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Notarielle Verpflichtungserklärung zum Einladungsverfahren
07.06.2007 17:50 (zuletzt bearbeitet: 07.06.2007 18:00)
#1 Notarielle Verpflichtungserklärung zum Einladungsverfahren
Ich für meinen Teil kann nur den Kopf schütteln, mit welcher Selbstverständlichkeit die neu geforderte notarielle Verpflichtungserklärung zum Einladungsverfahren hier Anerkennung findet.
Ausführungen seitens Esperanto2 möchte ich nicht wiederholen, da er sie meiner Meinung nach schon recht ausführlich und zutreffend dargelegt hat.
https://www.kubaforen.de/t516738f3427-Neu...sbuerger-4.html
Es gibt gute Gründe, warum die von Deutschland geforderte Verpflichtungserklärung weniger stark in die Rechtsphäre des Einladenden eingreift.
Kuba, hat wie jedes andere Land für seine Staatsbürger im Ausland gewisse Beistandspflichten in Notsituationen, welche völkerechtlich anerkannt und auch im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen manifestiert sind.
Durch eine derart pauschlierte einseitige Verpflichtung des Einladenden wird dieser Grundsatz seitens Kubas aufgeweicht bzw. umgangen.
Es besteht die Gefahr, dass die konsularische Beistandspflicht sich in Zukunft darauf beschränkt, dem Hilfesuchenden nur noch eine Kopie der
Verpflichtungserklärung auszuhändigen, damit dieser sich damit vor europäischen Gerichten seinen Unterhalts- und Kostenübernahmeanspruch erstreiten kann.
Dieser einseitige Vertrag endet, wenn man den Formulierungsvorschläge der Botschaft zugrunde legt, erst mit der Ausreise des Eingeladenen.
Was passiert wenn der Märchenprinz oder die Zauberbraut garnicht gewillt ist zurückzukehren, sich dieses Papier besorgt, Asyl beantragt oder sich nach der Ankunft hier einen Rechtsanwalt nimmt und statt den Einladenden lieber Freunde in Itaien besucht. Alles schon gesehen.
Wenn es der kubanischen Botschaft tatsächlich nur um ein nicht bezahltes Flugticket oder die Proroga geht, warum verlangt sie dann nicht eine Kaution vom Einladenden?
Ich für meinen Teil werde vorerst ein angedachtes Einladungsverfahren nicht durchführen und die weitere Entwicklung abwarten. Da flieg ich lieber für das Geld selbst nach Kuba als meinen Diener vor der kubanischen Botschaft zu machen. Allen die nicht meiner Meinung sind mögen meine Befürchtungen erspart bleiben.
Ausführungen seitens Esperanto2 möchte ich nicht wiederholen, da er sie meiner Meinung nach schon recht ausführlich und zutreffend dargelegt hat.
https://www.kubaforen.de/t516738f3427-Neu...sbuerger-4.html
Es gibt gute Gründe, warum die von Deutschland geforderte Verpflichtungserklärung weniger stark in die Rechtsphäre des Einladenden eingreift.
Kuba, hat wie jedes andere Land für seine Staatsbürger im Ausland gewisse Beistandspflichten in Notsituationen, welche völkerechtlich anerkannt und auch im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen manifestiert sind.
Durch eine derart pauschlierte einseitige Verpflichtung des Einladenden wird dieser Grundsatz seitens Kubas aufgeweicht bzw. umgangen.
Es besteht die Gefahr, dass die konsularische Beistandspflicht sich in Zukunft darauf beschränkt, dem Hilfesuchenden nur noch eine Kopie der
Verpflichtungserklärung auszuhändigen, damit dieser sich damit vor europäischen Gerichten seinen Unterhalts- und Kostenübernahmeanspruch erstreiten kann.
Dieser einseitige Vertrag endet, wenn man den Formulierungsvorschläge der Botschaft zugrunde legt, erst mit der Ausreise des Eingeladenen.
Was passiert wenn der Märchenprinz oder die Zauberbraut garnicht gewillt ist zurückzukehren, sich dieses Papier besorgt, Asyl beantragt oder sich nach der Ankunft hier einen Rechtsanwalt nimmt und statt den Einladenden lieber Freunde in Itaien besucht. Alles schon gesehen.
Wenn es der kubanischen Botschaft tatsächlich nur um ein nicht bezahltes Flugticket oder die Proroga geht, warum verlangt sie dann nicht eine Kaution vom Einladenden?
Ich für meinen Teil werde vorerst ein angedachtes Einladungsverfahren nicht durchführen und die weitere Entwicklung abwarten. Da flieg ich lieber für das Geld selbst nach Kuba als meinen Diener vor der kubanischen Botschaft zu machen. Allen die nicht meiner Meinung sind mögen meine Befürchtungen erspart bleiben.
08.06.2007 13:01
guzzi
(
gelöscht
)
#3 RE: Notarielle Verpflichtungserklärung zum Einladungsverfahren
guzzi
(
gelöscht
)
Details
In Antwort auf:
Ich für meinen Teil kann nur den Kopf schütteln, mit welcher Selbstverständlichkeit die neu geforderte notarielle Verpflichtungserklärung zum Einladungsverfahren hier Anerkennung findet
Weil ich es eben satt habe, mich dauernd mit diesen Cubis Sonderheiten auseinander zu setzen. Sie wollen einfach, dass alles erschweert wird und noch mehr Kohle kostet. Darum geht mir das ganze einfach und schlicht am Arsch vorbei. Wenn jemand sich mit diesem Insel einlässt, so hat er eben auch die Konsquenzen zu tragen. Wie sagt man so schön " Nachschlag "
Würde ich mich damit auseinandersetzen, gäbe es unweigerlich wieder Spannungen mit meiner cubi.
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