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Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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Gast
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#51 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
Zitat von guajira
Dann lernt mein novio D zwar von der hässlichsten Seite kennen, aber da muss er durch. Wenn er auch das Schei..wetter, die Kälte und Schnee etc überlebt und immer noch nicht die Nase voll hat, wäre das ja ein gutes Zeichen.
Guajira, meinen Respekt. Ich denke Du hast jetzt alles bestens vorbereitet und die richtige Einstellung sowieso. Eigentlich müsste sich irgendwann auch der Erfolg und damit die Freude einstellen. Demnächst lernen wir von Dir.
Alles Gute für Havanna und Playa de Este.
#52 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
#53 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
#54 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
kurze Meldung aus HAV:
nach zwei Tagen Schei..wetter heute Sonnenschein, 31 Grad
Antrag auf Sprachkursvisum am Montag nach Ike abgegeben. Botschaft hat noch genervt, weil zusaetzlich zum Pass ausserdem zwei Fotokopien desselben erfoderlich sind, was natuerlich wieder nirgendwo steht. Das hat uns wieder fast eine Stunde gekostet, da in der Naehe der Botschaft nichts ging. Als wir endlich auch das erledigt hatten, bin ich mit in die Kabine und habe erstmal freundlichst darauf hingewiesen, dass sie doch bitte die Auflistung der erforderlichen Dokumente im Internet bitte ergaenzen, damit es nachfolgenden nicht genauso ergeht. Danach wurde ich der Kabine verwiesen. Die Sachbearbeiterin hat die Vollmacht offensichtlich wenig interessiert. Auskunft: Antragsbearbeitung 5 Wochen. Das Gleiche hatte man mir in D bei der AB gesagt.
Da mein novio gefragt wurde, ob er schon Unterricht nimmt, haben haben wir heute noch eine Bestaetigung der Schule hier in HAV nachgereicht, dass er bereits
Deutsch-Unterricht nimmt. Ob es etwas nutzt, weiss keiner.
So, bis demnaechst...
#55 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
ehemaliges mitglied
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gelöscht
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#56 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
ehemaliges mitglied
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gelöscht
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#57 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
Zitat von guajira
kurze Meldung aus HAV:
nach zwei Tagen Schei..wetter heute Sonnenschein, 31 Grad
Antrag auf Sprachkursvisum am Montag nach Ike abgegeben. Botschaft hat noch genervt, weil zusaetzlich zum Pass ausserdem zwei Fotokopien desselben erfoderlich sind, was natuerlich wieder nirgendwo steht. Das hat uns wieder fast eine Stunde gekostet, da in der Naehe der Botschaft nichts ging. Als wir endlich auch das erledigt hatten, bin ich mit in die Kabine und habe erstmal freundlichst darauf hingewiesen, dass sie doch bitte die Auflistung der erforderlichen Dokumente im Internet bitte ergaenzen, damit es nachfolgenden nicht genauso ergeht. Danach wurde ich der Kabine verwiesen. Die Sachbearbeiterin hat die Vollmacht offensichtlich wenig interessiert. Auskunft: Antragsbearbeitung 5 Wochen. Das Gleiche hatte man mir in D bei der AB gesagt.
Da mein novio gefragt wurde, ob er schon Unterricht nimmt, haben haben wir heute noch eine Bestaetigung der Schule hier in HAV nachgereicht, dass er bereits
Deutsch-Unterricht nimmt. Ob es etwas nutzt, weiss keiner.
So, bis demnaechst...
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...habe jetzt nicht alles gelesen und von Sprachvisum eh keine Ahnung... ein Tipp der bei uns gut funktioniert hat, sage bereits an der Drehtür der Botschaft du willst mit Herrn Maier sprechen...er ist im Thema, alles andere macht keinen Sinn...so ähnlich... Der Typ ist nicht verkehrt, setzt sich ein und kann manche Sachen schon beschleunigen... Die 2 Tipsen sind bei allem was nicht der Norm entspricht restlos überfordert...
Ich Drück Euch alle Daumen... 31 Grad...??? Bleib noch etwas!!!
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Gast
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#58 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
Zitat von guajira
..... Botschaft hat noch genervt, weil zusaetzlich zum Pass ausserdem zwei Fotokopien desselben erforderlich sind, was natuerlich wieder nirgendwo steht.
Einen Gruß in die Hitze der Karibik. Hier lenken wir uns von dem schlechten Wetter mit Horrormeldungen ab, die da besagen, dass die Amis unsere Banken leer räumten und unnötigerweise auch noch zusätzlich mit prächtigen Millionen der Staatsbank bedient wurden. Kein Wunder, dass der Dollar wieder etwas zulegt. Zum Trost steigt
der Ölpreis nicht wieder, wie vor ein paar Tagen und fällt sogar etwas, sodass Dein Treibstoffzuschlag in den richtigen Taschen ankommt.
Das mit den beiden Fotokopien nimm gelassen und sei nachsichtig mit der Tussi in der Botschaft. Es muss der Frust sein, nachdem sie dort vom Statut einer unangreifbaren Göttin, bei der Vergabe kurzfristiger Besuchsaufenthalte, zu Handlangerin der Ausländerbehörde mutierte, die gefälligst die Unterlagen vollständig zu übersenden hat. So einfach ist der Absturz nicht zu verkraften, zumal sie täglich an dem Schild mit der Aufschrift „Vertretung der Bundesrepublik Deutschland“ vorbeigeht und mit der Zeit glaubte, sie wäre die Bundesrepublik Deutschland selbst. Wer will ihnen da verdenken, wenn sie einen Kubaner, der um die Erlaubnis für einen Besuch bittet, wegschicken und beauftragen, er solle einen katasterlichen Nachweis über seine Immobilien beischaffen, um die Aufrichtigkeit seines Antrages prüfen zu können. Nicht genug. Wer will sie dann noch davon abhalten, wenn sie ihm dann schriftlich mitteilen, die Immobilie taugt ja eh nichts, weil sie in Kuba alle ziemlich wertlos sind und jeder sehen kann, wie sie verfallen und wie man vor kurzem sehen konnte, sogar die Dächer den dort herrschenden Witterungsbedingungen in vielen Fällen nicht standhalten?
Bei all diesem Übermut kann man ihnen auch nicht übel nehmen, wenn sie sich in ihrem wohltemperierten Büro nicht umdrehen, um eine Fotokopie für ihre Unterlagen zu machen. Zwar haben wir als Steuerzahler dafür gesorgt, dass sie dort einen Fotokopierer zur Verfügung haben, um sich nicht selbst auf den Weg aufmachen müssen, wenn ihnen danach gelüstet. Aber deren Vorgesetzte in Berlin sind offenbar zu weit weg, um sie an ihre Aufgabe zu erinnern.
Weiterhin eine schöne Zeit am Sonnenstrand. Die Kälte hat Dich bald wieder.
#59 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
Leider hatte ich Cuba wenig Gelegenheit, Eure Beiträge zu lesen. Jetzt habe ich ganz schön viel Nachholbedarf....
In Antwort auf:
Moment mal, nicht so schnell
In Antwort auf:
Antrag auf Sprachkursvisum am Montag nach Ike abgegeben
wie jetzt ?? Von der Botschaft ?
@flicflac
oh je, da habe ich mich ja verdreht ausgedrückt. Wir haben am Montag nach Ike (am 15.09.) den Antrag auf ein Sprachkursvisum bei der deutschen Botschaft abgegeben.
Habe übrigens heute einen Brief von der AB im Briefkasten gehabt. Am 23.10.08 "darf" ich dort in Sachen Einreiseantrag vorsprechen. Leider hat man nicht wesentlich mehr geschrieben, als dass ich (natürlich) meinen Perso mitzubringen habe. Ich nehme an, es handelt sich um einen Interviewtermin? Oder wird man mir schon die Entscheidung mitteilen? Wie oben beschrieben, hatten wir am 15.09. bei der Deutschen Botschaft in HAV den Antrag auf ein Sprachkursvisum gestellt...(der war übrigens erstaunlicherweise kostenlos!!)
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gelöscht
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#60 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
#61 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
#62 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
In Antwort auf:
Am 23.10.08 "darf" ich dort in Sachen Einreiseantrag vorsprechen
Der Vorsprechtermin hat pünktlich um 11:00 Uhr stattgefunden und stellte sich als Interviewtermin heraus. Zunächst musste ich eine Belehrung unterschreiben, dass die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten sind. Ansonsten drohe eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Fragen waren in etwa wie folgt:
- Wo/bei welcher Gelegenheit haben Sie den Antragsteller kennengelernt?
- Wie lange kennen Sie sich?
- Kennen Sie die Familie?
- Wie ist das Verhältnis zum Antragsteller?
- Ist der Antragsteller geschieden?
- Hat der Antragsteller Kinder?
- Hat der Antragsteller schon Deutschkenntnisse?
- Warum soll der Antragsteller hier in D einen Kurs besuchen, wenn er in Cuba bereits Deutschunterricht nimmt?
- Wofür sollen die hier erworbenen Kenntnisse genutzt werden?
- Ist nach Ende des 6-monatigen Aufenthaltes die Rückkehr nach Cuba vorgesehen?
- Sind weitere Aufenthalte geplant?
- Hat der Antragsteller dort einen festen Wohnsitz?
- Sind Sie sich bewußt, dass Sie für die Kosten aufkommen müssen, sollte der Antragst. sich aus D absetzen?
Eventuell waren noch ein oder zwei weitere Fragen zur Vertiefung der einzelnen Punkte dabei. Die erinnere ich aber im Moment nicht. Das Gespräch dauerte 20 min. Auf meine Frage, wie es weiterginge, teilte man mir mit, dass jetzt kurzfristig auf Basis der Unterlagen entschieden wird, ob dem Antrag seitens der AB stattgegeben wird. Danach gehen die Unterlagen zur Deutschen Botschaft in HAV. Im Falle des pos. Entscheides hänge alles weitere von der Botschaft ab, die das letzte Wort habe. Diese Entscheidung könne sich noch einmal bis zu drei Wochen hinziehen. Da war für mich eigentlich der Käse schon wieder gegessen. Denn selbst wenn die AB nun ja sagt, sagt die Botschaft garantiert nein!
Tja, ich habe dann lediglich noch darum gebeten, mir mitzuteilen, wie die Entscheidung ausgefallen ist, damit wir nicht erst in drei Wochen von der Botschaft erfahren, dass die AB eventuell bereits abgelehnt hat! Man hat mir zugesagt mich telefonisch zu informieren.
Soeben ist der Anruf der AB bei mir eingetrudelt. Der Bescheid ist positiv, aber ich weiss nicht, ob ich mich jetzt schon freuen soll, dass der ganze bisherige Aufwand nicht umsonst war... Was meint ihr?
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Gast
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#63 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
#64 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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gelöscht
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#65 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
Zitat von guajira
Du meinst also, dass die Botschaft jetzt nicht mehr ablehnen wird? Das hat die AB mir aber (leider) anders vermittelt! Die haben mir mitgeteilt, dass sie lediglich eine Empfehlung ausstellen, die Entscheidung aber letztendlich bei der Botschaft läge.
Womit wir wieder bei der schon Jahre alten Streitfrage waere, wer trifft die defenitive Entscheidung?????
Und auch wenn Esperanto mich jetzt wieder teert und federt, das letzte Wort hat die Botschaft!!!
#66 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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gelöscht
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#67 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
Auch wenns schwerfaellt und Dir die Ungewissheit auf den Senkel geht, lass es jetzt ruhen und warte die Entscheidung ab.
Jetzt noch bei der Botschaft nachfragen, anrufen, Mails schicken waere meiner Meinung nach kontraproduktiv.
Zumindest seid Ihr Beide in weiner wesentlichen besseren Situation als bei der Beantragung des Schengenvisums, die Empfehlung
der AB ist positiv damit wohl auch der persoenliche Eindruck den Du dort hinterlassen hast , und Du hast Hartnaeckigkeit
gezeigt und das muesste eigentlich belohnt werden. Denk einfach positiv und warte ab, mehr kannste eh nicht machen.
Gruesse und ich drueck Euch die Daumen
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Gast
)
#68 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
Zitat von guajira
Du meinst also, dass die Botschaft jetzt nicht mehr ablehnen wird? .... Die haben mir mitgeteilt, dass sie lediglich eine Empfehlung ausstellen, die Entscheidung aber letztendlich bei der Botschaft läge.
Die ABH wurde nicht um eine Empfehlung oder eine Stellungnahme, sondern um die Zustimmung gebeten. Diese Zustimmung ist erteilt. Das reicht.
Die Entscheidung, ob eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, trifft die Ausländerbehörde in Vertretung des Landes (in diesem Fall des Landes Hessen) und nicht die Botschaft als eine Behörde für auswärtige Angelegenheiten.
#69 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
@Español
Die jetzt mit Mails zu bombardieren hatte ich auch nicht vor. Das sähe ja so aus, als hätte ich es dringend nötig .
Nein, nein, ich werde "den Antragsteller" jetzt erstmal informieren, dass die erste Entscheidung positiv ausgefallen ist und er sich gegebenenfalls noch auf ein Interview mit der Botschaft einstellen muss. Ich vermute, dass das noch nicht alles war, die AB mein Interviewergebnis dahinschickt und vergleicht, welche Antworten der Antragst. gibt. Oder hältst Du das für unwahrscheinlich?
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Gast
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#70 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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gelöscht
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#71 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
Zitat von Esperanto2Zitat von guajira
Ich vermute, dass das noch nicht alles war, .....
Doch, das wars. Sonst wäre das AA der Ansprechpartner für Deine Beschwerde, nicht mehr die Botschaft.
Eine Beschwerde beim AA wuerde ich ernsthaft in Erwaegung ziehen wenn das Visum nicht erteilt wird.
Mit der Vermutung, dass der ""Antragsteller"" auch noch ein paar Fragen beantworten muss
duerftest Du richtig liegen. Wir koennen es drehen und wenden wie wir wollen. letztendlich laueft es
immer wieder auf das Gleiche heraus, die Rueckkehrbereitschaft und die spielt auch bei einem solchen Visum eine
Rolle auch wenn Esperanto etwas anderes behauptet.
#72 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
In Antwort auf:
Die Entscheidung, ob eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, trifft die Ausländerbehörde in Vertretung des Landes (in diesem Fall des Landes Hessen) und nicht die Botschaft als eine Behörde für auswärtige Angelegenheiten.
Dann verstehe ich die Aussage der beiden Sachbearbeiterinnen nicht. Als ich frug, wie es weitergeht, haben sie klar zum Ausdruck gebracht, dass die letzte Entscheidung durch die Botschaft getroffen würde...
Na ja, vielleicht ist alle Aufregung umsonst und der Antrag geht glatt durch.
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gelöscht
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#73 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
Zitat von guajiraIn Antwort auf:
Die Entscheidung, ob eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, trifft die Ausländerbehörde in Vertretung des Landes (in diesem Fall des Landes Hessen) und nicht die Botschaft als eine Behörde für auswärtige Angelegenheiten.
Dann verstehe ich die Aussage der beiden Sachbearbeiterinnen nicht. Als ich frug, wie es weitergeht, haben sie klar zum Ausdruck gebracht, dass die letzte Entscheidung durch die Botschaft getroffen würde...
Na ja, vielleicht ist alle Aufregung umsonst und der Antrag geht glatt durch.
dann machste aber nen Fass auf oder
#74 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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Gast
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#75 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
Zitat von Español
Wir koennen es drehen und wenden wie wir wollen. letztendlich laueft es immer wieder auf das Gleiche heraus, die Rueckkehrbereitschaft und die spielt auch bei einem solchen Visum eine Rolle ...
Die Rückkehrbereitschaft spielt nur eine Rolle beim Besuchsvisum. Besteht bei einem Besuchsvorhaben keine Rückkehrbereitschaft, dann kann es kein Besuch sein. Die Prüfung der Rückkehrbereitschaft ist folgerichtig der Botschaft durch das Schengener Abkommen auferlegt.
Beim Sprachvisum kommt es auf die Teilnahme am Sprachkurs an. Einer Gesinnungsprüfung bedarf es nicht. Nimmt der Sprachschüler nicht mehr daran teil, wird die in Zeitabständen zu erneuernde Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verlängert. Sie endet.
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