Einladungsverfahren für Deutsche - "Sprachkursvisum"

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22.09.2004 06:39 (zuletzt bearbeitet: 22.09.2004 07:04)
#1 Einladungsverfahren für Deutsche - "Sprachkursvisum"
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Forums-Senator/in

Ich würde gerne die Info-Sparte um die Rubrik >Einladungsverfahren für Deutsche - "Sprachkursvisum"< erweitern und habe hier schon mal einen Entwurf. Gibt es Korrekturen oder Ergänzungen?

Schritte zur Erlangung des Einreisevisums für Deutschland:

1. Verpflichtungserklärung bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland machen (Kosten ca. 20 Euro). Die Beantragung des Visums muss innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung der Verpflichtungserklärung erfolgen!

2. Krankenversicherung für die eingeladene Person für die Dauer des Aufenthaltes abschließen (zum Beispiel bei http://www.provisit.de).

3. Bescheinigung einer Sprachschule einholen. Der Kurs muss mindestens 20 Wochenstunden haben, das wissen die Sprachschulen aber. Es reicht laut Aussage der Deutschen Botschaft in Havanna aus, den ersten Kurs zu buchen. Eine gewisse Eingewöhnungszeit in Deutschland vor Kursbeginn ist akzeptabel (bis zu zwei Wochen laut Deutscher Botschaft). Der Kurs muss in der Regel im Voraus bezahlt werden.

4. Drei "Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis" ausfüllen, unterschreiben und mit (neuem) Passfoto versehen.
(Das Formular kann man z.B. hier herunterladen:

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/in...t_span_port.pdf )

Es ist empfehlenswert, von den Unterlagen Kopien anzufertigen.

5. Mit den Unterlagen aus 1.-4. und seinem noch mindestens 6 Monate (nach Ausreise aus Deutschland?) gültigen Reisepass geht der kubanische Gast nach Terminvereinbarung (telefonisch oder per e-mail) zur Deutschen Botschaft in Havanna und beantragt das Visum. Das kostet 20 bis 30 USD. Falls der kubanische Gast noch keinen Pass hatte, muss er diesen vorher beantragen für ca. 55 USD. Nach Kuba können die Unterlagen persönlich gebracht oder mit DHL geschickt werden.

Nach meinen Informationen ist für die Beantragung eines Sprachvisums die Urlaubsbescheinigung bzw. Genehmigung der Ausbildungsstätte im Gegensatz zur Beantragung eines Schengen-Visums NICHT notwendig.

6. Die Unterlagen werden nun seitens der Botschaft zur zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland geschickt, die allein über den Antrag entscheidet. Deshalb dauert dieses Prozedere wesentlich länger als die Beantragung eines Schengen-Visums, das die Botschaft selbst entscheidet. Die Bearbeitungszeit dauert etwa 6 Wochen bis 3 Monate. In dieser Zeit verbleibt der Pass des kubanischen Gastes in der Regel in der Deutschen Botschaft.

7. Wenn das Visum erteilt wird, muss spätestens bei Abholung in der Botschaft die Flugbuchung nachgewiesen werden. Diese kann auch schon bei der Visumsbeantragung mit eingereicht werden. Dann besteht aber das Risiko, dass das Visum nicht erteilt wird und Stornokosten entstehen.

Das Visum wird normalerweise für 90 Tage erteilt und muss in Deutschland bei der Ausländerbehörde vor Ablauf in eine "Aufenthaltsbewilligung" umgewandelt werden, die maximal bis zu einem Jahr ab Einreise gilt. Das Visum ist ein nationales Visum, berechtigt also nur zum Aufenthalt in Deutschland und nicht zur Reise in andere Schengenstaaten. Wenn das Visum von der Ausländerbehöre in Deutschland in eine "Aufenthaltsbewilligung" umgewandelt wurde, kann der kubanische Gast sich frei in den Schengenstaaten bewegen. Die zeitliche Begrenzung von drei Monaten für diese Aufenthalte in anderen Schengenstaaten dürfte wegen der Verpflichtung zum Besuch der Deutschen Sprachschule unerheblich sein. Kurztrips nach Paris über ein verlängertes Wochenende sind dann jedenfalls möglich.

Schritte zur Erlangung des Ausreisevisums (PVE) aus Kuba:

1. Abfassung einer offiziellen Einladung. Dies kann entweder über die Kubanische Botschaft in Berlin erfolgen oder günstiger direkt in Kuba auf der Consultoría Jurídica, die es in größeren Städten gibt. Die Person, die diese Einladung abfasst, muss NICHT die selbe Person sein, die die Verpflichtungserklärung in Deutschland abgegeben hat (das kann unter Umständen bei Personen interessant sein, die aus finanziellen Gründen - zum Beispiel Studenten - keine Verpflichtungserklärung abgeben können). Zur Abfassung der Einladung in Kuba werden der Reisepass, die Touristenkarte, der Personalausweis des kubanischen Gastes, 140 USD und 10 Pesos benötigt (Stand Februar 2004). Die Einladung hat eine Gültigkeit von einem Jahr bis zur Beantragung der PVE.

2. Der kubanische Gast muss dann noch ein "Führungszeugnis" (politisch und / oder polizeilich?!) beantragen.

3. Mit diesen Unterlagen kann die PVE (gültig für einen Monat) inklusive Verlängerungsmonate beantragt werden. Die Erteilung kann recht zügig erfolgen (unter zwei Wochen) oder länger dauern. Oder nie passieren. Probleme bei der Erteilung der PVE kann es zum Beispiel bei Kubanern mit Berufen im Gesundheitswesen oder Militär geben oder wenn die zwei Jahre des "Abarbeitens" des Studiums noch nicht vorüber sind.

Beim Abflug sollte der kubanische Gast alle Unterlagen dabei haben: Pass mit Visum, PVE, Einladung, Bescheinigung über Krankenversicherung...

Deutsche Botschaft, Havanna
Homepage: http://www.deutschebotschaft-havanna.cu
e-mail-Adresse (Visastelle): visa@deutschebotschaft-havanna.cu
Telefon: 07/8332569 oder 07/8333188(aus Kuba)
Leiterin der Visastelle: Frau Claudia Tietze

Auswärtiges Amt
Homepage: http://www.auswaertiges-amt.de

Kubanische Botschaft, Berlin
Homepage: http://www.botschaft-kuba.de


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22.09.2004 10:42 (zuletzt bearbeitet: 22.09.2004 10:43)
avatar  Moskito
#2 RE:Einladungsverfahren für Deutsche - "Sprachkursvisum"
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Rey/Reina del Foro

Gute Idee. Hier ein paar Ergänzungen:

In Antwort auf:
Der Kurs muss in der Regel im Voraus bezahlt werden.
Bei uns reichte schon die Anmeldung (25 Euro Anmeldegebühr) zum Intensivkurs bei der örtlichen VHS aus.
In Antwort auf:
zur Deutschen Botschaft in Havanna und beantragt das Visum. Das kostet 20 bis 30 USD.
Zur Zeit eher 30 - 35 USD. Hängt vom Dollar- Euro Wechselkurs ab.
In Antwort auf:
Wenn das Visum erteilt wird, muss spätestens bei Abholung in der Botschaft die Flugbuchung nachgewiesen werden
Hier vielleicht noch der Hinweis, dass Oneway - Tickets (Kuba - Deutschland) akzeptiert werden. Man kann den Rückflug also erst später buchen.
In Antwort auf:
Ablauf in eine "Aufenthaltsbewilligung" umgewandelt werden, die maximal bis zu einem Jahr ab Einreise gilt.
Kann verlängert werden, hier in Baden Württemberg z.B. auf maximal 18 Monate.

Moskito


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22.09.2004 10:47
avatar  Moskito
#3 RE:Einladungsverfahren für Deutsche - "Sprachkursvisum"
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
3. Mit diesen Unterlagen kann die PVE (gültig für einen Monat) inklusive Verlängerungsmonate beantragt werden.
Hier noch ein Tip zur PVE: Nur den ersten Monat in Kuba beantragen und bezahlen, alle Verlängerungsmonate in Deutschland auf der kubanischen Botschaft holen, ist viel günstiger. Statt 60 USD pro Monat bezahlt man hier nur ca. 37 Euro pro Monat.

Moskito


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22.09.2004 11:27
#4 RE:Einladungsverfahren für Deutsche - "Sprachkursvisum"
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Forums-Senator/in

Danke für Deine konstruktiven Antworten!

Wenn sich sonst niemand mehr meldet, werde ich das folgendermaßen in die Info-Sparte stellen:

Schritte zur Erlangung des Einreisevisums für Deutschland:

1. Verpflichtungserklärung bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland machen (Kosten ca. 20 Euro).
Die Beantragung des Visums muss innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung der Verpflichtungserklärung erfolgen!

2. Krankenversicherung für die eingeladene Person für die Dauer des Aufenthaltes abschließen (zum Beispiel bei http://www.provisit.de).

3. Bescheinigung einer Sprachschule einholen. Der Kurs muss mindestens 20 Wochenstunden haben, das wissen die Sprachschulen aber. Es reicht laut Aussage der Deutschen Botschaft in Havanna aus, den ersten Kurs zu buchen. Eine gewisse Eingewöhnungszeit in Deutschland vor Kursbeginn ist akzeptabel (bis zu zwei Wochen laut Deutscher Botschaft). Der Kurs muss bei Privatschulen in der Regel im Voraus bezahlt werden. Volkshochschulen berechnen unter Umständen zunächst nur eine geringe Anmeldegebühr (zum Beispiel 25 Euro).

4. Drei "Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis" ausfüllen, unterschreiben und mit (neuem) Passfoto versehen.
(Das Formular kann man z.B. hier herunterladen:

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/in...t_span_port.pdf )

Es ist empfehlenswert, von den Unterlagen Kopien anzufertigen

5. Mit den Unterlagen aus 1.-4. und seinem noch mindestens 6 Monate (nach Ausreise aus Deutschland?) gültigen Reisepass geht der kubanische Gast nach Terminvereinbarung (telefonisch oder per e-mail) zur Deutschen Botschaft in Havanna und beantragt das Visum. Das kostet etwa 20 bis 40 USD (abhängig vom Wechselkurs Euro-Dollar). Falls der kubanische Gast noch keinen Pass hatte, muss er diesen vorher beantragen für ca. 55 USD. Nach Kuba können die Unterlagen persönlich gebracht oder mit DHL geschickt werden.

Nach meinen Informationen ist für die Beantragung eines Sprachvisums die Urlaubsbescheinigung bzw. Genehmigung der Ausbildungsstätte im Gegensatz zur Beantragung eines Schengen-Visums NICHT notwendig.

6. Die Unterlagen werden nun seitens der Botschaft zur zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland geschickt, die allein über den Antrag entscheidet. Deshalb dauert dieses Prozedere wesentlich länger als die Beantragung eines Schengen-Visums, das die Botschaft selbst entscheidet. Die Bearbeitungszeit dauert etwa 6 Wochen bis 3 Monate. In dieser Zeit verbleibt der Pass des kubanischen Gastes in der Regel in der Deutschen Botschaft.

7. Wenn das Visum erteilt wird, muss spätestens bei Abholung in der Botschaft die Flugbuchung nachgewiesen werden. Diese kann auch schon bei der Visumsbeantragung mit eingereicht werden. Dann besteht aber das Risiko, dass das Visum nicht erteilt wird und Stornokosten entstehen.
Die Buchung eines One-Way-Tickets (Kuba-Deutschland) wird akzeptiert.

Das Visum wird normalerweise für 90 Tage erteilt und muss in Deutschland bei der Ausländerbehörde vor Ablauf in eine "Aufenthaltsbewilligung" umgewandelt werden, die maximal bis zu einem Jahr ab Einreise gilt, in Ausnahmefällen auch länger (in Badenwürttemberg z.B. maximal auf 18 Monate). Das Visum ist ein nationales Visum, berechtigt also nur zum Aufenthalt in Deutschland und nicht zur Reise in andere Schengenstaaten.
Wenn das Visum von der Ausländerbehöre in Deutschland in eine "Aufenthaltsbewilligung" umgewandelt wurde, kann der kubanische Gast sich frei in den Schengenstaaten bewegen. Die zeitliche Begrenzung von drei Monaten für diese Aufenthalte in anderen Schengenstaaten dürfte wegen der Verpflichtung zum Besuch der Deutschen Sprachschule unerheblich sein. Kurztrips nach Paris über ein verlängertes Wochenende sind dann jedenfalls möglich.


Schritte zur Erlangung des Ausreisevisums (PVE) aus Kuba:

1. Abfassung einer offiziellen Einladung. Dies kann entweder über die Kubanische Botschaft in Berlin erfolgen oder günstiger direkt in Kuba auf der Consultoría Jurídica, die es in größeren Städten gibt.
Die Person, die diese Einladung abfasst, muss NICHT die selbe Person sein, die die Verpflichtungserklärung in Deutschland abgegeben hat (das kann unter Umständen bei Personen interessant sein, die aus finanziellen Gründen - zum Beispiel Studenten - keine Verpflichtungserklärung abgeben können).
Zur Abfassung der Einladung in Kuba werden der Reisepass, die Touristenkarte, der Personalausweis des kubanischen Gastes, 140 USD und 10 Pesos benötigt (Stand Februar 2004). Die Einladung hat eine Gültigkeit von einem Jahr bis zur Beantragung der PVE.

2. Der kubanische Gast muss dann noch ein "Führungszeugnis" (politisch und / oder polizeilich?!) beantragen.

3. Mit diesen Unterlagen kann die PVE (gültig für einen Monat) inklusive Verlängerungsmonate (für 60 USD pro Monat) beantragt werden. Die Erteilung kann recht zügig erfolgen (unter zwei Wochen) oder länger dauern. Oder nie passieren. Probleme bei der Erteilung der PVE kann es zum Beispiel bei Kubanern mit Berufen im Gesundheitswesen oder Militär geben oder wenn die zwei Jahre des "Abarbeitens" des Studiums noch nicht vorüber sind.
Die Verlängerungsmonate der PVE können auch preiswerter nach der Einreise bei der Kubanischen Botschaft in Berlin beantragt werden - für etwa 37 Euro pro Monat.


Beim Abflug sollte der kubanische Gast alle Unterlagen dabei haben: Pass mit Visum, PVE, Einladung, Bescheinigung über Krankenversicherung...


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22.09.2004 19:09 (zuletzt bearbeitet: 22.09.2004 19:22)
avatar  errue ( gelöscht )
#5 RE:Einladungsverfahren für Deutsche - "Sprachkursvisum"
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errue ( gelöscht )

In Antwort auf:
Es reicht laut Aussage der Deutschen Botschaft in Havanna aus, den ersten Kurs zu buchen

Das galt bei uns jedenfalls nicht! Die verlangten plötzlich trotz anderer E-mai-Auskunft die Buchung der Kurse für ein ganzes Jahr! Ist aber auch problemlos möglich, wenn man mit den Vernatwortlichen der VHS spricht, denn man kann ja theoretisch und praktisch alle Folgekurse wieder stornieren. Daher stellen die auch Ganzjahresreservierungen relativ probemlos aus, wenn man etwa zwei Kurse = 4 Monate voll anzahlt.

Außerdem ist es nicht Provisit, sondern: Educare24.de

In Antwort auf:
Die Bearbeitungszeit dauert etwa 6 Wochen bis 3 Monate.

Bei uns waren es exakt 4 Wochen bis sie hier war. Man muss nur ordentlich Druck machen; zudem hatte ich alle Unterlagen schon in Kopie bei der ABH hinterlegt, dort sollte man auf jeden Fall den Sachbearbeiter im Vorfeld schon "warm"machen, da viel gar nicht wissen, wie das mit einem Sprachvisum funktioniert, sollte man denen das Merkblatt der Botschaft zur Verfügung stellen; aber bloß nicht unterstellen, sie hätten keine Ahnung.

In Antwort auf:
Wenn das Visum erteilt wird, muss spätestens bei Abholung in der Botschaft die Flugbuchung nachgewiesen werden.

Streiche das "spätestens", denn erst dann wird ein Ticket verlangt, denn der Zeitraum ist ja schon durch den Antrag und die Schulbescheinigung nachgewiesen.

In Antwort auf:
Die Unterlagen werden nun seitens der Botschaft zur zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland geschickt, die allein über den Antrag entscheidet

Stimmt im Übrigen auch nicht. Füge da einfach ein "i.d.R." ein, denn das letzte Wort hat immer die Botschaft, die das Visum aus eigenen Erwägungen (unsichere politische Lage, begründete Zweifel an den Absichten des Eingeladenen oder des Einladers, etc.) verweigern kann, was sie aber i.d.R. nicht tut, da wirklich etwas Gravierendes nachweisbar vorliegen müsste.

errue
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22.09.2004 19:32
avatar  Moskito
#6 RE:Einladungsverfahren für Deutsche - "Sprachkursvisum"
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Die Bearbeitungszeit dauert etwa 6 Wochen bis 3 Monate
Bei uns gings in rekordverdächtigen 3 Wochen, von der Abgabe in Havana bis zur Ausstellung des Visums. Ist aber bestimmt nicht die Regel.

Noch ein kleiner Tipp: Sollte die Sprachschule keinen Intensivkurs mit 20 Wochenstunden anbieten, kann man auch 2 parallele Kurse z.B. a 10 Wochenstunden buchen.

Moskito


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23.09.2004 07:20
#7 RE:Einladungsverfahren für Deutsche - "Sprachkursvisum"
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spitzen Mitglied

zu meiner Novia haben sie diese Woche auch gesagt, dass sie in 3 Wochen Bescheid kriegt ... dachte erst da läuft was falsch oder ist was faul ...
bin jetzt aber beruhigt. Vielleicht haben die jetzt auch endlich gemerkt, daß man Dokumente elektronisch versenden kann .
... hätte ich das gewußt, hätte wir das Sprachvisum schon für einen früheren Zeitpunkt beantragt, nicht mit 3 Monaten Puffer.


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23.09.2004 07:23
avatar  errue ( gelöscht )
#8 RE:Einladungsverfahren für Deutsche - "Sprachkursvisum"
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errue ( gelöscht )

In Antwort auf:
schon für einen früheren Zeitpunkt

Kannst doch nach der Zusage daran noch drehen. Einmal 50 EUR für DHL investieren und eine neue, frühere Bescheinigung der Schule an die Botschaft schicken; musst natürlich vorher per E-mail nachfragen, sollte aber kein Problem sein.

errue
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23.09.2004 13:12
#9 RE:Einladungsverfahren für Deutsche - "Sprachkursvisum"
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Forums-Senator/in

Okay, danke für den regen Austausch seitens der Forumsexperten! Hier nun die aktuelle Fassung. Noch Änderungswünsche?

Schritte zur Erlangung des Einreisevisums für Deutschland:

1. Verpflichtungserklärung bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland machen (Kosten ca. 20 Euro).
Die Beantragung des Visums muss innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung der Verpflichtungserklärung erfolgen!

2. Krankenversicherung für die eingeladene Person für die Dauer des Aufenthaltes abschließen (zum Beispiel bei http://www.educare24.de).

3. Bescheinigung einer Sprachschule einholen. Der Kurs muss mindestens 20 Wochenstunden haben, das wissen die Sprachschulen aber (Statt eines Kurses mit 20 Wochenstunden werden auch zwei parallele Kurse à 10 Wochenstunden akzeptiert.). Es reicht laut Aussage der Deutschen Botschaft in Havanna aus, den ersten Kurs zu buchen. Entgegen dieser Aussage ist allerdings auch schon die Kursbuchung für den ganzen Aufenthalt (ein Jahr) verlangt worden. Eine gewisse Eingewöhnungszeit in Deutschland vor Kursbeginn ist akzeptabel (bis zu zwei Wochen laut Deutscher Botschaft). Der Kurs muss bei Privatschulen in der Regel im Voraus bezahlt werden. Volkshochschulen berechnen unter Umständen zunächst nur eine geringe Anmeldegebühr (zum Beispiel 25 Euro).

4. Drei "Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis" ausfüllen, unterschreiben und mit (neuem) Passfoto versehen.
(Das Formular kann man z.B. hier herunterladen:

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/in...t_span_port.pdf )

Es ist empfehlenswert, von den Unterlagen Kopien anzufertigen

5. Mit den Unterlagen aus 1.-4. und seinem noch mindestens 6 Monate (nach Ausreise aus Deutschland?) gültigen Reisepass geht der kubanische Gast nach Terminvereinbarung (telefonisch oder per e-mail) zur Deutschen Botschaft in Havanna und beantragt das Visum. Das kostet etwa 20 bis 40 USD (abhängig vom Wechselkurs Euro-Dollar). Falls der kubanische Gast noch keinen Pass hatte, muss er diesen vorher beantragen für ca. 55 USD. Nach Kuba können die Unterlagen persönlich gebracht oder mit DHL geschickt werden.

Nach meinen Informationen ist für die Beantragung eines Sprachvisums die Urlaubsbescheinigung bzw. Genehmigung der Ausbildungsstätte im Gegensatz zur Beantragung eines Schengen-Visums NICHT notwendig.

6. Die Unterlagen werden nun seitens der Botschaft zur zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland geschickt, die in aller Regel allein über den Antrag entscheidet (in Ausnahmefällen kann die Deutsche Botschaft trotz positiven Bescheides der Ausländerbehörde das Visum verweigern). Deshalb dauert dieses Prozedere wesentlich länger als die Beantragung eines Schengen-Visums, das die Botschaft selbst entscheidet. Die Bearbeitungszeit dauert nach bisherigen Erfahrungen mindestens drei Wochen. In dieser Zeit verbleibt der Pass des kubanischen Gastes in der Regel in der Deutschen Botschaft.

Es kann hilfreich sein, der zuständigen Ausländerbehörde bereits vorab die Unterlagen in Kopie zur Verfügung zu stellen und mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter(in) zu sprechen. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt, denn verständlicherweise möchte kein Beamter von einem Bürger wie ein unwissendes Kind behandelt werden.

7. Wenn das Visum erteilt wird, muss bei der Abholung in der Botschaft die Flugbuchung nachgewiesen werden. Diese kann auch schon bei der Visumsbeantragung mit eingereicht werden. Dann besteht aber das Risiko, dass das Visum nicht erteilt wird und Stornokosten entstehen.
Die Buchung eines One-Way-Tickets (Kuba-Deutschland) wird akzeptiert.

Das Visum wird normalerweise für 90 Tage erteilt und muss in Deutschland bei der Ausländerbehörde vor Ablauf in eine "Aufenthaltsbewilligung" umgewandelt werden, die maximal bis zu einem Jahr ab Einreise gilt, in Ausnahmefällen auch länger (in Badenwürttemberg z.B. maximal auf 18 Monate verlängerbar). Das Visum ist ein nationales Visum, berechtigt also nur zum Aufenthalt in Deutschland und nicht zur Reise in andere Schengenstaaten.
Wenn das Visum von der Ausländerbehöre in Deutschland in eine "Aufenthaltsbewilligung" umgewandelt wurde, kann der kubanische Gast sich frei in den Schengenstaaten bewegen.
Die zeitliche Begrenzung von drei Monaten für diese Aufenthalte in anderen Schengenstaaten dürfte wegen der Verpflichtung zum Besuch der Deutschen Sprachschule unerheblich sein. Kurztrips nach Paris über ein verlängertes Wochenende sind dann jedenfalls möglich.


Schritte zur Erlangung des Ausreisevisums (PVE) aus Kuba:

1. Abfassung einer offiziellen Einladung. Dies kann entweder über die Kubanische Botschaft in Berlin erfolgen oder günstiger direkt in Kuba auf der Consultoría Jurídica, die es in größeren Städten gibt.
Die Person, die diese Einladung abfasst, muss NICHT die selbe Person sein, die die Verpflichtungserklärung in Deutschland abgegeben hat (das kann unter Umständen bei Personen interessant sein, die aus finanziellen Gründen - zum Beispiel Studenten - keine Verpflichtungserklärung abgeben können).
Zur Abfassung der Einladung in Kuba werden der Reisepass, die Touristenkarte, der Personalausweis des kubanischen Gastes, 140 USD und 10 Pesos benötigt (Stand Februar 2004). Die Einladung hat eine Gültigkeit von einem Jahr bis zur Beantragung der PVE.

2. Der kubanische Gast muss dann noch ein "Führungszeugnis" (politisch und / oder polizeilich?!) beantragen.

3. Mit diesen Unterlagen kann die PVE (gültig für einen Monat) inklusive Verlängerungsmonate (für 60 USD pro Monat) beantragt werden. Die Erteilung kann recht zügig erfolgen (unter zwei Wochen) oder länger dauern. Oder nie passieren. Probleme bei der Erteilung der PVE kann es zum Beispiel bei Kubanern mit Berufen im Gesundheitswesen oder Militär geben oder wenn die zwei Jahre des "Abarbeitens" des Studiums noch nicht abgeleistet wurden. Die PVE kann maximal auf 11 Monate verlängert werden, danach muss der Kubanische Gast zurückreisen. Ansonsten verliert er verschiedene Rechte als Kubanischer Bürger.
Die Verlängerungsmonate der PVE können auch preiswerter nach der Einreise bei der Kubanischen Botschaft in Berlin beantragt werden - für etwa 37 Euro pro Monat.


Beim Abflug sollte der kubanische Gast alle Unterlagen dabei haben: Pass mit Visum, PVE, Einladung, Bescheinigung über Krankenversicherung...


Deutsche Botschaft, Havanna
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23.09.2004 14:16
avatar  Chango
#10 RE:Einladungsverfahren für Deutsche - "Sprachkursvisum"
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sehr erfahrenes Mitglied

Ein Sprachaufenthalt zur Vorbereitung eines Studiums (wohlgemerkt nur ein solcher) kann bis zu 2 Jahre verlängert werden.


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23.09.2004 14:27
#11 RE:Einladungsverfahren für Deutsche - "Sprachkursvisum"
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Forums-Senator/in

In Antwort auf:
Die Buchung eines One-Way-Tickets (Kuba-Deutschland) wird akzeptiert.

Ich würde es so formulieren:
"Die Buchung eines One-Way-Tickets Kuba-Deutschland wird durch die deutschen Behörden akzeptiert."

Wenn ein Cubaner nämlich keine PRE hat, gibt es manche Inmigrationsämter (z.B. Santiago) die ein Rückflugticket sehen wollen. Logisch, denn Cubaner hat ja keine offizielle Erlaubnis im Ausland zu bleiben.

Elisabeth


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23.09.2004 17:14
avatar  errue ( gelöscht )
#12 RE:Einladungsverfahren für Deutsche - "Sprachkursvisum"
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errue ( gelöscht )

In Antwort auf:
Inmigrationsämter (z.B. Santiago) die ein Rückflugticket sehen wollen.

Typisch Oriente! Glaube aber, dass hat sich auch dort inzwischen geändert.

Raus muss auf jeden Fall der Quatsch mit den Verlängerungsmonaten. Die braucht man nun wirklich nicht für den Antrag auf eine PVE. Verlängert wird die hier bei der Botschaft.

errue
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23.09.2004 17:51 (zuletzt bearbeitet: 23.09.2004 17:54)
avatar  Moskito
#13 RE:Einladungsverfahren für Deutsche - "Sprachkursvisum"
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Typisch Oriente!
Guantanamo ist auch Oriente (vielleicht sogar noch ein wenig mehr ;-)) ), und trotzdem keine Probleme mit dem Oneway Ticket

Moskito


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29.09.2004 21:33
avatar  ( Gast )
#14 RE:Einladungsverfahren für Deutsche - "Sprachkursvisum"
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( Gast )

In Antwort auf:
4. Drei "Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis" ausfüllen, unterschreiben und mit (neuem) Passfoto versehen.
(Das Formular kann man z.B. hier herunterladen:

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/in...t_span_port.pdf )



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30.09.2004 02:27
#15 RE:Einladungsverfahren für Deutsche - "Sprachkursvisum"
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Forums-Senator/in
30.09.2004 08:09
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#16 RE:Einladungsverfahren für Deutsche - "Sprachkursvisum"
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( Gast )

Quimbo

DANKE
"Dinero no es todo, pero todo es nada sin dinero"


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06.10.2004 21:18 (zuletzt bearbeitet: 06.10.2004 21:40)
avatar  ( Gast )
#17 RE:Einladungsverfahren für Deutsche - "Sprachkursvisum"
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( Gast )

In Antwort auf:
5. Mit den Unterlagen aus 1.-4. und seinem noch mindestens 6 Monate (nach Ausreise aus Deutschland?) gültigen Reisepass geht der kubanische Gast nach Terminvereinbarung (telefonisch oder per e-mail) zur Deutschen Botschaft in Havanna und beantragt das Visum. Das kostet 20 bis 30 USD. Falls der kubanische Gast noch keinen Pass hatte, muss er diesen vorher beantragen für ca. 55 USD. Nach Kuba können die Unterlagen persönlich gebracht oder mit DHL geschickt werden.

Für die Verpflichtungserklärung ist die Pass_Nr. des Besuchers erforderlich


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06.10.2004 23:32
#18 RE:Einladungsverfahren für Deutsche - "Sprachkursvisum"
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Forums-Senator/in

@ el loquito:

In Antwort auf:
Für die Verpflichtungserklärung ist die Pass_Nr. des Besuchers erforderlich

Das Feld "Reisepaß Nr." habe ich in der Verpflichtungserklärung, so weit ich mich erinnern kann, ohne Probleme frei lassen können.

Hier wurde scheinbar auch nur die Nummer des Carnet de Identidad angegeben:



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16.10.2004 23:11
avatar  ( Gast )
#19 RE:Einladungsverfahren für Deutsche - "Sprachkursvisum"
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( Gast )

Ich habe an anderer Stelle gelesen, dass eine Aufenthaltsbewilligung nicht in ein Studentenvisum umgewandelt werden kann. Kann ein Sprachvisum nach dem Besuch der Sprachkurse in ein Studentenvisum hier in Deutschland umgewandelt werden ?


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17.10.2004 01:58
#20 RE:Einladungsverfahren für Deutsche - "Sprachkursvisum"
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Forums-Senator/in

@ marinera:

So wie ich es verstehe, muss der Zweck schon bei Visumsbeantragung angegeben werden (z.B. "Sprachaufenthalt zur Vorbereitung eines Studiums").

Vielleicht findest Du hier etwas:

http://www.daad.de/de/download/merkblatt...recht_07-03.pdf


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17.10.2004 09:47
avatar  jan
#21 RE:Einladungsverfahren für Deutsche - "Sprachkursvisum"
avatar
jan
Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Das Feld "Reisepaß Nr." habe ich in der Verpflichtungserklärung, so weit ich mich erinnern kann, ohne Probleme frei lassen können.



habe ich....

Quimbombó , seit wann heißt Du Matthias Stauch ??

Da solltest du wenigstens einen Link auf das wirklich informative posting des Forumsmitgliedes einsetzen
(jk)
jan, forums


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17.10.2004 10:36 (zuletzt bearbeitet: 17.10.2004 10:37)
#22 RE:Einladungsverfahren für Deutsche - "Sprachkursvisum"
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Forums-Senator/in

@ jan:

In Antwort auf:
Quimbombó , seit wann heißt Du Matthias Stauch ??

Ich hatte geschrieben:

In Antwort auf:
Das Feld "Reisepaß Nr." habe ich in der Verpflichtungserklärung, so weit ich mich erinnern kann, ohne Probleme frei lassen können.

Hier wurde scheinbar auch nur die Nummer des Carnet de Identidad angegeben:


Die Grafik hatte also mit meiner Aussage zur eigenen Erfahrung mit der Verpflichtungserklärung nichts zu tun. (ansonsten würde "so weit ich mich erinnern kann" auch sinnlos sein).

In Antwort auf:
Da solltest du wenigstens einen Link auf das wirklich informative posting des Forumsmitgliedes einsetzen

Das ist eine gute Idee. Ich hatte die Grafikdatei aber über die Bildsuchfunktion bei google gefunden und einfach einkopiert. Hast Du den Link?


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17.10.2004 11:02
avatar  jan
#23 RE:Einladungsverfahren für Deutsche - "Sprachkursvisum"
avatar
jan
Rey/Reina del Foro

Quimbombó
Meinst du ich könnte mich daran erinnern was ich schon mal unterschrieben habe?

Clic doch mal bei der "Konkurrenz"
cubaforum.de oder Matthias Stauch.de
ABER HIER GEFÄLLT ES MIR BESSER !!
JAN


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17.10.2004 19:34
avatar  ( Gast )
#24 RE:Einladungsverfahren für Deutsche - "Sprachkursvisum"
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( Gast )

Danke für den Link! Hier steht es ja ...

"Wenn unmittelbar nach dem Sprachkurs ein Studium in Deutschland aufgenommen
werden soll, muss dies bei der Beantragung des Visums angegeben werden. Für diesen
Aufenthaltszweck wird dann ein nationales Visum zum Zwecke des Studienaufenthalts
ausgestellt. Falls lediglich ein Schengen-Visum oder ein nationales Visum zur
Absolvierung eines Sprachkurses (ohne anschließenden Studienaufenthalt) beantragt
wurde, kann dies in der Regel nicht in ein anderes Visum bzw. eine
Aufenthaltsgenehmigung für einen anderen Zweck umgewandelt werden. Der
Ausländer muss mit Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums ausreisen."



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02.11.2004 22:50
avatar  Thamila
#25 RE:Einladungsverfahren für Deutsche - "Sprachkursvisum"
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erfahrenes Mitglied

Hallo,

ist es tatsächlich notwendig, die Anträge für die Aufenthaltsbewilligung schon beim Visaantrag mit einzureichen ?
Das Visum kann doch für drei Monate erteilt werden. Und danach wird hier bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltsbewilligung beantragt. Oder sehe ich da was falsch ?

Bitte dringend um Antwort, meine Novia ist noch 10 Tage da und ich will ihr den ganzen Kram direkt mitgeben..


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