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Notarielle Eidesstattliche Erklärung und ihre Gültigkeit
Hi @ all. So, hab mich jetzt bei der Botschaft in Bonn mal erkundigt. Habe eine Mail geschickt und nachgefragt, wie lange diese notarielle, beglaubigte, übersetzte und doppelt überbeglaubigte ;-( Eidesstattliche Versicherung gültig ist. Knapp 2 Stunden später schon die Antwort. Kurz und knapp: Die Eidesstattliche Erklärung gilt für eine Einladung. Das war es schon! Und für welche Zeitspanne? Keine Ahnung! Aber is ja schonmal ne Info.
(
Gast
)
Details
Zitat von candela
Knapp 2 Stunden später schon die Antwort. Kurz und knapp: Die Eidesstattliche Erklärung gilt für eine Einladung. Das war es schon! Und für welche Zeitspanne?
Haben sie denn nicht auf ihre Internetseite verwiesen? Dort steht es. Lang und breit. Auch hier im Form wurde diese Frage bereits beantwortet.
https://www.kubaforen.de/t521210f3427-Gueltigkeitsdauer.html
21.02.2008 15:09
#5 RE: Notarielle Eidesstattliche Erklärung und ihre Gültigkeit
21.02.2008 15:40
#7 RE: Notarielle Eidesstattliche Erklärung und ihre Gültigkeit
21.02.2008 15:48
#9 RE: Notarielle Eidesstattliche Erklärung und ihre Gültigkeit
21.02.2008 16:02
#11 RE: Notarielle Eidesstattliche Erklärung und ihre Gültigkeit
21.02.2008 16:07 (zuletzt bearbeitet: 21.02.2008 16:10)
#12 RE: Notarielle Eidesstattliche Erklärung und ihre Gültigkeit
eidesstaatlichen Dolmetscher
so wirst du keinen finden
++++++
aber vielleicht so?
In aller Kürze sollten Sie folgendes über uns wissen: Wir sind seit 10 Jahren als vereidigte Übersetzer (Oberlandesgericht Düsseldorf) tätig. Unsere besonderem Kompetenzen liegen im Bereich Industrie und Technologie sowie Wirtschaft und Finanzen, Pharmazie und Medizin und in der Übersetzung von Urkunden aller Art.
Auf Anfrage senden wir Ihnen gern unsere Referenzliste.
Internet:www.spanisch-trans-duesseldorf.de
e-mail:chinderks@gmx.net
so wirst du keinen finden
++++++
aber vielleicht so?
In aller Kürze sollten Sie folgendes über uns wissen: Wir sind seit 10 Jahren als vereidigte Übersetzer (Oberlandesgericht Düsseldorf) tätig. Unsere besonderem Kompetenzen liegen im Bereich Industrie und Technologie sowie Wirtschaft und Finanzen, Pharmazie und Medizin und in der Übersetzung von Urkunden aller Art.
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Internet:www.spanisch-trans-duesseldorf.de
e-mail:chinderks@gmx.net
21.02.2008 16:10
#13 RE: Notarielle Eidesstattliche Erklärung und ihre Gültigkeit
21.02.2008 16:18
#14 RE: Notarielle Eidesstattliche Erklärung und ihre Gültigkeit
21.02.2008 16:23 (zuletzt bearbeitet: 21.02.2008 16:25)
(
Gast
)
#15 RE: Notarielle Eidesstattliche Erklärung und ihre Gültigkeit
(
Gast
)
Details
Zitat von Bucanerooo
ich brauch auch unbedingt .... einen eidesstaatlichen Dolmetscher
"Eidesstaatliche" Dolmetscher sind das nicht. Sie müssen nur vom Landgericht anerkannt sein. Wenn Du es selbst übersetzen würdest, dann glauben die Dir beim Landgericht nicht, dass Du bei den Angaben nicht geschummelt hast. Und wenn Du zu einem Notar gehst und dort eine Eidesstattliche Erklärung für etwas abgeben solltest, was in der Zukunft liegen soll, dann sagt er eventuell, da macht er nicht mit, weil man diese nur für etwas in der Vergangenheit abgeben kann.
Es wäre ja auch zu einfach, wenn dies so ginge. Könntest Du Dir vorstellen, dass dann noch jemand ohne diese Erklärung heiraten würde? Nie und nimmer würde eine Frau ihr "Ja" zu einer Ehe abgeben, wenn er vorher nicht eine eidestattliche Erklärung abgegeben hätte, dass er nie wieder eine andere Frau anschauen werde.
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