Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?

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26.08.2008 00:35
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#26 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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Zitat von Doctora
... vergessen wollen wir aber nicht das D hinter Kanada,Australien die wohl "lockersten" Einreisegesetze weltweit hat. Dem müssen unsere Behörden wohl auch Tribut zollen...

Das stimmt gleich in doppelter Hinsicht nicht.

1. Sind die Einreisebestimmung (bis auf minimale Nuancen) für alle Schengen-Staaten dieselben.
2. Ist allgemein bekannt, dass von deutscher Seite diese Einreisebestimmungen am schärfsten ausgelegt werden.


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26.08.2008 01:43
#27 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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und schon wieder gehen meinungen auseinander !

So gesehen, sollten Beamten auch noch entscheiden, wer heiraten darf und wer nicht denn viele Scheidungen kosten ja auch die Allgemeinheit

Spass bei Seite, ich bin der Meinung es sollte keinen Ermessen geben, nur Gesetze !
Und wer dagegen verstösst soll dan bestraft werden !
Ich wusste nicht welche Kosten für die Allgemeinheit gibt, wenn jemanden sich illegal irgendwo aufhält !

Viele Grüsse

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26.08.2008 08:18
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#28 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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Es sind nicht (nur) die Kosten für Suchen & Abschieben, welche wohl zum grössten Teil die Allgemeinheit zu tragen hätte. Schafft es der Cubi, die 11 Monate voll zu machen und damit seine max. PVE-Verlängerungsmöglichkeit zu überschreiten (status emigrante), nimmt ihn Cuba nicht mehr, sprich kann er nicht mehr geschoben werden.

Wie oben erwähnt - die immer neuen Schikanen (Deutschtest, Terminabstimmung AB/Botschaft, prorroga-Nachweis zur Visa-Erteilung, stichhaltige Beweisführung "Rückkehrbereitschaft",...) sind Folgen des Missbrauchs des Besuchsvisums. Allein hier im Forum wurde schon mind. 100x dazu aufgerufen, während des Besuchsvisums in Dänemark zu heiraten. Was mich wundert, dass wir hier soweit ich weiss noch keinen Fall eines Cubis hatten, der während der 3 Monate stiften geht und untertaucht.


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26.08.2008 11:57
#29 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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In Antwort auf:
Es sind nicht (nur) die Kosten für Suchen & Abschieben, welche wohl zum grössten Teil die Allgemeinheit zu tragen hätte.

Ok, das kann man ändern indem eine obligatorische Versicherung eingeführt werden kann

In Antwort auf:
Schafft es der Cubi, die 11 Monate voll zu machen und damit seine max. PVE-Verlängerungsmöglichkeit zu überschreiten (status emigrante), nimmt ihn Cuba nicht mehr, sprich kann er nicht mehr geschoben werden.


Das trifft auf Cuba zu, aber nicht auf andere Ländern, dementsprechend müssten alle Dominicanos, usw. Visum halten, ist es so ?

In Antwort auf:
Wie oben erwähnt - die immer neuen Schikanen (Deutschtest, Terminabstimmung AB/Botschaft, prorroga-Nachweis zur Visa-Erteilung, stichhaltige Beweisführung "Rückkehrbereitschaft",...) sind Folgen des Missbrauchs des Besuchsvisums.

Teilweisen, man müsste dabei erwähnen, wie oft missbrauchen reiche Stataten, arme Staaten, und das nicht nur bei irgendwelchen Visum ?


In Antwort auf:
Allein hier im Forum wurde schon mind. 100x dazu aufgerufen, während des Besuchsvisums in Dänemark zu heiraten.

Das finde ich Ok, wir sind frei Menschen, und jeder von uns soll heiraten wem und wann immer er möchte !
Ich kann morgen einen Mann kennenlernen und übermorgen heiraten wollen, es ist ja mein gutes Recht, und darf oder dürfte nicht eingeschränkt sein


In Antwort auf:
Was mich wundert, dass wir hier soweit ich weiss noch keinen Fall eines Cubis hatten, der während der 3 Monate stiften geht und untertaucht.

Sagen wir mal so, wer sich heute eine Cubana leisten kann, der geht meistens nicht für 1200 Euro in Monat arbeiten, und eine Einladung kostet nicht gerade wenig, meistens haben die Cubanas die hierher kommen gar nicht nötig arbeiten zu gehen, es ist ja auch kaum Zeit da, man beschäftigt sich meistens mit Geld ausgeben

Viele Grüsse

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26.08.2008 14:13
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#30 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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Das Abschieben setzt das "Finden" voraus - und das gilt auch für Dominicanas & Co. Man kann nicht wegen jeder "Illegalen" ne Sonderkommision gründen und Interpol einschalten. Daher gilt "Prävention".

Reiche Staaten missbrauchen arme Staaten? Und was hat das mit dem Vorschub gegen "Missbrauch" z. B: eines BESUCHSvisums zu tun?

Du darfst übermorgen den Mann heiraten, den Du morgen kennenlernst - wenn Du alle Papiere beibringst und den rechtlich vorbestimmten weg gehst. Dein Modell - z. B. heiraten wann und wo immer man will ohne staatliche Reglementierung, gibt es auch - nennt sich "Anarchie". An dieser Stelle fühlt man sich gerne "staatlich eingeschränkt", aber wenn jemand mit 50 durch die 30er-Zone, in der Du wohnst, brettert, ist der Ruf wieder laut nach staatlicher Exekutive.

Ich vermute Du kennst nicht die Bedeutung des Wortes "stiften gehen" - das hat nix mit Arbeiten zu tun, sondern mit abhauen, sich absetzen, die Biege machen, untertauchen, davonlaufen, wegrennen..... Oder meinst Du, dass die Cubanas hier während ihrer 3 Monate vor lauter Shopping garnicht dazu kommen, abzuhauen? Oder haben sie in den Vorbereitungen des Untertauchens bereits derart viel geshopped, dass sich dies mit all dem Übergebpäck nicht mehr verwirklichen lässt (Suchmeldung der Polizei: Seit gestern fehlt in LK-Hausen die 19-jährige Ysmyslaydys. Sie trägt 28 Koffer mit sich und ist vermutlich per Anhalter auf dem Weg nach Spanien oder Italien.)




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26.08.2008 15:26
#31 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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super Mitglied

In Antwort auf:
Das Abschieben setzt das "Finden" voraus - und das gilt auch für Dominicanas & Co. Man kann nicht wegen jeder "Illegalen" ne Sonderkommision gründen und Interpol einschalten. Daher gilt "Prävention".

Prävention, naja, man konnte einiges verbieten, wenn es um Prävention geht.
Man sollte Leute nur dann bestrafen wenn sie eine Straftat begangen haben, und nicht zur Prävention.



In Antwort auf:
Du darfst übermorgen den Mann heiraten, den Du morgen kennenlernst - wenn Du alle Papiere beibringst und den rechtlich vorbestimmten weg gehst. Dein Modell - z. B. heiraten wann und wo immer man will ohne staatliche Reglementierung, gibt es auch - nennt sich "Anarchie".

Ich nenne es Demokratie, wenn ich jemanden heirate ist es weil Gesetzlich möglich ist.
Ich setze voraus, dass alle bedingungen erfüllt werden sollen, ledigkeitbescheinigung/Geburtsurkunde, ggfs übersetzt und beglaubigt, mehr auch nicht, was hat damit zutun ob jemanden zu Besuch hier ist !

In Antwort auf:
An dieser Stelle fühlt man sich gerne "staatlich eingeschränkt", aber wenn jemand mit 50 durch die 30er-Zone, in der Du wohnst, brettert, ist der Ruf wieder laut nach staatlicher Exekutive.

Mag sein, nur wenn, wann, wem, wo ich heirate ist das meine Persönliche entscheidung, und ich trage die Kosequenzen ! Wenn ich mit 50 Fahre in eine Zone wo 30 erlaubt ist, oder wenn ich besoffen fahre, kann ich auch andere Leute Schaden zufügen



In Antwort auf:
Ich vermute Du kennst nicht die Bedeutung des Wortes "stiften gehen" - das hat nix mit Arbeiten zu tun, sondern mit abhauen, sich absetzen, die Biege machen, untertauchen, davonlaufen, wegrennen.....

Ist ja Ok, und wo ist das Problem ? Wenn Sie gefunden werden, setzen Sie ihre Strafe nach, und sie werden abgeschoben, wenn sie nicht gefunden werden, kosten ihnen keinen Cent

In Antwort auf:
Oder meinst Du, dass die Cubanas hier während ihrer 3 Monate vor lauter Shopping garnicht dazu kommen, abzuhauen? Oder haben sie in den Vorbereitungen des Untertauchens bereits derart viel geshopped, dass sich dies mit all dem Übergebpäck nicht mehr verwirklichen lässt (Suchmeldung der Polizei: Seit gestern fehlt in LK-Hausen die 19-jährige Ysmyslaydys. Sie trägt 28 Koffer mit sich und ist vermutlich per Anhalter auf dem Weg nach Spanien oder Italien.)

Es passiert halt, genauso wie es passiert das manche Rumänen oder Albanern hier krumme geschäfte machen, man kann aber die Einreise nicht verweigern, weil sie könnten (eventuell) krumme geschäfte machen !
Das Wir auf ein gutes Teil sicherlich zutreffen, aber man kann nicht (Präventiv) alle bestrafen !

Viele Grüsse

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26.08.2008 15:58
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#32 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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Ich glaube Chica 1973 sieht das alles ein bisschen sehr locker, die Nichtgewaehrung

eines Besuchsvisums ist keine Strafe wie kommst Du denn auf so eine Argumentation.

Genau so daneben die Aussage Illegale wuerde keine Kosten verursachen
Wovon leben die denn von Luft und Liebe, und wenn sie krank werden auf wessen
Kosten werden sie behandelt

Hast Du ueberhaupt eine Idee welche Kosten bei einer Abschiebung anfallen???
Das geht sehr schnell in den 5 stelligen Bereich, und was die Versicherungen
betrifft solltest Du mal das Kleingedruckte aufmerksam lesen??
Und selbst wenn die ohne viel Wenn und Aber die Kosten uebernehmen wuerden,
wuerden sie entweder die Praemien stark anheben oder ganz aus dem geschaeft
aussteigen!!
Und wie auch schon sehr richtig gesagt wurde, es gibt Dutzende von Moeglichkeiten
eine Abschiebung zu verhindern oder immer wieder aufzuschieben, Pass wird verloren
etc und ganz Hartgesottene darunter auch viele Landsleute von Dir
beantragen Politisches Asyl und kosten dann oeffentliche Mittel. Und wenn
sie es schaffen die 11 MOnate zu ueberschreiten leben sie jahrelang von oeffentlichen
Mitteln ich kenne da ein paar Kubaner die ziehen das schon 9 Jahre lang durch.

Und deshalb Praevention und Restriktionen bei der Vergabe von Visa. So einfach ist das!!!


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26.08.2008 16:03
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#33 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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Wenn bei Dir 10x im Monat eingebrochen wird, immer durch die Eingangstüre, wirst Du auch versuchen, präventiv diese Türe abzusichern, ein abschliessbares Gittertor davor, weitere Schieberiegel. Wollen die "Richtigen" nun dieses Tor benutzen, müssen die auch alle Riegel aufmachen, vor der Türe das Gittertor öffnen, um durchgehen zu können.... wenn Du verstehst was ich meine.
___________________

Wenn jemand zu Beusch hier ist UND alle Papiere dabei hat / alle Bestimmungen erfüllen kann, kann diese Person auch HIER heiraten. Da in Dänemark aber die gesetzlichen Bestimmungen wesentlich lascher sind und die BESUCHER hier in der Regel nicht alle Papiere haben, wird das BESUCHSVisum missbraucht, indem man schnell nach Dänemark fährt und dort OHNE alle gültigen Paiere heiratet. Damit hat man denjenigen angelogen, dem man zuvor bei Beantragung des Visas irgendwelchen touristischen Zwecke vorgegaukelt hat. Missbrauch!
___________________________

"kosten ihnen keinen Cent"
Selbstverständlich kosten "Illegale" die Gesellschaft Geld, ob sie gefunden werden oder nicht. "Illegale" sind auf Schwarzarbeit angewiesen. Schwarzarbeit entzieht meinem Chef die Aufträge und mir evtl. den Job, da der Schwarzarbeiter billiger ist. Dem Staat gehen Steuereinnahmen verloren, die Sozial- und Krankenversicherungen werden ebenfalls betrogen. Ich hab noch nie einen "Illegalen" gesehen, der soviel Geld mitgebracht hat, dass er davon sein Lebensunterhalt in Europa bestreiten könnte....
______________________________

Lassen wir die Diskussion gut sein - das führt zu keinem klaren Ende......


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26.08.2008 16:57
#34 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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super Mitglied

In Antwort auf:
eines Besuchsvisums ist keine Strafe wie kommst Du denn auf so eine Argumentation.

Wenn jemanden hier arbeitet und steuer zahlt, und möchte jemadnden zu sich einladen, ist doch eine Strafe wenn grundlos eine absage bekommt


In Antwort auf:
Genau so daneben die Aussage Illegale wuerde keine Kosten verursachen Wovon leben die denn von Luft und Liebe, und wenn sie krank werden auf wessen Kosten werden sie behandelt

Es ist ein Argument, man könnte aber eine X Versicherung obligatorisch machen, und sofrn sie nach 3 Monate nicht heimkehrt würde einspringen, und wenn Sie 1000 Euro kostet, und das Poblem wäre gelöst.



In Antwort auf:
Hast Du ueberhaupt eine Idee welche Kosten bei einer Abschiebung anfallen???
Das geht sehr schnell in den 5 stelligen Bereich, und was die Versicherungen
betrifft solltest Du mal das Kleingedruckte aufmerksam lesen??
Und selbst wenn die ohne viel Wenn und Aber die Kosten uebernehmen wuerden,
wuerden sie entweder die Praemien stark anheben oder ganz aus dem geschaeft
aussteigen!!

Meine rede war von eine Neu Versicherung, die auch 1000 oder 2000 Euro kosten darf, und nur eintritt wenn die eingeladene Person nach 3 Monate nicht heimkehrt, die Kosten sollen im voraus bezahlt werden wie eien hart Kaution, und man bekommt es wieder zurück, wenn sie/er nach 3 Monate heimkehrt, machbar wäre einiges, der Wille fehlt.

In Antwort auf:
Und wie auch schon sehr richtig gesagt wurde, es gibt Dutzende von Moeglichkeiten
eine Abschiebung zu verhindern oder immer wieder aufzuschieben, Pass wird verloren
etc und ganz Hartgesottene darunter auch viele Landsleute von Dir beantragen Politisches Asyl und kosten dann oeffentliche Mittel.

Das es möglichkeiten gibt ist es ja OK, heiratet jemanden dann ist es was anders.
Wegen Asyl beantragen gut, das ist was anderes, trifft aber auf wenig Länder zu, diese problem haben dominicanos z.B. nicht.

In Antwort auf:
Und wenn sie es schaffen die 11 MOnate zu ueberschreiten leben sie jahrelang von oeffentlichen
Mitteln ich kenne da ein paar Kubaner die ziehen das schon 9 Jahre lang durch.Und deshalb Praevention und Restriktionen bei der Vergabe von Visa. So einfach ist das!!!

Ok, dann müsste man einfach sagen, kein Cubano bekommt Besuchervisa und amen!
Was ja nicht sein kann, ist das irgendwelchen Beamter nach dessen ermessen entscheidet.
Und da diese 11 Monate gesetz nicht auf dominicanos zutrifft, sollten alle Leute die kein Asyl beantragen können, und immer abgeschoben werden können, ein Visa bekommen

Viele Grüsse

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26.08.2008 19:46
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#35 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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Chica 1973

Lassen wir es besser Dein Verstaendnis von Freiheit ist mir um 3 Nummern zu naiv

aber garnicht so selten bei Menschen die aus einem autokratischen System
stammen ploetzlich muss die Freiheit praktisch grenzenlos sein


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26.08.2008 20:04
#36 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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super Mitglied

In Antwort auf:
Selbstverständlich kosten "Illegale" die Gesellschaft Geld, ob sie gefunden werden oder nicht. "Illegale" sind auf Schwarzarbeit angewiesen. Schwarzarbeit entzieht meinem Chef die Aufträge und mir evtl. den Job, da der Schwarzarbeiter billiger ist.....


Sie haben teilweise recht, nur was illegal arbeiten angeht, ich bin der Meinung, dass oft die Augen geschlossen werden, warum auch immer.
Mehr kontrollen, und härtere strafen würden diese Phänomen einschränken.
Die Argumente von Espanol, treffen (leider) auf Cubanos zu, aber z.B. nicht an Dominicanos.
Nun gut, wenn man es im grunde nimmt, wäre jede Cubanos (der ein Besuchervisum bekommt) ein Potentieller Illegaler auswanderer.
Unter diese Umstände macht wenig Sinn Besuchervisa nach ermessen zu vergeben.

Ich würde begrüssen, wenn alles gesetzlich geregelt wäre, das heisst nur wenn bestimmte Vorausseztungen erfüllt sind (die aber fest stehen) bekommen Leute aus X Land ein Besucher Visum.

Natürlich ist auch nicht in meinen Sinne, dass sich Leute hier illegal aufhalten, da sind wir uns einig, ich bin nur der Meinung, dass bei vernüftigeren Gesetze, durchaus einiges verbessert werden könnte


Viele Grüsse

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26.08.2008 22:24
avatar  Ralfw ( gelöscht )
#37 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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Ralfw ( gelöscht )

Zitat von Chica1973

Meine rede war von eine Neu Versicherung, die auch 1000 oder 2000 Euro kosten darf, und nur eintritt wenn die eingeladene Person nach 3 Monate nicht heimkehrt, die Kosten sollen im voraus bezahlt werden wie eien hart Kaution, und man bekommt es wieder zurück, wenn sie/er nach 3 Monate heimkehrt, machbar wäre einiges, der Wille fehlt.




Dir ist offensichtlich (1) nicht klar wie eine Versicherung funktioniert und (2) was Suche, Abschiebung, Gerichtstermine, Untersuchungshaft, etc kosten

1) Die Idee einer Versicherung ist, dass man vorher zahlt und das Geld dann nicht zurueckerhaelt. Man zahlt dafuer, dass jemand anders ein Risiko abdeckt, fuer welches man selber die Mittel nicht hat oder das Risiko nicht uebernehmen will. Geld gibt es nur im Fall des Schadenseintretens. Am liebsten ist mir, ich zahle habe keinen Schaden und benoetige dann die Versicherung nicht (dies sehen aber leider nicht alle gleich)
Das Geld wirst Du also nie wieder sehen, auch wenn Kubi wieder ausreist. Was Du beschreibst ist eher eine Kaution und damit kommen wir zu:
2) Wenn jemand nur halbwegs die Palette der Moeglichkeiten ausschoepft um die Abschiebung herauszuzoegern, kann dies ganz schoen teuer werden. Um nur den Grossteil der Faelle abzudecken muesste der Staat dann sicherlich eine Kaution von 100'000 Euro oder mehr verlangen, will er wirklich die Kostendeckung einigermassen sicherstellen. Nun bin ich aber auf Deinen Kommentar gespannt wie Du Dir dies mit der Kaution vorstellst


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26.08.2008 23:20 (zuletzt bearbeitet: 26.08.2008 23:24)
#38 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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Ralf

sie haben nicht verstanden was ich meinte.

Die Person welche für 3 monate hierhin reist ist ja Versichert !

Die andere versicherung sollte nur dann (automatisch)im kraft treten, wenn diese Person nach 3 Monate verschwindet ! Damit wären evtl. Krankenkosten und Abschiebungskosten gedeckt !

Ich denke, jeder der diese Einladung macht, würde sich gedanken machen wem er einlädt, wenn er (bei nicht Rückkehr der Person) einige Tausen Euro verlieren wurde.

Es spricht auch nicht dagegen, Illegalen hart zu bestrafen, damit viele zig mal überlegen bevor sowas machen.


Wie will man sonst das Problem lösen ?

Die Cubanos die heute das Besuchervisum erhalten, sind alle Potentielle Emigranten.
Es ist ja nicht so, das durch das Aktuelle verfahren (ermessen der Beamten) das Risiko das jemanden illegal bleibt minimiert wird
Es ist nicht absehbar wer zurückkehren möchte und wer nicht, es gibt keine Garantie aussehen, bildung, usw. alles nebensache.

Heute entscheiden die Beamten auf guten Glück, du ja, du nein, du nein, du ja, usw aber das Problem ist trotzdem nicht gelöst!

Ich bin prinzipiell nur gegen Ermessen Entscheidungen (egal welche art), es sollte durchaus alles klar geregelt werden.

Stellen sie sich vor, sie sind solo, lernen sie eine Cubanita kennen, sie erfüllen alle voraussetzungen und laden die Dame zu sich ein, und trotzdem entscheidet ein Beamter (nach ermessen) dass sie weiterhin solo bleiben sollen, ob sie das so gerecht finden würden, mag hingestellt sein.
Viele Grüsse

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27.08.2008 00:11
#39 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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Zitat von Chica1973

Stellen sie sich vor, sie sind solo, lernen sie eine Cubanita kennen, sie erfüllen alle voraussetzungen und laden die Dame zu sich ein, und trotzdem entscheidet ein Beamter (nach ermessen) dass sie weiterhin solo bleiben sollen, ob sie das so gerecht finden würden, mag hingestellt sein.


WEnn er solo ist und heiraten möchte, soll er ein Heirats/ FZF Visum beantrage.
Völlig andere Vorraussetzung und hat mit dem Thema, wie schon länger nichts mehr zu tun.

Für Eure Diskussion sollte ein neuer Thread aufgemacht werden. Dieser ist zu schade dafür


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27.08.2008 00:21
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#40 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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Ralfw ( gelöscht )

Zitat von Chica1973
Ralf

sie haben nicht verstanden was ich meinte.




Bin mir ziemlich sicher dies gut verstanden zu haben; es geht hier ja nicht um einer Versicherung fuer Krankheit etc sondern um eine Versicherung fuer das Handhaben der Personen die nicht freiwillig zurueckreisen.

Daher bleibe ich bei meiner Aussage, eine Versicherung fuer das Risiko des Untertauchens bei der man bei nicht-Eintreten des Ereignisses (d.h. Cubi geht wieder nach Hause) das Geld zurueck erhaelt kann per Definition keine Versicherung sein sondern nur eine Kaution!

Bei einer Versicherung gibt es kein Geld zurueck, da mit dem Geld andere Schaeden plus Verwaltung gezahlt werden. Schau Dir doch bitte mal an:

http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherung_(Kollektiv)

Bei einer Kaution reichen aber 1000 oder 2000 Euro nun mal nicht aus um den Aufwand der oeffentlichen Hand zu decken, sondern wir reden eher von 100'000 Euro um auch die "resistenten Faelle" zu loesen.


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27.08.2008 09:30
#41 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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Ralf

meine vorstellung nach ginge es nur um eine verlängerung der Krankenversicherung, vielleicht Haftpflicht und eventuell die Kosten für Rückflug/Rücktransport, nichts anderes. Also minimale Kosten und keine 5 stellige.

Fakt ist dass die Akuelle Visavergabe völlig daneben ist, und die Problemen die Espanol erwähnte keinesfalls beseitig sind, und Fakt ist das Entscheidungen in Ermessen der Beamtern wenig mit Demokratie zutun haben
Auch in Cuba werden viele Entscheidungen nach ermessen der Beamten getroffen, und das wird oft (meiner meinung nach zu recht) Kritisiert.

Auch das mit der Heiratsvisum ist aus meiner Sicht nicht in Odnung, ein deutscher der in Spanien, USA; Papua Neu Guinea, (selbst in Cuba) oder sonstwo heiraten möchte, fliegt mit Touristenvisum (sofern er überhaupt Visum braucht) und nicht mit irgendwelche besonders Visum, was soll das denn ?

Viele Grüsse

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27.08.2008 12:10
#42 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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Forums-Senator/in

@Chica1973
mach doch bitte für dein Thema einen neuen Thread auf


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29.08.2008 14:18 (zuletzt bearbeitet: 29.08.2008 14:27)
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#43 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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( Gast )
Zitat von guajira
Wer hat schon einmal einen Cubanischen Staatsangehörigen zu einem Sprachvisum eingeladen und weiss, nach welchen Kriterien die AB die Entscheidung trifft?

Die Frage, von welchen Kriterien die ABH ihre Zustimmung zu einem Sprachvisum abhängig macht, ist einfach zu beantworten. Der Wille und das Motiv müssen hierfür erkennbar und plausibel sein.

Eigentlich gibt es keine Gründe, die gegen ein Erlernen einer Fremdsprache sprechen. Es ist auch die wichtigste Voraussetzung ein fremdes Land kennen zu lernen und die beste Gestaltung eines längeren Aufenthaltes über mehrere Monate, in welchen zudem keine Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Im Allgemeinen wird es die ABH bei einem Antrag dieser Art, mit ausländischen Studenten zu tun haben, die eventuell hier anschließend ein Auslandsstudium absolvieren wollen, welches nach dem bisherigen Studiengang auch einen Sinn ergibt. Ist dies nicht der Fall, ist schon damit zu rechnen, dass die ABH mehr über die Antragsgründe wissen möchte. Sie hat auch das Recht dies zu erfahren, um nicht davon auszugehen, dass mit dem Antrag eines Sprachvisum ein Missbrauch nahe liegt.

Guajiras Freund ist kein Student. Er ist Tontechniker und in seinem erlernten Beruf tätig. Er lernt seit längerem Deutsch in Havanna. Es liegt ihm offensichtlich sehr daran, diese Sprache zu erlernen, sonst würde er diese Mühen nicht auf sich nehmen. Es ist auch nahe liegend, wenn er meint, dass er nur in Deutschland seine Sprachkenntnisse weiterentwickeln kann. Der Wille die Sprache lernen zu wollen ist eindeutig und motiviert ist er auch.

Die Motive, die ihn veranlassen dies zu tun, wird er sicher selber nennen können. Die ABH und auch wir kennen sie nicht und können, bis er sich dazu äußerte, darüber nur spekulieren. Hängen sie mit seinem Beruf zusammen? Ausgeschlossen ist dies nicht. Vielleicht hat er sogar im Rahmen seines beruflichen Engagements den entscheidenden Impuls bzw. Anregung bekommen. Viele Kubaner waren in Deutschland berufstätig und haben dabei auch die Sprache erlernt. Es ist aber auch anzunehmen, dass der Wunsch nach mehr Gemeinsamkeit mit Guajira sein entscheidendes Motiv ist, diese Sprache noch besser verstehen zu wollen.

Ein besonders überzeugendes Argument ist die Beziehung mit Guajira allerdings nicht. Eine Freundschaft kann von heute auf morgen beendet sein. Sie könnte m.E. auch seitens der ABH nicht als ausreichende Begründung herhalten, nachdem dies auch jenen verweigert wird, die eine Heirat in Deutschland beabsichtigen oder sogar aufgund ihres ehelichen Versprechens hierher zu ihrem Ehegatten kommen wollen und sich zur besseren Integration bereits zur Teilnahme an einem Sprachkurs angemeldet haben.

Es kann natürlich sein, dass der Ausländerbehörde die Anmeldung zu einem Sprachkurs ausreichende Begründung für deren Zustimmung zur Einreise ist. Sie sollte sich trotzdem auf das empfohlene Gespräch mit dieser Behörde vorbereiten. Die individuelle Situation ist dabei das entscheidende Thema. Trotzdem könnte sie sich bei einem kompetenten Gesprächspartner in der Sprachschule den klareren Durchblick zu den Kriterien der ABH, aber auch zum Ablauf der Kurse verschaffen können. Auch wenn ich mich wiederhole: Seitens des Forums wäre Guajira auch konkret geholfen, wenn z.B. HayCojones sein Empfehlungsschreiben, welches sicher auch gut formuliert und begründet ist, ihr zur Verfügung stellen würde. Auch wenn vieles darin Bezug auf die individuelle Situation hat, welches vorher zu schwärzen wäre, könnte dies Guajira zur Einstimmung sehr weiterhelfen.

Noch einmal zum abgelehnten Besuchsvisum im Zusammenhang mit der Beantragung des Sprachvisums. Eine Ablehnung des einen, begründet nicht die Ablehnung des anderen. Ich bin sogar der Auffassung, dass die Botschaft ihrer Aufgabe nicht gerecht wurde. Bei der Begründung der Remonstration wurde der Besuch auch damit begründet, dass während des Aufenthaltes die Teilnahme an einem Sprachkurs beabsichtigt ist. Ginge es der Botschaft um eine Aufrichtigkeit in der Sache, hätte sie den Antragsteller darauf hingewiesen, dass es hierfür die Möglichkeit des Sprachvisums gibt, sei es mit einer Gesamtdauer bis oder über 3 Monaten. Die Botschaft hat sie darüber nicht aufgeklärt. Dies hat sie erst jetzt erfahren, nachdem das Besuchsvisum aus fadenscheinigen Gründen hinsichtlich einer fehlenden Rückkehrwilligkeit bzw. Verwurzelung im Land abgelehnt wurde. Etwas worauf die die Bearbeiter der Visaabteilung aus unerfindlichen Gründen gekommen sind, in diesem Fall an den Haaren herbeigezogen wurde und dessen Relevanz bei deren Beantragung des Besuchs vom Antragsteller überhaupt nicht erahnt werden konnte. Ein Thema bei der Ausländerbehörde ist dies trotzdem nicht, denn nicht der Besuch bzw. dessen Ablehnung durch die deutsche Botschaft steht bei der Beantragung des Sprachvisums im Vordergrund, sondern das Erlernen der Sprache, aus welchen Gründen auch immer.


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29.08.2008 20:46 (zuletzt bearbeitet: 29.08.2008 20:47)
avatar  guajira
#44 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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So, ich bin wieder da . Hier war ja richtig was los .

Tja, am Dienstag habe ich den Termin bei der AB. Ich werde erstmal versuchen, den richtigen Draht zur Sachbearbeiterin aufzubauen.

Mittlerweile ist sogar das Originalschreiben der Botschaft mit der Ablehnung der Remonstration in Sachen "Besuchsvisum" bei mir im Briefkasten gelandet und die Botschaft hat auf meine Nachfrage ihren Irrtum per Mail zugegeben. Herr Maier scheint in Urlaub zu sein und die Vertretung war wohl eine Zeit lang nicht recht im Bilde.

@flicflac
Du hattest ziemlich am Anfang geschrieben, dass wir ruhig noch ein zweites Mal versuchen sollten, ein Besuchsvisum zu bekommen. Meinst Du wirklich, dass das Sinn macht? An den Kriterien für die Rückkehrwilligkeit hat sich ja nichts geändert! Ich werde am 08.09. nach HAV fliegen und möchte gerne noch einen Versuchsballon starten. Dann werde ich hoffentlich auch schon die neue Verpflichtungserklärung für das Sprachkursvisum dabei haben.

@esperanto
Vielen Dank für Deine Beiträge, die immer am Thema bleiben. Habe dadurch jetzt schon einige Ideen im Kopf. Ich kann z.B. nachweisen, dass ich die VHS bereits vor Ablehnung des Besuchsvisums zwecks Termin für eine Einstufung in den richtigen Kurs angeschrieben habe. Damit könnte ich, so erforderlich, nachweisen, dass das Interesse an einem Sprachkurs ganz klar auch schon für das Besuchsvisum bestand.

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30.08.2008 00:03
#45 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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Forums-Senator/in

In Antwort auf:

@flicflac
Du hattest ziemlich am Anfang geschrieben, dass wir ruhig noch ein zweites Mal versuchen sollten, ein Besuchsvisum zu bekommen. Meinst Du wirklich, dass das Sinn macht? An den Kriterien für die Rückkehrwilligkeit hat sich ja nichts geändert! Ich werde am 08.09. nach HAV fliegen und möchte gerne noch einen Versuchsballon starten. Dann werde ich hoffentlich auch schon die neue Verpflichtungserklärung für das Sprachkursvisum dabei haben.



Wenn du diese Aussage meinst
In Antwort auf:

O-Ton Herr Maier als ich in ähnlicher Situation Anf. Febr vor ihm saß " der Besuch soll doch erst im April stattfinden, da ist ja noch genügend Zeit für einen neuen Visums Antrag"

Ich weiß nicht, ob er mich damit verarschen, zu Handgreiflichkeiten provozieren oder auf die realistische Möglichkeit hinweisen wollte.
Auf jeden Fall hat er mich damit ziemlich aus der Fassung gebracht



Ich weiß nicht, ob das Erfolg hat. Ich glaube aber, das es ein ganz entscheidendes Kriterium für die Botschaft ist, wie ernst die Beteiligten ihr Anliegen vertreten.
Ich war ja seinerzeit in einer ganz ähnlichen Situation und bin dann auch kurz entschlossen rüber geflogen. Ich habe das persl. Gespräch gesucht und konnte auch keine neuen Fakten präsentieren, habe alles nochmal dargelegt und sehr klar dargestellt, das ich bereit bin, hier weiter zu kämpfen.
3 Tage später wurde das Visum eingeklebt.
Letztendlich weiß ich nicht, was den Ausschlag gegeben hat, aber wenn du eh vor Ort bist, suche das Gespräch , leg deine Argumente nochmal vor und mach klar, das du weitere Wege suchen wirst. Frag ganz einfach, wie er den neuen Visa Antrag einschätzt.


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30.08.2008 00:07
avatar  guajira
#46 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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Du hast ja recht. Habe - was das Besuchsvisum anbelangt - nichts mehr zu verlieren. Esperanto hatte diese Idee auch schon. Daher habe ich bereits eine Mail an die Botschaft abgesetzt. Herr Maier scheint aber in Urlaub zu sein. Auf jeden Fall habe ich darum gebeten, mir einen Termin für den Zeitraum meines Aufenthaltes zu geben. Mal sehen, was passiert. Bisher haben die sich immer sehr kurzfristig gemeldet. Ich gehe davon aus, dass spätestens am Dienstag eine Antwort vorliegt.


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03.09.2008 00:06
avatar  guajira
#47 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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Neuer Stand:
Botschaft:
Bisher keine Antwort. Wenn bis morgen abend nichts da ist, schreibe ich etwas massiver.

AB:
2,5 Stunden bei der AB verbracht. Trotz vorheriger Abfrage der erforderlichen Unterlagen fehlt ein "frischer" Grundbuchauszug von meiner Eigentumswohnung. Konnte ich zum Glück innerhalb von einer halben Stunden zwischendurch beim Amtsgericht besorgen.
Die zuständige Sachbearbeiterin der AB war wohl neu, hatte leider noch nie eine Verpflichtungserklärung gemacht und musste alle Nase lang Kollegen fragen. Damit konnte Sie meine Fragen nach den Kriterien auch nicht beantworten. Eine halbe Stunde vor Schluss kam aber die Kollegin, die mit ihr ihn einem Büro sitzt und hat sie beim Ausfüllen der Verpflichtungserklärung tatkräftig unterstützt. Sie konnte auch alle meine Fragen beantworten. Laut ihrer Aussage wird die Rückkehrbereitschaft tatsächlich nicht geprüft. Es entscheidet die AB. Wonach die nun entscheiden, weiss ich allerdings immer noch nicht. Auf jeden Fall gibt es wieder ein Silberstreif am Horizont.


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03.09.2008 00:38
#48 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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Forums-Senator/in


Na, das hört sich doch ganz zuversichtlich an.


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03.09.2008 09:49 (zuletzt bearbeitet: 03.09.2008 09:58)
avatar  ( Gast )
#49 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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( Gast )
Zitat von guajira
Es entscheidet die AB. Wonach die nun entscheiden, weiss ich allerdings immer noch nicht.

Das waren aber zaghafte Fortschritte. Der Leiter dieser Behörde hätte verbindlichere Antworten und Zusagen geben können. Da die Sachbearbeiter offenbar schon mit dem Ausfüllen der Verpflichtungserklärung an den Rand ihrer Kompetenz ankamen, solltest Du davon eine Fotokopie anfertigen, damit sie diese dann das nächste Mal nur noch abschreiben brauchen. Die Veränderung bei der Eintragung der jeweiligen Jahreszahl schaffen sie selbst und alles ist dann innerhalb von 10 Minuten machbar.

Immerhin kannst Du bei Deinem Termin mit der Visaabteilung vortragen, dass die ABH die Antragsunterlagen für das Sprachvisum dringend erwartet. Sie sollten schon vollständig vorgelegt werden. Auf den Hinweis, dass das fehlende Dokument (z.B. die Anmeldung zum Sprachkurs) bereits der ABH vorliegt, können, aber müssen sie nicht eingehen. Es ist der letzte „Ermessensspielraum“ der der Visaabteilung in Havanna noch verbleibt.

Noch eine Klippe gibt es zu beachten. Die Botschaft nimmt den Antrag frühestens 3 Monate vor dem geplanten Aufenthalt entgegen. Zumindest beim kurzfristigen Besuchs-/Geschäftsvisum ist dies so. Sie begründen dies damit, dass sich über einen längeren Zeitraum die „soziale Situation des Antragsstellers ändern könne". Wenn also der Sprachkurs erst ab Frühjahr kommenden Jahres geplant ist, können sie sich in Havanna vielleicht auch deswegen querstellen. Auch dies ließe sich bereits mit der Mail, in welcher es um einen Termin für die Antragsabgabe geht, abklären, indem darin Dein Anliegen mit konkreten Zeitangaben angeführt ist.


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03.09.2008 22:32 (zuletzt bearbeitet: 03.09.2008 22:37)
avatar  guajira
#50 RE: Sprachkursvisum: Nach welchen Kriterien entscheidet die AB über die Vergabe?
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Top - Forenliebhaber/in
@esperanto

ich wollte dort die Sachbearbeiterin nicht gleich gegen mich aufbringen, indem ich ein Gespräch mit dem Leiter der Behörde fordere. Sie hat ja freimütig zugegeben, dass das für sie noch Neuland ist und wir haben alle mal klein angefangen. Die anderen beiden Sachbearbeiter waren ja durchaus kompetent und haben meine Fragen zu meiner Zufriedenheit beantwortet. So gesehen kann ich mich höchstens noch über die lange Zeit beschweren, die es gebraucht hat, bis ich die Verpflichtungserklärung in den Händen hielt.

Aus heutiger Sicht werde ich am Freitag übrigens alle erforderlichen Unterlagen beisammen haben und kann alles mit nach Cuba nehmen. Bekomme vom Bildungszentrum gegen einen Obulus von 10 EUR eine Anmeldebescheinigung ohne eine Kursgebühr zu entrichten...

Der Aufenthalt ist ab Mitte Dezember geplant und von daher passt es, wenn wir im September das Visum beantragen, denn der Bearbeitungszeitraum scheint um ca. 4 bis 5 Wochen zu liegen. Dann lernt mein novio D zwar von der hässlichsten Seite kennen, aber da muss er durch. Wenn er auch das Schei..wetter, die Kälte und Schnee etc überlebt und immer noch nicht die Nase voll hat, wäre das ja ein gutes Zeichen. Ausserdem bliebe er ja bis mind. Juni.
Auf meine Mail zwecks Terminabsprache hat die Botschaft reagiert. Ich darf Mo bis Fr zwischen 9 und 12 Uhr - wie alle anderen - vorbeikommen...

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