten Flieger zurückgeschickt ? Auf Kosten von wem ???
MfG El Lobo
Zitat von el loboZitat von Luz
Mindestens genauso wichtig ist es für sie darauf zu achten, nicht den Aufenthaltstitel für Deutschland zu verlieren, wenn sie länger als sechs Monate im Ausland verbringen.
Zu dieser Problematik hatte ich unlängst Fragen gestellt die leider nicht beantwortet wurden.
Also dann aus gegebenen Anlass nochmals !!! Wie wird das kontrolliert ob man länger als 6 Monate
im Ausland verbracht hat. Bei der Ausreise in CU durch cub. Behörden doch bestimmt nicht. Bei der
Einreise in D am Grenzübertrittspunkt ? - aber dann ist die Person ja schon hier , wird die dann festgesetzt
und mit dem nächsten Flieger zurückgeschickt ? Auf Kosten von wem ???
MfG El Lobo
Bei der Grenzkontrolle hier in D. wird das festgestellt. Normalerweise wird die Person dann festgehalten, da sie da noch nicht den deutschen Boden betreten hat. (vor der Grenzkontrolle ist der Flughafen internationaler Bereich und damit hat die Person noch keinen deutschen Boden betreten.)
Sie wird dann mit dem nächstmöglichen Flieger zurückgeschickt.
Die Kosten werden in erster Linie der Fluggesellschaft auferlegt, da sie verpflichtet ist, auf die Visa-/AE-Regelungen zu achten. Ebenso wird der Fluggesellschaft ein Bussgeld auferlegt. (Grossbritanien hatte in der Vergangenheit ein Bussgeld in Höhe von 5000 Pfund.)
Dies sind allgemeine Regelungen.
In Antwort auf:
Zu dieser Problematik hatte ich unlängst Fragen gestellt die leider nicht beantwortet wurden.
Also dann aus gegebenen Anlass nochmals !!! Wie wird das kontrolliert ob man länger als 6 Monate
im Ausland verbracht hat. Bei der Ausreise in CU durch cub. Behörden doch bestimmt nicht. Bei der
Einreise in D am Grenzübertrittspunkt ? - aber dann ist die Person ja schon hier , wird die dann festgesetzt
und mit dem nächsten Flieger zurückgeschickt ? Auf Kosten von wem ???
Habe noch nicht gehört, dass jemand wieder zurück geschickt wurde,
allerdings wenn man in Cuba ist und irgendwelche Sachen von der Botschaft braucht,
wird das sehr genau überprüft, nachgefragt, hingewiesen und kenne auch jemanden der Alles neu machen durfte.
Rechtlich müsste die Person am illegalen Grenzübertritt gehindert werden
und auf kosten der Fluggesellschaft wieder in ihr Ursprungsland gebracht werden.
user
(
gelöscht
)
#29 RE: neue Reglung für Visa A2
Zitat von Seischu
Habe noch nicht gehört, dass jemand wieder zurück geschickt wurde,
allerdings wenn man in Cuba ist und irgendwelche Sachen von der Botschaft braucht,
wird das sehr genau überprüft, nachgefragt, hingewiesen und kenne auch jemanden der Alles neu machen durfte.
Rechtlich müsste die Person am illegalen Grenzübertritt gehindert werden
und auf kosten der Fluggesellschaft wieder in ihr Ursprungsland gebracht werden.
In der Zeit, als ich am Flughafen gearbeitet habe, habe ich es oft genug mitbekommen, dass die Leute zurückgeschickt wurden....
Danke für die beiden Antworten. Muss jedoch nachhaken weil es ganz so einfach wohl doch nicht
ist. Konkretes Beispiel ! Unser Mini FC ist am 10.10 mit One Way Ticket in Richtung CU
ausgereist. Im Pass befindet sich ein dtscher. befristeter Aufenthaltstitel bis 01/2010.
angenommen er wollt im Mai 2009 wieder gen D aufbrechen so Ihm jemand ein Ticket.....
Am Airport in CU wird der Pass überprüft von cub. Seite - PRE ist vorhanden und dt. Titel wie gesagt
- 01/2010. Dennoch sind 7 Monate vergangen und der Dtsche. Titel Ungültig ?? Wer kontrolliert das ?
Erfolgt am Grenzübertritt bei Einreise eine Kontrolle wann die letzte Ausreise erfolgte- hab noch nie gesehen
das die da irgendwelche Daten in den PC geklappert hätten
MfG El Lobo
Zitat von el lobo
Danke für die beiden Antworten. Muss jedoch nachhaken weil es ganz so einfach wohl doch nicht
ist. Konkretes Beispiel ! Unser Mini FC ist am 10.10 mit One Way Ticket in Richtung CU
ausgereist. Im Pass befindet sich ein dtscher. befristeter Aufenthaltstitel bis 01/2010.
angenommen er wollt im Mai 2009 wieder gen D aufbrechen so Ihm jemand ein Ticket.....
Am Airport in CU wird der Pass überprüft von cub. Seite - PRE ist vorhanden und dt. Titel wie gesagt
- 01/2010. Dennoch sind 7 Monate vergangen und der Dtsche. Titel Ungültig ?? Wer kontrolliert das ?
Erfolgt am Grenzübertritt bei Einreise eine Kontrolle wann die letzte Ausreise erfolgte- hab noch nie gesehen
das die da irgendwelche Daten in den PC geklappert hätten
MfG El Lobo
Hast du bemerkt, dass die Grenzbeamten die Ausweise durch einen Leser ziehen?
Da wird jeder Ein-/Ausreise registriert.
Und daran können sie auch feststellen, ob die entsprechende Person innerhalb der 6 Monate wieder eingereist ist, oder nicht.
Die Fluggesellschaft ist hier verpflichtet zu prüfen! Nicht die Cubanischen Beamten!
oveja
(
gelöscht
)
#32 RE: neue Reglung für Visa A2
Zitat von juan72
. Meine Frau hat das PRE und wird gemeinsam mit mir nach Kuba reisen." bzw. "Meine Frau lebt in Kuba."
Was ist denn das für ein Stumpfsinn, wenn sie das PRE hat lebt sie sicher nicht auf Cuba, dann hat sie sich in Cuba abgemeldet, sonst hätte sie kein PRE
Das A2 wir auch ausgestellt wenn der Ehepartner alleine zur Familie nach Cuba reist
#33 RE: neue Reglung für Visa A2
Zitat von PenguinIn Antwort auf:
- 01/2010. Dennoch sind 7 Monate vergangen und der Dtsche. Titel Ungültig ?? Wer kontrolliert das ?
Erfolgt am Grenzübertritt bei Einreise eine Kontrolle wann die letzte Ausreise erfolgte- hab noch nie gesehen
das die da irgendwelche Daten in den PC geklappert hätten
MfG El Lobo
Hast du bemerkt, dass die Grenzbeamten die Ausweise durch einen Leser ziehen?
Da wird jeder Ein-/Ausreise registriert.
Und daran können sie auch feststellen, ob die entsprechende Person innerhalb der 6 Monate wieder eingereist ist, oder nicht.
Die Fluggesellschaft ist hier verpflichtet zu prüfen! Nicht die Cubanischen Beamten!
Hallo, kann das so nicht bestätigen. Meine Frau ist auch immer mehr als 6 Monate aus Deutschland raus.
Bis dato noch nie Probleme bei der Einreise gehabt ( kann aber auch Glück sein). Offiziel verfällt der
Aufenthaltstitel, das ist richtig. Aber.... sie hat lt. Ausländerbeauftragten der Stadt Oldenburg,
immer ein "Einreiserecht". Jedesmal, wenn wir die Aufenthalterlaubnis verlängern, suchen die Beamten
einen Ein- und Ausreisestempel im Pass und finden keinen!!!! Diese Jahr, mussten wir bei der AB ein
Biometrisches- Foto hinerlegen. Was nächstes Jahr bei der Rückkehr passiert.....???
Vamos a ver.
Falko
Zitat von falko1602
Hallo, kann das so nicht bestätigen. Meine Frau ist auch immer mehr als 6 Monate aus Deutschland raus.
Bis dato noch nie Probleme bei der Einreise gehabt ( kann aber auch Glück sein). Offiziel verfällt der
Aufenthaltstitel, das ist richtig. Aber.... sie hat lt. Ausländerbeauftragten der Stadt Oldenburg,
immer ein "Einreiserecht". Jedesmal, wenn wir die Aufenthalterlaubnis verlängern, suchen die Beamten
einen Ein- und Ausreisestempel im Pass und finden keinen!!!! Diese Jahr, mussten wir bei der AB ein
Biometrisches- Foto hinerlegen. Was nächstes Jahr bei der Rückkehr passiert.....???
Vamos a ver.
Falko
AE-Verlängerung ist bei der ABH und nicht bei der Grenzkontrolle.....
Hier wird vom Grenzübertritt am Flughafen gesprochen. 2 unterschiedliche Dinge. Die beiden Systeme Bundesgrenzschutz und ABH sind nicht miteinander vernetzt....
Wenn ihr zusammenhängend mehr als 6 Monate ausserhalb von Deutschland seid, dann habt Ihr Glück gehabt, dass die Grenzer sich nicht darum gekümmert haben.
Zitat von Penguin
[Hast du bemerkt, dass die Grenzbeamten die Ausweise durch einen Leser ziehen?
Da wird jeder Ein-/Ausreise registriert.
Und daran können sie auch feststellen, ob die entsprechende Person innerhalb der 6 Monate wieder eingereist ist, oder nicht.
Die Fluggesellschaft ist hier verpflichtet zu prüfen! Nicht die Cubanischen Beamten!
@Penguin ! Danke für Deine Antwort und Entschuldigung falls ich Nerv. Das die cub. Beamten nicht prüfen
was es für dtsche Gesetzlichkeiten giebt ist mir klar. Aber die Fluggesellschaften in Form Ihres Abfertigungpersonals am Airport zB. HOG haben doch garkeine Möglichkeit das zu prüfen, oder ? Die sehen den
dtsch. Einkleber im Pass mit Aufenthaltsrecht wie in unserem Fall bis 2010 und dann ????? Die Entscheidende
Feststellung kann ja dann nur bei der Einreise stattfinden indem er durch den Leser gezogen wird wie Du schreibst.
Obwohl ich das so noch nie (vielleicht auch nicht drauf geachtet) beobachtet hab. In der Vergangenheit hab ich eher
meist lustlos in den Pass dreinblickende Beamte gesehen. Anders war es bei mit Besuchervisa einreisenden Cubanos
die durften immer bis zuletzt warten um dann gründlich..............
MfG El Lobo
Zitat von el lobo
@Penguin ! Danke für Deine Antwort und Entschuldigung falls ich Nerv. Das die cub. Beamten nicht prüfen
was es für dtsche Gesetzlichkeiten giebt ist mir klar. Aber die Fluggesellschaften in Form Ihres Abfertigungpersonals am Airport zB. HOG haben doch garkeine Möglichkeit das zu prüfen, oder ? Die sehen den
dtsch. Einkleber im Pass mit Aufenthaltsrecht wie in unserem Fall bis 2010 und dann ????? Die Entscheidende
Feststellung kann ja dann nur bei der Einreise stattfinden indem er durch den Leser gezogen wird wie Du schreibst.
Obwohl ich das so noch nie (vielleicht auch nicht drauf geachtet) beobachtet hab. In der Vergangenheit hab ich eher
meist lustlos in den Pass dreinblickende Beamte gesehen. Anders war es bei mit Besuchervisa einreisenden Cubanos
die durften immer bis zuletzt warten um dann gründlich..............
MfG El Lobo
Du nervst nicht...
Also für das Personal am Flughafen gibt es genug Möglichkeiten, dies zu prüfen. Bei PRE kenne ich mich nicht aus.
Bei meinem Mann (Emigrante) ist so gewesen, dass er einen gelben Zettel bei der Einreise bekommen hat, der auch beim Checkin geprüft wurde, da steht auch das Einreisedatum drauf.
Am Flughafen hier in MUC wird der Pass unter der Durchreiche durch einen Scanner gezogen, das bekommst du nur mit, wenn du wirklich drauf achtest. Und dann wird noch im Pass geblättert wegen dem AE.
Zitat von Penguin
AE-Verlängerung ist bei der ABH und nicht bei der Grenzkontrolle.....
Hier wird vom Grenzübertritt am Flughafen gesprochen. 2 unterschiedliche Dinge. Die beiden Systeme Bundesgrenzschutz und ABH sind nicht miteinander vernetzt....
Wenn ihr zusammenhängend mehr als 6 Monate ausserhalb von Deutschland seid, dann habt Ihr Glück gehabt, dass die Grenzer sich nicht darum gekümmert haben.
Halla, Pinguin.
Das ist mir auch klar. Wir machen das aber schon seit 8 Jahren so!!! Stehe zwar jedes Jahr mit schlotternden Knien am Flughafen,
ist aber noch keinem aufgefallen das sie länger als 6 Monate weg war.. Das mit der AB: Meine Frau hat schon lange das Recht auf die "unbefristete Aufenthaltsgen.".Trotzdem suchen die Brüder bei der AB immer etwas, um es nicht zu erteilen.Diesesmal war es folgende Begründung: Die Aufenthaltsdauer kann nicht nachgewiesen werden. Letztes Mal war es das: unzureichende Sprachkenntnisse. Nächstes Mal, wird es wohl das sein: Sie hat einen Pickel am Hintern Wir sind zwar nicht auf das Visum angewiesen, aber mittlerweile nervt die AB mich.
Falko
In Antwort auf:
Am Flughafen hier in MUC wird der Pass unter der Durchreiche durch einen Scanner gezogen, das bekommst du nur mit, wenn du wirklich drauf achtest. Und dann wird noch im Pass geblättert wegen dem AE.
Sind cubanische Pässe elektronisch lesbar? Warum stempeln z.B. die Belgier die Pässe und die Deutschen nicht?
Kennst dich ja aus oder?
user
(
gelöscht
)
#40 RE: neue Reglung für Visa A2
Bei meinem Schwager war es damals nicht viel anders. Die beiden waren 12 Jahre verheiratet und davor war er schon einige Jahre in D. Aber meine Schwester hat damals ziemlichen Rabatz gemacht und Beschwerdebriefe geschrieben und danch ging es alles ohne Probleme.
Bei meinem Mann hatten wir auch am Anfang Probleme, wenn er alleine hin ist, da hat er nur unzureichende auskünfte bekommen, wenn ich dabei war, bekamen wir urplötzlich alle Informationen und es ging wesentlich schneller. Ich hinterfrage mit spitzen Bemerkungen alles und dann flutsch es halt auch besser
Zitat von SeischuIn Antwort auf:
Am Flughafen hier in MUC wird der Pass unter der Durchreiche durch einen Scanner gezogen, das bekommst du nur mit, wenn du wirklich drauf achtest. Und dann wird noch im Pass geblättert wegen dem AE.
Sind cubanische Pässe elektronisch lesbar? Warum stempeln z.B. die Belgier die Pässe und die Deutschen nicht?
Kennst dich ja aus oder?
Habe früher selber Dokumentenkontrolle gemacht und etliche "Visa"-Vergehen aufgedeckt und falsche Pässe zusammen mit den BG aus dem Verkehr gezogen.
Und die kubanischen Reisepässe sind maschinenlesbar. Und wenn ein Pass nicht lesbar ist, wird der Name eingetippt.
Die Deutschen haben die Stempel schon vor langer Zeit abgeschafft. Dafür gibt es ja die Computer.
Zitat von Penguin
@falko:Ich kenne das Problem zu genüge.
Bei meinem Mann hatten wir auch am Anfang Probleme, wenn er alleine hin ist, da hat er nur unzureichende auskünfte bekommen, wenn ich dabei war, bekamen wir urplötzlich alle Informationen und es ging wesentlich schneller. Ich hinterfrage mit spitzen Bemerkungen alles und dann flutsch es halt auch besser
Ja, ja. Auf hoher See und bei der Ab, sind wir alle in Gottes Hand. Am besten fand ich bei der AB, das Gesicht des Beamten, als wir ihm sagten:
Meine Frau wird nie einen deutschen Pass beantragen.Konnte er gar nicht verstehen. Ich habe ihm das dann erklärt, das unser zukünftiger
Lebensmittelpunkt in Cuba sein wird und nicht in Deutschland und das daß hier nur eine "Übergangs"-Lösung sei.
Muss wohl das erste Mal für ihn gewesen sein, daß ein Ausländer nicht deutscher werden will!!!
Gruss Falko
@falko:
in welchen Provinznest lebst du denn?
Ich kenne viele Ausländer, die nicht den deutschen Pass haben wollen.
Ich kenne auch einige, die den nur aus einem Grund wollen: Arbeit, die mit reisen in andere Länder verbunden ist.
Mein Schwager hat auch nach 20 Jahren keinen deutschen Pass beantragt, weil er das nicht für seine Arbeit benötigt hatte. Ein Kumpel von ihm hat den deutschen Pass damals nur beantragt und auch bekommen, weil er viel nach Osteuropa reisen musste und dafür immer wieder zu den einzelnen botschaften musste und es mit dem deutschen halt weniger kostspielig war....
Zitat von Penguin
@falko:
in welchen Provinznest lebst du denn?
Ich kenne viele Ausländer, die nicht den deutschen Pass haben wollen.
Ich kenne auch einige, die den nur aus einem Grund wollen: Arbeit, die mit reisen in andere Länder verbunden ist.
Mein Schwager hat auch nach 20 Jahren keinen deutschen Pass beantragt, weil er das nicht für seine Arbeit benötigt hatte. Ein Kumpel von ihm hat den deutschen Pass damals nur beantragt und auch bekommen, weil er viel nach Osteuropa reisen musste und dafür immer wieder zu den einzelnen botschaften musste und es mit dem deutschen halt weniger kostspielig war....
tranquilo, tranquilo chico.
bin seit meiner hochzeit 3 x umgezogen, jedes mal in ein anderes bundesland und jedes mal mich mit der ab deswegen angelegt.
ich kenne auch einige, die keinen deutschen pass haben wollen. aber..... die beamten in der ab gehen immer von den schlechten
dingen des lebens aus. scheinehe, prostitution etc. erklär mir mal bitte eins: wir bekommen vom staat keinerlei finanzielle
unterstützung, warum müssen wir vor der ab uns über unsere ehe rechtfertigen? Mir hat mal eine beamtin folgendes an den kopf geballert:
was machen sie eigentlich mit ihrer frau, sind seit 5 jahren verheiratet und sie spricht kein wort deutsch.
nach meiner frage, in welchem gesetz es steht, daß in einer ehe deutsch gesprochen werden muss, war sie stille.
ein beispiel. ein freund von mir arbeitet bei einem international operierenden unternehmen. er ist über 10 monate ( in worten: zehn)
im ausland und sieht seine frau nicht. ist das nicht auch eine art der scheinehe? nur weil beide deutsch sind, interessiert es keinen?!
grüsse aus dem "provinznest"
falko
Zitat von falko1602
tranquilo, tranquilo chico.
bin seit meiner hochzeit 3 x umgezogen, jedes mal in ein anderes bundesland und jedes mal mich mit der ab deswegen angelegt.
ich kenne auch einige, die keinen deutschen pass haben wollen. aber..... die beamten in der ab gehen immer von den schlechten
dingen des lebens aus. scheinehe, prostitution etc. erklär mir mal bitte eins: wir bekommen vom staat keinerlei finanzielle
unterstützung, warum müssen wir vor der ab uns über unsere ehe rechtfertigen? Mir hat mal eine beamtin folgendes an den kopf geballert:
was machen sie eigentlich mit ihrer frau, sind seit 5 jahren verheiratet und sie spricht kein wort deutsch.
nach meiner frage, in welchem gesetz es steht, daß in einer ehe deutsch gesprochen werden muss, war sie stille.
ein beispiel. ein freund von mir arbeitet bei einem international operierenden unternehmen. er ist über 10 monate ( in worten: zehn)
im ausland und sieht seine frau nicht. ist das nicht auch eine art der scheinehe? nur weil beide deutsch sind, interessiert es keinen?!
grüsse aus dem "provinznest"
falko
wenn schon denn schon chica.....
ich kenne das Problem.... über 30 Jahre Erfahrung mit Ausländern schult einen schon ganz ungemein.
Die AB geht nunmal davon aus, dass man schon etwasn die Landessprache beherrschen sollte, wenn man dort lebt. (Denke genauso)
Aber ich kenne auch ein paar Türken, die schon 40 Jahre und länger hier leben und immer noch kein Wort deutsch können, weil sie es einfach nicht brauchen. Es gibt halt Gemeinden in D, dort kommt man ohne deutsch halt aus.....
Zitat von falko1602
Hallo, kann das so nicht bestätigen. Meine Frau ist auch immer mehr als 6 Monate aus Deutschland raus.
Bis dato noch nie Probleme bei der Einreise gehabt ( kann aber auch Glück sein). Offiziel verfällt der
Aufenthaltstitel, das ist richtig. Aber.... sie hat lt. Ausländerbeauftragten der Stadt Oldenburg,
immer ein "Einreiserecht". Jedesmal, wenn wir die Aufenthalterlaubnis verlängern, suchen die Beamten
einen Ein- und Ausreisestempel im Pass und finden keinen!!!! Diese Jahr, mussten wir bei der AB ein
Biometrisches- Foto hinerlegen. Was nächstes Jahr bei der Rückkehr passiert.....???
Vamos a ver.
Falko
Im Aufenthaltsgestz §51 steht:
Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
... 7 wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,...
Zitat von ovejaZitat von juan72
. Meine Frau hat das PRE und wird gemeinsam mit mir nach Kuba reisen." bzw. "Meine Frau lebt in Kuba."
Was ist denn das für ein Stumpfsinn, wenn sie das PRE hat lebt sie sicher nicht auf Cuba, dann hat sie sich in Cuba abgemeldet, sonst hätte sie kein PRE
Das A2 wir auch ausgestellt wenn der Ehepartner alleine zur Familie nach Cuba reist
Das ist kein Stumpfsinn. Lies erst mal richtig, bevor du solch einen Kommentar von dir gibst!
Das sind zwei Beispiele für unterschiedliche Fälle, getrennt durch das Kürzel "bzw." (ausgeschrieben "beziehungsweise"; man kann dieses Wort benutzen, um unterschiedliche Sachverhalte voneinander abzugrenzen).
Zitat von Moruk
Im Aufenthaltsgestz §51 steht:
Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
... 7 wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,...
hallo, moruk.
ist ein aufenthaltstitel und eine einreiseerlaubnis, nicht 2 verschiedene dinge?
auch wenn ich mir eine blösse gebe wo im internet, kann ich das aufenthaltgesetz nachlesen?
und ist das bundes- oder ländersache?
gib bitte einem blinden erleuchtung, danke.
falko
user
(
gelöscht
)
#49 RE: neue Reglung für Visa A2
In Antwort auf:
ist ein aufenthaltstitel und eine einreiseerlaubnis, nicht 2 verschiedene dinge?
Es sind 2 unterschiedliche Dinge, aber der Aufenthaltstitel erlischt, wenn der Ausländer eben mehr als 6 Monate ausser Landes ist.
In Antwort auf:
und ist das bundes- oder ländersache?
Ausländerrecht ist Bundessache.
Ich hoffe ich habe genug licht in deine Dunkelheit gebracht.
Zitat von Penguin
Ausländerrecht ist Bundessache.
Ich hoffe ich habe genug licht in deine Dunkelheit gebracht.
hallo, pinguin.
mein dank wird dir ewig hinterher schleichen
falko
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