PVE für Verwandte 1. Grades

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04.09.2008 09:59
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#1 PVE für Verwandte 1. Grades
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( Gast )


Gerade ruft mich eine Freundin an, die Mutter und Vater eingeladen hat. Visa (für CH, nicht D) hätten sie schon im pasaporte. Die Schweizer machen sich wenigstens (noch?) nicht zum Untertan der kubanischen PVE-Verlängerungsmonats-Gelddruckmaschine und scheren sich nen müden Rappen um die prorroga für Folgemonate.

Geh ich recht der Annahme, dass

1. keine Einladungserklärung benötigt wird, da es sich um Familie 1. Grades handelt?
2. zur Beantragung der PVE keine Reservation eines Fluges mehr benötigt wird?

3. Was will die cubanische Inmigracion sehen? Je Antragsteller das sello für 150 CUC (PVE inkl. 1. Monat), die pasaportes mit den Visas y ya?

Wie lange dauert die PVE in HAV? Da "Kontakte" bestehen, vermute ich, dass sich diese Sache innert weniger Tage regeln lassen müsste.

Bezüglich der Flüge ruft die Dame gerade beim Forumschef an - vielleicht hat er für Ende September ja noch was günstiges HAV-CH / CH-HAV.

Danke für informatives Feedback!


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04.09.2008 12:19 (zuletzt bearbeitet: 04.09.2008 12:27)
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#2 RE: PVE für Verwandte 1. Grades
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( Gast )

Dass sich die Schweizer bei der Visaerteilung nicht zum Untertan der kubanischen Gelddruckmaschine machen, ist schon in Ordnung. Im Gegensatz zu vielen anderen Botschaften fällt ihnen diese Souveränität aber auch sehr leicht. Wie immer halten sich die Schweizer heraus, wenn sie glauben, dass ihre Interessen nicht unmittelbar betroffen sind. Sie sind in diesem Fall deswegen nicht betroffen, weil es scheinbar keine Schweizer Fluglinie gibt, die Kuba direkt anfliegt und aufgefordert werden könnte, Kubaner mit fehlender Prorroga wieder in die Schweiz mitzunehmen und dort abzusetzen.

Deine Fragen hinsichtlich der Handhabung der kubanischen Inmigracion kann ich nicht definitiv beantworten, zumal die kubanische Verwaltung bekanntlich mal so und mal so handelt. Flugticket oder Reservierung wurden dort in den mir bekannten Fällen nicht nachgefragt. Obwohl ich hier im Forum gelesen habe, dass ein Einladungsschreiben bei der PVE-Beantragung bei Verwandten 1. Grades im jeweiligem Fall nicht verlangt wurde, steht dies auf der Internetseite der kubanischen Botschaft in D ganz anderes. Danach ist dieses sehr wohl erforderlich, lediglich auf die notariellen Beurkundung usw. der Einladung wird verzichtet. Dies wäre auch verständlich, sonst könnte jeder bei der Inmigracion vortragen, er besuche lediglich seine Familie im Ausland. Gebühren werden dafür offenbar hier auch erhoben. Auf der Internetseite der kubanischen Botschaft ist dies all den Hinweisen zum Einladungsschreiben vorangestellt. Auf der Seite des kubanischen Konsulats in Bonn dagegen im Anschluss an die Bestimmungen zu den Einladungen anderer als Famlienangehörige 1. Grades.

Vielleicht solltest Du Deiner Freundin anraten, dass sie dem kubanischen Konsulat in der Schweiz einfach die Angaben gemäß dem Merkblatt des hiesigen kub. Konsulates mit der Bitte um Weiterleitung nach Kuba zufaxt. Die werden sich dann schon melden, wenn sie dafür Gebühren wollen, was anzunehmen ist. Auch in Kuba sollten sich die Eltern Deiner Freundin bei ihrer Inmigracion erkundigen, ob eine notarielle Carta de invitacion der CJI benötigt wird, obwohl sie doch wissen, dass ihre Tochter im Ausland wohnt und auch deren Schreiben mit der Einladung vorlegen können.

Vielleicht meldet sich hier aber doch noch jemand, der Deine Fragen im Zusammenhang mit der Einladung von Verwandten 1. Grades eindeutig beantworten kann.


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04.09.2008 12:33
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#3 RE: PVE für Verwandte 1. Grades
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( Gast )


Dein Einwand "Nachweise des Verwandtschaftsgrades" ist begründet. Habe meine Bekannte eben angerufen, die alten Herrschaften sollen sich umgehend zur Inmi bewegen und dort fragen. Meine Frau hat vor geraumer Zeit jedoch mal ne PVE ohne Einladungserklärung meinerseits bekommen, allerdings gegen Vorlage des "certificado de matrimonio" und ihrer eigenen residencia von Seiten der Schweizer (Aufenthaltsbewilligung). Hier liegt der Fall aber etwas anderst. Wie weissen die Eltern nach, dass es das Töchterlein ist, welches besucht wird.

Danke, Esperanto2


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04.09.2008 18:30
avatar  UJKEI
#4 RE: PVE für Verwandte 1. Grades
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spitzen Mitglied

Wie weissen die Eltern nach, dass es das Töchterlein ist, welches besucht wird.


Vieleicht wäre die Geburtsurkunde der Tochter hilfreich.


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19.09.2008 10:27
avatar  camillo
#5 RE: PVE für Verwandte 1. Grades
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super Mitglied

Hallo,

Eine Einladung ist dann nicht notwendig wenn der Einladende zusammen mit dem Eingeladenen in der Immi die Ausreise beantragt! Dann können vor Ort die Familienverhältnisse geklärt werden. Mir wurde außerdem gesagt, dass der Einladende zusammen mit dem Eingeladenen ausreisen muss. Ob dass notwendig ist bzw. kontrolliert wird weiß ich nicht.

Salu


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23.09.2008 17:18
avatar  osbo
#6 RE: PVE für Verwandte 1. Grades
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Mitglied

Oh, das hört sich ja interessant an.
Heißt das, dass meine kub. Freundin, die hier PRE hat (seit 5 Jahren), nur zur Immi ihres Heimatortes (camaguey) in Cuba mit ihrer Mutter gehen muss um die Ausreisegenehmigung zu bekommen und ich mir die 200 € für die Einladungsurkunde sparen kann ?
Wir sind bald wieder in cuba und wollten sowiso mit ihr zusammen ausreisen.
Muss ich dann in D nichts beantragen?? ich würde dann mit Verpflichtungserklärung und Versicherungsbestätigung für die Mutter einreisen und alles weitere bei der Immi und danach bei der deutschen Botschaft in Havanna machen?


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23.09.2008 17:24
avatar  camillo
#7 RE: PVE für Verwandte 1. Grades
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super Mitglied

Hallo,

ja genauso ist es. Zur Sicherheit sollte die Mutter deiner Freundin in der zuständigen Immi nachfragen. Mir wurde das in der Immi in Cienfuegos gesagt.

Salu


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25.09.2008 09:25
avatar  osbo
#8 RE: PVE für Verwandte 1. Grades
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Mitglied

Das ist ja ziemlich cool, wenn klappt. Erst dachte ich, ich brauch den ganzen Weg mit Notar, da war ich schon mit dem 200€-Weg super zufrieden. Das es jetzt noch einfacher wird, ist geradezu unglaublich. Hoffentlich fragt die Mutter bei der Immi geschickt genug...

Da ja jetzt die Flugreservierung unnötig geworden ist, was würdest du denn empfehlen?
Wir bleiben 3 Monate, dann muss ich dem Flug für die Schwiegermutter ja wohl trotzdem vorher buchen (wie unseren Rückflug), habe dann aber praktisch von der ganzen Beantragung auf cubanischer und deutscher Seite nix für die Schwiegermutter gemacht. Also kann ich nur hoffen, dass damit nix schief geht, oder ?


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25.09.2008 09:42
avatar  camillo
#9 RE: PVE für Verwandte 1. Grades
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super Mitglied

Hi,

du kannst ja den Flug durch einen Freund in Deutschland oder per Email an Habanero buchen wenn alles genehmigt ist, wovon ich eigentlich ausgehe da es mit der Schwiegermutter normalerweise keine Probleme gibt (außer sie ist Ärztin o.ä.). Das Ticket kann dann in Havana oder Varadero abgeholt werden.

Salu


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25.09.2008 09:48
avatar  pipo
#10 RE: PVE für Verwandte 1. Grades
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Cubaliebhaber/in

Ich hatte auch Anfang des Jahres bei Consultoria Juridica Internacional in Havanna dies bezüglich gefragt und die Antwort war, so was gibt es nicht. Schade, Schwiegermamma hätte sich gefreut.

Gruß,

Pipo


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25.09.2008 10:12
avatar  ( Gast )
#11 RE: PVE für Verwandte 1. Grades
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( Gast )

funktioniert auch problemlos mit E-Tickets.......


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25.09.2008 10:16
avatar  camillo
#12 RE: PVE für Verwandte 1. Grades
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super Mitglied

Zitat von pipo
Ich hatte auch Anfang des Jahres bei Consultoria Juridica Internacional in Havanna dies bezüglich gefragt und die Antwort war, so was gibt es nicht. Schade, Schwiegermamma hätte sich gefreut.

Gruß,

Pipo


Hallo,

ich war im Juli 2007 mit meiner Schwiegermamma auf der Immi in Cienfuegos um ihren Pass abzuholen. Dort wurde mir das von einer freunldichen Dame erklärt (Von sich aus). Wäre schade wenn dies nicht mehr gehen würde (vorallem nach so kurzer Zeit > neue Regelung seit Mai 2007) . Warum hast du eigentlich in der CJI gefragt? Könnte mir vorstellen das die ein Eigeninteresse daran haben

Salu


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25.09.2008 13:28
avatar  pipo
#13 RE: PVE für Verwandte 1. Grades
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Cubaliebhaber/in

Hallo,

ich war im Juli 2007 mit meiner Schwiegermamma auf der Immi in Cienfuegos um ihren Pass abzuholen. Dort wurde mir das von einer freunldichen Dame erklärt (Von sich aus). Wäre schade wenn dies nicht mehr gehen würde (vorallem nach so kurzer Zeit > neue Regelung seit Mai 2007) . Warum hast du eigentlich in der CJI gefragt? Könnte mir vorstellen das die ein Eigeninteresse daran haben

Salu

Ich hatte damals in der Seite des kub. Konsulats dies mit der Einladung Verwanten 1° kurz vor dem Flug gelesen, dann hatte ich mir gesagt, wenn ich in der Nähe bin, dann frage ich nach. Es gibt leider Informationen die sehr unterschiedlich behandelt werden ob im Ausland oder vor Ort. Deswegen

Gruß,

Pipo


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25.09.2008 13:50
avatar  camillo
#14 RE: PVE für Verwandte 1. Grades
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super Mitglied

Zitat von pipo
Hallo,

Ich hatte damals in der Seite des kub. Konsulats dies mit der Einladung Verwanten 1° kurz vor dem Flug gelesen, dann hatte ich mir gesagt, wenn ich in der Nähe bin, dann frage ich nach. Es gibt leider Informationen die sehr unterschiedlich behandelt werden ob im Ausland oder vor Ort. Deswegen

Gruß,

Pipo


Ist schon klar. Ich meinete nur warum du in der Consulturia und nicht auf der Immi nachgefragt hast.

Salu


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29.09.2008 10:27
avatar  osbo
#15 RE: PVE für Verwandte 1. Grades
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Mitglied

Ich habe eben mit dem Konsulat in Bonn telefoniert (der Frau da). Sie kannt diese regelung und bestätigte, dass es so geht.

E-Ticket: Ihr bucht per internet in cuba und erhaltet ein pdf, das ihr dann in Cuba ausdruckt und damit geht ihr an den Schalter, wie ich es nur von Flügen zu anderen Zielen kenne ?


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16.10.2008 14:39
avatar  osbo
#16 RE: PVE für Verwandte 1. Grades
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Mitglied

Hallo,

ich habe weitergeforscht und jetzt ist alles klar.

Man kann tatsächlich den Verwandten 1 Grades dirket auf der Immi einladen, wenn man als Cubana/o mit einem z.B Deutschen verheiretet ist. Dann braucht man keine Carta de invitation!

Pech für uns: wir sind (noch) nicht verheiratet...

http://emba.cubaminrex.cu/Default.aspx?tabid=14638

PERSONAS QUE NO NECESITAN CARTA DE INVITACIÓN

Los cubanos nacidos en el exterior, demostrarán esta condición mediante la presentación de Carné de Identidad o pasaporte extranjero, donde conste que nació en otro país. De no quedar demostrado con la presentación de estos documentos podrá exigirse otro con valor legal y probatorio de esta condición.

Los que viajen para someterse a tratamiento médico y a su acompañante, se les exigirá la presentación de los documentos médicos correspondientes, firmados y acuñados por la autoridad del Ministerio de Salud Pública autorizada para decidir su atención médica en el exterior.

Los que soliciten viajar por razones humanitarias deberán demostrarlo con la presentación de los documentos que lo acrediten, tales como:

1. Resumen de historia clínica expedida por centro hospitalario y legalizada en el Consulado cubano que acredite el estado de gravedad de padres, cónyuge, hijos, hermanos, abuelos y nietos.

2. Certificado de defunción legalizado en el Consulado cubano de padres, cónyuge, hijos, hermanos, abuelos y nietos, con no mas de 30 días del fallecimiento.

En defecto de los documentos señalados en los puntos anteriores se admitirá la información consular recibida por vía oficial certificando que en dicho consulado obran los documentos del estado de salud o fallecimiento.

Se consideran características excepcionales para eximir del requisito de la Invitación, las solicitudes de:

1. Los nietos y el cónyuge de los hijos de los cubanos nacidos en el exterior que los acompañen en su viaje.
2. Padres, hijos y nietos de cubanos que tienen unión matrimonial formalizada con extranjeros y viajen en unión de estos.


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16.10.2008 21:57
avatar  Luz
#17 RE: PVE für Verwandte 1. Grades
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Luz
Forums-Senator/in

Zitat von osbo
Hallo,
ich habe weitergeforscht und jetzt ist alles klar.
Man kann tatsächlich den Verwandten 1 Grades dirket auf der Immi einladen, wenn man als Cubana/o mit einem z.B Deutschen verheiretet ist. Dann braucht man keine Carta de invitation!
Pech für uns: wir sind (noch) nicht verheiratet...
[/b]


ganz klar dann wohl doch nicht. Denn mit dem ob du verheiratets bist oder nicht hat das nichts zu tun, sondern schlicht und einfach damit, ob der/die Cubana im Ausland lebt.


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17.10.2008 09:29
avatar  camillo
#18 RE: PVE für Verwandte 1. Grades
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super Mitglied

Hallo osbo,

deine kubanische (bald Ehe)Frau die in Deutschland lebt läd doch die Schwiegermamma ein oder? So sollte es klappen.

Salu


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17.10.2008 10:06
avatar  osbo
#19 RE: PVE für Verwandte 1. Grades
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Mitglied



Es ist ja nicht so, dass ich keinen Weg gefunden habe die Mutter meiner in D lebenden Novia (mit PRE) einzuladen. Mir geht es darum wie es "richtig" gemacht wird, im besonderen in diesem Fall.
Klar, meine Cubana läd ein. Ich mach Verpflichtungserklärung und Versicherung. Also sie cubanische, ich deutsche Seite.

Der Weg der direkten Einladung bei der Immi, also die Mutter einfach "mitnhemen", wenn wir auf Urlaub sowiso da sind, das ist der dritte mir bis dato unbekannte Weg gewesen. mir bleibt er leider verwährt, weil wir nicht verheiratet sind, so wird meine cubana noch hier aus D einladen (im 200€ Verfahren).


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17.10.2008 18:15
avatar  Luz
#20 RE: PVE für Verwandte 1. Grades
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Luz
Forums-Senator/in

Zitat von osbo
Es ist ja nicht so, dass ich keinen Weg gefunden habe die Mutter meiner in D lebenden Novia (mit PRE) einzuladen. Mir geht es darum wie es "richtig" gemacht wird, im besonderen in diesem Fall.
Klar, meine Cubana läd ein. Ich mach Verpflichtungserklärung und Versicherung. Also sie cubanische, ich deutsche Seite.
Der Weg der direkten Einladung bei der Immi, also die Mutter einfach "mitnhemen", wenn wir auf Urlaub sowiso da sind, das ist der dritte mir bis dato unbekannte Weg gewesen. mir bleibt er leider verwährt, weil wir nicht verheiratet sind, so wird meine cubana noch hier aus D einladen (im 200€ Verfahren).


Diese Möglichkeit wird dir auch verwehrt bleiben wenn ihr verheiratet seid. Denn nur deine Freundin/Frau kann ihre Mutter auf diesem Weg einladen, das aber, wie ich bereits weiter oben dir versucht habe zu erklären, kann sie auch schon jetzt tun. Dazu brauchst du sie nicht zu heiraten.


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17.10.2008 20:05
avatar  osbo
#21 RE: PVE für Verwandte 1. Grades
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Mitglied

heiraten will ich sie gern, nicht nur wegen des Besuches der Schwiegermutte .

Klar ist sowiso das meine Novia einläd. Auf dem 200 € Weg oder später direkt bei der Immi, falls es mal passen sollte.

Laut Bonner Konsulat können wir sie halt heute nur mit carta invitation (200€)einladen, weil wir eben nicht verheiratet sind.


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17.10.2008 20:18
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#22 RE: PVE für Verwandte 1. Grades
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Zitat von Luz
Zitat von osbo
Es ist ja nicht so, dass ich keinen Weg gefunden habe die Mutter meiner in D lebenden Novia (mit PRE) einzuladen. Mir geht es darum wie es "richtig" gemacht wird, im besonderen in diesem Fall.
Klar, meine Cubana läd ein. Ich mach Verpflichtungserklärung und Versicherung. Also sie cubanische, ich deutsche Seite.
Der Weg der direkten Einladung bei der Immi, also die Mutter einfach "mitnhemen", wenn wir auf Urlaub sowiso da sind, das ist der dritte mir bis dato unbekannte Weg gewesen. mir bleibt er leider verwährt, weil wir nicht verheiratet sind, so wird meine cubana noch hier aus D einladen (im 200€ Verfahren).


Diese Möglichkeit wird dir auch verwehrt bleiben wenn ihr verheiratet seid
. Denn nur deine Freundin/Frau kann ihre Mutter auf diesem Weg einladen, das aber, wie ich bereits weiter oben dir versucht habe zu erklären, kann sie auch schon jetzt tun. Dazu brauchst du sie nicht zu heiraten.




Jeder beliebige Cubaner kann eingeladen werden


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18.10.2008 00:17
avatar  Luz
#23 RE: PVE für Verwandte 1. Grades
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Luz
Forums-Senator/in

Zitat von locoyuma
Zitat von Luz
Zitat von osbo
Es ist ja nicht so, dass ich keinen Weg gefunden habe die Mutter meiner in D lebenden Novia (mit PRE) einzuladen. Mir geht es darum wie es "richtig" gemacht wird, im besonderen in diesem Fall.
Klar, meine Cubana läd ein. Ich mach Verpflichtungserklärung und Versicherung. Also sie cubanische, ich deutsche Seite.
Der Weg der direkten Einladung bei der Immi, also die Mutter einfach "mitnhemen", wenn wir auf Urlaub sowiso da sind, das ist der dritte mir bis dato unbekannte Weg gewesen. mir bleibt er leider verwährt, weil wir nicht verheiratet sind, so wird meine cubana noch hier aus D einladen (im 200€ Verfahren).


Diese Möglichkeit wird dir auch verwehrt bleiben wenn ihr verheiratet seid
. Denn nur deine Freundin/Frau kann ihre Mutter auf diesem Weg einladen, das aber, wie ich bereits weiter oben dir versucht habe zu erklären, kann sie auch schon jetzt tun. Dazu brauchst du sie nicht zu heiraten.


Jeder beliebige Cubaner kann eingeladen werden


o.k. Gewonnen. Ich gebe es auf.


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18.10.2008 08:14
avatar  George1
#24 RE: PVE für Verwandte 1. Grades
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Rey/Reina del Foro

Ist das denn wirklich soooo schwer zu verstehen.
Jeder cubi der ´nen deutschen Aufenthaltstitel im Paß hat kann Verwandte 1.Grades ohne carta de invitation nach Dtl. einladen wenn beide gemeinsam ausreisen. Ob cubi nun mit PRE oder PVE in Dtl. lebt oder hier verheiratet, geschieden, verwittwet oder sonstwas ist spielt dabei überhaupt keine Rolle.

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


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18.10.2008 09:32
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#25 RE: PVE für Verwandte 1. Grades
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

Zitat von George1
Ist das denn wirklich soooo schwer zu verstehen.
Jeder cubi der ´nen deutschen Aufenthaltstitel im Paß hat kann Verwandte 1.Grades ohne carta de invitation nach Dtl. einladen wenn beide gemeinsam ausreisen. Ob cubi nun mit PRE oder PVE in Dtl. lebt oder hier verheiratet, geschieden, verwittwet oder sonstwas ist spielt dabei überhaupt keine Rolle.


Auf der INMI in Matanzas wurde gestern, nach nochmaligem Nachfragen meiner Frau,ihr erklärt, dass der Einladende nicht mit dem Eingeladenen gemeinsam ausreisen muss. Das betrifft Verwandte 1. Grades.


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